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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 09.06.2004, 12:05
Benutzerbild von Olaf
Olaf Olaf ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi
Tipp zur Kostenersparnis: Vorher in der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle anrufen, und fragen, ab die Dame schon bekannt ist und ob dort noch was zu holen ist. Wenn die schon hohnlachend abwinken, spart man sich die Kosten für den Gerichtsvollzieherauftrag.
...und riskieren ein Dizi wegen Verstosse gegen den Datenschutz? Glaube ich eher weniger, dass die Auskünfte dieser Art geben....
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #27  
Alt 09.06.2004, 12:19
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Hallo Olaf

wenn man freundlich fragt, ob es Sinn macht eine Vollstreckung durchzuführen... meistens kriegt man zuimindest eine verklausulierte Antwort.

Selbst bei Banken erhält man so oft Antwort.

Datenschtutz wird da auch oft nich wirklich groß geschrieben, es ist peinllich, aber leider wahr.

Auf einen Versuch kommts an.

Gruß ToDi
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  #28  
Alt 09.06.2004, 13:15
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Standard Anzeige erstatten...

... solchen Vögeln gehört das Handwerk gelegt... oder glaubt aufgrund der geschilderten Fakten irgendjemand dass das ein Versehen war... leider ist das bei ebay wohl in manchen Bereichen das Geschäft geworden... Geld schicken lassen und dann doof stellen.

Deshalb: Strafanzeige wegen Betrug

Die Kohle ist weg. Alles andere würde mich doch sehr wundern...
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Grüsse

Sven
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  #29  
Alt 11.06.2004, 18:32
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KäptnKatze KäptnKatze ist offline
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Danke erstmal für eure Tipps, in der Zwischenzeit hat sich folgender Stand ergeben: Sie bittet um Ratenzahlung, und will mir bis Mitte nächster Woche 200€ Überweisen. Parallel dazu habe ich eine Kopie Ihres Arbeitslosenhilfebescheides verlangt. (Sie krigt AH, keine Sozialhilfe, das hatte ich falsch verstanden!). Ich poste es hier rein falls es Neuigkeiten gibt.
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  #30  
Alt 11.06.2004, 21:05
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Zitat:
Zitat von KäptnKatze
Danke erstmal für eure Tipps, in der Zwischenzeit hat sich folgender Stand ergeben: Sie bittet um Ratenzahlung, und will mir bis Mitte nächster Woche 200€ Überweisen. Parallel dazu habe ich eine Kopie Ihres Arbeitslosenhilfebescheides verlangt. (Sie krigt AH, keine Sozialhilfe, das hatte ich falsch verstanden!). Ich poste es hier rein falls es Neuigkeiten gibt.
moin

200,- teuronen ist für eine angeblich arme maus ne menge holz.
und dann noch so schnell?

was tut man nicht alles, um die daumenschrauben zu vermeiden
und möglichkeiten für weiteren schummischummel offenzulassen.

ist ja auch egal
hauptsache du bekommst deine verlust zumindest teilweise ersetzt.

ähem
wie war noch der e-bay-name?
ich hab ne hungrige sperrliste

le loup
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  #31  
Alt 12.06.2004, 07:44
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Erstmal warten ob die Kohle überhaupt kommt. Der Name war "Carmen7650".
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  #32  
Alt 12.06.2004, 19:37
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Am besten schauen, ob sie vorher schon einen anderen Nickname hatte. Das geht bei eBay unter Suchfunktion mit Eingabe des derzeitigen Nicks.
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  #33  
Alt 13.06.2004, 07:51
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Ist bei ebay rausgeflogen.

Siehe auch die Bewertungen:

Vorsicht, offensichtlich Betrug! Lieferfrist gesetzt, ansonsten Strafanzeige! Käufer XXXXXXXX( 53) 11.06.04 21:56 3XXXXXXX

Ware bzahlt, aber nicht erhalten! Vorsicht nicht zu empfehlen!!!!! Käufer XXXX( 2 ) 11.06.04 18:56 413XXXXXX5

Ergänzung von XXXX: Dieser eBayer handelt offensichtlich mit Ware die nicht in seinem Besitz ist! 11.06.04 19:56

Ware Bezahlt!!! Ware nicht erhalten!!!! Anzeige erfolgt!!! VORSICHT!!!!!!!!!!!!!


