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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.01.2009, 10:24
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Standard Hilfe Bauantrag Kaminofen Abgasrohr

Moin gibt es hier einen Fachmann?

Ich möchte den Bauantrag " Feuerungsanlagen" -Baubeschreibung im Rahmen des Genehmigungsverfahren §73 LBO selber stellen.

  • Darf ich das als Privatperson?
  • Und darf ich die Anlage selbst montieren?

Wenn ja,
hat jemand ein x-beliebiges Muster der Skizze, eines geänderten Bauplans für mich?
Kaminofen 9kw (kein Dauerbrand)
Raumvolumen ca.120m³
2 Schaliges Massivmauerwerk
Externes 150er zweischaliges VA-Abgasrohr
Keine Dunsttesse im Raum
Im Umkreis von 15 Metern kein Nachbarhaus

Unser Schornsteinfeger ist eine norddeutsche Frohnatur und ein wenig holprig.
Er möchte gerne, dass das ein Unternehmer bzw. Architekt macht .
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #2  
Alt 30.01.2009, 10:27
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Standard

Ich verstehe nicht...

Ziehst du einen Schornstein nach, oder baust du neu?

M.W. wird der Schornstei gebaut und dann vom Feger abgenommen; dann wenn die Feuerungsstätte dran hängt.

Ich habe meine Schornsteine immer selbst gebaut...und kann noch nicht mal einen Bootsmotor richtig reparieren...

Gut is.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #3  
Alt 30.01.2009, 10:38
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@ Micha
Im Altbau wird ein neuer, seperater Abgasstrang dazu montiert, also nicht über einen bestehenden Schornstein.

Bei uns (SH) muss ein Bauantrag gestellt werden. Zur Entscheidungsfindung und Abnahme kommt der Schornsteinfeger.
Der möchte das Papierkram und Montage vom Unternehmer gemacht wird. Es gibt aber keine Auflagen oder Bedenken zur Montage, die das rechtfertigen.
Er ist halt eigenwillig. Ich möchte es selbst machen und keinen Angriffspunkt bieten, der eine Verzögerung oder Ablehnung des Vorhaben durch den SF zulässt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #4  
Alt 30.01.2009, 10:44
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Bei uns (SH) muss ein Bauantrag gestellt werden. Zur Entscheidungsfindung und Abnahme kommt der Schornsteinfeger.
Seitwann denn das?

kann mich nicht erinnern das wir das bei userem Ofen brauchten...

Da kam der Schorni vor "baubeginn" und sagte 1,5 über die Dachkannnte..

Und nach dem Bau (Edelstahlrohrelemente) zur Abnahme...
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MFG René

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  #5  
Alt 30.01.2009, 10:54
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Keine Ahnung aber nach §73 LBO soll es schon länger gehen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #6  
Alt 30.01.2009, 10:55
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Das ist bundeslandspezifisch. In den meisten Bundesländern müssen Bauanträge gestellt werden, wenn nachträglich ein weiterer Schornstein eingebaut werden soll.
In Baden-Württ. beispielsweise ist ein Bauantrag hierfür nicht nötig.
Am besten bei zuständigen Bauamt anfragen.
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  #7  
Alt 30.01.2009, 11:10
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Ich MUSS einen Bauantrag nach §73 LBO in 3facher Ausfertigung stellen! Der Punkt ist schon abgehakt.

Wer hat nun einen Bauplan vom Haus..in der die Änderung enthalten ist, von dem ich abkupfern kann. Gibt es etwaige techn. Symbole die verwendet werden müssen usw?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #8  
Alt 30.01.2009, 15:06
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Hallo Jörg,

tja, SH ist eben anders.
Hier in NRW hättest du kein Problem damit.

Hast du einen Plan von dem Haus?
Welche Anlage - KW - soll angeschlossen werden?
Ist der Durchmesser berechnet bzw. bestimmt?

Wenn du einen Plan hast, dann kannst du die Außenmasse des Schornsteinens an den Platz zeichnen, wo er hin soll. Achtung - vorher kontrollieren, ob keine Firstpfette im Weg ist - ausmessen.

Die Außenmasse dran schreiben, und den Abstand zu 2 mauern. Der Schornstein muss 5-10 cm Luft in der(n) Decken haben, umlaufend.

