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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.06.2004, 18:44
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Sandokan Sandokan ist offline
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Standard Frage an Rechtsexperten ?

Moin

Ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch und zwar geht's um folgendes.
Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wurde und in seiner Kündigung lediglich drin steht
"Ihr Arbeitsvertrag wird hiemit fristgerecht zum soundsovielten gekündigt, der Betriebsrat wurde gehört"
dann denk ich mal das ist in Ordnung.
Als Hintergrund gingen der Kündigung einige verbale Auseinandersetzungen mit dem Chef dieses Betriebes voraus.
Die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jedoch war immer sehr gut, er hat zum Beispiel alle möglichen Prämien
für gute Leistung etc. alle mitgenommen.
Jetzt sucht der Arbeitnehmer natürlich eine neue Anstellung und bewirbt sich bei diversen anderen Firmen.
Seine Zeugnisse die er dort vorlegen kann sind alle sehr gut. Natürlich fragt sich der neue Arbeitgeber dann
warum hört der MA in seiner alten Firma auf wenn er so gut ist. Vor einem Vorstellungsgespräch ruft er deshalb
in der alten Firma des Berwerbers an und erkundigt sich dort.
In der alten Firma wird nun nur schlechte und negative Auskunft über diesen ehemaligen MA erteilt.
Jetzt meine Frage : Ist das überhaupt rechtens, darf der alte Arbeitgeber Auskünfte erteilen oder fällt das
unter den Datenschutz ?
Das so etwas gemacht wird ist mir klar aber ist das auch erlaubt oder könnte man den Arbeitgeber verklagen.
Ich finde sowas eine Frechheit, der Bewerber hat keinerlei Möglichkeit irgendetwas richtig zu stellen oder
sich zu rechtfertigen. Es kommt dann logischerweise nicht mal zu einem Bewerbungsgespräch.
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See you later.......Reinhard.......

Die Verbissenheit des Lebens ist es Dinge so zu sehen, wie sie garnicht sind..
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  #2  
Alt 21.06.2004, 19:47
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Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis anfechten, aber nicht als ganzes
sondern einzelne Angaben wenn er dies objektiv widerlegen kann.
Ein Arbeitszeugnis verjährt nach 30 Jahren.

Sollte er den begründeten Verdacht haben, dass sein Ex-Arbeitgeber ihn
"schlecht" macht, hilft oft auch ein Anruf bei diesem.
Wenn der Arbeitnehmer denn das "schlechtmachen" nachweisen kann, ist
der AG VOLL ersatzpflichtig,das kann sich nicht jeder AG leisten!
Es stellt sich aber für mich die Frage was war da wenn der Betriebsrat ohne Gegenwehr zustimmt.
Ich schätze, da is mehr vor gefallen....?

...übrigens gibt es im Zeugnis verschlüsselte Hinweise, die einem
zukünftigen AG klar signalisieren:
"ruf an da war was, was ich nicht ins Zeugnis schreiben kann...."

Nur als Beispiel:
Wie soll ich jemanden davor warnen dass der Mitarbeiter Kameras und
Handys mitgenommen hat,.....ohne zu bezahlen?
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Gruß vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 21.06.2004, 20:00
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Sandokan Sandokan ist offline
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Ein Zeugniss hat mein Freund bis jetzt noch nicht bekommen. Bis zur Kündigung ist er erst mal von der Arbeit freigestellt, ich denke mal dann wird er auch ein Zeugniss bekommen. Wie immer im Leben "die Bonzen haben immer Recht auch wenn's tausendmal nicht stimmt".

Besten Dank jedenfalls für eure schnellen Antworten.
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  #4  
Alt 21.06.2004, 20:36
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf Wunsch ein "Zwischenzeugnis" auszu-
stellen...
...braucht der AN ja für die Jobsuche....
....in der Kündigung MUSS der Kündigungsgrund angegeben sein...
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Gruß vom Oberrhein.
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  #5  
Alt 21.06.2004, 20:53
Wolf
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Zitat:
Zitat von Bimbo
Ein Zeugniss hat mein Freund bis jetzt noch nicht bekommen.
Aber du sagtest doch eben, sein Zeugnis sei sehr gut?
Hat er denn jetzt eines oder hat er noch keins?
Ohne dieses Wissen kann man eigentlich keinen vernünftigen Rat geben.
Wie auch immer. Er wurde gekündigt, das spricht erstmal für sich.