Das sagt ja schon alles
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #34  
Alt 14.06.2004, 20:00
caracas caracas ist offline
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Hallo
Bei uns in A funktioniert das wie fogt:
So wie das Käptn Katze passiert ist, ist das Betrug.Man geht zuerst zur Polizei,zeigt den Übeltäter wegen Betrug an. Es fogt eine Betrugsverhandlung- wenn Der/Die Täter/in schuldig gesprochen wird, so erwirkt man damit automatisch mittels Geschäftszahl des Gerichtsaktes einen Exikutionstitel. Und das alles Kostenlos!!!!!!!!
__________________
Die Hunde bellen aber die Karawane zieht weiter.
Gruß Herbert
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  #35  
Alt 14.06.2004, 23:28
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Hallo KäptnKatze,
ich will dir ja nicht den Abend verderben, aber nach meiner Einschätzung sieht das ganz schlecht aus. Ein Titel nützt dir garnichts, weil bei der Püppi nichts zu holen ist. Das Versprechen, dir 200 € zu überweisen halte ich für reine Hinhaltetaktik. Selbst wenn sie irgendwann mal wieder arbeitet, wird sie dir sicher nicht bescheid sagen. Und du wirst sicher auch nicht der erste Gläubiger sein, sondern eher der zwanzigste. Du kannst zwar alle sechs Monate einen Gerichtsvollzieher hinschicken, aber du mußt ihn bezahlen, er trinkt mit ihr einen Kaffe und gibt dir dann bescheid, daß sie nichts hat. Sollte die Dame jetzt oder später doch ein pfändbares Einkommen haben, wird der Gerichtsvollzieher trotzdem keine Lohnpfändung vornehmen. Dafür müßtest du ihn nicht nur mit einem Vollstreckungsbescheid ( Titel ) sondern auch mit einem PFÄNDUNGS UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS ausstatten. Das einzige, was bei solchen Menschen Eindruck macht, ist die Drohung mit einer Strafanzeige. Springt sie darauf nicht an, hast du Pech gehabt. Eines kann ich dir noch raten: So ein Schuldner zahlt natürlich immer an die Gläubiger zuerst, die ihm am gefährlichsten sind. Also ziehe das volle Programm durch.
1. Mahnbescheid. Sie wird keinen Widerspruch einlegen.
2. Nach Ablauf der Frist diesen in einen vollstreckbaren Titel ändern lassen. Gleich mit Pfändungs.u. Überweisungsbeschluß.
3. Einmal Gerichtsvollzieher hinschicken.
4. Auf jeden Fall Strafanzeige ersatten.
Wenn das nichts gebracht hat, sind nochmal 60-70 € weg. Dann würde ich das ganze für die nächsten Jahre erstmal vergessen.
Alle Möglichkeiten die es dann noch gibt, einschließlich einem Rechtsanwalt, gehen unter die Rubrik: Gutes Geld dem schlechten hinterher schmeißen.

Gruß Casi
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  #36  
Alt 15.06.2004, 09:43
Benutzerbild von Cyrus
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Eines habt Ihr noch vergessen...

Man kann heute die Schulder wegen ein paar Euro in den Knast bringen lassen.
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Siehe auch www.kegel.de
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  #37  
Alt 15.06.2004, 09:55
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Eines habt Ihr noch vergessen...

Man kann heute die Schulder wegen ein paar Euro in den Knast bringen lassen.
ist meine Überweisung angekommen?
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #38  
Alt 15.06.2004, 11:18
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Man kann heute die Schuldner wegen ein paar Euro in den Knast bringen lassen ???

Na, das stimmt jetzt aber nicht. Schulden zu haben ist nicht strafbar. Egal wieviel. Das ist ja eben das Problem.
Der Gläubiger kann beantragen, daß man dem Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abnimmt. Damit hat er aber auch nichts gewonnen.
Weigert sich der Schuldner diese abzugeben, kann der Gläubiger beantragen, ihn in Erzwingungshaft zu nehmen.
Der Knackpunkt ist dabei, daß der Gläubiger jeden einzelnen Hafttag im voraus bezahlen muß.
Auf diese Weise kann man natürlich nochmal 10000 € platt machen. Wie ich schon sagte: Gutes Geld dem schlechten hinterher schmeißen.

