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  #26  
Alt 22.04.2008, 06:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Binnen und Buten ist da unterschiedlich.
richtich! Buten kannst du auf das Kennzeichen verzichten, wenn Name, Verein (?) und Heimathafen am Heck steht.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #27  
Alt 22.04.2008, 06:42
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Quelle www.schlauchboot-forum.com :

Hallo Leute,

wie versprochen, habe ich ein Schreiben an das Ministerium "BMVBW" geschickt. Dieses Schreiben sollte etwas Licht in die Dunkelheit zum Thema "Anbringung von Kennzeichen" an Kleinfahrzeugen, hier insbesondere die Auf- und Abbauer Boote.

Das Ministerium hat mir heute die Antwort zugeschickt, die ich hier gerne veröffentliche.


Sehr geehrter Herr Daniels,
der in der Kennzeichnungsverordnung benutzte Begriff "dauerhaft" wird auch in anderen schifffahrtspoloizeilichen Bestimmungen verwendet. Er ist nicht im zeitlichen Sinne zu verstehen; es geht nicht darum, dass ein Kennzeichen "auf ewig" angebracht sein muss. Dann wäre die Vorschrift nicht zu erklären, nach der z.B. nach einer Abmeldung das Kennzeichen wieder entfernt werden muss.
Vielmehr ist damit die Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse gemeint. Also bspw.:keine Farben oder Klebstoffe verwenden, die nicht wasserfest sind.
keine lockeren Nagel-, Schraub- oder Seilverbindungen wählen, die sich bei Wind oder Wellengang von allein lösen.
Ihre vorgeschlagenen Varianten mit Karabinerhaken oder Kalbelbindern sind in diesem Sinne sicher dauerhaft, bei Bändern könnte man schon Zweifel haben - jedenfalls dann, wenn man die Knoten nicht richtig beherrscht.
Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Kowallik
Referat LS 26
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Tel. xx 228 3004661
Fax xx 228 3001454
e-mail ulrich.kowallik@bmvbw.bund.de


Ich denke die Antwort ist eindeutig und amtlich. Denn das BMVBW ist zuständig für die Wasserstrassen innerhalb der BRD.
Übrigens von der WSPO NRW habe ich eine ähnliche Antwort erhalten. Jedoch auch den Hinweis erhalten, dass für die genaue Gesetzestexte die Schiffahrtsämter zuständig wären. Also Anfrage ans Ministerium.


An dieser Stelle einen Dank an das Referat LS 26, insbesondere an Herrn Kowallik für die sicherlich sehr praxisbezogene Antwort.
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  #28  
Alt 22.04.2008, 06:52
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Moin,

wenn einige hier so mit dem Auto hantieren wie sie es mit dem Boot tun, würden sie es mit dem Auto schon nicht mehr können weil sie es nicht mehr bewegen dürften....

Gruß
Willy
Käse, Willy, beim Auto ist die Anbringung in der STVZO ganz genau, mit Maßen, Höhen und allem Furz und Feuerstein eingekreist.

Und selbst wenn man sich da nicht genau dran hält passiert nix. Ich hatte an meiner Corvette das Kennzeichen links unten seitlich am Spoiler, ganz knapp über der Erde. Dafür hat sich weder ein TÜV, noch die Schmiere in irgendeinster Weise jemals interessiert.

Auf dem Wasser liegt das m.M. daran, weil die Brüder zuviel Langeweile schieben. Gerade auf wenig befahrenen Gewässern suchen die sich krampfhaft "Arbeit", damit abends was im Dienstbuch steht.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #29  
Alt 22.04.2008, 07:00
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Leutz, wir sind doch in Deutschland und das ist das ganz genau geregelt.

In der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch).

Alles klar

Gruß Lutz
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  #30  
Alt 22.04.2008, 07:08
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
... beim Auto ist die Anbringung in der STVZO ganz genau, mit Maßen, Höhen und allem Furz und Feuerstein eingekreist. ...
Beim Kleinfahrzeug ist die Anbringung im §2 (3) der KlFzKV-BinSch ganz genau, mit Mindestmaß, lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern, hell auf dunkel oder dunkel auf hell und allem Furz und Feuerstein eingekreist ...

