boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 29.06.2004, 06:05
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.04.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.397
Boot: Tuckerboot m. OM616
990 Danke in 477 Beiträgen
Standard Mehrwertsteuerfrage (noch nicht gestellt...)

Hallo Zusammen,

ich habe zwar die Suchfunktion bemüht, bin aber nicht weiter gekommen....und googeln hat zu diesem fall auch keine Detailinfo gebracht...also seid ihr meine letzte Rettung:

Folgender Fall:
Wenn ein Nicht-EU-Bürger (Kroate) in Deutschland (also EU) ein Boot kauft, muss er die Mwst. nicht bezahlen - soweit bin ich schon

Jetzt gibt s ja m.E. nach zwei Wege: entweder der Händler stellt keine aus und der Kroate zahlt diese auch nicht, oder die zweite: Kroate zahlt, fordert sie aber selbst bei der Ausfuhr wieder zurück. Ist das ein reeler Weg?

Wer hat damit Erfahrungen und kann seinen Senf dazugeben.

Danke & Grüsse, Udo
__________________

Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 29.06.2004, 06:15
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.968 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Udo,
versuch es mal mit AUSFUHRERKLÄRUNG,
aber auch unter MEHRWERTSTEUER kommt einiges
sonst guugste hier, vielleicht kommst du etwas weiter
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...aerung&start=0
Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 29.06.2004, 06:24
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.04.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.397
Boot: Tuckerboot m. OM616
990 Danke in 477 Beiträgen
Standard

Danke!! Den hatte ich nicht gefunden
bähhh - ich hasse dieses Geld hin- und herschieben nix für mich!

OK, der Kroate gibt mit seinem U34 an der Aussengrenze an, dass er die Mwst. zurückhaben will. Wo? - beim Zoll? Und wie lange dauert es dann, wenn er seine 16% von 150.000 € wieder haben möchte?

Danke, Udo
__________________

Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 29.06.2004, 06:27
Michael G. Michael G. ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.12.2003
Ort: Homburg
Beiträge: 2.353
Boot: Golfinho
1.748 Danke in 943 Beiträgen
Standard

Das macht schon der Händler , das mit dem Zoll. Und wenn der Transport mit nem Spediteur erfolgt, hast du gar keine Probleme.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 29.06.2004, 06:30
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.04.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.397
Boot: Tuckerboot m. OM616
990 Danke in 477 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Michael G.
Das macht schon der Händler , das mit dem Zoll. Und wenn der Transport mit nem Spediteur erfolgt, hast du gar keine Probleme.
Händler macht es nicht, Trasnport erfolgt mit Spedition...

Gruss, Udo
__________________

Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 29.06.2004, 07:08
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: LK Hannover
Beiträge: 1.109
12 Danke in 7 Beiträgen
Standard

Das macht ganz sicher nur die Spedition und wie lange die Erstattung dauert hängt ausschliesslich von den Zollbehörden ab. Und da Vatta Staat im Moment nix abzugeben hat......
__________________
beste Grüße
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 29.06.2004, 07:26
caracas caracas ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: Klagenfurt am Wörtherteich
Beiträge: 579
Boot: Regal 252 Valanti
105 Danke in 80 Beiträgen
Standard

Hallo
Deine Frage ist ganz leicht zu erklären.
1. Der Kunde kauft das Boot beim Händler. Dieser stellt die RE o. MwST
an die Adresse in HR aus.
2. Die Spedition macht beim Zoll ein Ausfuhrerklärung in ein nicht EU Land
Damit ist der Händler aus dem Schneider.
3. Der Spediteur macht am Grenzübergang, von der EU in das nicht
EU Land (SLO-HR) eine Austrittsbescheinigung.Diese Ausfuhrdeklaration geht automatisch an das Abgangszollamt in BRD zurück.Gleichzeitig erfolgt die Einfuhrverzollung an der Grenze oder in einem Binnenzollamt in HR. Mit dem U34 Formular geht es bei dieser Summe nicht mehr.
__________________
Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter.
Gruß Herbert
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 29.06.2004, 07:28
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Boote werden abweichend von der üblichen UST-Regelung da versteuert wo sie in Verkehr gebracht werden. (Gilt für Boot ab einer gewissen Größe, meine 7,5m aber das müßte ich erst nachsehen). Das gilt in der ganzen EU.

Ist das in DL nicht der Fall und geht das Boot sofort in ein anderes Land, kann der Händler das Boot auch an EU-Bürger UST-Frei liefern und es muss dann im Land wo es genutzt wird versteuert werden. (oder auch nicht, wenn es dort keine Steuerpflicht gibt (z.B noch Kroatien). Die Werft wird dann einen Nachweis darüber verlangen.

Das ist nicht zu verwechseln mit der UST-Rückerstattung, wenn z.B. ein Kroate in DL ein Auto gekauft hat und nach Ausfuhr die UST zurück erhält. Die bekommt er nach Vorlage der abgestempelten Ausfuhrerklärung vom Verkäufer. Aber wie gesagt bei Schiffen (und Flugzeugen) ist das anders.

Ich hoffe das hilft etwas.

Aber Achtung: Ich habe bei meinen letzten Booten immer innerhalb kurzer Zeit die Aufforderung vom Finanzamt erhalten den korrekten Vorgang nachzuweisen. Die haben alle Daten, insbesondere wenn ein Boot in DL (Pflicht ab15m für Deutsche) registriert ist.

Auch bei zahlreichen Werften wurden nach Steuerprüfungen Kontrollmitteilungen geschrieben. Kann da nur korrekte Abwicklung empfehlen, sonst gibts sofort ein Strafverfahren, dass oft sofort und ins Blaue ohne konkrete Anhaltspunkte nur auf den Verdacht eröffnet wird, denn die Behörde bekommt dann leichter und schneller Auskünfte.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.