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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Zusammen,bevor es ins Wochenende geht hätte ich mal eine Frage.
Muß man eine Drosselbescheinigung vorlegen,wenn man einen gedrosselten Motor wieder orginal aufmachen lassen will? Hintergrund; ich bin dran einen Motor zu erwerben,von dem ich genau weiß das er gedrosselt ist, die Bescheinigung aber nicht aufzufinden ist. Der AB kommt aus einer Erbmasse. Sollte ich mir "Sorgen" machen oder diesen Umstand ignorieren? Danke schon mal und schönes Wochenende, Ollie1 |
#2
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Wem willst Du die Bescheinigung vorlegen? Wenn Du die Berechtigung hast ungedrosselt zu fahren ist doch alles ok.
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#3
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![]() Zitat:
Aber, mir wurde mal eben so gesteckt,das der, der die Entdrosselung vornimmt,den Drosselschein haben möchte um nicht in Bedrängnis zu geraten wenn eben jemand damit erwischt wird der halt keinen SBF hat. Sozusagen aus Händlersicht,nicht aus meiner! |
#4
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Jaaaa,
Boote sind im Gegensatz zu autos und Motorrädern sooooo schöööön ![]() Für die Papiere kann man sich den neuen Motor selbst eintragen lassen, kann das telefonisch erledigen und die Motornummer durchgeben und fertig. ![]() Mach das mal bei Straßenverkehrsmat mit deinen Auto- oder Motorradpapieren ![]() Da gibt´s gleich mecker ![]() Hier machste einfach die Drossel raus, wenn Du über 5 PS fahren darfst ![]()
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