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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.01.2009, 11:19
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Standard Hund im Auto lassen, verboten?

Hallo zusammen,

In einem anderen Forum wird behauptet das es verboten sei einen Hund
im Auto warten zu lassen und man mit Punkten in Flensburg dafür bestraft werden könne....

Ich bin der Meinung gewesen, das solange der Hund im Auto ein kühles und schattiges Plätzchen hat, (ich stell immer noch einen Napf mit Wasser rein) bzw. das Auto an einem solchen steht ( und natürlich auch nicht zu kalt) also keine Gefahr besteht das der Hund durch aufheitzen oder unterkühlung irgendeinen Schaden nimmt, ist es erlaubt den Hund dort warten zu lassen ....
natürlich nicht zu lange!

Gemeint ist damit klar nicht das Parken des Autos mit dem Hund in praller Sonne so das er ehlendig krepiert!

Hat irgendjemand einen Gesetzestext dazu ?

Gruss Clairon

Geändert von Narva (30.01.2009 um 11:39 Uhr)
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  #2  
Alt 30.01.2009, 11:27
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Das einzige, was ich im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog finden konnte, war das hier:

Zitat:

Tiere - § 28 StVO
Seite 159/ 0

TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV

128000 Sie ließen als Verantwortlicher Tiere ohne geeignetes Begleitpersonal ( B - 1 ) 5,00


auf die Straße, wodurch sie Andere gefährdeten +).

§ 28 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG
128001 Sie ließen als Verantwortlicher Tiere ohne geeignetes Begleitpersonal ( B - 1 ) 10,00
auf die Straße. Es kam zum Unfall.
§ 28 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG
128006 Sie führten ein Tier von einem Kraftfahrzeug aus. ( B - 1 ) 5,00








§ 28 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
und das hier

Zitat:

Einschränkung und Entziehung der Zulassung - § 3 Abs. 1 FeV
Seite 211/ 0

TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV

203000 Sie führten trotz Untersagung ein Fahrzeug. ( B - 1 ) 25,00
§ 3 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
203006 Sie führten ein Fahrzeug, ohne die vollziehbare Anordnung/Auflage *) ( B - 1 ) 15,00
zu beachten.
§ 3 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
203012 Sie führten trotz Untersagung ein Tier. ( B - 1 ) 25,00
§ 3 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
203018 Sie führten ein Tier, ohne die vollziehbare Anordnung/Auflage *) ( B - 1 ) 15,00
zu beachten.
§ 3 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat




TBNR Bemerkungen

Sprich alles keine Punkte, lediglich Verwarngelder.
Hat allerdings auch nichts, mit dem "Hund im Auto lassen" zu tun.


Solltest Du allerdings Deinen Hund in der prallen Sonne (oder sonst Hitze) im Auto lassen, so ganz ohne Wasser und frischer Luft, und das Tier legt sich schon auf die Seite, kannst Du mit einer Anzeige nach dem Tierschutzgesetz rechnen.
Dabei handelt es sich dann aber um eine Straftat.





Den Tatbestandskatalog, in dem auch die Verwarn- und Bußgelder, sowie die Punkte nach Geschwindigkeitsüberschreitungen und Ladungsverstößen aufgeführt sind, findet man übrigens auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes.
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Gruß, Alex

User "Tequila" v. 04.02.09: "Wenn ich allerdings am Wochenende auf der Piste bin und auf Rudel dieser 400 Kubik Kackstühle treffe, dann suche ich mir lieber enen Umweg denn an diesen Wanderschikanen in Divisionsstärke kommt man so gut vorbei wie am allsonntäglichen Rentnerband Ausflug vom Harley Chapter Dingenskirchen."
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  #3  
Alt 30.01.2009, 11:35
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Mein Hund hätte mir was erzählt, wenn ich ihn zu Hause gelassen hätte,-wo Herrchen war, war auch "Bootsmann"!

Hinten im großen Kombi , mit Wasser im Napf und ausreichend Belüftung geht das schon für eine kurze Zeit!

