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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 09.04.2009, 20:33
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rtbralle rtbralle ist offline
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Standard Odysee beim TÜV/Zulassungsstelle Hilfe !!

Also,

neues Boot gekauft. Boot toll läuft super und alles O.K.

Haken: Trailer (ca. BJ 198?) war nicht zugelassen Papiere nicht vorhanden da nicht feststellbar welcher Hersteller (Vermuteter Eigenbau). Achsen und Bremseinrichtung von AL-KO.
Vorbesitzer hatte KFZ Werkstatt und hat bis zur Mosel immer mit ner roten Nummer geslippt.

Heute morgen Kurzzeitkennzeichen geholt Boot mit Trailer zur Zulassungsstelle und Bescheinigung vom Vorbesitzer dabei die aussagt das der Trailer bei Ihm nie zugelassen war und ein Eigenbau ist(vermutet vom Vorbesitzer) der Zulassungsstelle vorgelegt.

Stempel der Zulassungsstelle bekommen das gegen eine Abnahme und Zulassung keine Bedenken bestehen.

Dann zum TÜV zur Vollabnahme, Tüv Prüfer sagt so einfach geht das nicht. Da der Trailer (vermutet) so alt sei und noch Nie zugelassen müssen die Bremsen gemäß EU Verordnung ausgeführt sein, des weiteren ist das Fahrzeug als Neufahrzeug zu bewerten.

Bei einem Eigenbau muß man dann eine T Nummer beantragen die einem zugeteilt wird um eine Vollabnahme zu bekommen ?

Ich habe den Trailer nicht selber gebaut der Vorbesitzer auch nicht es handelt sich lediglich um eine Vermutung des Vorbesitzers. Kann Ergo auch keine T Nummer beantragen.

Nachdem ich den Prüfer gebeten habe zumindest einen Blick auf den Trailer zu werfen hat er eine Fahrgestellnummer entdeckt, und meinte jetzt wäre garnichts mehr zu machen denn ich müsste erst den Hersteller ermitteln (Typenschild mit Herstellerangabe fehlt). Die Bremsen erfüllten jedoch die EU Norm.

Nach verschiedenen Anrufen beim Vorbesitzer und Vor/Vorbesitzer konnte Niemand Angaben zum Hersteller machen. Dann verlor sich die Spur.

Beim KBA lag nichts Negatives gegen die ominöse Fahrgestellnummer vor bzw. Infos waren nicht vorhanden da alle Daten angeblich nach 7 Jahren gelöscht werden.

Jetzt soll ich eine Eidesstattliche (Notariell beglaubigt) Erklärung des Vorbesitzers bringen das der Trailer Eigenbau ist und dann könnte man über eine Abnahme befinden.

Die Erklärung kann der Verkäufer jedoch nicht an Eides statt erbringen da er nicht der Hersteller ist.

Bin Total ratlos was soll ich tun .... ?

Danke für Statements

Gruss

Ralf
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  #2  
Alt 09.04.2009, 22:45
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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In der Bucht nen Typenschild ersteigern, Fahrgestellnummer einstanzen (Schlagziffern auch in der Bucht), Hersteller: RTBralle Eigenbau, Baujahr Annodazumal, zum TÜV, Vollabnahme, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Fahrgestellnummer, Zulassungsstelle, fertig.

So blöd wie das alles geworden ist kann man gar nicht mehr denken - praktisch geht das nur so...
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  #3  
Alt 10.04.2009, 09:47
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Und dann kommt sowas raus:
Ich hatte mal einen Oldtimer mit französischen, aber nur teilweise lesbaren Papieren. Die Zulassungsstelle wollte dann von mir den Tag der Erstzulassung wissen, also geschätzt nach den vorhandenen Typmerkmalen - Jahre später stellte sich das Datum als Sonntag raus.
Irgendwann bekam ich dann eine Liste der Fahrgestellnummern nach Baujahren. Da ist das Auto dann plötzlich um 15 Jahre gealtert, was entsprechend der Karosseriedetails nicht passte

Da hat wohl auch einer Papiere gehabt und ein anderer Schlagzahlen
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Gruß
Ewald
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  #4  
Alt 10.04.2009, 09:51
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Zitat:
So blöd wie das alles geworden ist kann man gar nicht mehr denken - praktisch geht das nur so...
Ist quasi Selbstverteidigung. Anders gehts scheinbar wirklich nicht.

