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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 28.11.2006, 20:21
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Hallo Lutz,

Thema ist Chartern... richtig

Deine Aussage: lWarum gibt es die "Charterscheinregel", wo eine Einweisung reicht um Boote zu fahren, die größer sind als die, wie sie die meisten von uns ihr eigen nennen

... richtig ?

Ergo hast Du behauptet (und das global) das der Charterschein reicht um Boote (und hier hast Du keine Gebietsbeschränkung gemacht) ausreicht um Boote zu Fahren (Chartern) ... richtig


UND EBEN DIESE AUSSAGE IST NICHT (ganz) RICHTIG

Auf deutschen Seeschiffahrtstrassen brauchst Du eben min. den SBF-See (und, so vom Vercharterer Verlangt eben den SKS).

Andreas
Hallo Andreas,
Du hast Recht, ich hatte keine explizite Gebietseinschränkung vorgenommen.

Die Gebietseinschränkung ergibt sich aber zwangsweise aus der Charterscheinregelung. Diese gilt (bekanntermaßen) auch nicht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen.

Damit bleibt es bei meiner Kernaussage, dass die Vercharterer sich selbst schaden, wenn sie mehr "Schein" verlangen, als für das jeweilige Fahrtgebiet/ Revier/ Gewässer gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gruß Lutz
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  #52  
Alt 28.11.2006, 20:27
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Zitat:
Zitat von Emotion
Jetzt wage ich mich mal aufs Glatteis und behaupte du kannst den BR/SKS nicht erwerben ohne den SBFSee zu haben.
Kein Glatteis, sondern die Realität:

Zitat:
Sportküstenschifferschein

Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung

Voraussetzungen für den Erwerb:
Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See; Nachweis von mindestens 300 Seemeilen, die im Küstenbereich auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart zurückgelegt wurden.
Siehe auch hier

Gruß Lutz
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  #53  
Alt 29.11.2006, 18:57
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
Ich habe bei ALLEN Charteragenturen einen Segelschein (BR oder SKS) vorlegen müssen. Es ging dabei auch nie darum, dass dieser Führerschein gesetzlich vorgeschrieben wäre sondern als Nachweis der Eignung zum Führen eines Segelbootes gilt.
Da halte ich jetzt mal unter Einsatz einer Flasche vernünftigen Rums gegen:
Ich habe in etlichen Jahren Chartererfahrung an der Ostsee noch nie mehr
als den Sportbootführerschein See vorlegen müssen.
Nenn doch mal eine einzige Charteragentur, bei der BR oder SKS aktuell
vorzulegen sind, um den Chartervertrag abzuschließen.

Belem
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  #54  
Alt 29.11.2006, 19:02
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Nenn doch mal eine einzige Charteragentur, bei der BR oder SKS aktuell
vorzulegen sind, um den Chartervertrag abzuschließen.
Hallo,

aber gerne doch. Diese Agentur kann ich übrigens auch sehr empfehlen! Boote und Ausrüstung war bislang immer Top!

www.eckeryachting.com
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Tom

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  #55  
Alt 29.11.2006, 19:24
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
Zitat:
Zitat von Belem
Nenn doch mal eine einzige Charteragentur, bei der BR oder SKS aktuell
vorzulegen sind, um den Chartervertrag abzuschließen.
aber gerne doch. Diese Agentur kann ich übrigens auch sehr empfehlen! Boote und Ausrüstung war bislang immer Top!
Ich werde das bei Ecker-Yachting gerne telefonisch feststellen, auch wenn die
Angabe eines Vercharterers aus Österreich mit Basen im Mittelmeer und in
Übersee für die Notwendigkeit eines bundesdeutschen Scheins etwas merk-
würdig anmutet.

Hast Du denn akzeptiert, dass es um eine Flasche Rum geht? Wir können sie
gerne bei der Boot in Düsseldorf am Stand von Ecker-Yachting übergeben,
von wem zu wem auch immer.

