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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() Kann ich die Zahlung für den PC einstellen? ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#27
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Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus ![]() |
#28
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Es wird schlimmer kommen: Schnapssteuer auf alle Freilandgärten, weil man darin Kartoffeln anbauen kann. Aus Kartoffeln kann man bekanntlich Wodka brennen und das muß im Keim unterbunden werden.
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#29
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Unabhängig von der GEZ-Abzocke: irgendein anderes " Verwaltungsgericht " hat heut wohl beschlossen, das eine Nazi-Demo in Lüneburg aktuell doch stattfinden darf.......
![]() Woher kommen da die Richter ? Von einem anderen Planeten? Gefühlt sind es am meisten und mit Abstand die Urteile der " Verwaltungsgerichte " , die mir so richtig den Kamm schwellen lassen. ![]() Da müssen wirklich Leute " Recht " sprechen, die mit gesundem Menschenverstand in keinster Weise Kontakt hatten..... |
#30
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#31
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Bis jetzt habe ich die immer rausgeschmissen aber mit den PCs bin ich dann wohl auch dabei.Obwohl wer guckt schon während der Arbeit TV
![]() ![]() ![]() Gruß Ingo Geändert von IngoNRW (27.03.2009 um 11:29 Uhr) |
#32
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Hier ist noch einer ohne Firmenwagen und ohne Radio oder TV im Büro/Laden aber mit 2 PC`s ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#33
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Wer überhaupt Computer-GEZ bezahlen muss
Erschienen am 27. März 2009 | Jens Müller ![]() ![]() Zum Durchklicken Das müssen Sie über die GEZ wissen Schwarzseher verpfeifen? Das meinen die Deutschen Weitere Nachrichten zu den Themen GEZ und Rundfunkgebühren Anzeige Nicht nur Internet-PC können kosten Wer lediglich ein "neuartiges Rundfunkgerät" besitzt, muss zahlen. Unter den Begriff fallen allerdings nicht nur internetfähige Computer, sondern alle Geräte, die eine Verbindung ins Internet aufbauen und somit theoretisch Rundfunkinhalte online abspielen können. Das sind beispielsweise UMTS-Handys, Smartphones oder auch Navigationssysteme. Dabei ist wichtig: Schon alleine das Bereithalten des Geräts verpflichtet zum Anmelden. Ganz egal, ob Sie über Ihr Handy dann Internet-Radios nutzen oder nicht. Aber auch hier gilt: Nur wenn noch keine GEZ-Gebühr gezahlt wird, müssen die "neuartigen Rundfunkgeräte" angemeldet werden. Computer-GEZ auch für Firmen Das neue GEZ-Urteil des OVG Rheinland-Pfalz bezog sich auf beruflich genutzte Computer. Die Richter bestätigten, dass ein Rechtsanwalt für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen muss. Somit gilt laut Auffassung der GEZ – und der Richter des OVG – für Firmen, Selbständige und Behörden: "Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PC und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer tatsächlichen Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich an." Knackpunkt: Arbeitszimmer in Privatwohnung Angestellte und Beamte sind übrigens von der Computer-GEZ befreit. Selbstständige hingegen, die auch oder ausschließlich von ihrer Privatwohnung aus tätig sind, müssen zusätzlich zur privat gezahlten GEZ-Gebühr noch für internetfähige Computer bezahlen - insofern sie nicht bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät für ihre Tätigkeit angemeldet haben. Bundesverfassungsgericht muss entscheiden Genau diesen Sachverhalt kippten in der Vergangenheit mehrere Verwaltungsgerichte in Deutschland und erteilten der GEZ-Gebühr für beruflich genutzte PC eine deutliche Absage. Doch nun hat erstmals ein höherrangiges Gericht geurteilt – aber gleichzeitig auch Revision beim Bundesverfassungsgericht ermöglicht. Wohl aus gutem Grund: Denn nur ein Richterspruch des BVG würde für Gesamt-Deutschland gelten und nicht für einzelne Bundesländer. Und eine solche Rechtssprechung wird dringend nötig, um endgültig die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu klären.Einen umfassenden Überblick über Gebührenpflicht bei Internet-PC gibt die GEZ auf einer speziellen Internet-Seite. Urteile zum Thema Computer-GEZ: |
#34
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Hallo,
mein Firmen-PC hat keine Lautsprecher. Muß ich jetzt trotzdem zahlen? Ich kann doch gar nichts hören ... Gruß Ralph |
#35
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[QUOTE=Smutje Paul
Ich find die GEZ ein überbleibsel vergangener Zeiten,andere Länder brauchen so was auch nich gruss Paul[/QUOTE] mach dich mal schlau. denn in "anderen" ländern gibt es fast nur pay TV ![]() und das trotz werbung. ![]() |
#36
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![]() Zitat:
![]() GEZ ist doch nix anderes als Zwangs-PayTV und Werbung senden die ö-r doch auch ![]()
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#37
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Da irrst Du:
Nach der Definition fallen unter diese "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" alle Geräte, die mit Speicher und Internetanschluss ausgerüstet sind. Das sind z.B. auch die Server bei meinem Internethoster, mein Internet-Router, der Geldautomat gegenüber, und, und, und. Und wer meint, wir würden ja bereits alle zahlen und deswegen der Gebühr entgehen? Tja, leider ist für jede Niederlassung eines Unternehmens die Gebühr wieder fällig. Und leider betrachtet die GEZ jedes Home-Office als eigene Niederlassung, jeder Geldautomaten-Standort z.B. an einem Bahnhof oder einer Tanke ist eine Niederlassung mit Gebührenpflicht. Bei größeren Unternehmen, die Heimarbeit anbieten, kommen so in Deutschland mehr als 5000 Niederlassungen zusammen, für die jeweils die Gebühr fällig ist. Ach ja, Cyrus betreibt ja auch eine Niederlassung, für die er noch keine Gebühren bezahlt: Den Raum mit dem BF-Server drin. Auch dafür werden Gebühren fällig. Gruß, Jörg |
#38
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Wie ist dann wohl die Situation in allen Finanzämtern, Stadtverwaltungen, Polizeirevieren.....
müssen die auch alle bezahlen. ![]() ![]() ![]() ![]() |
#39
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wohl nicht
Angestellte und Beamte sind übrigens von der Computer-GEZ befreit. ![]()
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#40
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Wie jetzt, auch privat. wohl eher nicht. Aber die Dienststellen doch dann. Da war mal was in der Ruhruni Bochum........ ![]() ![]() ![]() |
#41
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Bleibt nur den Internetzugang der Firma zu kündigen und einen Mitarbeiter fragen ob er das für die Firma macht.
Der Internetanbieter kann so dann keine Firmendaten an die GEZ übermitteln. ![]() ![]() Kalli
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![]() "Der schwarze Schwamm!" |
#42
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![]() Zitat:
Gruß Volker |
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