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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
Wieder eine Frage vom einem Deckschrubber ![]() Ich habe die Möglichkeit ein Bayliner 2755 Baujahr 1990 zu bekommen. War bis jetzt in UK gefahren und steht jetzt zum Verkauf in Deutschland. Ich kann es also besichtigen usw. Meine Frage: Kann ich das Boot "einfach" anmelden oder brauche ich dann eine extra Konformitätserklärung? Papiere gibt es ja wohl bei den älteren Modellen nicht oder muss da etwas dabei sein? Ich möchte auf Binnenseen fahren
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Gruß Andreas ![]() |
#3
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Ich hatte für mein Boot (Bj.84) nur den Kaufvertrag. Papiere gabs nich. Wasserstraßenamt wollte nur Motornummer und n Bild vom Boot haben, und ein paar Euronen später hatte ich meinen Zettel.
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![]() Sebastian |
#4
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Du Fährst ja auch nen alten Klumpen "Sorry", bei dem nichts der gleichen für die Zulassung in der EU erforderlich ist. Der ganze Zertifizierungs - Schnickschnack trifft erst für Sportboote mit baujahr ab 01.01.1995.
( kurzgefasst) |
#5
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Hi Duffi,
der Kaufvertrag reicht völlig aus. Aber: Hat der Motor eine Zweikreiskühlung? Achte auf Wasser im Öl. 18 Jahre im Salzwasser ist für einen Motor schon eine Belastung. Achte auch auf Undichtigkeiten in der Kajüte. Der Bayliner eines meiner Freunde ist Bj. 1988 und leckte an mehreren Stellen. Die Boote sind sonst Okay, aber wenn man handeln kann sollte man es auch tun. Arbeit kommt in jedem Fall auf dich zu. Viel Spaß Hardy
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Schöne Grüße von der Schlei ![]() BARRACUDA Missunde |
#6
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Für mehr hats nich gereicht!!! Ich dachte es geht einfach darum was man benötigt um ein gebraucht gekauftes Boot anzumelden.
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![]() Sebastian
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#7
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Die Konformitätserklärung, eine EU-weite harmonisierte Bau- und Ausrüstungsvorschrift, ist bei der Ausstellung des Internationalen Bootsscheins vom ADAC vorzulegen. Dies gilt für Sportfahrzeuge, die nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der EU oder über einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Lichtenstein und Schweiz) in Betrieb genommen werden. Auch Abgas- und Geräuschemissionen von Innenbordmotoren und Motoren mit Z-Antrieb gehören nun zur CE-Kennzeichnung.
Quelle: ADAC Da UK zur EU gehört, brauchst du nur einen Nachweis, welcher eine Inbetriebnahme bzw. den Import in UK (EU) vor genanntem Datum belegt. Importierst du heute z.B. ein Boot aus einem Staat, der nicht zur EU gehört, brauchst du CE, egal welches Baujahr. Geändert von Zwoggl (17.02.2009 um 20:54 Uhr)
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#8
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![]() Zitat:
Bekomme ich dann auch noch Rabatt? - oder gar umsonst? Gibst es evtl. auch nen goldenen Behindertenausweis wenn man nen Bayliner kaufen möchte? Was fährst Du denn für ein Boot für den sportlichen durchtrainierten Mann. Sag jetzt nicht Ruderboot P.S. Was ist eigentlich das allgemeine Bild der Bienenzüchter??? ![]()
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Gruß Andreas ![]() |
#9
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![]() Zitat:
Nicht ärgen lassen, das ist der pwre Neid, der da Spricht ![]() und wenn du unter Baylinerleidensgenossen sein möchtest, dann schau hier rein: http://www.boote-forum.de/showthread...light=bayliner
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
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