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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin
Ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch und zwar geht's um folgendes. Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wurde und in seiner Kündigung lediglich drin steht "Ihr Arbeitsvertrag wird hiemit fristgerecht zum soundsovielten gekündigt, der Betriebsrat wurde gehört" dann denk ich mal das ist in Ordnung. Als Hintergrund gingen der Kündigung einige verbale Auseinandersetzungen mit dem Chef dieses Betriebes voraus. Die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jedoch war immer sehr gut, er hat zum Beispiel alle möglichen Prämien für gute Leistung etc. alle mitgenommen. Jetzt sucht der Arbeitnehmer natürlich eine neue Anstellung und bewirbt sich bei diversen anderen Firmen. Seine Zeugnisse die er dort vorlegen kann sind alle sehr gut. Natürlich fragt sich der neue Arbeitgeber dann warum hört der MA in seiner alten Firma auf wenn er so gut ist. Vor einem Vorstellungsgespräch ruft er deshalb in der alten Firma des Berwerbers an und erkundigt sich dort. In der alten Firma wird nun nur schlechte und negative Auskunft über diesen ehemaligen MA erteilt. ![]() Jetzt meine Frage : Ist das überhaupt rechtens, darf der alte Arbeitgeber Auskünfte erteilen oder fällt das unter den Datenschutz ? Das so etwas gemacht wird ist mir klar aber ist das auch erlaubt oder könnte man den Arbeitgeber verklagen. Ich finde sowas eine Frechheit, der Bewerber hat keinerlei Möglichkeit irgendetwas richtig zu stellen oder sich zu rechtfertigen. Es kommt dann logischerweise nicht mal zu einem Bewerbungsgespräch. ![]() ![]()
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See you later.......Reinhard....... Die Verbissenheit des Lebens ist es Dinge so zu sehen, wie sie garnicht sind.. |
#2
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Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis anfechten, aber nicht als ganzes
sondern einzelne Angaben wenn er dies objektiv widerlegen kann. Ein Arbeitszeugnis verjährt nach 30 Jahren. Sollte er den begründeten Verdacht haben, dass sein Ex-Arbeitgeber ihn "schlecht" macht, hilft oft auch ein Anruf bei diesem. Wenn der Arbeitnehmer denn das "schlechtmachen" nachweisen kann, ist der AG VOLL ersatzpflichtig,das kann sich nicht jeder AG leisten! Es stellt sich aber für mich die Frage was war da wenn der Betriebsrat ohne Gegenwehr zustimmt. Ich schätze, da is mehr vor gefallen....? ...übrigens gibt es im Zeugnis verschlüsselte Hinweise, die einem zukünftigen AG klar signalisieren: "ruf an da war was, was ich nicht ins Zeugnis schreiben kann...." Nur als Beispiel: Wie soll ich jemanden davor warnen dass der Mitarbeiter Kameras und Handys mitgenommen hat,.....ohne zu bezahlen?
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#3
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Ein Zeugniss hat mein Freund bis jetzt noch nicht bekommen. Bis zur Kündigung ist er erst mal von der Arbeit freigestellt, ich denke mal dann wird er auch ein Zeugniss bekommen. Wie immer im Leben "die Bonzen haben immer Recht auch wenn's tausendmal nicht stimmt".
![]() Besten Dank jedenfalls für eure schnellen Antworten. ![]()
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#4
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf Wunsch ein "Zwischenzeugnis" auszu-
stellen... ...braucht der AN ja für die Jobsuche.... ....in der Kündigung MUSS der Kündigungsgrund angegeben sein... ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#5
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![]() Zitat:
Hat er denn jetzt eines oder hat er noch keins? Ohne dieses Wissen kann man eigentlich keinen vernünftigen Rat geben. Wie auch immer. Er wurde gekündigt, das spricht erstmal für sich. Ein guter Mitarbeiter wird in einer intakten florierenden Firma i.d.R. nicht gekündigt. Deshalb das Misstrauen der neuen Firma. Das angerufen wird kommt vor, ist aber nicht die Norm. |
#6
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@Wolf
Zitat:
@alaska Zitat:
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#7
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Dein Freund sollte sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dort kann er die Fristen für eine Klageeinreichung erfahren und auch Hilfe bei der Zeugniserstellung erreichen.
Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, trägt die üblicherweise die Arbeitsgerichtskosten. Alles andere wäre eine Fernauskunft, die den wahrscheinlich besonderen Bedingungen des Falles nicht gerecht wird. |
#8
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![]() Zitat:
Ich stelle meinen Mitarbeitern auch keine Zwischenzeugnisse aus. Es sei denn, sie bestehen darauf. Dann mach´ ich mich allerdings schon auf die Suche nach Ersatz. Denn wofür braucht er das wohl? So wird das sicher auch der neue Arbeitgeber sehen. Da ist ein Bewerber, welcher sich in einem gekündigten freigestellten Arbeitsverhältnis befindet, und bewirbt sich mit einem Zwischenzeugnis. Wenn ich an dem Mann interessiert wäre, würde ich möglicherweise auch bei der alten Firma anrufen und fragen, wieso man diesem Mitarbeiter sein Zeugnis verweigert. Der soll sich dringend sein Zeugnis geben lassen! |
#9
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![]() Zitat:
Ich habe jetzt mal den Kündigungsschutz außen vor gelassen. Wieso da keine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde, wenn auch nur sicherheitshalber, ist mir unerklärlich. |
#10
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Hallo Bimbo,
* es fällt mir unheimlich schwer, deinen Nick als Ansprache zu verwenden. Kannst du den vielleicht vor dem Hintergrund des negativen Besatzes dieses Ausdruckes ändern? Wäre toll! * Eine Rechtsauskunft in diesem Forum hat schon vielen geholfen. Aber grundsätzlich sollte - nein MUSS - jeder, der eine Kündigung von seinem Arbeitgeber bekommt, einen Arbeitsrechtsanwalt aufsuchen, damit die Kündigung formal und inhaltlich professionell geprüft wird. So, wie sich das bei dir anhört, kann dein *Freund* bei jedem noch so blöden Richter erfolgreich auf Wiedereinstellung klagen und so noch einiges herausholen. Bei verantwortlichen Positionen ruft man schon mal bei dem vorherigen Arbeitgeber an. Ein guter Personalchef oder Personalverantwortlicher wird sich jedoch sein eigenes Bild bei einem gründlichen und fundierten Einstellungsgespräch machen. Wenn ein solches Gespräch zwischen altem und neuem AG mit negativem Inhalt nachgewiesen werden kann, ist das für den alten AG tatsächlich extrem schädlich. Aber das wird einem nie gelingen. Ich drücke deinem Freund die Daumen bei der Jobsuche - auch wenn ich den tatsächlichen Grund der Kündigung - das von dir erwähnte Streitgespräch - nicht kenne. Kann es sein, dass dein Freund sich dermaßen daneben benommen hat, dass die Kündigung und das Verhalten der alten AG vielleicht sogar gerechtfertigt ist, weil der AN tatsächlich gewaltigen Mist gebaut hat? Ich bin da immer sehr vorsichtig, wenn ich mich da "reinhänge" ... Trotzdem * Daumendrück*, denn Arbeit braucht jeder! Gruß Ray |
#11
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![]() Zitat:
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#12
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@Ray
Zitat:
![]() @Wolf Zitat:
@Ossibaer Zitat:
Da ihm das aber egal war (schlechtes Arbeitsklima) und er sich sowieso nach einem neuen Job umsehen wollte hat er da nichts unternommen. Er hatte ja auch einige gute Aussichten bzw. Bewerbungen laufen nur wie er jetzt gestern das mit den offenbar negativen Auskünften erfahren hat ist er jetzt natürlich stinksauer. Rechtschutz hat er leider keinen und wenn er jetzt dort eintritt wird das soweit ich weis nicht übernommen.
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#13
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#14
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Moin Cyrus
wie wär's mit "Sandokan" (Schiffsname) ? ![]()
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#15
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![]() Zitat:
Achte drauf bei einloggen. ![]()
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#16
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![]() Wäre es möglich,dass das Streitgespräch etwas heftiger war und der Gipfel von mehreren? ...wegen einem heftigen Gespräch kündige ich keinem Arbeitnehmer, ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#17
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@alaska
Zitat:
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#18
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Ich hab auch mal den Verdacht gehabt, daß ein ehemaliger Chef mich schlecht macht.
Da hab ich dann einen Bekannten mit eigener Firma gebeten, sich als mein zukünftiger neuer Arbeitgeber auszugeben und da anzurufen......... Hat geklappt, ich konnte den alten Chef zwar nicht belangen weil der nicht wirklich was Schlechtes über mich gesagt hat - aber ich wußte dann was los war. Ein paar Jahre später hat dieser Ex-Chef sich übrigens erschossen..... ![]() |
#19
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#20
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![]() Zitat:
![]() Dazu möchte ich noch sagen, dass ich in 30 Jahren nur einmal angerufen habe. Und das auch nur, weil es um eine ausgesprochene Vertrauensstellung ging. Ansonsten sollte man sich doch besser einen eigenen Eindruck während der Probezeit verschaffen. Deshalb auch der Name "Probezeit". ![]() Außerdem gibt es die Möglichkeit des befristeten Arbeitsvertrages. Und in 2 Jahren, weiß man, was Sache ist. |
#21
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Meine Güte ... bin ich blind ...
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#22
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Rechtsexperten dürfen hier keine Auskunft geben und würden das hier auch nicht, wir haben hier User, 1.)die persönliche Erfahrung gesammelt haben. 2.) aus ihrem Umfeld ähnliches gehört haben und ihr persönliches Rechtsempfinden hier schreiben Zitat:
Hier wurden nur § / Erfahrungen oder ähnlich gelagerte Fälle weitergegen ![]() siehe oben Zitat:
![]() Die dürfen RECHTSBERATUNGEN durchführen !!!! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
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