Belem
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  #56  
Alt 29.11.2006, 19:34
thball thball ist offline
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Hallo Belem,

sorry nachdem ich keinen Rum trinke (und auch vom Bodensee weniger auf die Boot komme) habe ich die Wette überlesen. Aber solltest Du mal an den Bodensee kommen - wir haben hier auch ein gutes Bier!

Bin mal gespannt was raus kommt, denn bei den Charterunterlagen wurde ein Segelschein nachgefragt (müsste ich notfalls Einscannen). Die haben übrigens eine Niederlassung in D.

Viel Spaß!
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  #57  
Alt 29.11.2006, 19:42
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
Bin mal gespannt was raus kommt, ...
Gib mir bitte einen Tag, ich berichte hier!

Belem (das mit dem Rum war Dir gegenüber so ernstgemeint nicht)
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  #58  
Alt 29.11.2006, 19:45
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem
Belem (das mit dem Rum war Dir gegenüber so ernstgemeint nicht)
ach, wenn ein Hamburger an den See kommt läßt sich da was mit einem Bier schon einrichten!
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  #59  
Alt 29.11.2006, 21:02
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Zitat:
Zitat von thball
mal an den Bodensee kommen - wir haben hier auch ein gutes Bier!
Tannenzäpfle??
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #60  
Alt 29.11.2006, 22:49
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Zitat:
Zitat von Volker

Tannenzäpfle??


Bier aus der Heimat: http://www.meckatzer.de/
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  #61  
Alt 29.11.2006, 23:28
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Ich hatte übrigens das Erlebnis, daß offiziell ein Segelschein (keine Ahnung welchen, ich habe keinen) beim Chartern verlangt wurde. Genügt hat dann die Versicherung eines dem Vercharterers bekannten Seglers, daß ich segeln könne und auch ein eigenes Boot habe.
Wäre ich einfach so hingegangen, hätten sie mir wohl kein Boot gegeben. Und das war auf dem Chiemsee!
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  #62  
Alt 29.11.2006, 23:46
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Und das war auf dem Chiemsee!
He Wolf - auf den bayerischen Seen gibt es überhaupt keine Führerscheinpflicht!

Da bekommst Du IMMER ein Boot, wenn Du lediglich beweisen kannst, dass Du halbwegs damit umgehen kannst. Meuistens macht der Vercharterer es so, dass er Dich die Segel holen lässt, guckst, wie Du aufriggst, Dich dann an die Boje fahren lässt und schaut, wie Du die Segel setzt. Spätestens dann weiss er, ob Du's kannst oder er Dir lieber nicht sein Boot anvertraut!

Gruss
Volker
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  #63  
Alt 29.11.2006, 23:52
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Volker, das war die Segelschule Huber.
Wurde mir jedenfalls so gesagt, daß es so wäre.

edit: Ach ja, es geht ja auch nicht um eine Führerscheinpflicht. Die gibt es ja nirgends, sondern ob dir ein Boot gegeben wird ohne Nachweis, daß du es auch fahren kannst.
2. edit: habe gerade bemerkt, daß das Wort "offiziell" mißvrständlich sein könnte. Mir wurde gesagt, der Verleiher gibt dir sonst kein Boot.
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  #64  
Alt 30.11.2006, 00:17
havanna havanna ist offline
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Wenn ich mich hier einmal einklicken darf:
Ich denke grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Scheinen, die von irgendwelchen Behörden verlangt werden (z.B. Bodensee, Berlin) und Scheinen die von Charteragenturen verlangt werden, weil sie Angst um ihre Schiffe haben.

Mich würde bei der Gelegenheit interessieren, welche Scheine z.B. notwendig sind, wenn ich mit meinem eigenen Boot an Nord-, Ostsee oder z.B. Ijsselmeer segel bzw. unter Motor (4,5 PS) fahre. Habe bisher das Bodensee-Schifferpatent und plante eigentlich auch SKS bzw. SBF zu machen.