Ein guter Mitarbeiter wird in einer intakten florierenden Firma i.d.R. nicht gekündigt.
Deshalb das Misstrauen der neuen Firma.
Das angerufen wird kommt vor, ist aber nicht die Norm.
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  #6  
Alt 21.06.2004, 21:02
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Sandokan Sandokan ist offline
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@Wolf
Zitat:
Hat er denn jetzt eines oder hat er noch keins?
Bei den Bewerbungen hat er erst mal sein letztes Zwischenzeugniss abgegeben.

@alaska
Zitat:
....in der Kündigung MUSS der Kündigungsgrund angegeben sein...
hab mir gestern mal seine Kündigung angesehen, da steht definitiv kein Kündigungsgrund drin.
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  #7  
Alt 21.06.2004, 21:07
Ossibaer Ossibaer ist offline
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Dein Freund sollte sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dort kann er die Fristen für eine Klageeinreichung erfahren und auch Hilfe bei der Zeugniserstellung erreichen.

Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, trägt die üblicherweise die Arbeitsgerichtskosten.

Alles andere wäre eine Fernauskunft, die den wahrscheinlich besonderen Bedingungen des Falles nicht gerecht wird.
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  #8  
Alt 21.06.2004, 21:12
Wolf
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Zitat:
Zitat von Bimbo
Bei den Bewerbungen hat er erst mal sein letztes Zwischenzeugniss abgegeben.
Also ich muss jetzt mal nachhaken. Wieso hatte er denn ein Zwischenzeugnis?
Ich stelle meinen Mitarbeitern auch keine Zwischenzeugnisse aus.
Es sei denn, sie bestehen darauf. Dann mach´ ich mich allerdings schon auf die Suche nach Ersatz. Denn wofür braucht er das wohl?

So wird das sicher auch der neue Arbeitgeber sehen.
Da ist ein Bewerber, welcher sich in einem gekündigten freigestellten Arbeitsverhältnis befindet, und bewirbt sich mit einem Zwischenzeugnis.

Wenn ich an dem Mann interessiert wäre, würde ich möglicherweise auch bei der alten Firma anrufen und fragen, wieso man diesem Mitarbeiter sein Zeugnis verweigert.

Der soll sich dringend sein Zeugnis geben lassen!
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  #9  
Alt 21.06.2004, 21:18
Wolf
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Zitat:
Zitat von TomHH
Findest Du im § 4 Satz 1 die Frist beträgt 3 Wochen, in dieser Zeit kann der AN, wenn er glaubt das die Kdg. sozial ungerechtfertigt ist, Klage beim Arbeistgericht auf Feststellung erheben.

In diesem Fall ist die Kündigung Verhaltensbedingt, da hätte es eigentlich einer Abmahnung bedurft, siehe § 314 Abs 2 BGB.
Ganz klar.
Ich habe jetzt mal den Kündigungsschutz außen vor gelassen.
Wieso da keine Kündigungsschutzklage eingereicht wurde, wenn auch nur sicherheitshalber, ist mir unerklärlich.
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  #10  
Alt 21.06.2004, 21:21
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Ray Ray ist offline
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Hallo Bimbo,

* es fällt mir unheimlich schwer, deinen Nick als Ansprache zu verwenden. Kannst du den vielleicht vor dem Hintergrund des negativen Besatzes dieses Ausdruckes ändern? Wäre toll! *

Eine Rechtsauskunft in diesem Forum hat schon vielen geholfen. Aber grundsätzlich sollte - nein MUSS - jeder, der eine Kündigung von seinem Arbeitgeber bekommt, einen Arbeitsrechtsanwalt aufsuchen, damit die Kündigung formal und inhaltlich professionell geprüft wird.