Gruß Casi
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  #39  
Alt 15.06.2004, 11:42
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von casi
Man kann heute die Schuldner wegen ein paar Euro in den Knast bringen lassen ???

Na, das stimmt jetzt aber nicht. Schulden zu haben ist nicht strafbar. Egal wieviel. Das ist ja eben das Problem.
Der Gläubiger kann beantragen, daß man dem Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abnimmt. Damit hat er aber auch nichts gewonnen.
Weigert sich der Schuldner diese abzugeben, kann der Gläubiger beantragen, ihn in Erzwingungshaft zu nehmen.
Der Knackpunkt ist dabei, daß der Gläubiger jeden einzelnen Hafttag im voraus bezahlen muß.
Auf diese Weise kann man natürlich nochmal 10000 € platt machen. Wie ich schon sagte: Gutes Geld dem schlechten hinterher schmeißen.

Gruß Casi
Also,

wenn einer einen Offenbarungseid geleistet hat und weiß das er die nächste nicht Rechnung bezahlen kann, so begeht er einen Eingehungsbetrug.
Man selbst oder ein Inkassobüro stellt einen Strafantrag und der Schuldner kommt wegen Betruges in den Knast.

Inkassokosten = 18 Euro oder kostenlos wenn man es selber macht.
Polizei = kostenlos (weil Betrug).

Gooooogle doch mal:
http://www.google.de/search?hl=de&ie...betrug&spell=1

Zitat:
Eingehungsbetrug

Wer bei Abschluss eines Vertrages, wider besseres Wissen, die Erklärung abgibt, bei Fälligkeit einer Forderung zahlen zu können und zu wollen, macht sich wegen Betruges strafbar.
Der Erklärende täuscht den Vertragspartner über seine Zahlungsfähigkeit.

Betrug gemäß § 263 StGB wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Problematisch ist in diesen Fällen des so genannten Eingehungsbetruges der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Die Staatsanwaltschaft kann Nachfragen bei Gerichtsvollziehern und Banken veranlassen, um die Zahlungsfähigkeit , zum damaligen Zeitpunkt, zu überprüfen.
Häufig wird aber auch pauschal die bloße Nichtzahlung, etwa eines Kaufpreises, zum Beleg der Zahlungsunfähigkeit genommen. Dies ist nicht ausreichend, der Rechtsanwalt hat darauf hin zu wirken, dass die Zahlungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überprüft wird. Hilfreich ist hierbei die Beibringung geeigneter Belege durch den Mandanten.
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  #40  
Alt 15.06.2004, 13:26
Robert Robert ist offline
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Schade, dass die Summe noch so gering ist (ich weiß ist für Dich ein Haufen Geld--wäre es für mich auch) aber bei höheren Summen hilft ein Tschechisches Innkassobüro (mit deutscher Zulassung). Die sind echt super. Haben in meiner früheren Firma öfter hoffnungslose Fälle eingetrieben.

Hast Du keinen Bekannten in der Nähe von der Ebayerin?? Persönliches Erscheinen hilft oft auch und wenn es nur Teilbeträge sind. Sollte aber nicht so ein 65KG Männlein sein.

Robert
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  #41  
Alt 15.06.2004, 15:06
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casi casi ist offline
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Also Cyrus,
um hier nichts zu verwechseln:

1. Die Frau hat nichts gekauft, was sie dann nicht bezahlen konnte. Sie hat etwas verkauft.
2. Sie behauptet, daß sie selbst einem Betrüger aufgesessen sei.
3. Ob sie schon die EV abgegeben hat, weiß ja noch keiner. In diesem Fall auch egal, da sie nichts gekauft hat.
4. Strafanträge stellen darf jeder Mensch jeden Tag so oft er will. Einen Vorsatz ( Betrug ) zu beweisen ist schon etwas anderes.

Wenn es dann tatsächlich zu einer Verurteilung durch ein Gericht kommt, geht die kleine Maus natürlich nicht sofort in den Knast. Da bedarf es schon einer ganzen Reihe von Verurteilungen. Erst recht, wenn es sich um solche Bagatellfälle handelt. In Deutschland gibt es leider erstmal eine Ermahnung, dann eine Geldstrafe, dann noch eine, dann Bewährungsstrafe, dann wird auch diese nochmal verlängert usw. Man muß sich hier schon echt Mühe geben um wirklich einsitzen zu müssen.
Und letztendlich ginge sie dann ja auch nicht wegen der Tatsache ab, daß sie Schulden hat. Sondern wegen einer Straftat.