Im Dach muss ebenfalls min. 10 cm Abstand zum Sparren halten. Der Kamin muss min. - NRW 1.00 senkrecht gemessen über die Dachhaut geführt werden.

Für die Planung benötigst du

Grundrisse EG,OG,DG ?
Schnitt durchs Haus, wo der Kamin mit den Abständen eingezeichnet ist
Ansichten
Antragsunterlagen Formblatt
Baubeschreibung


Eine Planung hab ich nicht für dich, die sollte auch aus SH kommen, damit es keine Abweichungen zur euren LBO gibt.


An deiner Stelle würde ich beim Bauamt fragen, wer von den lieben Architekten dir so ein Plan erstellen kann, kostet auch nicht die Welt, dafür stimmt nachher aber alles.

In diesem Sinne

Averna Dirk
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AVERNA - Dirk
Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


GRÖMITZ
Die Perle der Ostsee
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  #9  
Alt 30.01.2009, 16:47
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

tja, SH ist eben anders.
Hier in NRW hättest du kein Problem damit.

Hast du einen Plan von dem Haus?
Welche Anlage - KW - soll angeschlossen werden?
Ist der Durchmesser berechnet bzw. bestimmt?

Wenn du einen Plan hast, dann kannst du die Außenmasse des Schornsteinens an den Platz zeichnen, wo er hin soll. Achtung - vorher kontrollieren, ob keine Firstpfette im Weg ist - ausmessen.

Die Außenmasse dran schreiben, und den Abstand zu 2 mauern. Der Schornstein muss 5-10 cm Luft in der(n) Decken haben, umlaufend.

Im Dach muss ebenfalls min. 10 cm Abstand zum Sparren halten. Der Kamin muss min. - NRW 1.00 senkrecht gemessen über die Dachhaut geführt werden.

Für die Planung benötigst du

Grundrisse EG,OG,DG ?
Schnitt durchs Haus, wo der Kamin mit den Abständen eingezeichnet ist
Ansichten
Antragsunterlagen Formblatt
Baubeschreibung


Eine Planung hab ich nicht für dich, die sollte auch aus SH kommen, damit es keine Abweichungen zur euren LBO gibt.


An deiner Stelle würde ich beim Bauamt fragen, wer von den lieben Architekten dir so ein Plan erstellen kann, kostet auch nicht die Welt, dafür stimmt nachher aber alles.

In diesem Sinne

Averna Dirk
Moin Dirk
Mir geht es nicht um die Knete, sondern ums Prinzip!

An Papieren habe ich alles was ich brauche. Ein ADM vom Auspuffbauer war auch schon da. Alles chico..

  • Gibt es bestimmte R+I Symbole die einzeichnen muss oder male ich ein kleines, hübsches Bildchen und bemasse es einfach?

Mir wurde halt erzählt, das der gnäglige BSF Leute gerne warten lässt, wenn sie selbst Hand anlegen. Ob es wirklich stimmt möchte ich nicht beurteilen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #10  
Alt 30.01.2009, 17:16
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Ich wollte son Ding mal für die Werkstatt nachrüsten.
Schorni angerufen, der auch kam.
Soundso viel über Firsthöhe, Zulassungspapiere der feuerstelle und des Schornsteins aufbewahren und anrufen wenn fertig.
Dann kommt Schorni guckt wichtig Kamin und Schlot an, guckt sich Zulassungspapiere an und freut sich fortan dass er eine Kehrstelle mehr im Revier hat.

Das wars
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #11  
Alt 30.01.2009, 17:39
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Ich wollte son Ding mal für die Werkstatt nachrüsten.
Schorni angerufen, der auch kam.
Soundso viel über Firsthöhe, Zulassungspapiere der feuerstelle und des Schornsteins aufbewahren und anrufen wenn fertig.
Dann kommt Schorni guckt wichtig Kamin und Schlot an, guckt sich Zulassungspapiere an und freut sich fortan dass er eine Kehrstelle mehr im Revier hat.

