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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Du hast Recht, ich hatte keine explizite Gebietseinschränkung vorgenommen. Die Gebietseinschränkung ergibt sich aber zwangsweise aus der Charterscheinregelung. Diese gilt (bekanntermaßen) auch nicht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen. Damit bleibt es bei meiner Kernaussage, dass die Vercharterer sich selbst schaden, wenn sie mehr "Schein" verlangen, als für das jeweilige Fahrtgebiet/ Revier/ Gewässer gesetzlich vorgeschrieben ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#53
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Ich habe in etlichen Jahren Chartererfahrung an der Ostsee noch nie mehr als den Sportbootführerschein See vorlegen müssen. Nenn doch mal eine einzige Charteragentur, bei der BR oder SKS aktuell vorzulegen sind, um den Chartervertrag abzuschließen. Belem |
#54
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aber gerne doch. Diese Agentur kann ich übrigens auch sehr empfehlen! Boote und Ausrüstung war bislang immer Top! www.eckeryachting.com
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
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Angabe eines Vercharterers aus Österreich mit Basen im Mittelmeer und in Übersee für die Notwendigkeit eines bundesdeutschen Scheins etwas merk- würdig anmutet. Hast Du denn akzeptiert, dass es um eine Flasche Rum geht? Wir können sie gerne bei der Boot in Düsseldorf am Stand von Ecker-Yachting übergeben, von wem zu wem auch immer. Belem |
#56
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Hallo Belem,
sorry nachdem ich keinen Rum trinke (und auch vom Bodensee weniger auf die Boot komme) habe ich die Wette überlesen. Aber solltest Du mal an den Bodensee kommen - wir haben hier auch ein gutes Bier! Bin mal gespannt was raus kommt, denn bei den Charterunterlagen wurde ein Segelschein nachgefragt (müsste ich notfalls Einscannen). Die haben übrigens eine Niederlassung in D. Viel Spaß!
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Belem (das mit dem Rum war Dir gegenüber so ernstgemeint nicht) |
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
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Ich hatte übrigens das Erlebnis, daß offiziell ein Segelschein (keine Ahnung welchen, ich habe keinen) beim Chartern verlangt wurde. Genügt hat dann die Versicherung eines dem Vercharterers bekannten Seglers, daß ich segeln könne und auch ein eigenes Boot habe.
Wäre ich einfach so hingegangen, hätten sie mir wohl kein Boot gegeben. Und das war auf dem Chiemsee! |
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Da bekommst Du IMMER ein Boot, wenn Du lediglich beweisen kannst, dass Du halbwegs damit umgehen kannst. Meuistens macht der Vercharterer es so, dass er Dich die Segel holen lässt, guckst, wie Du aufriggst, Dich dann an die Boje fahren lässt und schaut, wie Du die Segel setzt. Spätestens dann weiss er, ob Du's kannst oder er Dir lieber nicht sein Boot anvertraut! Gruss Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#63
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Volker, das war die Segelschule Huber.
