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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Eingefärbter Diesel (rot, blau bzw. grün) und der Zoll
Hallo
Ich hatte heute Nachmittag in Langeoog drei nette Herren vom Zoll an Bord. Dabei musste ich wieder einmal feststellen, dass trotz Europa diese Sache noch immer sehr schwammig geregelt ist. Ich legte sämtliche Quittungen vom Tanken des eingefärbten Diesels vor, aber die Herren waren sich nicht klar über die geltende Regelung. Da sie sehr freundlich und umgänglich waren, gaben sie sich damit zufrieden, dass im Schauglas kaum eine Einfärbung zu erkennen war. Ich weis aber, dass sich er Diesel schichtet und wenn mein Tank deutlich leerer gewesen wäre, wäre auch die Einfärbung wesentlich stärker zu sehen gewesen. Dann wäre die Sache wohl komplizierter geworden. Wer hat denn schon ähnliche Erfahrungen gemacht und wie lief es da ab?
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#2
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Hallo Karl Heinz,
Da mein Boot in Italien vor mir vom dortigen Zoll mit eingefaerbtem Diesel genutzt wurde habe ich mich vor der Ueberfuehrung mal mit dem Zoll kurzgeschlossen. Aussage der Fachleute dort war:In Europa gibt es verschiedene Farbzusaetze, teilweise auch rote,welche bei Schnelltest ansprechen.Die rote Faerbung und der Schnelltest ist nur ein erstes Indiz fuer Steuerhinterziehung.Dem steuerfreiem Stoff in D werden weitere Substanzen zugemischt, welche erst im Labor zweifelsfrei nachweisbar sind.Zu diesem Zweck wird die Probe immer an eine Zolltechnische Pruefungs und Lehranstalt (ZPLA) eingeschickt. Erst wenn hier die Zusaetze, die sonst in der Eu nirgens zugemischt werden duerfen nachgewiesen sind, kommt es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. So die Aussage meines zustaendigen Hauptzollamtes. Beste Gruesse.
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Manfred
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#3
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Das eingefärbte Zeug (bei uns Heizöl) enthält meist 2 Marker.
Der Zweite ist meist "Solvent Yellow", sichtbar nach Reaktion mit saurer Lösung.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#4
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Moin Karl-Heinz,
leider hast Du wohl recht, so richtig sauber scheint das immer noch nicht geklärt zu sein. Ich habe mich beim Umzug von NL nach Deutschland damals vorsichtshalber mit dem Hauptzollamt in Emden besprochen, derweilen bei Lenas grossen Tanks trotz zweimal weissem Diesel drauftankens die Suppe immer noch rot war (als ich aus Belgien kam, hatte ich mit rotem Diesel vollgetankt). Die haben mir ne Generalabsolution gegeben, ordentlich schriftlich, das ich zwar nun hier keinen roten Diesel in Deutschland mehr tanken darf (ausserhalb sehr wohl), nur weiter ordentlich Buch führen muss und gut wars. Dieser Brief hat dann später bei Kontrollen immer wieder für helle Aufregung gesorgt, mich aber vor weiteren Verfolgungen geschützt. Ich habe den nun aber mit Lena verkauft, weil der neue Eigner da durchaus interessiert dran war. Vielleicht solltest Du Dich auch mal an Emden wenden und Dein Problem da schildern ( die Tankbuchführung beilegen). Die haben damals bei mir auch auf ne Inspektion verzichtet, weil meine Darstellung der Sachlage wohl ausreichend war. gruesse Hanse
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#5
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Hallo Karl Heinz ,hallo Jannie,hallo verehrte Mitglieder,
Folgender Sachverhalt. Ich hole Ende Sept. Ein gebrauchtes EU versteuertes Boot ab . Dieses überführe ich dann nach D .der Tank hat ein Fassungsvermögen Von 1500 l . Wieviel oder was darf ich denn nun in NL tanken ? (Diesel ist klar) Um mich nicht zu kriminalisieren ?????
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immer weiter !! |
#6
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Zitat:
Voll
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#9
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Im Netz gab es mal ein Schreiben vom BFM.
