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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #126  
Alt 19.09.2008, 21:01
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Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
danke ... und weiterlesen:

Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht im geschäftlichen Verkehr verletzt wurde.
Dafür sind (oder zumindest sollten) diese Gesetze ja auch gemacht sein.
Es ist nach (von mir) gefühltem Recht jedenfalls falsch, wenn ein privater wegen Kleinigkeiten mit einer wirklich teueren Abmahnung überzogen werden kann. Firmen müssen sich natürlich vor der kopierenden Konkurrenz schützen können.
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  #127  
Alt 19.09.2008, 21:03
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Bitte bei der ganzen wilden Diskussion unseren Chris nicht vergessen:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=56857
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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  #128  
Alt 19.09.2008, 21:10
Slider
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dafür sind (oder zumindest sollten) diese Gesetze ja auch gemacht sein.
Es ist nach (von mir) gefühltem Recht jedenfalls falsch, wenn ein privater wegen Kleinigkeiten mit einer wirklich teueren Abmahnung überzogen werden kann. Firmen müssen sich natürlich vor der kopierenden Konkurrenz schützen können.
Ja Wolf, damit sind meine Fragen eigentlich beantwortet:

Wenn ich jetzt Ecki eine Abmahnung schicke---

wieviel Lizenzgebühr muss ich dann TomM für den Entwurf bezahlen

Naja, hat sich ja erledigt
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  #129  
Alt 19.09.2008, 22:01
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Bitte bei der ganzen wilden Diskussion unseren Chris nicht vergessen:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=56857

Hör mal Jörch,

Was soll das denn jetzt ?

Wer um Himmels Willen interessiert sich hier im Boote Forum denn noch für Propeller ?


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Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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Alt 19.09.2008, 22:05
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Hör mal Jörch,

Was soll das denn jetzt ?

Wer um Himmels Willen interessiert sich hier im Boote Forum denn noch für Propeller ?


Ich

um endlich hier mal ein Abschluß zu finden.

Carsten
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  #131  
Alt 19.09.2008, 22:08
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Zitat:
Zitat von rascala17fm Beitrag anzeigen
Ich

um endlich hier mal ein Abschluß zu finden.

Carsten

das ist natürlich jetzt gerade schlecht..............
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  #132  
Alt 20.09.2008, 17:36
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Na, jetzt wissen wir ja endlich, dass Raubkopien, solange sie privat genutzt werden, legal sind. Deswegen wurde ja auch der Tomatenbilderdieb auf seiner Privaten Seite abgemahnt und mußte zahlen.

Mal sehen was seit dem 01.09.2008 so gemaht wurde.
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so long -> Tom

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  #133  
Alt 20.09.2008, 18:26
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dafür sind (oder zumindest sollten) diese Gesetze ja auch gemacht sein.
Es ist nach (von mir) gefühltem Recht jedenfalls falsch, wenn ein privater wegen Kleinigkeiten mit einer wirklich teueren Abmahnung überzogen werden kann. Firmen müssen sich natürlich vor der kopierenden Konkurrenz schützen können.
In solchen Fällen machen die Gerichte die Gebührentreibereien auch nicht mit.

Es gibt auch Wege, Anwälte, die wegen Bagatellverstößen Privatleute mit Abmahnungen überziehen, auflaufen zu lassen, indem man, wenn ein Rechtsverstoß bestehen sollte, eine veränderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Selten ist ein Auftraggeber solcher Abmahnungen, soweit überhaupt ein echter Auftrag vorliegt und der Anwalt nicht, wie sehr oft ohne Auftrag aufgrund eigener Recherchen tätig wird und ein Mandat vorgaukelt, bereit, mit eigenenm Kostenrisiko und Gerichtskostenvorschüssen ein Gerichtsverfahren anzuleiern.
vieles ist nur Einschücherei in der Hoffnung, der Betroffene hat die Hosen voll und zahlt die Anwaltsgebühren kleinlaut.

Den meisten Abmahnungen ist keine Vollmacht beigefügt und damit kann man diese als unwirksam behandeln und in den Papierkorb werfen und die Zeit nutzen, seinen Rechtsverstoß zu beseitigen und damit einer etwaig folgenden formwirksamen Abmahnung die Grundlage entziehen.

Im gewerblichen Bereich muss man damit leben, dass die Verletzung von Schutzrechten ein weites juristisches Feld darstellt, das für Anwälte sehr einträglich ist und man die Kasuistik kennen muss, die sich aber durch Wertungswidersprüche auszeichnet und viele Fallkonstellationen von einem anderen Richter auch anders hätten entschieden werden können.