So, wie sich das bei dir anhört, kann dein *Freund* bei jedem noch so blöden Richter erfolgreich auf Wiedereinstellung klagen und so noch einiges herausholen.

Bei verantwortlichen Positionen ruft man schon mal bei dem vorherigen Arbeitgeber an. Ein guter Personalchef oder Personalverantwortlicher wird sich jedoch sein eigenes Bild bei einem gründlichen und fundierten Einstellungsgespräch machen.

Wenn ein solches Gespräch zwischen altem und neuem AG mit negativem Inhalt nachgewiesen werden kann, ist das für den alten AG tatsächlich extrem schädlich. Aber das wird einem nie gelingen.

Ich drücke deinem Freund die Daumen bei der Jobsuche - auch wenn ich den tatsächlichen Grund der Kündigung - das von dir erwähnte Streitgespräch - nicht kenne. Kann es sein, dass dein Freund sich dermaßen daneben benommen hat, dass die Kündigung und das Verhalten der alten AG vielleicht sogar gerechtfertigt ist, weil der AN tatsächlich gewaltigen Mist gebaut hat?

Ich bin da immer sehr vorsichtig, wenn ich mich da "reinhänge" ...

Trotzdem * Daumendrück*, denn Arbeit braucht jeder!

Gruß Ray
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  #11  
Alt 21.06.2004, 21:24
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Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray
Hallo Bimbo,

* es fällt mir unheimlich schwer, deinen Nick als Ansprache zu verwenden. Kannst du den vielleicht vor dem Hintergrund des negativen Besatzes dieses Ausdruckes ändern? Wäre toll! *
Probiere es mit Reinhard... da hört er auch drauf... siehe Signatur
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  #12  
Alt 21.06.2004, 21:39
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Sandokan Sandokan ist offline
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@Ray

Zitat:
* es fällt mir unheimlich schwer, deinen Nick als Ansprache zu verwenden. Kannst du den vielleicht vor dem Hintergrund des negativen Besatzes dieses Ausdruckes ändern? Wäre toll! *
wollte Cyrus schon länger mal schreiben das er meinen Nick in "Reinhard" ändert, bin bis jetzt allerdings noch nie dazu gekommen

@Wolf

Zitat:
Also ich muss jetzt mal nachhaken. Wieso hatte er denn ein Zwischenzeugnis?
Ich stelle meinen Mitarbeitern auch keine Zwischenzeugnisse aus.
Es sei denn, sie bestehen darauf. Dann mach´ ich mich allerdings schon auf die Suche nach Ersatz. Denn wofür braucht er das wohl?
Das Zwischenzeugniss hat er sich mal austellen lassen als wieder mal die Cheffetage ausgewechselt wurde.

@Ossibaer

Zitat:
Dein Freund sollte sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dort kann er die Fristen für eine Klageeinreichung erfahren und auch Hilfe bei der Zeugniserstellung erreichen.
da hat er wahrscheinlich was versäumt, ihm wurde im Februar zum Ende Juni gekündigt.
Da ihm das aber egal war (schlechtes Arbeitsklima) und er sich sowieso nach einem neuen Job umsehen wollte hat er da nichts unternommen.
Er hatte ja auch einige gute Aussichten bzw. Bewerbungen laufen nur wie er jetzt gestern das mit den offenbar negativen Auskünften erfahren hat ist er jetzt natürlich stinksauer.
Rechtschutz hat er leider keinen und wenn er jetzt dort eintritt wird das soweit ich weis nicht übernommen.
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  #13  
Alt 21.06.2004, 21:41
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Bimbo
wollte Cyrus schon länger mal schreiben das er meinen Nick in "Reinhard" ändert, bin bis jetzt allerdings noch nie dazu gekommen
Reinhard ist schon vergeben.
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  #14  
Alt 21.06.2004, 21:49
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Moin Cyrus

wie wär's mit "Sandokan" (Schiffsname) ?
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  #15  
Alt 21.06.2004, 21:54
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Zitat:
Zitat von Bimbo
Moin Cyrus

wie wär's mit "Sandokan" (Schiffsname) ?
Ich änder das gleich...

