Zitat:
	
	
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					Zitat von Dicke Lippe  handhaben das doch die meisten so, nur fahren sie da mit der Nebelschlusslampe und 140 km/h über die BAB. Wahrscheinlich weil sie nicht wissen, dass mit
 Nebelschlußlampe die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h limitiert ist. Im Auto
 fühlt es sich wohl früher nebelig an, als auf dem Wasser, je nachdem, was
 einem gerade genehm ist.
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ich muss dich hier leider leicht korrigieren.
Die Nebelschlussleuchte ist Pflicht für Fahrzeuge die min. 60km/h fahren.
eingeschaltet darf sie nur werden bei Sichtweiten unter 50m und da laut gestetz Sichtweite = Max. Höchstgeschwindigkeit ist, darf man mit Nebelschlussleuchte auch theoretisdch nur 50km/h fahren.