Aber wie sich manche Rechtslaien mit Halbwissen hier im Forum persönlich
die Köpfe wegen Rechtsfragen eines juristischen Spezialgebietes einschlagen, ohne wirklich Ahnung zu haben, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Und was den verurteilten Anwalt angeht - hatte nie mit ihm zu tun - so laufen in der Szene viel schwärzere Schafe herum.

Justin
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  #134  
Alt 20.09.2008, 18:46
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
in solchen fällen machen die gerichte die gebührentreibereien auch nicht mit.

Es gibt auch wege, anwälte, die wegen bagatellverstößen privatleute mit abmahnungen überziehen, auflaufen zu lassen, indem man, wenn ein rechtsverstoß bestehen sollte, eine veränderte strafbewehrte unterlassungserklärung abgibt. Selten ist ein auftraggeber solcher abmahnungen, soweit überhaupt ein echter auftrag vorliegt und der anwalt nicht, wie sehr oft ohne auftrag aufgrund eigener recherchen tätig wird und ein mandat vorgaukelt, bereit, mit eigenenm kostenrisiko und gerichtskostenvorschüssen ein gerichtsverfahren anzuleiern.
Vieles ist nur einschücherei in der hoffnung, der betroffene hat die hosen voll und zahlt die anwaltsgebühren kleinlaut.

Den meisten abmahnungen ist keine vollmacht beigefügt und damit kann man diese als unwirksam behandeln und in den papierkorb werfen und die zeit nutzen, seinen rechtsverstoß zu beseitigen und damit einer etwaig folgenden formwirksamen abmahnung die grundlage entziehen.
danke!!!!
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Servus felix
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  #135  
Alt 20.09.2008, 21:00
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Wie bewerten eigentlich die drei von der Tankstelle das Verstellpropellerproblem? Wer sich so gut mit Urheberrecht, Abmahnungen, Schimmel, Oberflächenreinigung auskennt, wird dazu doch auch was zu sagen haben? Oder hätte dazu Tom den Prop haben wollen?
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  #136  
Alt 20.09.2008, 22:21
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Ich fand den ersten Artikel bzw. Hinweis, eingestellt für uns in Form einer Nachricht, Klasse
Dafür meinen Dank, da auch ich schon solch einem Ritter in die Fänge lief!


Den Rest, der hier gelaufen ist, hin wie her, empfand ich als nicht lesenswert .

Gruß

Peter
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  #137  
Alt 20.09.2008, 23:12
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Bärlinskipper Bärlinskipper ist offline
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Hab das Thema eigentlich die ganze Zeit ignoriert, weil es mich nicht interessiert hat.
Da es aber nicht verschwinden wollte hab ich mir die 7 Seiten doch noch angeschaut und kann echt nur noch den Kopf schütteln, was hier teilweise abgeht.

Ist das traurig.
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Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #138  
Alt 21.09.2008, 06:27
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Ich faß noch mal kurz zusammen:
- ein Abmahnanwalt sitz im Knast, weil er beim Übertreiben seines Tuns schlampig war und Formfehler gemacht hat
- unberechtigtes Verwenden / Verändern gescützter Bilder, Warenzeichen, Texte etc kann nach wie vor juristisch beanstandet werden

Ansonsten ist hier viel Mobbing zu lesen.
Wenn ich hier jeden dessen Schreibstil mir nicht paßt, anmachen würde...
Wer das Wort "oberlehrerhaft" so ohne Nachzudenken als Schimpfwort verwendet, zeigt letztlich, wieviel er von Bildung und Schule hält. Das ist dem Textverständnis und der Lesefähigkeit des Nutzers aber auch anzumerken.
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  #139  
Alt 21.09.2008, 08:46
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Ich ergänze mal und bitte die markierte Punkte zu beachten und zu unterscheiden:

Zitat:
Beispiel: Die Schülerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert und als Anwaltshonorar einen Betrag von 1.000 ¤ gefordert. Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 100 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber. Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht im geschäftlichen Verkehr verletzt wurde.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
http://www.bmj.bund.de/enid/901e13f0bd88bdad16f49da0658c67ad,0/Gesetzgebung__Rechtsdurchsetzung_im_geistigen_Eige ntum/Inhalt_des_Gesetzes_im_Einzelnen_1gb.html

Im Übrigen muss ich Tom hier ausnahmswweise mal in Schutz nehmen, da er ja der Einzige war, der das Wort "oberlehrerhaft" hier benutzt hat. Er hat es nur als Frage formuliert ("Wer ist hier oberlehrerhaft?"), ohne direkten Angriff auf jemanden, was zugegebenermaßen sonst selten der Fall ist.