Gruß Lutz
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  #31  
Alt 22.04.2008, 07:11
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Zitat:
Zitat von Aquaviva Beitrag anzeigen
Hallo Thomas,

habe letztes jahr bei Saal an der Donau den gleichen ärger wie Du gehabt.
Auf meiner ( damaligen ) Maxum war das Schild auch hinten angebracht.
Nach der Aufforderung dieses zu ändern, was ich aber nicht eingesehen habe, waren beim nächsten Mal 20.- € fällig.
Also: entweder ändern oder Geld dabei haben
Mich würde mal interessieren, gegen welchen § welchen Gesetzes Du da verstoßen haben sollst .
Ohne Angabe von Gesetz und § würde ich überhaupt nichts zahlen.

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 22.04.2008, 07:20
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Beim Kleinfahrzeug ist die Anbringung im §2 (3) der KlFzKV-BinSch ganz genau, mit Mindestmaß, lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern, hell auf dunkel oder dunkel auf hell und allem Furz und Feuerstein eingekreist ...

Gruß Lutz

... lies mal, was ich bereits oben aus diesem amtlichen Schriften zitiert habe....
es darf auch hinten, und dies ist eigentlich das Thema....


Die 20 EUR hätte ich auch nicht bezahlt... das Gesicht des Richters bei der Verhandlung (wahrscheinlich kommte es gar nicht so weit) wäre sicher sehr interessant gewesen, wenn die WaschPo versucht es zu erklären....warum und weshalb....
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  #33  
Alt 22.04.2008, 11:37
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... lies mal, was ich bereits oben aus diesem amtlichen Schriften zitiert habe....
es darf auch hinten, und dies ist eigentlich das Thema....


Die 20 EUR hätte ich auch nicht bezahlt... das Gesicht des Richters bei der Verhandlung (wahrscheinlich kommte es gar nicht so weit) wäre sicher sehr interessant gewesen, wenn die WaschPo versucht es zu erklären....warum und weshalb....
Sag ich doch, aller "Furz und Feuerstein" der Kennzeichnung für Kleinfahrzeuge ist gesetzlich geregelt. Ich wollte mit dem Link auf die gesetzliche Zulässigkeit der diskutierten Anbringung am Spiegel hinweisen.

Deshalb interessiert mich ja, mit welcher Begründung (auf dem "Knöllchen" muss vermerkt sein, gegen welchen § von welchem Gesetz verstoßen wurde) hier kassiert wurde.

Gruß Lutz

P.S. auf das richterliche Gesicht wäre ich auch gespannt
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  #34  
Alt 22.04.2008, 12:58
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
... lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern, hell auf dunkel oder dunkel auf hell und allem Furz und Feuerstein eingekreist ...

Gruß Lutz
Was sind den lateinische Buchstaben genau? Welcher Font verbirgt sich denn dahinter?? Und was ist hell und dunkel??

Wenn ich jetzt schon was drauf pappe, dann will ich möglichst meinen Gestalltungsraum kennen.
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Gruss Thomas

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  #35  
Alt 22.04.2008, 13:10
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Latainische Buchstaben sind die, die du in der ersten Klasse im ABC gelernt hast
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
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  #36  
Alt 22.04.2008, 13:19
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Latainische Buchstaben sind die, die du in der ersten Klasse im ABC gelernt hast
im gegensatz zur Chinesischen Schriftzeichen.

@ Thomas du musst gar nix ändern, das ist dein Spiegel (kannst ja mal fragen ob sie den Schminkspiegel im Bad meinen???)

Mein Binnenkennzeichen ist nur auf einem Holbrett und baumelt an der hniteren Reeling, das hat sich die Waschpo auch schon genauer angeschaut und nix gesagt....