Achte drauf bei einloggen.
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  #16  
Alt 21.06.2004, 22:12
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Zitat:
da hat er wahrscheinlich was versäumt, ihm wurde im Februar zum Ende Juni gekündigt.
Entschuldigung, aber so blauäugig kann niemand sein.
Wäre es möglich,dass das Streitgespräch etwas heftiger war und der
Gipfel von mehreren?

...wegen einem heftigen Gespräch kündige ich keinem Arbeitnehmer, ,zumal eine Abmahnung Voraussetzung wäre.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #17  
Alt 21.06.2004, 22:19
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Sandokan Sandokan ist offline
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@alaska

Zitat:
...wegen einem heftigen Gespräch kündige ich keinem Arbeitnehmer, ,zumal eine Abmahnung Voraussetzung wäre.
soweit ich weis hatte er mehrere Auseinandersetzungen mit seinem Cheff wobei er wie er mir sagte aber immer im Recht war und der Cheff kleinbei geben mußte. Wegen einer Abmahnung muß ich ihn morgen mal fragen, weis ich im mom jetzt nicht.
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  #18  
Alt 21.06.2004, 22:35
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Ich hab auch mal den Verdacht gehabt, daß ein ehemaliger Chef mich schlecht macht.

Da hab ich dann einen Bekannten mit eigener Firma gebeten, sich als mein zukünftiger neuer Arbeitgeber auszugeben und da anzurufen.........

Hat geklappt, ich konnte den alten Chef zwar nicht belangen weil der nicht wirklich was Schlechtes über mich gesagt hat - aber ich wußte dann was los war. Ein paar Jahre später hat dieser Ex-Chef sich übrigens erschossen.....

Anneke
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  #19  
Alt 21.06.2004, 22:57
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Zitat:
aber ich wußte dann was los war. Ein paar Jahre später hat dieser Ex-Chef sich übrigens erschossen.....
...und dann es heisst immer "die bösen Chefs"....
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Gruß vom Oberrhein.
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  #20  
Alt 22.06.2004, 04:41
Wolf
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Zitat:
Zitat von Anneke
Ich hab auch mal den Verdacht gehabt, daß ein ehemaliger Chef mich schlecht macht.

Da hab ich dann einen Bekannten mit eigener Firma gebeten, sich als mein zukünftiger neuer Arbeitgeber auszugeben und da anzurufen.........


Anneke
Gute Idee. Muss man erstmal drauf kommen.
Dazu möchte ich noch sagen, dass ich in 30 Jahren nur einmal angerufen habe.
Und das auch nur, weil es um eine ausgesprochene Vertrauensstellung ging.
Ansonsten sollte man sich doch besser einen eigenen Eindruck während der Probezeit verschaffen. Deshalb auch der Name "Probezeit".
Außerdem gibt es die Möglichkeit des befristeten Arbeitsvertrages. Und in 2 Jahren, weiß man, was Sache ist.
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  #21  
Alt 22.06.2004, 05:52
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Meine Güte ... bin ich blind ...
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  #22  
Alt 22.06.2004, 06:27
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandokan
Moin
Ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch und zwar geht's um folgendes.
....
Nur um es hier noch mal deutlich zu machen:
Rechtsexperten dürfen hier keine Auskunft geben und würden das hier auch nicht,
wir haben hier User,
1.)die persönliche Erfahrung gesammelt haben.
2.) aus ihrem Umfeld ähnliches gehört haben
und ihr persönliches Rechtsempfinden hier schreiben
Zitat:
Zitat von Ray
Eine Rechtsauskunft in diesem Forum hat schon vielen geholfen.
Hat es hier noch nie gegeben
Hier wurden nur § / Erfahrungen oder ähnlich gelagerte Fälle weitergegen
siehe oben
Zitat:
Zitat von Ray
Aber grundsätzlich sollte - nein MUSS - jeder, der eine Kündigung von seinem Arbeitgeber bekommt, einen Arbeitsrechtsanwalt aufsuchen, damit die Kündigung formal und inhaltlich professionell geprüft wird.
Das ist der richtige Satz
Die dürfen RECHTSBERATUNGEN durchführen !!!!
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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