Gruß
Norman
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  #140  
Alt 21.09.2008, 09:43
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Ich ergänze mal und bitte die markierte Punkte zu beachten und zu unterscheiden:

Quelle: Bundesministerium der Justiz
http://www.bmj.bund.de/enid/901e13f0bd88bdad16f49da0658c67ad,0/Gesetzgebung__Rechtsdurchsetzung_im_geistigen_Eige ntum/Inhalt_des_Gesetzes_im_Einzelnen_1gb.html

Im Übrigen muss ich Tom hier ausnahmswweise mal in Schutz nehmen, da er ja der Einzige war, der das Wort "oberlehrerhaft" hier benutzt hat. Er hat es nur als Frage formuliert ("Wer ist hier oberlehrerhaft?"), ohne direkten Angriff auf jemanden, was zugegebenermaßen sonst selten der Fall ist.

Gruß
Norman
Darum ging es ja - nicht die Rechtslage war eigentlich der springende Punkt, da hat der "Private" inzwischen nicht mehr mit Betonurteilen zu rechnen, sondern der Ärger und die indirekten Kosten, welche durch eine Abmahnung entstehen können.

Und ob ich mich freiwillig und in vollem Bewußtsein der möglichen Konsequenzen einer solchen, eigentlich überflüssigen Geschichte begeben muss, nur um hier den Kaspar spielen zu können - na ja?....
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Gruß Karsten
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  #141  
Alt 21.09.2008, 10:36
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Darum ging es ja - nicht die Rechtslage war eigentlich der springende Punkt, da hat der "Private" inzwischen nicht mehr mit Betonurteilen zu rechnen, sondern der Ärger und die indirekten Kosten, welche durch eine Abmahnung entstehen können.
...
Aber eben nur beim Urheberrecht. Bei Marken- und Patenrechtsverletzungen im privaten Bereich stimmt das eben nicht, dass da abgemahnt werden darf, und genau das ist ja der springende Punkt.

Es ging in diesem Thread ursprünglich nur um das Urheberrecht des zitierten Zeitungsartikels. Dazu habe ich ja einen unmissverständlichen Paragraphen im Urheberrechtsgesetz, der das regelt, gepostet und der ist ja auch verstanden worden.
Dann kam Tom und hat wieder mal auf den verfälschten Markennamen im privaten Bereich rumgeritten, worauf er von mehreren darauf hingewiesen wurde, dass das eben nicht so behandelt wird, wie das logischerweise im geschäftlichen/gewerblichen Verkehr der Fall ist.

Das Bundesministerium der Justiz, dem man im Gegensatz zu Tom zweifelsfrei mehr juristisches Fachwissen bescheinigen kann, schreibt zu Marken- und Patentrechtsverletzungen:
Zitat:
"...da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht im geschäftlichen Verkehr verletzt wurde."
Ich habe jetzt lediglich auf die Unterschiede Markenrecht, Patentrecht und Urheberrecht hingewiesen und gebeten, sich die mal näher zu betrachten.

Eine Urheberrechtsverletzung liegt z.B. vor, wenn man ein aus dem Netz geklautes Foto einstelle. Dafür kann ich abgemahnt werden (wenn auch seit dem 01.09.08, solange es sich um einen einfach gelagerten Fall mit unerheblicher Rechtsverletzung handelt, nur noch mit 100 €).

Bei einem verfälschten Markennamen oder Firmenlogo aber, solange man es nur privat und nicht geschäftlich nutzt, aber nicht.
Das ist ein erheblicher Unterschied, den ich persönlich jedenfalls sehr interessant finde und weshalb der Vorwurf an PderSkipper mit "Metaxo" als Avatar eben nicht wie in unzähligen seiner Postings behauptet, abgemahnt werden kann. Ob einem das gefällt steht dabei ausser Frage.

Gruß
Norman
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  #142  
Alt 21.09.2008, 11:51
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Bei einem verfälschten Markennamen oder Firmenlogo aber, solange man es nur privat und nicht geschäftlich nutzt, aber nicht.
Das ist ein erheblicher Unterschied, den ich persönlich jedenfalls sehr interessant finde und weshalb der Vorwurf an PderSkipper mit "Metaxo" als Avatar eben nicht wie in unzähligen seiner Postings behauptet, abgemahnt werden kann. Ob einem das gefällt steht dabei ausser Frage.