Einfach so lassen!!!!
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Hendrik
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  #37  
Alt 22.04.2008, 13:24
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und man kann sie lesbar oder schlecht lesbar verwenden....
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  #38  
Alt 22.04.2008, 14:26
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Hi Thomas,

da ich bin ja froh, dass es bei mir anders aussieht ...naja zumindest die Farbe

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Bin allerdings auch schon mehrfach an der Waschpo vorbeigefahren ohne angehalten zu werden. Würde es daher auch drauf ankommen lassen .
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Gruß, Michel

Crownline 250 CR
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  #39  
Alt 22.04.2008, 15:18
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Binnen und Buten ist da unterschiedlich.
Moin Wolf,
wenn du mit Buten die Seehäfen und Seeschifffahrtsstraßen meinst bzw. reine Küstenreviere, da brauchst Du nichts am Boot haben. Nur der Name sollte schon lesbar sein. Ich brauch mein Boot auch nicht anmelden.
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Gruß Karsten
Naturwissenschaften und deren Gesetze sind nicht verhandelbar (Harald Lesch)
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  #40  
Alt 22.04.2008, 16:08
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hyperspacer hyperspacer ist offline
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Da ich die Buchstaben auf der Seite in gleichen Rotton des Gelcoats machen würde, wer kann mir sagen, wo ich die Buchstaben machen lassen könnte. In den üblichen Katalogen gibt es immer nur den einen gleichen, mir zu hellen Rotton, aber nicht den des Bootes.
Lass dir doch eine Folienbeschriftung in einem Schriftcenter / bei einer Werbefirma anfertigen, kostet nur ein paar Euronen und du kannst dir die Farbe (und die Schriftart) selbst aussuchen.

Bezüglich Spiegelheck: Beim WSA Braunschweig sagte uns der nette Herr dort, daß eine Beschriftung am Heck nur dann zulässig ist wenn sie nicht durch einen Außenborder oder Badeleiter oder Antrieb oder sonstwas verdeckt würde. Demnach wäre deine Beschriftung doch eigentlich zulässig?

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
vor zwei Jahren (oder waren es drei) mussten die Regensburger ihr letztes Boot an die Deggendorfer abgeben...
anscheinden war dann doch wieder ein Buget da...
Wahrscheinlich aus dem Verkauf des alten Bootes - ich hab nämlich eine Fiberline gekauft, die bis 2005 von der Regensburger Polizei gefahren wurde - weiss aber nicht obs die normale Polizei oder die Wasserschutzpolizei war.
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Habe kein Boot mehr, könnt mich löschen!


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  #41  
Alt 22.04.2008, 16:17
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dieter dieter ist offline
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für eine ordentliche Beschriftung...schau doch mal auf unsere Sponsorenseite, da wirst du sicher gut und preiswert bedient:

http://www2.boote-forum.de/announcement.php?f=15
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servus
dieter

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  #42  
Alt 22.04.2008, 16:43
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Bärlinskipper Bärlinskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
und man kann sie lesbar oder schlecht lesbar verwenden....

Nein, kann man nicht.

Nur "deutlich lesbar", siehe auch Beitrag Nr.22
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Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #43  
Alt 22.04.2008, 19:27
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Rascala-FM16 Rascala-FM16 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Kann Ärger geben
Am Spiegelheck gut lesbar (steht auch im Ausweis) lautet es.
Das ist beim Heck mit AB nicht immer gegeben und wird oft bemängelt.
Danke Jörg,

ich weiß: der Beamte hat ja auch noch einen Ermessensspielraum!
Bis jetzt gab´s auf dem Main keinen Ärger, in CRO sowieso nicht!
Aber im Grunde ist Dein Hinweis nicht unberechtigt!

