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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.12.2008, 15:23
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mue mue ist offline
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Standard Frage an die Brandschutzexperten

Hallo,


was darf in einem Mietshaus im Kellergang stehen?
Wie breit muss ein Durchgang hier mindestens sein?
Gibt es dazu in Deutschland Vorschriften?


Danke+
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Gruß
Christian
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  #2  
Alt 22.12.2008, 15:26
BodenseeAndy BodenseeAndy ist offline
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Ich meine was von 1,20m zu wissen, muss aber zur Sicherheit nochmal nachschauen.
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  #3  
Alt 22.12.2008, 15:34
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Wenn ich mich recht entsinne muß ein freier Durchgang von 1m sein

Das ist aber nicht nur eine Brandschutzfrage

Ich weiß ja nicht auf was Du anspielst aber Kinderwagen die stören müßen eben auch aus dem Weg
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #4  
Alt 22.12.2008, 15:36
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... wenns nur der Kinderwagen wäre, aber es ist die halbe Einrichtung ;)

Wo steht denn dazu was genaueres?
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Gruß
Christian
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  #5  
Alt 22.12.2008, 15:45
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Hab hier was gefunden. Allerdings Schweiz, wobei das glaub alles gleich ist:

http://www.gva.gr.ch/download_doks/T...TOKEN=46175792

oder hier:

http://www.hamburger-feuerkasse.de/owx_medien/0/39.pdf
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  #6  
Alt 22.12.2008, 16:03
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
Hallo,


was darf in einem Mietshaus im Kellergang stehen?
Wie breit muss ein Durchgang hier mindestens sein?
Gibt es dazu in Deutschland Vorschriften?


Danke+

Da würde ich direkt bei der Berufsfeuerwehr anrufen. Die machen in regelmäßigen Abständen sogenannte Brandschauen in Gebäuden der öffentlichen Hand und werden dir bestimmt Auskunft geben. Eine kleine Spende für gemeinnützige Einrichtungen als Danke ist dann nicht das "Verkehrteste"....
__________________
Gruß Karsten
Naturwissenschaften und deren Gesetze sind nicht verhandelbar (Harald Lesch)
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  #7  
Alt 22.12.2008, 16:07
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Je höher die Spende desto mehr Gerümpel muß weg...
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #8  
Alt 22.12.2008, 16:14
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http://www.sueddeutsche.de/immobilien/256/335106/text/
Zum Thema Kinderwagen.

Bei Schränken etc. sieht es anders aus, hier zählt aber auch maßgeblich der Mietvertrag.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #9  
Alt 22.12.2008, 16:33
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mue mue ist offline
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danke euch! Nur wollte ich erst mal nicht mit der großen offiziellen Keule los. Daher meine Frage nach den Regelungen, um bei einer persönlichen Konversation mit dem Absteller vorbereitet zu sein.

Wenn ich euch recht verstehe, dann ist hautsächlich die Hausordnung maßgeblich?
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Gruß
Christian
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  #10  
Alt 22.12.2008, 17:02
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Hi ,

mit den Brandschutzbestimmungen kenne ich mich nicht so aus , aber als Kundendiensttechniker für Haustechnik bin ich täglich in Häusern bzw. Kellern unterwegs und grade die großen Genossenschaften wollen sofort informiert werden ,wenn etwas in den Kellergängen oder im Hausflur gelagert wird ,was da nicht hin gehört . Wobei es denen nicht um Kinderwagen etc. geht , sondern eher um alte Möbel ,Teppiche etc. Wenn die Mieter nicht selbst räumen wird es kostenpflichtig gemacht !!!

Aber ich denke nicht das es um Brandschutz geht , ich denke eher es geht denen um die Ansicht bzw. um die ausartung wenn es jeder macht .

Räum es halt wech , Du mietest die Wohnung nicht den Hausflur

Gruß
Heiko
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.


lg

Heiko
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  #11  
Alt 22.12.2008, 17:19
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Zitat:
Zitat von Kapi Beitrag anzeigen

Räum es halt wech , Du mietest die Wohnung nicht den Hausflur
... ich hab da nix liegen ;)

Aber wie schon gesagt, geht es mit nicht um die große offizielle Keule, sondern um Fakten, mit denen ich persönlich argumentieren kann!

Gibt es also neben der Hausordnung noch andere Stellen, an denen etwas darüber geschrieben steht?
__________________
Gruß
Christian
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  #12  
Alt 22.12.2008, 17:34
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
... ich hab da nix liegen ;)

Aber wie schon gesagt, geht es mit nicht um die große offizielle Keule, sondern um Fakten, mit denen ich persönlich argumentieren kann!

Gibt es also neben der Hausordnung noch andere Stellen, an denen etwas darüber geschrieben steht?
Steht evtl. etwas im Mietvertrag ?

Oder frag doch mal beim Mieterverein , die wissen sowas .

