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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#26
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richtich! Buten kannst du auf das Kennzeichen verzichten, wenn Name, Verein (?) und Heimathafen am Heck steht.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#27
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Quelle www.schlauchboot-forum.com :
Hallo Leute, wie versprochen, habe ich ein Schreiben an das Ministerium "BMVBW" geschickt. Dieses Schreiben sollte etwas Licht in die Dunkelheit zum Thema "Anbringung von Kennzeichen" an Kleinfahrzeugen, hier insbesondere die Auf- und Abbauer Boote. Das Ministerium hat mir heute die Antwort zugeschickt, die ich hier gerne veröffentliche. Sehr geehrter Herr Daniels, der in der Kennzeichnungsverordnung benutzte Begriff "dauerhaft" wird auch in anderen schifffahrtspoloizeilichen Bestimmungen verwendet. Er ist nicht im zeitlichen Sinne zu verstehen; es geht nicht darum, dass ein Kennzeichen "auf ewig" angebracht sein muss. Dann wäre die Vorschrift nicht zu erklären, nach der z.B. nach einer Abmeldung das Kennzeichen wieder entfernt werden muss. Vielmehr ist damit die Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse gemeint. Also bspw.:keine Farben oder Klebstoffe verwenden, die nicht wasserfest sind. keine lockeren Nagel-, Schraub- oder Seilverbindungen wählen, die sich bei Wind oder Wellengang von allein lösen. Ihre vorgeschlagenen Varianten mit Karabinerhaken oder Kalbelbindern sind in diesem Sinne sicher dauerhaft, bei Bändern könnte man schon Zweifel haben - jedenfalls dann, wenn man die Knoten nicht richtig beherrscht. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Kowallik Referat LS 26 Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Tel. xx 228 3004661 Fax xx 228 3001454 e-mail ulrich.kowallik@bmvbw.bund.de Ich denke die Antwort ist eindeutig und amtlich. Denn das BMVBW ist zuständig für die Wasserstrassen innerhalb der BRD. Übrigens von der WSPO NRW habe ich eine ähnliche Antwort erhalten. Jedoch auch den Hinweis erhalten, dass für die genaue Gesetzestexte die Schiffahrtsämter zuständig wären. Also Anfrage ans Ministerium. An dieser Stelle einen Dank an das Referat LS 26, insbesondere an Herrn Kowallik für die sicherlich sehr praxisbezogene Antwort.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#28
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![]() Zitat:
Und selbst wenn man sich da nicht genau dran hält passiert nix. Ich hatte an meiner Corvette das Kennzeichen links unten seitlich am Spoiler, ganz knapp über der Erde. Dafür hat sich weder ein TÜV, noch die Schmiere in irgendeinster Weise jemals interessiert. Auf dem Wasser liegt das m.M. daran, weil die Brüder zuviel Langeweile schieben. Gerade auf wenig befahrenen Gewässern suchen die sich krampfhaft "Arbeit", damit abends was im Dienstbuch steht. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#29
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Leutz, wir sind doch in Deutschland und das ist das ganz genau geregelt.
In der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch). Alles klar ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#30
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#31
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![]() Ohne Angabe von Gesetz und § würde ich überhaupt nichts zahlen ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#32
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![]() Zitat:
... lies mal, was ich bereits oben aus diesem amtlichen Schriften zitiert habe.... es darf auch hinten, und dies ist eigentlich das Thema.... Die 20 EUR hätte ich auch nicht bezahlt... das Gesicht des Richters bei der Verhandlung (wahrscheinlich kommte es gar nicht so weit) wäre sicher sehr interessant gewesen, wenn die WaschPo versucht es zu erklären....warum und weshalb....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#33
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![]() Zitat:
Deshalb interessiert mich ja, mit welcher Begründung (auf dem "Knöllchen" muss vermerkt sein, gegen welchen § von welchem Gesetz verstoßen wurde) hier kassiert wurde. Gruß Lutz P.S. auf das richterliche Gesicht wäre ich auch gespannt ![]()
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#34
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![]() Zitat:
Wenn ich jetzt schon was drauf pappe, dann will ich möglichst meinen Gestalltungsraum kennen.
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Gruss Thomas ------------------ Stingray LX 185 ![]() ![]() |
#35
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Latainische Buchstaben sind die, die du in der ersten Klasse im ABC gelernt hast
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#36
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![]() Zitat:
@ Thomas du musst gar nix ändern, das ist dein Spiegel (kannst ja mal fragen ob sie den Schminkspiegel im Bad meinen???) Mein Binnenkennzeichen ist nur auf einem Holbrett und baumelt an der hniteren Reeling, das hat sich die Waschpo auch schon genauer angeschaut und nix gesagt.... Einfach so lassen!!!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#37
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und man kann sie lesbar oder schlecht lesbar verwenden....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#38
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Hi Thomas,
da ich bin ja froh, dass es bei mir anders aussieht ![]() ![]() Bin allerdings auch schon mehrfach an der Waschpo vorbeigefahren ohne angehalten zu werden. Würde es daher auch drauf ankommen lassen ![]()
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]()
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#39
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Moin Wolf,
wenn du mit Buten die Seehäfen und Seeschifffahrtsstraßen meinst bzw. reine Küstenreviere, da brauchst Du nichts am Boot haben. Nur der Name sollte schon lesbar sein. Ich brauch mein Boot auch nicht anmelden.