Macht die Polizei doch auch!-die sperren die armen Hunde sogar noch zusätzlich in Gitterboxen!

Gruß Dierk
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #4  
Alt 30.01.2009, 11:37
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Hinten im großen Kombi , mit Wasser im Napf und ausreichend Belüftung geht das schon für eine kurze Zeit!
So sieht's aus.
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Gruß, Alex

User "Tequila" v. 04.02.09: "Wenn ich allerdings am Wochenende auf der Piste bin und auf Rudel dieser 400 Kubik Kackstühle treffe, dann suche ich mir lieber enen Umweg denn an diesen Wanderschikanen in Divisionsstärke kommt man so gut vorbei wie am allsonntäglichen Rentnerband Ausflug vom Harley Chapter Dingenskirchen."
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  #5  
Alt 30.01.2009, 11:50
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Zitat:
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Cool, nicht mehr Gassi gehen, sondern Gassi fahren
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Grüsse Ulli
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  #6  
Alt 30.01.2009, 11:59
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Gut, dass ich keinen Husky habe...
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Gruß vom Mario

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  #7  
Alt 30.01.2009, 12:18
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Kaptian Sparrow Kaptian Sparrow ist offline
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Moin,

Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Cool, nicht mehr Gassi gehen, sondern Gassi fahren
Jau, du solltest das Tier aber doch noch ab und zu wieder ins Auto lassen

Also das halte ich auch für ne Ente. Selbst die Menschen die ihre Hunde Qualvoll verrecken ließen bekamen dafür keine Punkte in Flensburg.

Warum soll es welche geben wenn es dem Hund im Auto besser gefällt als alleine Zuhause

Unser bleibt auch mal gern ne halbe Stunde lieber alleine im Auto als 5 Stunden alleine Zuhause.
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Gruß Hotte
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  #8  
Alt 30.01.2009, 12:24
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Zitat:
Zitat von Narva Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

In einem anderen Forum wird behauptet das es verboten sei einen Hund
im Auto warten zu lassen und man mit Punkten in Flensburg dafür bestraft werden könne....
..............
Bist du in dem Forum aktiv
Wenn ja, frage einfach mal nach,
wo das steht
bzw. auf welcher Grundlage man
bestraft werden sollte

Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Alt 30.01.2009, 12:27
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Hunde im Auto zu lassen ist verboten; Kleinkinder und Babys sind jedoch kein Problem...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #10  
Alt 30.01.2009, 12:36
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Bist du in dem Forum aktiv
Wenn ja, frage einfach mal nach,
wo das steht
bzw. auf welcher Grundlage man
bestraft werden sollte

Gruß
UWE
Die Frage wurde gestellt, aber noch nicht zufriedenstellend beantwortet...

Gruss Clairon
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  #11  
Alt 30.01.2009, 12:52
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Hunde im Auto zu lassen ist verboten; Kleinkinder und Babys sind jedoch kein Problem...
Micha,
für Hunde gibt es das Tierschutzgesetz
Für Kinder und Babys brauchen wir keine
Extra-Gesetze, weil das MENSCHEN sind

Aber das muss ich DIR ja nicht erzählen,
bei Gesetze bist du der Fachmann

Gruß
UWE
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  #12  
Alt 30.01.2009, 13:38
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Cool, nicht mehr Gassi gehen, sondern Gassi fahren

Hi,
kennst du die Hohlpfosten noch nicht, die zu faul sind mit ihrem Hundi Gassie zu gehen oder besser noch laufen?

Dann lauf mal durch Felder, wieviele dir da entgegenkommen mit Hundi an der Leine und selbige hält er vom Fahrersitz aus fest und fährt so über die Feldwege, dabei muß der Hund den ganzen Dreck und Staub fressen, du natürlich auch.

Das ist schon seit ein paar Jahren verboten. Solange sie aber nicht erwischt wurden, wissen sie es nicht und machen munter weiter.
Nja, vielleicht ist ja ein Laufband für Hunde auch zu teuer.

__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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