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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ich habe mir als unwissender vor nen halben jahr ein Boot gekauft.
Ich denke ich habe mich schön über den Tisch ziehen.. und ich weiß SELBER Schuld.. Aber auch bei einem Privat Kauf muss man sich doch nicht alles gefallen lassen. Zur Story: Ich habe ein Boot gefunden was mir und meiner Frau gut gefallen hat... der Besitzer , ein bBesitzer eines Autohauses und Kfz Meister, hatte nur noch ein Problem das er den Hafentrailer noch anmelden musste,was wir als Bedingung gefordert hatten das wir mit dem Trailer und dem Boot darauf über die Strassen fahren dürfen. Also war er mit dem Trailer und dem Boot darauf beim Tüv ,es mussten Fahrgestellnummern in Flensburg beantragt werden usw. Nach einer Woche dann die gute Nachricht der Tüv war da und die Zahlen in den Trailer gestanzt. Wir holten das Boot ab und machten ne Stunde später ne Probefahrt und ich bemerkte das die Trimmung nicht auf der von mir gwählten Position stehen bleib und immer absackte. Ich rief den Verkäufer an und er meinte das es normal sei wenn man Vollast fährt ![]() Aber wie gesagt ich war unwissend. In der Beschreibung vom Boot war die rede davon das der Antrieb kompl überholt sei... naja nun stellt sich herraus er war nur chick neu angemalt.. Um die ganze Sache etwas abzukürzen... Das Boot steht seit 4 Wochen in der Werkstatt und es wird immer mehr Lager, Schwingungsdämfer,Simmerringe,Trimmpumpe, und und und.... Nix war überholt... was die Trimmung angeht hat er mich glatt belogen und ich weiß nicht was er mit dem Tüv Heini angestellt hat aber ich darf wohl anscheinend nicht mit dem Trailer auf die Strasse da er ungebremst ist und das ganze Gespann (Trailer &Boot) um die 1800 Kg wiegt und ich so nicht fahren darf auch nicht hinter einem T4. Und wir waren mit dem ganzen Gespann in Kroatien,,, ich hatte wohl nur GLÜCK das wir net angehalten wurden. ![]() So und nun die Frage an euch ist das nicht Betrug und arglästig verschwiegener Mangel.... kann ich ihn noch belangen und den TÜVer gleich mit. Gruß Maik Ps. Ich weiß ich hätte mich mal besser informieren sollen aber ![]() ![]() ![]() ![]()
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#2
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Oweiha,
Zum Boot "Antrieb kompl überholt"? Hat er da noch mehr zu gesagt? Oder ein "durch Fachmann / Werkstatt / Profi"? Steht ein Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag? Was steht denn in den Papieren zum Hängern? Begrenzung auf 25 km/h oder ähnliche Hinweise? Man könnte es zwar mit Unimog und Co. ziehen, da die je nach Modell bis 2,5 to ungebremst ziehen dürfen aber wenn er wußte womit Du es ziehen willst und er tatsächlich eine Werkstatt hat, kannst Du da vielleicht was erreichen, Zeuge vorausgesetzt...
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#3
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da streuben sich ja bei mir die Nackenhaare..
Interessant ist was in dem Vertrag steht . und was in Papieren vom Trailer. Zeugen bei den zusagen des Verkäufers anwesend gewesen usw usw .. Bitte berichte mehr ..
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By Karsten
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#4
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Wie es mit dem Boot aussieht und was man da machen kann weis ich nicht das sollen andere mal machen aber Warum soll der TÜV-Mann mit herangezogen werden, der Hänger kann doch Straßentauglich zugelassen sein bis 600 Kg, das geht auch ungebremmst, Das kannst Du aber aus deren Pqapieren entnehmen, das kann sich doch wohl jeder denken das man nicht einfach 1800 Kg ungebremst durch öffendliches Land ziehen kann.
Verstehen tue ich das nicht richtig. LG Horst |
#5
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Moin Maik,
willst du uns hier jetzt erzählen, dass du mit einem ungebremsten 1800kg-Trailer nach Kroatien gefahren bist ![]() Wurde dir die Überholung des Antriebes schriftlich bestätigt? Wenn nicht, dann hast du schlechte Karten. Verkäufer schon kontaktiert? Gruß, Frank.
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#6
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WOW, 3 Beiträge zeitgleich, daß nenn ich mal Timing
![]() ![]() ![]() Gruß, Frank.
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#7
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also in den Papieren des Trailers steht Eigengewicht 200 kg max zul. zuladung 750kg als hersteller ist der Betrieb des Verkäufers eingetragen
der Kaufvertrag ist ein Stadart vordruck und es sind nur die Techn. und Personalien vermerkt. Als ich ihn fragte wer den Antrieb überholt hat sagte er das er es selber gemacht hat er sei doch Kfz Meister....