Das wars
so lief es bei uns auch
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MFG René

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  #12  
Alt 30.01.2009, 17:44
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Ich wollte son Ding mal für die Werkstatt nachrüsten.
Schorni angerufen, der auch kam.
Soundso viel über Firsthöhe, Zulassungspapiere der feuerstelle und des Schornsteins aufbewahren und anrufen wenn fertig.
Dann kommt Schorni guckt wichtig Kamin und Schlot an, guckt sich Zulassungspapiere an und freut sich fortan dass er eine Kehrstelle mehr im Revier hat.

Das wars
Das funktioniert aber nur, wenn dein s.g. Schorni auch ein Schorni ist...in diesem Fall wird es wohl eher ein Schweini sein. Und da es "BEZIRKSschornsteinfeger" heißt, hat er nunmal das alleinige Sagen in seinem Bezirk.

Jörg, kauf´ne Kiste Dithmarscher und schnack das mit ihm aus.


Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #13  
Alt 30.01.2009, 18:40
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Also seit dem 10 Januar 2000 muss man bei uns einen Bauantrag nach §73 LBO in 3facher Ausfertigung stellen, weil es sich um eine Abstandflächenbebauung handelt.
Dieser beinhaltet: Vordruck für Feuerungsanlagen Anlage 6, Techn. Bauzeichnung mit allen Wirkseiten, Technische Freigaben und Beschreibungen der Anlage.
Das alles bekommt der BSF, dieser leitet es mit seinem Segen und evtl. Auflagen an die zuständige Untere Baubehörde.

Erst dann gibt er die Baufreigabe!

Nun kommt er zur Rohbauabnahme (gemäß §88Abs.1, Satz 4 LBO Anlage 10.)

Ist alles sach und fachgerecht verbaut, kommt er zum "Anfahren" und macht (gemäß §88Abs.1, Satz 6 LBO, Anlage 11) Schlussabnahme.


Gibt es bestimmte Symbole (wie beim Rohr u. Installations Plan) die ich einzeichnen muss?

Ich kann auch zu meinem Nachbarn rüber stiefeln und mal aufs Papier luschern. Seine Anlage ist vom Artschitekkten geplant worden.
Ich muss dann aber 1000 Fragen beantworten, worauf ich Nuuuuull Bock habe.

PS
Aprospros Null Bock...
der Nächste der schreibt, ich bräuchte kein Baugenehmigung. Dem .....!

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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #14  
Alt 30.01.2009, 18:47
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen


PS
Aprospros Null Bock...
der Nächste der schreibt, ich bräuchte kein Baugenehmigung. Dem .....!

brauchst Du nich

Jörg es lief wirklich so ab wie von mir beschrieben und das ganze war auch nach 2000
Die Götter in schwarz wollen gerne gefragt werden
Deswegen habe ich ihn vorher einmal hier gehabt und gefragt wie er es gerne hätte.
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Gruß 45meilen

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  #15  
Alt 30.01.2009, 18:49
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Hallo, versuch doch mal mit dem Bauamt über die Sache zu sprechen. Bei uns in NRW komt noch ein zusätzliches Problem dazu: Bauanträge können nur Architekten stellen, die eine entsprechende Versicherung haben. Manchmal lässt das Bauamt aber mit sich reden. Den Schornsteinfeger kann man bei uns aber auch nicht umgehen.
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Gruß Uli
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  #16  
Alt 31.01.2009, 09:49
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
ss min. - NRW 1.00 senkrecht gemessen über die Dachhaut geführt werden.
Hallo Jörg
informiere Dich, in manchen Baugebieten muß er einen Meter über den FIRST ragen, viel Glück aus dem Bayern, wo doch wirklich einmal etwas einfacher ist...
Oskar
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  #17  
Alt 31.01.2009, 10:06
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Nur mal so!
einige Auszüge mit grundsätzlichen Anforderungen aus den Bauordnungen der Bundesländer der BRD
  • Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und die Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung. Grundlage jeder Baumaßnahme sind die geltenden technischen Richtlinien und Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Diese verweisen auf die DIN 18160, der erforderliche Querschnitt der Schornsteinanlage wird nach EN 13384 Teil 1 oder DIN 4705 Teil 3 berechnet.
  • Feuerstätten und Abgasanlagen (Feuerungsanlagen) müssen betriebssicher und brandsicher sein.
  • Abgase von Feuerstätten sind durch Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke Abgasanlagen) so abzuführen, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so herzustellen, dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungsgemäß angeschlossen werden können. Sie müssen leicht gereinigt werden können.
  • Nachdem Sie mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister Ihre Pläne, einen Schornstein für Ihren Kaminofen selbst zu montieren besprochen haben, dieser Ihnen die notwendige Bescheinigung, dass dieser Schornstein geeignet ist, gegeben hat,
  1. besorgen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt den Bauantrag,
  2. füllen Sie den Bauantrag 3-fach aus,
  3. kopieren Sie 3-fach den Grundriss und den Schnitt Ihres Hauses
  4. zeichnen Sie den geplanten Schornstein in die Schnitt- und Grundrisszeichnungen
  5. besorgen Sie sich eine Liegenschaftskarte Ihres Grundstücks
  6. als Anlage fügen Sie den Vordruck Feuerungsanlage (Baubeschreibung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens) und die Allgemeine bauafsichtliche Zulassung- *für den Schornstein bei.