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Gruss Thomas, Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc |
#10
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Ok,ich nehme noch paar Kanister mit
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immer weiter !! |
#11
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Nix da, nur einer ist erlaubt, max 20 ltr..
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Gruss Vestus
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#12
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Hallo Rauti ,
Danke , also muss man " normalen " Diesel nehmen .Gefärbter Diesel ist in NL mittlerweile verboten .
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immer weiter !! |
#13
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Nur aus Drittländern gehts ja auch mt 30 l
Gruß Christoph |
#14
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Gruß René Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende! |
#15
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in dem Schreiben. das als PDF dranhängt. Einfach lesen.
und auch beim Zoll: Einfuhr von Kraftstoffen nach Deutschland in Reservekanistern generell Max. 20l ob mit Auto oder Boot ist da egal. Innerhalb Deutschlands darfst du mehr in Kanistern befördern. Aber was ist ein Tankbuch ? Rein interressehalber. (ok ich hab Benziner, da besteht das Problem eh nicht)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#16
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Hallo Volker,
ein Tankbuch ist wohl ein Fahrtenbuch, wo sehr genau die Fahrten und Spritverbrauch, Diesel, eingetragen wird. Ganz genau weiß ich das nicht, aber wer eins führen muss, kann es ja korrigieren. Neck Gruß Manfred |
#17
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Zitat:
Gruß Christoph |
#18
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Zitat:
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Gruß René Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende! |
#19
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http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...isse_node.html
wie immer beim Zoll nachzulesen. die richtigen Paragraaphen stehen dann auf dem Strafzettel
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#20
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Die Regelung auf dem Papier ist ja an sich schon klar.
Das Problem sehe ich eher darin, dass der eingefärbte Kraftstoff oben aufschwimmt und sich auch noch nach häufigem Nachtanken von klarem Diesel nicht, bzw. nur sehr wenig verdünnt. Da ich bei Seestrecken möglichst nicht unter einem gewissen Tankstand unterwegs sein möchte, bleibt die Suppe drin. Es wird schwierig dem Zoll zu erklären, dass dieser Diesel vor einigen Jahren legal getankt wurde. Besonders dieser Umstand würde mich interessieren, ob vielleicht jemand schon einmal nach Jahren kontrolliert wurde. In dem Zusammenhang: Zählt ein seperater Nottank als Kanister?
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#21
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Zitat:
Dazu benötigte man ein Bezugscheinheft und ein Verwendungsbuch. Seidem der steuerfreie Diesel rot eingefärbt ist, ist diese Schreiberei vom Tisch. Gruß Neck
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#22
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Zitat:
Eventuell reicht es wenn man die Kontrolleure auf diesen Fakt hinweist und verlangt, das sie auf diesen Testen. Können sie es nicht dürfen sie gerne eine kleine Probe ins labor schicken. Aber meist können sie das vorort. wenn das gelbe mittel nachgewiesen wird hast du ein Problem. WEnn nicht dann ist erlaubter roter diesel drinnen.
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#23
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Wenn wir schon gerade beim Zoll sind:
Die Herren wollten auch, trotz Vorlage des Flaggenzertifikates eine Rechnung über den Kauf des Bootes sehen. Habt Ihr diese immer an Bord? Ich war davon ausgegangen, da der Kaufnachweis ja zur Erstellung des Flaggenzertifikates benötigt wird, die Rechnung nicht mehr vorgelegt werden müsste. Bei bisherigen Kontrollen war das (auch im Ausland) so. Ich muss aber sagen, dass die Herren des Zoll sehr freundlich und verständig waren, aber mir auch nicht sagen konnten, wie es denn wäre, wenn man einmal auf weniger kooperative Kollegen stößt.
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#24
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Naja Zollbeamte sind auch nur Menschen und bei dn ganzen Verordnungen, Änderungen usw. Durchzublicken ist für die auch nicht leicht.
Da will sich der ein oder andere Beamte doch gerne nochmal absichern. Und so fälschungsicher ist ein Flaggenzertifikat nun nicht. Vielleicht wollte er auch nur die Reaktion testen um deine Fahrtüchtigkeit festzustellen Demnächst fängt ja wieder die WIntersaison an, also auf die Treffen achten
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#25
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