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#8
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Leider kann ich dir nichts genaues sagen, aber vielleicht einen Tip.
Ich würde den Kaufvertrag nehmen und zu einem Anwalt gehen der sich mit so etwas auskennt. So ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt und bring Klarheit. ![]() Den so wie sich das anhört hat der Verkäufer nichts von dem eingehalten was er Versprochen hat. Das sollte man auch nachweisen können. ![]() Grüße aus Wietze Roger ![]()
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#9
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@Lachshunter
wenn man noch kein Boot bessen hat und sich auch nicht so gut mit Trailern auskennt und auch das genaue Gewicht vom Boot nicht kennt ... kann das schon mal Passieren... UNd wie schon geschrieben.... klar bin ich selber SCHULD Gruß Maik
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#10
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Nicht ganz richtig, es sei denn, Du hättest eine abnehmbare Hängerkupplung am T4. Ansonsten darf der min. 2 To., aufgelastet sogar 2,3 T oder noch mehr.
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Grüsse Ulli |
#11
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Ganz wichtig: Zeugen??? Auch für seine Aussage zum Antrieb? Wenn er auf seinen "Meister" verweist, kann man mit "was hätte er erkennen und wissen können" vielleicht was bewegen aber ohne Zeugen oder Erwähnung im Vertrag, sieht das schlecht aus...
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#12
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Na und, ich bin auch Hersteller von meinem Hänger weil ich die Fahrgestellnummer nachtragen musste, aber aus den Papieren kannst Du doch wunderbar entnehmen das Dein Boot zu schwer für den Trailer ist. DU MUSST VERANTWORTLICH dafür gemacht werden weil DU 1800 KG ungebremst hinter Dir herschleifst. Das merkt man doch das sich das sch....sse fährt ![]() ![]() |
#13
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Er hat das Boot in der Bucht angeboten gehabt und da stand es auch alles was er erneurt hat...
Ich habe es ausgedruckt und somit auch schriftlich...
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#14
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#15
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![]() Zitat:
Aber die Empfehlung zum Anwalt-Erstgespräch kam ja schon...
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Und aus genau diesem Grund ist es sehr wichtig das nach dem neuen Führerschein Gesetzt ne Prüfung abverlangt wird. ![]()
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#17
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Also der T4 ist aufgelastet auf 2,8 t und es fuhr sich überhaupt nicht so als ob es nicht so gehört.
Aber vielleicht gewöhnt man sich auch daran nach 3000 km...
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#18
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![]() Gruß, Frank.
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#19
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Hi Maik,
egal was hier geschrieben wird - gehe zu einem Anwalt und informiere dich, was möglich ist und was nicht. Alles andere bringt dich nicht weiter. Jeder fällt mal rein, der eine mehr der andere weniger, das ist doch normal. Wird dir nie wieder passieren! Gruß Lars
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Good Day To Be Alive, Sir ![]()
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#20
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Bei ner richtigen Bremsung oder Bergab hätte der quer stehen können.
Aber wirklich gut mal zu sehen was für blauäugige einem im täglichen Straßenverkehr begegnen können. Ich habe hierfür keinerlei Verständnis denn Du hast damit unzählige Menschen die in den Urlaub gefahren sind gefährdet, und da hilft Dir auch nicht Deine Unwissenheit.
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#21
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mit dem zurück holen der Kohle ist das man nicht so einfach ist schon nen halbes Jahr her und ich habe nun schon fast 2 scheine reingesteckt...
was ich will ...das er ein gewissen teil der Rep kosten übernimmt und das die Sache mit dem Trailer geklärt wird.
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#22
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Der Trailer ist doch korreckt nur nicht für Deinen Kahn
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#23
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@ Käpten Sparrow
Ich fahre schon ne weile Auto und es fuhr sich nicht unsicher und warum sollte nen Anhänger quer stehen wenn er nicht selber Bremst.. klingt doch ein wenig unlogisch.
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#24
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Welche Höchstgeschwindigkeit steht denn nun in den Fz-Papieren?
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#25
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1 Jahr Gewährleistung(bei Privatverkauf) hast Du auf jeden Fall,da er Selbstständig ist und damit Vollkaufmann wenn er es über die Firma verkauft 2 Jahre.Oder steht im KV ``Bastlerobjekt``?
Hast Du es als Gespann gekauft? Dann kannste Alles zurückgeben. Ich denke Du solltest Dich mal mit einem Neutralen Händler in Verbindung setzen.Nicht immer gleich Anwalt.Wenn Du mit den Richtigen Argumenten kommst nimmt Er Dir das Gespann wieder zurück.Wenn Er seriös ist,aber ist Er glaube ich nicht denn sonst hätte Er Dir nicht so eine Zirkusfuhre verkauft. Viel Glück!!
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Kraft kommt von Kraftstoff Gruss Basti ![]()
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