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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! | 
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			#51  
			
			
			
			
			
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			und so siehts ein paar stunden Später aus       | 
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			#52  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 Bsp: Mein Hänger darf 2to haben, mein auto hat 1,8to leer, zuglast 2to und höchstes zulässiges 2,6to. Wären also vollbeladenes auto+vollbeladenes boot 4,6to theoretisch möglich. Feld 18 im Typenschein sagt aber maximal 4000kg. Alles ned so einfach....   | 
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			#53  
			
			
			
			
			
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			Habe jetzt mal mein Fahrzeugschein nachgeschaut Leergewicht: 1365 kg Zul.Gesamtg.: 1840 kg Anhängelast Gebr.: 1450 kg zul. Ges-Gew.d.Zuges Max 2800KG Das heist für mich eigentlich nur ein leeres Auto darf die 1,45 to ziehen    sowas können nur Franzosen anstellen       war jetzt mal bei unserem BMW Händler und habe schonmal nach nem Schönen Freelander TD4 Geschaut aber da siehts im moment auch bescheiden aus entweder Benziner oder aber es sind nur 3 Türer     Ich will aber nen 5 Türer und der Benziner ist mir einfach zu durstig Eventuell steht da noch nen Subaru Lagasy mit Automatik und 1,9t Ahk wäre ne Alternative aber natürlich Benziner und das ganze dann mit ner 2,5er Maschine    der hat vermutlich auch nen Loch im Tank 
				__________________ Gruß Sven | 
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			#54  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 Hallo, du darfst dann ja nicht mal deine 1450 kg Anhängelast ziehen wenn das Auto leer ist: Leergewicht:...................... 1365kg Anhängelast:......................1450kg zusammen:........................2815kg zul ZGG (Zuggesammtgewicht) 2800Kg   ich glaube da mußt du noch diverse Teile aus deim Auto ausbauen, da beim Leergewicht von PKW (im gegesatz zum LKW) nicht der Fahrer mitgerechnet wird.   
				__________________ Wenn man schon Dummheiten macht, dann sollten sie wenigstens gelingen. wenn man einen Menschen Freund nennt, sollte man auch vor ihm laut denken können. Gruß Arnold   | 
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			#55  
			
			
			
			
			
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			ich sag ja das können nur die Franzosen bauen        
				__________________ Gruß Sven | 
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			#56  
			
			
			
			
			
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			Audi A4 Quattro darf 2 Tonnen ziehen, wäre evtl. noch eine Alternative. Gruß Martl   | 
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			#57  
			
			
			
			
			
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			nu blick ich das nicht mehr         was darf man jetzt ziehen? Achslast berücksichtigen? ich habe seinerzeit mit einem 960kg schweren Suzuki Samurai einen 7m langen 1300kg Wohni gezogen (ok, war nicht so einfach dei 550km an die Ostseee, ging aber) und wurde auch kontrolliert, weil das Gespann - 3,37m Auto und 7,01m Wohni (incl. Deichsel) denen doch unzulässig vorkam. dei mussten mich aber weiterfahren lassen, weil in den papieren des Autos unter Anhängelast gebremst 1300kg standen. Das zählt allein, oder hab ich was neues verpasst? Ziffer 18 im den Papieren sagt bei meinem Schein "Zahl der Achsen: 2" bzw. 1 beim trailer an gleicher Stelle oder habt ihr andere Papiere - sind die zahlen in den neuen anders? Mein Auto (Vitara long 2,0 V6) hat Leergewicht = 1295 kg zul ges. Gew. = 1945 kg Stützlast = 75kg (hat auch der ungebremste 600kg Trailer) anh. gebr. = 1945 kg ungebremst = 645 kg lt. den Grünen Jungs zählt das tatsächliche Gewicht des Hängers und die eingetragene Anhängelast. was ist jetzt wirklich richtig?       der kleine Corsa darf 1200 ziehen? alle Achtung! der Wagon R+ meiner Frau mit 1000cmm und 65PS darf 1000kg bzw. 350kg ziehen, was sogar mehr ist als die A oder B-Klasse bei MB   
				__________________ Gruss vom linken Niederrhein  Pit    Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem  erhalten - Danke!) | 
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			#58  
			
			
			
			
			
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			so heute konnte ich endlich meinen Trailer abholen      und habe direkt mal das Boot draufgestellt wenn ich jetzt noch mit unserem VW Händler ne vernünftige Inzahlungnahme meines Scenic hinbekomme kommt dann nen A4 2.5 TDI Quattro mit Tiptronic Davor    der Darf dann 1900KG Ziehen und wird mit dem Gespann keine Probleme haben 
				__________________ Gruß Sven | 
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			#59  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 @ Pit... guter Sheriff ... Hängergewicht... Anhängelast im SChein.... gut ... oder böser Sheriff... Hängergewicht... und sucht Typenschild mit zul. Gesamtzugewicht ...   
				__________________ servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!   | 
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			#60  
			