Ciao Thomas

@thball: Also wenn dann Rothaus (Tannenzäpfle) - Bayern stellt ja mit der Insel Lindau wohl den geringsten Anteil am Bodensee
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  #65  
Alt 30.11.2006, 00:33
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von havanna
Mich würde bei der Gelegenheit interessieren, welche Scheine z.B. notwendig sind, wenn ich mit meinem eigenen Boot an Nord-, Ostsee oder z.B. Ijsselmeer segel bzw. unter Motor (4,5 PS) fahre.
Keinen
Ich hab meinen auch nur gemacht, da ich noch ein Motorboot habe.
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  #66  
Alt 30.11.2006, 06:16
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von havanna
@thball: Also wenn dann Rothaus (Tannenzäpfle) - Bayern stellt ja mit der Insel Lindau wohl den geringsten Anteil am Bodensee
... aber den schönsten!!!
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Tom

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  #67  
Alt 30.11.2006, 07:07
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker

He Wolf - auf den bayerischen Seen gibt es überhaupt keine Führerscheinpflicht!
Gerade auf kleineren Binnengewässern gibt es teilweise Führerscheinpflicht durch die Hintertür. Die Gewässereigentümer fordern häufig den SBF Binnen unter Segel aufgrund ihres Hausrechtes.

Um nur ein Beispiel zu nennen: Langener Baggersee.

Segelschulen die dem VDWS angehören fordern häufig den Cat-Schein des VDWS. Die wollen halt diesen seltsamen Schein verkaufen.
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  #68  
Alt 30.11.2006, 12:36
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Die Gewässereigentümer fordern häufig den SBF Binnen unter Segel aufgrund ihres Hausrechtes.
Genau darum geht es Binnen:

WER hat das Recht auf die entsprechende Wasserstrasse.

Wie wir alle (Scheininhaber) gelernt haben, gibt es Bundeswasserstrassen und Landeswasserstrassen.

Der jeweilige zuständige 'Eigentümer' schreibt vor, was benötigt wird.

Bei Bundeswasserstrassen ist das ganz klar der Führerschein Binnen, evtl. noch das Bodenseepatent. In Bayern z.B. sind das Main, Donau und Rhein-Main-Donau-Kanal, Bodensee spezial



Bei Landeswasserstrassen schreibt die zuständige Behörde des Landes vor - und das wird von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Während man in Berlin schon für ein größeres Surfbrett einen Schein braucht, gibt es auf bayerischen Landeswasserstrassen überhaupt keine Scheinpflicht.

Als drittes kommen jetzt noch Seen in Privatbesitz vor. Wie weit diese unter den Begriff Landeswasserstrasse fallen, weiss ich nicht, aber der Eigner kann in seinem Privatbereich bestimmen, was er will (wenn es nicht ungesetzlich ist oder übergeordnetes öffentliches Interesse)

Deswegen kann bei uns hier im der eine keinen Schein brauchen, wo der andere monatelang in der Schule büffeln muss...


Apropos Bodenseepatent: wusste gar nicht, dass man das ohne den Binnen-Schein machen konnte. Desweiteren war es zumindest in meiner Zeit so, dass man auf dem Bodensee auch den BR-Schein (den Vorläufer des SKS) machen konnte, weil es ein internationales Gewässer war ... Ist das heute noch so?

Dann stellt sich für mich die Frage, ob man dann auf dem Bodensee auch mit dem SKS fahren kann OHNE die Binnenscheine zu haben?

Gruss
Volker
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  #69  
Alt 30.11.2006, 17:56
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Zitat:
Zitat von Belem
Da halte ich jetzt mal unter Einsatz einer Flasche vernünftigen Rums gegen:
Ich habe in etlichen Jahren Chartererfahrung an der Ostsee noch nie mehr
als den Sportbootführerschein See vorlegen müssen.
Sach ich doch (auch)!
Bei der Wette (wenn's kein Aldi-Rum ist ) würde ich (auf Seite von Belem versteht sich) glatt mitgehen! Bin leider nur nicht auf der Boot in Düsseldorf .
Bin gespannt!