Um nicht mißverstanden zu werden: Klar gehört die Frau bestraft, aber so einfach bringt man nunmal niemanden in den Knast.

So ist das Leben

casi
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  #42  
Alt 15.06.2004, 16:05
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von casi
Also Cyrus,
um hier nichts zu verwechseln:

1. Die Frau hat nichts gekauft, was sie dann nicht bezahlen konnte. Sie hat etwas verkauft.
Stimmt casi,
dieser Fall ist vollkommen anders gelagert.
Darum ging es mir auch nicht.

Ich wollte nur damit sagen das man schon wegen kleineren Dingen eingesperrt werden kann.

Anyway, mein Bekannter hat schon viele seiner Videothekenkunden in Untersuchungshaft gebraucht.

Auch zwei meiner letzten Mahnfälle haben deswegen auch schon gesessen.

Auf dem Abschlußschreiben vom meinem Inkassobüro sieht das wie folgt aus:
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  #43  
Alt 15.06.2004, 17:33
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Cyrus,
ich will ja wirklich keine Haarspalterei betreiben. Aber in U-Haft geht man bei schweren Straftaten, wenn Verdunklungs-, Wiederholungs- oder Fluchtgefahr besteht. Wieviel tausend Videofilme haben die denn nicht zurückgebracht ???
Dem Schreiben deines Inkassobüros entnehme ich nur, daß nichts zu pfänden ist weil mittlerweile Haftbefehl erlassen worden ist. Der wurde sicher nicht deinetwegen erlassen. Es sei denn, es geht in deinem Fall um richtig große Beträge in Verbindung mit wirklich krimminellen Aktionen des Schuldners. Dann will ich natürlich nichts gesagt haben. Allerdings hätte man in dem Fall mit dem Haftbefehl wohl kaum bis 8 Monate nach Abgabe der EV gewartet.
Ich kann nur sagen: Ich ziehe jedes Mahnverfahren bis zum Versuch der Lohnpfändung durch. Manchmal mit Erfolg, manchmal vergeblich. Im Knast ist deswegen jedoch leider noch keiner gelandet. Schade eigentlich.

gruß casi
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  #44  
Alt 15.06.2004, 20:46
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Das mit der Haarspalterei finde ich auch nicht gut.

Aber trotzdem möchte ich Dir die Telefonnummer von meinem Freund geben. Der kann Die das haarspitzengenau erklären.

Bei einem seiner 20 Euro Kunden kamen sogar 4 Polizisten um ihn mit zu nehmen.
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  #45  
Alt 18.06.2004, 17:14
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Also, wen wunderts, die 200€ Anzahlung sind natürlich nicht gekommen. Also werde ich erst einmal eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Bin mal gespannt was die sagen! Parallel werde ich mal den Käuferschutz bei ebay einschalten. Ich halte euch auf dem Laufenden!
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  #46  
Alt 20.06.2004, 19:26
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Gruß,
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Gruß,
Michael
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Navigare necesse est!!!
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  #47  
Alt 20.06.2004, 21:21
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na, ist ja schon etwas länger her. sonst könnte es einer von cyrus kandidaten gewesen sein.


casi
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  #48  
Alt 21.06.2004, 04:06
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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Nur mal als kleinen Tipp:

Ich würde die namen unkenntlich machen (in Tonic's Bildchen) - kann mächtig Ärger geben
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #49  
Alt 21.06.2004, 06:23
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Moin Tom,

das Schreiben ist aus einem Stilblütenbuch gescannt. Ärger könnte es höchstens mit dem Herausgeber geben.

Gruß
Uwe
__________________
Gruß
Uwe
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  #50  
Alt 21.06.2004, 08:19
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moin

erhielt in der vorwoche ein päckchen mit der gekauften ware und nem bieriefumschlag mit inhalt 1,- euro.
text auf dem umschlag: 1 euro portoerstattung.

ich hatte versehentlich zuviel überwiesen.

le - es gibt auch gute ebayer - loup
**********
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