Ich hoffe trotzdem, daß es ausreicht:

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Dank Dir, Peter
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Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist derselbe wie zwischen dem Bitz und dem Glühwürmchen (Mark Twain)
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  #44  
Alt 03.05.2009, 15:17
Picton14ft Picton14ft ist offline
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Wo ist mein Beitrag von gestern abend hin???
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  #45  
Alt 03.05.2009, 16:07
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Den Weg alles Irdischen, also kein persönlicher Affront..

http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=1256926
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gregor

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  #46  
Alt 03.05.2009, 17:20
Picton14ft Picton14ft ist offline
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Hallo,
dann eben nochmal das ganze...

Mir ist vorgestern genau dasselbe passiert. Ich wurde von der WSA Erkner angehalten und da meine Geschwindigkeit angemessen war versuchte man mich anders zu piesacken. Die Beamten bemängelten mein Kennzeichen, welches rechts am Heck angebracht ist. Nach deren Auffassung und angeblichen Rechtslage sei dies dort nicht ausreichend. Das Kennzeichen müsse entweder vorne oder hinten, rechts und links am Boot angebracht sein oder am Spiegelheck. Da mein Boot aber laut Aussagen der Beamten über "kein Spiegelheck" verfügt, wäre das Kennzeichen also nicht Gesetzeskonform. Lediglich Boote mit Innenbordmotor besäßen ein Spiegelheck. Bitte wo hängt mein Motor dran???

Da ich diese Auffassung nicht teilte und mit den Beamten der WSA diskutierte, bekamm ich anstatt einer Ermahnung nun eine Anzeige. Angeblich hätte ich gegen §2 Abs.3 KIFzKV-BinSch verstoßen. Aus dem Gesezt läßt sich für mich allerdings nicht rauslesen, dass ein Kennzeichen bei Außenbordmotoren am Heck nicht möglich ist, noch dass es verboten sein soll. Mein Vorschlag das Kennzeichen auch auf der anderen Seite anzubringen und die Leiter abzubauen wäre nicht möglich gewesen. Man möchte mich zwingen mein Kennzeichen seitlich anzubringen. Dies möchte ich aber aus ästhetischen Gründen nicht tun und werde zwangsläufig das Gericht eintscheiden lassen.

In den Bootspapieren steht zwar drin, dass das Kennzeichen gut lesbar sein soll. Da "gut lesbar" aber nicht genauer definiert ist und ich finde das mein Kennezeichen gut lesbar ist, sehe ich auch dort keinen Fehler.

Solltet Ihr andere Auffasungen haben, aus dem Gesetzt bzw. den Erläuterungen dazu mehr lesen bitte ich mir diese mitzuteilen und die Quelle zu benennen.

Gesetz: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...zKV-BinSch.pdf

Gruss Hagen
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  #47  
Alt 03.05.2009, 17:42
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Bärlinskipper Bärlinskipper ist offline
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1.386 Danke in 734 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Picton14ft Beitrag anzeigen
...und da meine Geschwindigkeit angemessen war...
Spritprobleme? Motorprobleme?

__________________
Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #48  
Alt 03.05.2009, 20:35
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Hallo Hagen,

das ist m.E. das Heck im Sinne des Gesetzes, wo Du deinen Schriftzug dran hast.

Dein Schriftzug ist ja auch so gerade eben mal in "lateinischer Schrift" und bestimmt auch 10 cm hoch....


Ich hab da auch mal Bedenken gehabt, weil ich - an gleicher Stelle -auch eine eher geschwungene Windows-Schriftart verwendet habe, aber darüber hat sich noch nie jemand aufgeregt ......

Heck ist Heck.




gruss
lars
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  #49  
Alt 03.05.2009, 20:48
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton14ft Beitrag anzeigen
... Ich wurde von der WSA Erkner angehalten ...
WAS????
Zeichen und Wunder geschehen!
Nach eigener Beobachtung und nach Auskunft von Freunden vom VSW in Schmöckwitz habt Ihr doch Narrenfreiheit auf dem Teich!
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  #50  
Alt 03.05.2009, 21:50
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Zeichen und Wunder geschehen!
ist das ein Anflug von Schadenfreude, Puste ?


gruss
lars
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