Als jemand, der bei jeder Heizungs - Neuanlage mit dem Schwarzen Mann zu tun hatte, nur einen Rat!-verärgert die Götter in schwarz nicht!-die können dir das Leben schwer machen!





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  #18  
Alt 31.01.2009, 10:07
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Zitat:
Zitat von Flussbus Beitrag anzeigen
Hallo Jörg
informiere Dich, in manchen Baugebieten muß er einen Meter über den FIRST ragen,
Oskar
Diese Aussage ist schlichtweg falsch Die Vorschrift sagt 40cm über dem First. Sollte der Schornstein weiter als einen Meter vom First entfernt sein, so muss vom Schornsteinkopf aus waagerecht gemessen ein Meter Abstand bis zur Dachfläche sein. Dies ist natürlich je nach Dachneigung sehr unterschiedlich, d.h. je flacher das Dach, um so weniger muß der Schornstein ras schauen.

Gruß Mario
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  #19  
Alt 31.01.2009, 10:32
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Zitat:
Zitat von mariot Beitrag anzeigen
Diese Aussage ist schlichtweg falsch Die Vorschrift sagt 40cm...
Gruß Mario
also was hier falsch ist, ist dort richtig oder umgekehrt?
wie schon erwähnt, die Bestimmungen sind regional verschieden, bei uns sagte er (der Gott in schwarz) 1m, es muss auch noch die Höhe der Bebauung in der Nachbarschaft berücksichtigt werden...
Oskar
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  #20  
Alt 31.01.2009, 10:50
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Gerade, weils regional erhebliche Unterschiede gibt, sollte man immer, ob als Laie oder Fachmann, vorher einen Termin mit dem Bezirksschornsteinfeger vereinbahren. Die Herren wollen gefragt werden!

Und das, was der Herr Bezirksschornsteinfeger möchte, sollte auch gemacht werden!-außer man kann ihm fehlerhafte Aussagen nachweisen!(das allerdings wird sehr schwierig!) Eigendlich, kennen die ihre Vorschriften ganz gut!

Ein guter Draht zum schwarzen Mann lässt allerdings sehr viel Spielraum zu!

Gruß Dierk
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  #21  
Alt 31.01.2009, 10:51
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...Mir geht es nicht um die Knete, sondern ums Prinzip!
...

Mir wurde halt erzählt, das der gnäglige BSF Leute gerne warten lässt, wenn sie selbst Hand anlegen. Ob es wirklich stimmt möchte ich nicht beurteilen.
Dann sei man vorsichtig, dass es dem BSF nicht auch ganz schnell ums Prinzip geht, denn der sitzt am längeren Hebel!

Wir hatten hier während unseres Neubaues auch son Vollpfosten als BSF, den konntest Du entweder in seinen A**** kriechen und mit "Herrgott, ich verehre Dich" preisen oder du wurdest - wie ich - Maß genommen.

Heizung während der Endzeit der Bauphase stillgelegt, Extrauntersuchung der Züge mittels Kamera (natürlich alles gegen Extraobolus!) - ich könnte immer noch kotzen!
Nu isser weg und wir haben einen sehr netten, korrekten und fachlich fitten BSF.

Manchmal führt klein beigeben schneller und günstiger zum Ziel ...

Kanzler
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