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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Ein Bekannter macht gerade sein Funkzeugnis und behauptet, dass man zum Erwerb und Einbau eines neuen DSC-Gerätes nicht selber das Zeugnis besitzen muss, genauer gesagt:
Erwerb einer zugelassenen Anlage: von jedermann Errichtung und Betreiben einer Anlage: nach Frequenzzuteilung durch die BNetzA Bedienung und Beaufsichtigung einer Anlage: nur durch Zeugnisinhaber Benutzen einer Anlage: von jedermann unter Aufsicht eines Zeugnisinhabers „…Wer eine Frequenzzuteilung beantragt, muss nicht selber Inhaber eines Seefunkzeugnisses sein. Er hat jedoch sicherzustellen, dass die Funkanlage an Bord seines Schiffes von einer Person bedient wird, die ein entsprechendes Seefunkzeugnis besitzen…." Stimmt das? Wenn ja, könnte ich (altes Funkzeugnis) auf meinem Boot ein neues Gerät installieren und meinen Bekannten dann funken lassen? |
#2
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Meines Wissens nach muß dein Bekannter aber dann immer mit an Bord sein.
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#3
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Ja, aber nur, wenn dein Bekannter gleichzeitig als Skipper fungiert
![]() Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#4
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Anmelden und Installieren ja, in Betrieb nehmen nein. Haben wir gerade bei Ady durch, der muss abbauen, wenn er alleine fährt. Wenn wir unterwegs sind, bin ich der Bootsführer, weil ich den SRC habe
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#5
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Da fällt mir eine interessante Frage ein. Wenn Stephan und Ady gemeinsam zu einem gemütlichen Kaffeetrinken in einen anderen Hafen fahren und Stephan passiert etwas, das ihn als Bootsführer körperlich nicht geeignet mach.
Muß dann rein theoretisch abgebaut werden oder dürfen sie so zurückfahren? ![]() |
#6
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#7
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Das Ganze spielt in Holland (Ijsselmeer). Gibt es da evtl. noch andere Regeln?
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#8
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Ist ein deutsches Gesetz. Von den Niederländischen hab ich keine Ahnung.
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#9
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Hallo Thomas,
frag doch mal Lothar in Lemmer. Er müsste es eigentlich wissen. Die Niederländische Polizei war immer sehr pingelig wenn Funkgeräte nicht angemeldet oder kein Funkzeugnis vorhanden war. Meist wurde das Gerät dann eingezogen und es gab eine saftige Strafe.
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Charly |
#10
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#11
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Das macht nichts, denn "Not kennt kein Gebot", Ady darf alleine weiterfahren.
![]() Spannend wird es, wenn ihr auf halbem Weg in einem geschützten Hafen liegt und etwas passiert. ![]() |
#12
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http://www.bmvbs.de/-,302.1036542/Ti...chotbruch-.htm
Unten im Text geht hervor: Zeugnis des Skippers vonnöten aber vorläufig, 2008/09 noch keien Bussgelder. Interssant auch der Querverweis auf evtl. Probleme bei Schadenregulation durch Versicherungen.
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Gruß Kai |
#13
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Das Gerät darf eingebaut werden und muß angemeldet sein, wobei der Antragsteller kein Funkzeugnis haben muß. Wenn das Boot unterwegs ist muß der Schiffsführer das für die Anlage erforderliche Zeugnis haben.
Grüße Jan |
#14
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Auf Sportbooten!!!!!
An der Ostsee haben einige Vercharterer daraufhin die Geräte ausgebaut. Letzte Saison wurde noch verwarnt. Diese Saison wird draufgehauen, sollte man das Zeugnis nicht besitzen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#15
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Dann muss Ady das Funkgerät hinterher werfen
![]() Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#16
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#17
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Das ist auch mein Stand der Dinge. Hat letztens der WaschPo so erläutert. Alledings ziehen sie das Binnen wohl nicht so streng durch, wenn man Antenne u Gerät abbaut... Diddi
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Dieser Eintrag wurde 625 mal von Diddi bearbeitet (Zuletzt um 13:49 Uhr) Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Baubericht der Fernweh eBook zum Baubericht
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#18
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Ist ja richtig. Aber wer kauft ein Funkgarät, was er nacher hicht benutzen darf? Ady´s SRC ist in Arbeit und so lange darf er halt nicht ohne mich fahren
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#19
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Für Charterboote gibt es (derzeit noch) eine Ausnahmeregelung |
#20
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![]() ![]() Ich schrieb extra "streng genommen", da ich keine Ahnung habe, wie das kontrolliert wird oder auch nur werden kann. |
#21
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Jedenfalls verstehe ich es so. (Quelle Bundesministerium für Verkehr, Bau...) Aus o.g. Link: ZITAT: Funkzeugnisse Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen. Die Zahl der verantwortungsbewussten Schiffskapitäne, die ein solches Zeugnis erwerben, ist erfreulicherweise stark angestiegen. Deswegen wird für die Wassersportsaisons 2008 und 2009 letz tmalig auf ein Bußgeld verzichtet. Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern. Die Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für die Teilnahme am Seefunkverkehr an Bord eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes nicht aus. Nach einer erfolgreichen Anpassungsprüfung kann künftig ein deutsches Funkbetriebszeugnis (SRC) ausgegeben werden. Die Details werden zur-zeit erarbeitet. ZITAT Ende.
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Gruß Kai |
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