			
			
			
			
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			hallo zusammen, ich habe wegen Eintragung einer Gasanlage jetzt eine ganz neue Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) erhalten. Soll wohl EU-einheitlich sein. Da gibt es kein Feld 18 und von einer Gesamtmasse des Gespanns ist nirgendwo die Rede. Nach meiner Lesart darf ich also zulässige Gesamtmasse (Feld F.1) und zul. Anhängelast (Feld O.1) addieren und damit rumfahren. 
				__________________ Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen   | 
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			#61  
			
			
			
			
			
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			@ Pit Zitat: 
 ich werde aber leider über die 1450kg zul. kommen und auch über die 2800kg im Gespann 
				__________________ Gruß Sven | 
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			#62  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 Ich rede vom feld 18 im TYPENschein. Nicht in den Zulassungspaperien. Dort steht dieser wert nämlich nicht !?! Damit zählen bei eine "normalen" Kontrolle natürlich nur HZG vom Anhänger muß <= maximaler zuglast (und abzüglich stützlast denk ich) sein. Aber stell dir mal vor wenn du nen Unfall hast und die Versicherung merkt das du diesen besagten wert gesamtgewicht des gespannes überschritten hast.... Ich versuch mal eben nen offiziellen text dazu zu finden und poste den link dazu. | 
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			#63  
			
			
			
			
			
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			also wenn ich mir meinen Alten Fahrzeugschein anschauen steht die Beschränkung auf zul. Zug Gesamtgewicht von 2,8 to in feld 33  bei den neuen EU Papieren sollte dann alles in Feld 22 Stehen  Anhang verkleinert, (hier als LINK http://www.zulasser.de/media/zuldocteil1grossv.gif ) C-C 
				__________________ Gruß Sven | 
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			#64  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 Ich habe beide Scheine miteinander verglichen   Die Eintragungen: a) Alter Schein, mein PKW: Feld 15----- 2148 Zul.Gesamtgewicht kg b) Neuer EU Schein, mein Trailer:Feld F.1----- 2200Technisch zulässige Gesamtmasse in kg Felder 33, bzw. 22 sind für Sondereintragungen vorgesehen. Alles Gute zum Jahreswechsel...   
				__________________ Ruhe suchen kann man an mancherlei Ort, Ruhe finden nur in sich selbst. Grüße aus Bremen Ady Mitglied im BYC-Bremen   | 
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			#65  
			
			
			
			
			
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			ich habe jetzt mal meine Fahrzeugschein gescannt um Euch anhand eines Praktischen Bsp. zu zeigen was ich meinte
		 
				__________________ Gruß Sven | 
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			#66  
			
			
			
			
			
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			War heute mit neuem Anhänger auf der Waage und siehe da ich habe gerade mal 1290 KG dran         Am Hänger mal alles passend zum Boot eingestellt jetzt kommt noch ne neue Gurtwinde drauf und dann will ich endlich schönes Wetter haben         
				__________________ Gruß Sven | 
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			#67  
			
			
			
			
			
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|   Zitat: 
 das Auto incl. aller Passagiere und Gepäck und Hänger und Boot dürfen nicht mehr wiegen als diese 2800 kg. Heist auch Du darfst nicht das zul. GG des Fahrzeugs und dann noch Boot ziehen, wenn alles zusammen 2800 übersteigt | 
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			#68  
			
			
			
			
			
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			naja im moment wiegt der ganze zug ja auch nur 2570kg Auto Tank war sogar voll also bin ich immernoch im Grünen Bereich aber 230 KG urlaubsgepäck incl. Frau und Kind ist auch nicht viel     naja dieses Jahr mu0 es noch so gehen der Renault hat erst nen neuen Motor bekommen und bei der Inzahlunggabe verliehre ich einfach zu viel Geld     
				__________________ Gruß Sven | 
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			#69  
			
			
			
			
			
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			Hallo Sven, wenn ich als Frau mal darf: "Schönes Boot von aussen, kann aber verstehen, dass Du innen alles rausgerissen hast." Obwohl älter ja nicht schlecht ist, aber es sah schon makaber aus. Braun oder Grün, gerade bei den älteren Jahrgängen, bleicht halt aus. Restaurierung mit den gleichen Farben kann aber einen tollen Effekt haben. Gruss Petra 
				__________________ Gruß Petra Eine von den vier (manchmal sechs) auf Tour   | 
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