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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 31.10.2008, 07:56
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Zitat:
BTW: Vom Media Markt habe ich auch was gutes zu berichten: Ich habe beim Aufräumen Gutscheine gefunden, Ausstellungsdatum weit vor dem Euro Zeitalter...wurde problemlos akzeptiert
Wieso positiv ? Der Gutschein (Geldwert) ist entweder zu akzeptieren oder zurückzuzahlen, egal wann. Also normal.


Die Frist ist überschritten, was nun ?
Hier ist es durchaus möglich, dass der Aussteller sich weigert, den Gutschein einzulösen. Dass heisst aber nicht, dass das Geld verloren ist, denn Sie haben einen Anspruch auf Auszahlung des Geldwertes. Immerhin hat der Aussteller bereits von dem Gutscheinkäufer das Geld behalten. Weigert sich der Aussteller, so ist er gemäß § 812 Abs. 1 BGB ungerechtfertigt bereichert. Bei der Auszahlung des Geldbetrages darf der Aussteller aber eine gewisse Summe einbehalten. Dies ergibt sich daraus, dass ihm Umsatz und somit auch Gewinn durch die Nichteinlösung entgangen ist. Wie hoch die einzubehaltene Summe im Einzelfall ist, ist jedoch von Fall zu Fall zu klären.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (31.10.2008 um 08:03 Uhr)
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  #27  
Alt 31.10.2008, 11:17
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Silberlocke Beitrag anzeigen
Die selbstgemachten Probleme mit der externen Platte sind m.M. eine richtige Lachnummer. Was will man denn ersetzt haben? Der nächste behauptet ihm sind unwiederbringliche Daten im Wert von so und soviel Euro verloren gegangen. Du kriegst halt das Dingens ersetzt, alles andere dürfte so richtig schwer werden. Wie hoch ist der Steitwert? €19,95 - da lacht dich jeder aus.
Es ging doch garnicht mehr um die Daten - das war dochlängst geklärt !

Im übrigen war ich heute morgen beim Marktleiter - die Rechnung der defekten Platte (April 07) wurde storniert und ich bekam den damalig bezahlten Kaufpreis (139.-€) in bar erstattet.
Das Gesülze der Serviceabteilung hat die Geschäftsleitung erst zweitrangig interessiert.
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Gruß Fred
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  #28  
Alt 31.10.2008, 11:37
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Hallo Fred,
meinen Glückwunsch. Ging doch aus wie die meißten, ich eingeschlossen das vorhergesagt haben. Neue Platte, mehr war nicht zu erwarten.

Gruß
Jürgen
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  #29  
Alt 31.10.2008, 12:22
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Zitat:
Zitat von Silberlocke Beitrag anzeigen
Neue Platte, mehr war nicht zu erwarten.

Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,

ich hatte ja auch sonst nichts erwartet - nur hat mich die blöde Art des Kerls in der Service-Abteilung genervt - aber sein Boß hat das wieder rausgerissen.

Übrigens - ich bin nicht immer eigens wegen der Festplatte nach Lindau gefahren, ich bin 3-4 mal inder Woche ohnehin dort.
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Gruß Fred
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  #30  
Alt 31.10.2008, 18:41
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Man muss hier unterscheiden zwischen Garantiebedingungen des Herstellers und Gewährleistungsrechten gegenüber dem Laden, wo du das Teil gekauft hast.

Wenn Du nachweisen kannst, dass das Teil innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist einen Defekt an der Elektronik hatte und so wie du uns den Fall geschildert hast, dürfte das eigentlich kein Problem sein, ist der Laden verpflichtet, dir das Teil gegen den Kaufpreis umzutauschen, wenn der Defekt nicht anderweitig behoben wurde. Basta. Die haften zwar nicht für etwaig verloren gegangene Daten und auch nicht auf Schadensersatz und auch nicht für die Kosten der Fremdreparatur, falls die Platte wieder läufen sollte und von jemand anders repariert wurde.
Ist der Defekt nicht repariert, bestehe auf Wandlung (Geld gegen defektes Teil) und die meisten Läden machen dann auch keine Spirenzen, wenn du den Ablauf ruhig und sachlisch schilderst. Am besten zählst du den Ablauf SCHRIFTLICH chronologisch und übersichtlich auf, damit der Geschäftsführer das Ganze auch versteht und die Regulierung vor sich und etwaigen Dritten rechtfertigen kann. Lenkt er nicht an, gebe nicht nach und bleib hartnäckig und drohe und mache notfalls laut Rabbatz. Das hilft meist bei renitenter Ignoranz. Und lass dich nicht mit Sätzen " nach unseren AGBs..." abwimmeln, denn die liegen normalerweise in keinem Laden öffenlich zur Einsicht aus und sind daher für bar zahlende Endverbraucher irrelevant.

Die Knalltüten von Verkäufern wissen und dürfen es nicht besser und sind wegen oft sehr schlechter Bezahlung verständlicher Weise auch nicht die Motiviertesten.

Justin
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  #31  
Alt 31.10.2008, 20:59
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
ich bekam den damalig bezahlten Kaufpreis (139.-€) in bar erstattet.
Na dann hat sich der Aufwand doch gelohnt!
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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