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Langzeitfahrten Alles für die grosse Fahrt.

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  #1  
Alt 19.07.2009, 17:36
Kati Kati ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 19.07.2009
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Standard "Spießige" Fragen ...

Hallo, bin zum ersten Mal hier und hätte tausend Fragen. Fange aber gerne erstmal mit einer an. Wir werden nächstes Jahr damit loslegen, durch die Welt zu segeln, die Route ist noch strittig, das heißt, wir befinden uns ganz am Anfang der Planung. Trotzdem stelle ich mir unter anderem die Frage, wo man als Langzeitsegler eigentlich seinen Wohnsitz angibt. Oder ist man wohnsitzlos? Und wo bezahlt man Steuern, wenn man z.B. schreibend unterwegs Geld verdient -- also bei deutschen Verlagen?

Bin gespannt, viele Grüße,

Kati
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  #2  
Alt 19.07.2009, 18:13
Benutzerbild von pottkieker
pottkieker pottkieker ist offline
Admiral
 
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Standard

Ersteinmal herzich willkommen im

Eine ladungsfähige Adresse ist wohl unabdingbar. Da müsst Ihr Euch mal umsehen bei wem Ihr Eure Post usw. hingehen last. Die Steuererklärung ist beim deutschen Finanzamt einzureichen.
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Gruß Hans
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  #3  
Alt 24.07.2009, 08:44
Benutzerbild von swisscraft
swisscraft swisscraft ist offline
Lieutenant
 
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Kann mich meinem Vorschreiber nicht anschliessen...du musst unterscheiden zwischen einer Versandadresse (zb. fuer Post etc.) und deinem steuerlichen Wohnsitz. Wenn du dich in D abmeldest bist und je nach Steurerrecht auch keinen Wohnsitz oder z.B. Wohneigentum in D besitzt bezahlst du in der Regel auch keine Steuern mehr in D!!)W enn du offiziell in einem Land abmeldest ist auch eine ladungsfahige Adresse hinfaellig, du bist ja nicht mehr Bewohner des Landes........ Meines Wissens ist die USA das einzige Land wo du immer Steuerpflichtig bist, egal wo auf diesem Planet du arbeitest...

Ich kenne zwar das Recht in D nicht, aber meine Freunde hier (lebe zurzeit in Dubai) zahlen alle keine Steuern in D da komplett abgemeldet. Kling zwar schoen, hat aber auch andere Nachteile wie zb. keine oder teure Krankenkasse etc. Hier ist eine detaillierte Abklaerung zwingend noetig, kann riesen Vor- und Nachteile bezueglich soziale Absicherung haben.

Viel Spass!
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Liebe Grüsse "swisscraft"
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,
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  #4  
Alt 24.07.2009, 09:47
peterhubertus peterhubertus ist offline
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Zitat:
Zitat von swisscraft Beitrag anzeigen
Wenn du dich in D abmeldest bist und je nach Steurerrecht auch keinen Wohnsitz oder z.B. Wohneigentum in D besitzt bezahlst du in der Regel auch keine Steuern mehr in D!!
So isses. Warum sollte man auch Steuern in einem Land zahlen, in dem man keinen Wohnsitz hat!
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Gruss, Peter
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  #5  
Alt 24.07.2009, 14:56
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Holger Holger ist offline
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ich war vor einiger zeit einige jahre im ausland. vor der ausreise habe ich mich in d abgemeldet und weil ich keinen immobilbesitz in d hatte war damit auch für das finanzamt der fall erledigt, also keine steuerpflicht mehr.
für die meldebehörde ist man nach der abmeldung ebenfalls nicht mehr existent, weshalb man keine adresse hinterlassen muss.
bei der gesetzl. krankenkasse in d hatte ich mich abgemeldet weil ich im ausland eine separate versicherung hatte. bei der endgültigen rückkehr nach d muss man sich dann (wenn man das will) innerhalb von 4 wochen nach wiedereinreise bei der gesetzlichen kasse anmelden, hierzu ist eine kopie der anmeldung und eine kopie des einreisezertifikates aus dem der zeitpunkt der einreise hervorgeht (z.b. das flugticket) vorzulegen.

anders verhält sich die angelegenheit wenn man mit einem in d registrierten schiff "um die welt" segelt. das deutsche schiff gilt als deutsches hoheitsgebiet und man bleibt deshalb auch in deutschland steuerpflichtig. in diesem fall sollte man irgendwo eine kontaktadresse haben damit eventuelle fristversäumnisse nicht zu nachteilen führen.

wie die sichtweise ist wenn man mit dem schiff im ausland ist und dann die registrierung in d löscht müsste geklärt werden. in jedem fall müsste dann der schiffswert nach der wiedereinreise nach jahresfrist versteuert (MwSt) werden.

holger
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  #6  
Alt 03.08.2009, 23:51
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chico chico ist offline
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  #7  
Alt 10.08.2009, 16:01
Yagoona Yagoona ist offline
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Standard Versteuerung von Einnahmen

Solltest Du tatsaechlich das Glueck haben, fuer Eure Reiseberichte Honorare zu bekommen, die ueber dem steuerlichen Grundfreibetrag ( Alleinstehende: 8.004 EUR jährlich, Ehepaare 16.008 Euro gueltig fuer das Jahr 2010 ) liegen, kann ich nur gratulieren. Da jeder, der mehr als 300 Meilen am Stueck segelt, darueber schreibt, interessiert das Thema eigentlich kaum noch einen Verlag und wenn gibt es dafuer nur Kleingeld.

Wir waren die ganze Zeit in D gemeldet, jeweils bei unseren Eltern, die auch die Post erledigten. Das hat viele Vorteile und ausser der Steuerpflicht in D eigentlich keine Nachteile. Wenn man also kaum Einnahmen zu erwarten hat, macht diese Methode wohl am meisten Sinn und man hat die wenigsten Scherereien mit Behoerden.

Diese Methode waehlen auch die meisten anderen Langfahrer.

Marc
www.yagoona.de

Geändert von Yagoona (10.08.2009 um 16:19 Uhr) Grund: Aktualisiert
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  #8  
Alt 10.08.2009, 17:23
Benutzerbild von Holger
Holger Holger ist offline
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wer seine bücher nicht selbst vermarktet bekommt als literarischer anfängen wenn überhaupt von den bekannten verlagen meist knebelverträge und stückhonorare von deutlich weniger als 10% des marktpreises. das dicke geld macht dann der verlag nach zwei jahren mit dem paperback für das der autor dann noch weniger stückhonorar bekommt.

holger
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