Wurde mir jedenfalls so gesagt, daß es so wäre. edit: Ach ja, es geht ja auch nicht um eine Führerscheinpflicht. Die gibt es ja nirgends, sondern ob dir ein Boot gegeben wird ohne Nachweis, daß du es auch fahren kannst. 2. edit: habe gerade bemerkt, daß das Wort "offiziell" mißvrständlich sein könnte. Mir wurde gesagt, der Verleiher gibt dir sonst kein Boot. |
#64
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Wenn ich mich hier einmal einklicken darf:
Ich denke grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Scheinen, die von irgendwelchen Behörden verlangt werden (z.B. Bodensee, Berlin) und Scheinen die von Charteragenturen verlangt werden, weil sie Angst um ihre Schiffe haben. Mich würde bei der Gelegenheit interessieren, welche Scheine z.B. notwendig sind, wenn ich mit meinem eigenen Boot an Nord-, Ostsee oder z.B. Ijsselmeer segel bzw. unter Motor (4,5 PS) fahre. Habe bisher das Bodensee-Schifferpatent und plante eigentlich auch SKS bzw. SBF zu machen. Ciao Thomas @thball: Also wenn dann Rothaus (Tannenzäpfle) - Bayern stellt ja mit der Insel Lindau wohl den geringsten Anteil am Bodensee |
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Ich hab meinen auch nur gemacht, da ich noch ein Motorboot habe. |
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Um nur ein Beispiel zu nennen: Langener Baggersee. Segelschulen die dem VDWS angehören fordern häufig den Cat-Schein des VDWS. Die wollen halt diesen seltsamen Schein verkaufen. |
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WER hat das Recht auf die entsprechende Wasserstrasse. Wie wir alle (Scheininhaber) gelernt haben, gibt es Bundeswasserstrassen und Landeswasserstrassen. Der jeweilige zuständige 'Eigentümer' schreibt vor, was benötigt wird. Bei Bundeswasserstrassen ist das ganz klar der Führerschein Binnen, evtl. noch das Bodenseepatent. In Bayern z.B. sind das Main, Donau und Rhein-Main-Donau-Kanal, Bodensee spezial Bei Landeswasserstrassen schreibt die zuständige Behörde des Landes vor - und das wird von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Während man in Berlin schon für ein größeres Surfbrett einen Schein braucht, gibt es auf bayerischen Landeswasserstrassen überhaupt keine Scheinpflicht. Als drittes kommen jetzt noch Seen in Privatbesitz vor. Wie weit diese unter den Begriff Landeswasserstrasse fallen, weiss ich nicht, aber der Eigner kann in seinem Privatbereich bestimmen, was er will (wenn es nicht ungesetzlich ist oder übergeordnetes öffentliches Interesse) Deswegen kann bei uns hier im der eine keinen Schein brauchen, wo der andere monatelang in der Schule büffeln muss... Apropos Bodenseepatent: wusste gar nicht, dass man das ohne den Binnen-Schein machen konnte. Desweiteren war es zumindest in meiner Zeit so, dass man auf dem Bodensee auch den BR-Schein (den Vorläufer des SKS) machen konnte, weil es ein internationales Gewässer war ... Ist das heute noch so? Dann stellt sich für mich die Frage, ob man dann auf dem Bodensee auch mit dem SKS fahren kann OHNE die Binnenscheine zu haben? Gruss Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#69
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Bei der Wette (wenn's kein Aldi-Rum ist ) würde ich (auf Seite von Belem versteht sich) glatt mitgehen! Bin leider nur nicht auf der Boot in Düsseldorf . Bin gespannt! Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
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das mit dem BR-Prüfung stimmte - beim SKS bin ich überfragt, aber ich glaube es geht nicht mehr. Nur eines weiss ich sicher - ohne das Bodenseeschifferpatent kannst Du nicht bei uns fahren (der SKS bringt nichts). Man kann nur den SBF Binnen als Urlaubspatent umschreiben lassen.
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[quote="thball"]
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@Volker:
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Das Bodensee-Schifferpatent kann gegen eine Gebühr in den SBF Binnen umgeschrieben werden. Das was im SBF Binnen gefordert wird, ist also im Bodensee-Schifferpatent enthalten. Umgekehrt eben nicht. Deshalb ist eine Zusatzprüfung nötig, wenn man den SBF Binnen in das Bodensee-Schifferpatent umschreiben möchte. Ciao Thomas |
#73
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wohl, dass man - in diesem Fall - den SBF Binnen zusätzlich ausgestellt be- kommt, wenn man bereits über das Bodenseeschifferpatent (BSP) verfügt. Entsprechendes gilt analog für das Gastpatent. Da darf man seinen Original- SBF Binnen doch wohl auch unverändert behalten, das Gastpatent bekommt man zusätzlich. @Rheinsegler: Was genau sagt das Landratsamt Friedrichshafen anders? Belem |
#74
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[quote="Belem"]
Ihr seid alle mit dem Wort "umschreiben" etwas großzügig. Gemeint ist doch wohl, dass man - in diesem Fall - den SBF Binnen zusätzlich ausgestellt be- kommt, /quote] Hi, Du hast ja echt! Was macht eigentlich unsere kleine Wette?
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#75
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BR-Schein und andere Verbandsscheine werden dagegen nicht akzeptiert. |
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