Gruß Fun_Sailor
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  #70  
Alt 30.11.2006, 18:07
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Zitat:
Zitat von Volker
Apropos Bodenseepatent: wusste gar nicht, dass man das ohne den Binnen-Schein machen konnte. Desweiteren war es zumindest in meiner Zeit so, dass man auf dem Bodensee auch den BR-Schein (den Vorläufer des SKS) machen konnte, weil es ein internationales Gewässer war ... Ist das heute noch so?

Dann stellt sich für mich die Frage, ob man dann auf dem Bodensee auch mit dem SKS fahren kann OHNE die Binnenscheine zu haben?
Hallo Volker,

das mit dem BR-Prüfung stimmte - beim SKS bin ich überfragt, aber ich glaube es geht nicht mehr.

Nur eines weiss ich sicher - ohne das Bodenseeschifferpatent kannst Du nicht bei uns fahren (der SKS bringt nichts). Man kann nur den SBF Binnen als Urlaubspatent umschreiben lassen.
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  #71  
Alt 01.12.2006, 06:49
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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[quote="thball"]
Zitat:
Zitat von Volker
Man kann nur den SBF Binnen als Urlaubspatent umschreiben lassen.
Da gibt das Landratsamt Friedrichshafen aber abweichende Auskunft.
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  #72  
Alt 01.12.2006, 12:37
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@Volker:
Zitat:
Ein Urlauberpatent für jährlich 30 zusammenhängende Tage können Skipper eines „Vergnügungsfahrzeuges“ bei der jeweiligen Schifffahrtsbehörde beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie im Besitz eines in einem Bodenseeanrainerstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweises sind, der nicht auf dem Bodensee gilt. Neuerdings reicht auch ein Internationales Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC. 3/147 dafür aus. (von IBN-Online).
Das gibt nun zwar keine direkte Antwort auf deine Frage aber da könnte man sicher noch einmal nachhaken.

Das Bodensee-Schifferpatent kann gegen eine Gebühr in den SBF Binnen umgeschrieben werden. Das was im SBF Binnen gefordert wird, ist also im Bodensee-Schifferpatent enthalten. Umgekehrt eben nicht. Deshalb ist eine Zusatzprüfung nötig, wenn man den SBF Binnen in das Bodensee-Schifferpatent umschreiben möchte.

Ciao Thomas
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  #73  
Alt 01.12.2006, 20:23
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von havanna
Das Bodensee-Schifferpatent kann gegen eine Gebühr in den SBF Binnen umgeschrieben werden. ...
Ihr seid alle mit dem Wort "umschreiben" etwas großzügig. Gemeint ist doch
wohl, dass man - in diesem Fall - den SBF Binnen zusätzlich ausgestellt be-
kommt, wenn man bereits über das Bodenseeschifferpatent (BSP) verfügt.
Entsprechendes gilt analog für das Gastpatent. Da darf man seinen Original-
SBF Binnen doch wohl auch unverändert behalten, das Gastpatent bekommt
man zusätzlich.

@Rheinsegler: Was genau sagt das Landratsamt Friedrichshafen anders?

Belem
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  #74  
Alt 01.12.2006, 21:25
thball thball ist offline
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[quote="Belem"]
Ihr seid alle mit dem Wort "umschreiben" etwas großzügig. Gemeint ist doch
wohl, dass man - in diesem Fall - den SBF Binnen zusätzlich ausgestellt be-
kommt,
/quote]

Hi,

Du hast ja echt!

Was macht eigentlich unsere kleine Wette?
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  #75  
Alt 01.12.2006, 22:56
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem

@Rheinsegler: Was genau sagt das Landratsamt Friedrichshafen anders?

Belem
Das Landratsamt Friedrichshafen gibt die Auskunft, daß jeder amtliche Schein als Grundlage für ein Urlauberpatent ausreicht. Mit dem SBF See bekommt man z. B. ein Urlauberpatent der Kategorie A (Motorboote), mit dem SKS unter Segel und Maschine ein Urlauberpatent der Kategorie A + D (Motorboote und Segelfahrzeuge). Es muß also nicht zwingend der SBF Binnen sein.

BR-Schein und andere Verbandsscheine werden dagegen nicht akzeptiert.
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