Gruß
Norman
Und wie sieht es aus wenn wie hier der Fall, ein geschütztes Logo o.ä zwar vom einer Privatperson geändert aber in einem öffentlichen Bereich genutzt wird, wie hier im www. ?
Dadurch kann es einer breiten Öffentlichleit zugänglich gemacht werden was evt. über den Rahmen einer rein privaten Nutzung hinausgeht.
Könnte das nicht Begehrlichkeiten seitens des Geschädigten -also des Urhebers- wecken?

Frage ist ernst gemeint, habe nicht die Absicht mich in den m.E. leicht unwürdigen anderen Disput einzuklinken!
__________________
Gruß
Kai
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  #143  
Alt 21.09.2008, 12:44
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Im Markengesetz ist die Voraussetzung für Ansprüche, dass es im "geschäftlichen Verkehr" benutzt wird. Eine Benutzung im öffentlichen Bereich ist kein geschäftlicher Verkehr. Es sei denn, jemand verfälscht und nutzt z.B. TomMs Firmenlogo hier im Werbeforum um Scheuermilch verkaufen. Das wäre dann ein kommerzieller/geschäftlicher Hintergrund.
Private Avatare ohne kommerzielle Verbindung sind davon aber nicht betroffen, da hierbei ja keinerlei wirtschaftliche Ziele verfolgt werden.
Zitat:
Wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Ansprüche können nicht gegenüber reinen Privatpersonen, sogenannten Verbrauchern geltend gemacht werden. In § 14 Abs. 2 Markengesetz heißt es beispielsweise: "Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr...“
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/...wg-markeng.htm

Der komplette entsprechende Paragraph im Markengesetz dazu ist hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

Wenn ein Logo allerdings nicht wie hier geschehen verfälscht, sondern komplett übernommen wird, kann es allerdings auch im privaten Bereich wiederum Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz (nicht dem Markengesetz), wegen des "geistigen Eigentums" des Urhebers am Bild geben.

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (21.09.2008 um 12:59 Uhr)
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  #144  
Alt 21.09.2008, 18:55
Benutzerbild von TomM
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
...
Wenn ein Logo allerdings nicht wie hier geschehen verfälscht, sondern komplett übernommen wird, kann es allerdings auch im privaten Bereich wiederum Ansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz (nicht dem Markengesetz), wegen des "geistigen Eigentums" des Urhebers am Bild geben.
...
Das finde ich nett, dass Du das so nett erklärt hast.

Wie war das, sobald ein NEUES Werk entsteht ist das Eigentum des Erschaffers. Nun definiere mal "Neues Werk".
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  #145  
Alt 21.09.2008, 19:18
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Warum, das wäre doch eine völlig unnötige Betrachtung ?
Es geht hier doch nicht darum, dass man nun auch noch Urheberrechtsansprüche an dem veränderten Werk erlangt. Ich glaube kaum dass Peter vor hat irgendwelche Ansprüche anzumelden, oder jemanden zu verklagen, wenn man sein gefaktes Avatar benutzt.

Gruß
Norman
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  #146  
Alt 22.09.2008, 02:40
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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Weil es nicht reicht einen roten Punkt in ein Bild einzufügen um zu sagen nun ist es von mir. Es muß ein neues Werk entstehen.

Mir das aber völlig egal ist, weil ich es weiß und nicht auf dem Grat wandere.

Allerdings hattes Du ja gut festgestellt, das Urheberrecht und Markenrecht zwei paar Schuhe sind - eben reden wir von Urheberrecht )
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  #147  
Alt 22.09.2008, 06:42
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Es geht hier doch nicht darum, dass man nun auch noch Urheberrechtsansprüche an dem veränderten Werk erlangt. Ich glaube kaum dass Peter vor hat irgendwelche Ansprüche anzumelden, oder jemanden zu verklagen, wenn man sein gefaktes Avatar benutzt.

Gruß
Norman
Das gehört mit zu den Punkten die mich interessieren. Wenn auch nicht mit geschäftlichem Hintergrund.
Als ich mir Gedanken über ein "künstlerisches" Standbein machte war das Urheberrecht immer ein bestimmernder Faktor. Angenommen Du malst Dir eine bekannt Comicfratze aufs Auto oder sonstwohin dann ist das Deine rein private Angelegenheit aber wenn Du einem dritten, gegen Bezahlung also geschäftlich und im Kundenauftrag, die Fratze auf die Karre pinselst, kann es Ärger geben.
So las ich von einem Fall wo der Kirmesmensch mit den Abbildungen bekannter Comicfiguren in Stress mit der Urheberrecht haltenden Gesellschaft kam -> kostenpflichtigen Ärger. Derlei Fälle sind nicht selten und auch teils nachvollziehbar -> es ist nicht einzusehen dass jemand unentgeltlich sich des geistigen Eigentums anderer bedient, sofern es nicht rein privater Ursache ist.