Gruß
Heiko
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.


lg

Heiko
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  #13  
Alt 22.12.2008, 17:40
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Da würde ich direkt bei der Berufsfeuerwehr anrufen. Die machen in regelmäßigen Abständen sogenannte Brandschauen in Gebäuden der öffentlichen Hand und werden dir bestimmt Auskunft geben. Eine kleine Spende für gemeinnützige Einrichtungen als Danke ist dann nicht das "Verkehrteste"....
Zum Glück machen die freiwilligen Feuerwehren das aber auch und mit einer kleinen Spende wäre ich bei Beamten etwas vorsichtig, nicht mehr als 5 €
__________________
Grüsse Ulli
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  #14  
Alt 22.12.2008, 17:53
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jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
...........mit einer kleinen Spende wäre ich bei Beamten etwas vorsichtig, nicht mehr als 5 €
Moin,
da habe ich mal ne nette Antwort bekommen (Hauptzollamt Emden): "Danke , wir dürfen hier nichts annehmen, nicht mal Vernunft."
Die Dame hatte wenigstens Humor.
gruesse
Hanse
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  #15  
Alt 22.12.2008, 18:21
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Zum Glück machen die freiwilligen Feuerwehren das aber auch und mit einer kleinen Spende wäre ich bei Beamten etwas vorsichtig, nicht mehr als 5 €

Klar machen das die "Freiwilligen" auch; aber da er (mue = Christian ) aus Berlin kommt, denke ich, dass dort die "Beruflichen" vertreten sind.

Und ich schrieb:
Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
....... Eine kleine Spende für gemeinnützige Einrichtungen als Danke ist dann nicht das "Verkehrteste"....
Dass die öffentliche Hand keine Zuwendungen annehmen darf, ist mir als Beschäftigter in dieser Institution absolut klar. Aber eine Spende für gemeinnützige Einrichtungen wird immer gern gesehen.
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Gruß Karsten
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  #16  
Alt 22.12.2008, 18:32
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Frage an die Brandschutzexperten
Schon interessant, wie viele Brandschutzexperten wir
hier im haben

Ich kenne zwar einige Experten hier im Forum,
bisher hat aber nur einer davon geschrieben

Gruß
UWE

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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #17  
Alt 22.12.2008, 19:04
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Ist doch immer wieder putzig, wie hier ein ernstes Thema und eine absolut berechtigte Frage behandelt wird.


Und nur am Rande...ich nehme ungefähr so zweimal im Jahr an einer Brandverhütungsschau in verschiedenen Gebäude- und Nutzungsbauwerken teil.

Darum meine Rat, dass Christian sich an eine "Vor Ort Wehr" richten soll. Denn nur die beurteilen Sach- und Gefahrenmomente alle, für dieses Bauwerk zutreffenden, Gefahren.
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Gruß Karsten
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  #18  
Alt 22.12.2008, 19:11
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Schon interessant, wie viele Brandschutzexperten wir
hier im haben

Ich kenne zwar einige Experten hier im Forum,
bisher hat aber nur einer davon geschrieben

Gruß
UWE

Sicherlich nicht unberechtigt was Du da schreibst, aber wie willst Du das beurteilen
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Gruß 45meilen

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  #19  
Alt 22.12.2008, 22:58
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es kommt immer darauf an, was für ein Flur oder Gang es ist, für wieviele Personen der Gang benötigt wird. Ist der Flur als Flucht und Rettungsweg ausgewiesen oder beschildert. Ist er als erster oder zweiter Fluchtweg gerechnet.
Viele bzw. die meisten Antworten findest du in der örtlich geltenden Bauordnung (Bundesland) under "Notwendige Fluren, Treppenhäuser" und unter Flucht und Rettungswege.
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Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

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Alt 23.12.2008, 05:50
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Zitat:
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Hallo,

was darf in einem Mietshaus im Kellergang stehen?
Wie breit muss ein Durchgang hier mindestens sein?
Gibt es dazu in Deutschland Vorschriften?

Danke+
Du solltest anders vorgehen.
Grundsätzlich hat ein Mieter eben nur seine Mieträume gemietet, nicht die Verkehrsflächen usw.
Du hast keinen Anspruch gegen einen anderen Mieter, Dein Ansprechpartner (Vertragspartner) ist der Vermieter/ Eigentümer des Hauses.
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  #21  
Alt 23.12.2008, 09:50
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Ich würde mir als Vermieter nicht so schnell die Feuerwehr ins Haus holen.
Gerade wenn es nur um Dinge geht, die man auch unter Männern regeln kann.

Wenn die erst mal im Haus sind, stellen sie noch fest, das hier und da
noch ne Feuerleiter fehlt, mehr Löscher aufgehängt werden müßen, dort
was gegen etwas schwer entflammbares ausgetauscht werden muß, die
Flurfarbe irgendwelche Dioxine enthält, die seit 30 Jahren verflogen sein
müßten, usw...
__________________
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Akki

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  #22  
Alt 23.12.2008, 11:02
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AC_Olli AC_Olli ist offline
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Weis doch im ersten Schritt Deinen Mitmieter darauf hin, das Sachen im Hausflur eine erhöte Brandlast darstellen.
Die Sachen würden ja auch Rauchgase erzeugen, wenn sie brennen.
Was in einem Fluchtweg ja nicht so günstig währe.

Villeicht ist diese Situation Deinem Mitmieter ja gar nicht so bewust und er ist froh über so einen Tip.

Viele Grüße

Olli
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  #23  
Alt 23.12.2008, 11:16
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Leider sind nur Mieter, die dreist ihre Räumlichkeiten erweitern, meist ziemlich einsichtsbefreit...
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Akki

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  #24  
Alt 23.12.2008, 14:04
Grisu Grisu ist offline
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Der Vermieter kann die Sachen ja auch kostenpflichtig entfernen lassen.

Also, erst mal Vermieter informieren und parallel dazu Berufsfeuerwehr um Auskunft bitten. Das macht meist der Herr/die Dame vom Vorbeugenden Brandschutz.
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