Oder Du gibst an dass Du der Erbauer bist. Musst dann aber damit rechnen dass der Fuzzi vom TÜV evtl. für die Schweißarbeiten Bescheinigungen von Dir verlangt.
Dann ist es besser wenn man jemanden hat der nen Schein vorweisen kann.
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  #5  
Alt 10.04.2009, 10:10
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Als was hat der Verkäufer Dir denn den Trailer verkauft? Ich sehe den Verkäufer hier zumindest als moralisch verpflichtet, Dir bei der Zulassung zu helfen. Hätte man vor dem Kauf allerdings klären können/sollen...
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Grüße, Guido
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und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse)
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  #6  
Alt 10.04.2009, 11:07
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war geklärt und mein eigenes Risiko. Den VK trifft da keine Schuld !

Gruss

Ralf (mit tollem Boot aber nicht zugelassenem Trailer)
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  #7  
Alt 10.04.2009, 11:08
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
In der Bucht nen Typenschild ersteigern, Fahrgestellnummer einstanzen (Schlagziffern auch in der Bucht), Hersteller: RTBralle Eigenbau, Baujahr Annodazumal, zum TÜV, Vollabnahme, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Fahrgestellnummer, Zulassungsstelle, fertig.

So blöd wie das alles geworden ist kann man gar nicht mehr denken - praktisch geht das nur so...

Bucht ??????

Whats That ???
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  #8  
Alt 10.04.2009, 15:56
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Die Bucht --> Ebay...
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  #9  
Alt 10.04.2009, 18:00
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Zitat:
Und dann kommt sowas raus:
Ich hatte mal einen Oldtimer mit französischen, aber nur teilweise lesbaren Papieren. Die Zulassungsstelle wollte dann von mir den Tag der Erstzulassung wissen, also geschätzt nach den vorhandenen Typmerkmalen - Jahre später stellte sich das Datum als Sonntag raus.
Irgendwann bekam ich dann eine Liste der Fahrgestellnummern nach Baujahren. Da ist das Auto dann plötzlich um 15 Jahre gealtert, was entsprechend der Karosseriedetails nicht passte
@ Libertad
Naja, nu, war doch aber zugelassen? Als ich meinen 69er Fiat 500 aus Italien geholt habe (da kauft man Autos per Notar) hat mich die Zulassungsstelle belehrt, das sei kein Kaufvertrag (wie gesagt: in Italien kauft man Autos über den Notar, zumindest war das 1996 so) und ich hatte eine beglaubigte ADAC Übersetzung. Statt die Werte zu übernehmen, habe ich nun auch gewürfelte TÜV Daten, da die deutschen Ausstattungsmerkmale nicht auf das italienische Modell paßten... Die AHK mußte ich außer Betrieb setzen, dafür fahre ich dank TÜV ohne Zündschloß und mit den original Leuchten ohne Standlicht und Blinker weiß - seit 10 Jahren und habe 11 eingetragene Reifengrößen...

Beim Ciutroen Ami6 aus Frankreich mußte ich ein Blankotypenschild montieren, darauf steht nur die Fahrtgestellnummer (ident zum alten Typenschild) sonst ist es blanko. Das alte Typenschild mußte auch raus, dann wurde der Wagen anstandslos zugelassen. 2 Jahre später Ärger bei der Tüv Abnahme, seither führe ich ein Schreiben mit, daß auf Weisung der Zulassungsstelle, ein "Blankotypenschild fest mit dem Fahrzeug verbunden wurde" gez. Zulassungsstelle. Noch Fragen...?

Darauf bezog ich mich
Zitat:
So blöd wie das alles geworden ist kann man gar nicht mehr denken - praktisch geht das nur so...
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