Hierbei war auch der Aspekt interessant dass es in ähnlichen Zusammenhängen reiche die Figur oder das Logo o.ä zuordnen zu können, eine Verfälschung reiche nicht aus, solange noch ein Bezug zum ursprünglichen Motiv erkennbar wäre.
Inwieweit das nun Haarspaltereien ausläuft ist sicher auch von juristischen Hinhaltetechnik der Betroffenen abhängig.

Was mich nun interessiert, nicht um hier jemand zu ärgern, sondern wirklich nur weil ich es nicht weiß.
Wo sind etwa in einem Forum die Grenzen zu ziehen?
Wenn auch der Nutzer privat auftritt so präsentiert er evt. sein Logo -das Markenschutz oder Urheberrechte beansprucht- in einem öffentlichen Bereich, der möglicherweise durch seine Banner etc. als www.Plattform geschäftliche Bereiche tangieren könnte.
Ist dann noch der Anspruch des privaten gegeben?

Ich weiß natürlich dass meine Frage in etwa so schwammig wie die Juristerei ist aber interessant ist es dennoch.
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Gruß
Kai
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  #148  
Alt 22.09.2008, 07:53
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Hallo Kai, hallo Tom,

um speziell geartete Fälle zu erörtern ist das Boote-Forum sicher nicht die richtige Adresse.
Auch ist es z.B. von Bedeutung, ob man das geschütze Werk als solches nutzt, oder in einer dem eigentlichen Zweck nicht berührenden Art.
BMW hat beispielsweise einen Rechtsstreit verloren, in dem sie einen T-Shirt Hersteller verklagt hatten, der das Original BMW-Logo auf seine T-Shirts druckte, mit dem zweifelhaft komischen Spruch "Bumms mal wieder" darunter.

Zur Unterscheidung privat/geschäftlich im Internet, ist dieses Urteil hier sehr interessant.http://medien-internet-und-recht.de/...R_2008_055.pdf

Oder auch das hier:

Zitat:
Markenrechtsverletzungen, insbesondere durch die Registrierung einer markenrechtsverletzenden Domain (URL), können nur im so genannten geschäftlichen Verkehr geltend gemacht werden. Die Abgrenzung ist zum Teil schwierig. Der Begriff des Handelns "im geschäftlichen Verkehr" umfasst jede wirtschaftliche Betätigung, mit der in Wahrnehmung oder Förderung eigener oder fremder Geschäftsinteressen am Erwerbsleben teilgenommen wird. Rein private Handlungen sind demgegenüber nicht dem geschäftlichen Verkehr zuzurechnen. Zur Abgrenzung zwischen Privatverkehr und Geschäftsverkehr stellt die Rechtsprechung darauf ab, dass es für das Handeln im geschäftlichen Verkehr auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden ankommt. Dient das Verhalten nicht der Förderung der eigenen oder einer fremden erwerbswirtschaftlichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit, scheidet ein Handeln im geschäftlichen Verkehr aus. In diesem Fall ist das entsprechende Verhalten, gerade im Internet, ausschließlich privat außerhalb einer Erwerbs- oder Berufsausübung.
http://www.internetrecht-rostock.de/...-abmahnung.htm

Gruß
Norman
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  #149  
Alt 22.09.2008, 08:43
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TomM TomM ist offline
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Ja,

was soll ich sagen Norman? Einerseits sprichst Du von speziell garteten Fällen, anerderseits zerrst Du die Gesetzestexen immer wieder nach oben.

Das Gesetz gibt den Rahmen, die Linie an der man orientieren kann. Genau das, was Du sagst, den spetiellen Fall gibt es nicht wider.

Was sist in dem Moment, wenn ich einen Hamburger male, ein Mc Doof Schild drüberpappe (verfälscht natürlich) und das in einer Galerie Ausstelle ohne es verkaufen zu wollen?
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so long -> Tom

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  #150  
Alt 22.09.2008, 08:46
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: irgendetwas was man chartern kann
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Uuund, hat das alles irgendetwas mit Gravenreuth zu tun
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Grüsse Ulli
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