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Gruß Karsten Naturwissenschaften und deren Gesetze sind nicht verhandelbar (Harald Lesch)
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#40
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![]() Zitat:
Bezüglich Spiegelheck: Beim WSA Braunschweig sagte uns der nette Herr dort, daß eine Beschriftung am Heck nur dann zulässig ist wenn sie nicht durch einen Außenborder oder Badeleiter oder Antrieb oder sonstwas verdeckt würde. Demnach wäre deine Beschriftung doch eigentlich zulässig? Zitat:
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Habe kein Boot mehr, könnt mich löschen! |
#41
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für eine ordentliche Beschriftung...schau doch mal auf unsere Sponsorenseite, da wirst du sicher gut und preiswert bedient:
http://www2.boote-forum.de/announcement.php?f=15
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#42
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![]() Nein, kann man nicht. Nur "deutlich lesbar", siehe auch Beitrag Nr.22 ![]()
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
#43
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![]() Zitat:
ich weiß: der Beamte hat ja auch noch einen Ermessensspielraum! ![]() Bis jetzt gab´s auf dem Main keinen Ärger, in CRO sowieso nicht! Aber im Grunde ist Dein Hinweis nicht unberechtigt! ![]() Ich hoffe trotzdem, daß es ausreicht: Dank Dir, Peter
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Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist derselbe wie zwischen dem Bitz und dem Glühwürmchen (Mark Twain) |
#44
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Wo ist mein Beitrag von gestern abend hin???
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#45
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Den Weg alles Irdischen, also kein persönlicher Affront..
http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=1256926
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gregor ![]()
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#46
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Hallo,
dann eben nochmal das ganze... Mir ist vorgestern genau dasselbe passiert. Ich wurde von der WSA Erkner angehalten und da meine Geschwindigkeit angemessen war versuchte man mich anders zu piesacken. Die Beamten bemängelten mein Kennzeichen, welches rechts am Heck angebracht ist. Nach deren Auffassung und angeblichen Rechtslage sei dies dort nicht ausreichend. Das Kennzeichen müsse entweder vorne oder hinten, rechts und links am Boot angebracht sein oder am Spiegelheck. Da mein Boot aber laut Aussagen der Beamten über "kein Spiegelheck" verfügt, wäre das Kennzeichen also nicht Gesetzeskonform. Lediglich Boote mit Innenbordmotor besäßen ein Spiegelheck. Bitte wo hängt mein Motor dran??? Da ich diese Auffassung nicht teilte und mit den Beamten der WSA diskutierte, bekamm ich anstatt einer Ermahnung nun eine Anzeige. Angeblich hätte ich gegen §2 Abs.3 KIFzKV-BinSch verstoßen. Aus dem Gesezt läßt sich für mich allerdings nicht rauslesen, dass ein Kennzeichen bei Außenbordmotoren am Heck nicht möglich ist, noch dass es verboten sein soll. Mein Vorschlag das Kennzeichen auch auf der anderen Seite anzubringen und die Leiter abzubauen wäre nicht möglich gewesen. Man möchte mich zwingen mein Kennzeichen seitlich anzubringen. Dies möchte ich aber aus ästhetischen Gründen nicht tun und werde zwangsläufig das Gericht eintscheiden lassen. In den Bootspapieren steht zwar drin, dass das Kennzeichen gut lesbar sein soll. Da "gut lesbar" aber nicht genauer definiert ist und ich finde das mein Kennezeichen gut lesbar ist, sehe ich auch dort keinen Fehler. Solltet Ihr andere Auffasungen haben, aus dem Gesetzt bzw. den Erläuterungen dazu mehr lesen bitte ich mir diese mitzuteilen und die Quelle zu benennen. Gesetz: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...zKV-BinSch.pdf Gruss Hagen |
#47
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]()
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#48
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Hallo Hagen,
das ist m.E. das Heck im Sinne des Gesetzes, wo Du deinen Schriftzug dran hast. Dein Schriftzug ist ja auch so gerade eben mal in "lateinischer Schrift" und bestimmt auch 10 cm hoch.... Ich hab da auch mal Bedenken gehabt, weil ich - an gleicher Stelle -auch eine eher geschwungene Windows-Schriftart verwendet habe, aber darüber hat sich noch nie jemand aufgeregt ...... Heck ist Heck. ![]() gruss lars |
#49
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WAS????
Zeichen und Wunder geschehen! Nach eigener Beobachtung und nach Auskunft von Freunden vom VSW in Schmöckwitz habt Ihr doch Narrenfreiheit auf dem Teich!
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#50
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ist das ein Anflug von Schadenfreude, Puste ?
![]() gruss lars |
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