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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo weis von euch jemand um wieviel % die Bu Rente niedriger ist als die Altersrente?
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#2
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#3
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Berufsunfähigkeitsrente gibts nicht mehr
nennt sich jetzt Erwerbsminderungs-Rente bekmmst du keine regelmäßigen Renteninformationen per Post? Da steht drin wieviel du bekommst. Sowohl bei vollendeter Beruflichen Lebenszeit, wie auch bei Minderung im Vorfeld. Noch dazu hängts ja auch davon ab ob du komplett unfähig bist oder stundenweise noch arbeiten könntest.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#4
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![]() Zitat:
![]() ![]() Du sprichst bestimmt von der Erwerbsminderungsrente, oder bist du vor dem 2. Januar 1961 geboren? Hier mal n bissl was zum lesen ![]() http://www.versicherung-portal-1.de/...rungsrente.php
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![]() Sebastian |
#5
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Die Höhe der gesetzl. BU- Rente war bei mir ca. 50% der EU-Rente. Also kaum erstrebenswert.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#6
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Aber immer noch besser wie gar nichts.
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Liebe Grüße Andrea |
#7
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Ansonsten gibts Sozialhilfe und Wohngeld um nicht schlechter als ein ALG2-ler da zu stehen.
Nebenbei hat man als EU-Rentner ja auch wieder andere Eiinsparungs - Vergünstigungsmöglichkeiten - beachtet man dabei, dass man über einen Schwerbehindertenausweis nachdenken sollte, wenn es einem schon so schlecht geht.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#8
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Reicht aber in der Regel nicht um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und muß daher mit Grundsicherung aufgestockt werden.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#9
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geht doch nicht um mich,geht um meinen vater,der hat die volle erwerbsminderungsrente und möchte jetzt einen antrag auf altersrente stellen.
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#10
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Nunja, da er ja nichts mehr weiter eingezahlt hat, dürfte sich ins "Plus" da nichts mehr ändern. Das steigt ja nicht weiter an, wenn man kein Geld mehr nach schiebt.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#11
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![]() Zitat:
Das stimmt so nicht ganz. Kennst du dich damit aus oder ist das deine meinung? |
#12
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Hast du die volle oder die halbe Erwerbsminderungsrente bekommen?
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#13
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![]() Zitat:
Ne er bekommt nix dazu liegt mit der Erwerbsm.-rente über dem Satz |
#14
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![]() Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#15
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Dein Vater kann sich bei der Rentenberatungsstelle den Unterschiedsbetrag ja ausrechnen lassen. ![]()
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#16
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![]() Zitat:
Da ist er ja gerade dran aber das dauert,ich hab nu bei der hotline von der Rentenanstalt angerufen. Die volle Erwerbsminderungsrente ist im normalfall 50% von der Altersrente wenn das wirklich so ist dann hat der (Alte) nen gutes einkommen wenn er die jetzt durchbekommt. |
#17
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![]() Zitat:
Wo hast Du das den her. ![]()
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#18
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![]() Von der Tante die ich da am telefon hatte naja mal sehen wenn er nur 25% mehr hätte wär das schon ganz gut. |
#19
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#20
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Eben, von der theoretischen Altersrente gibt es einen Abzug für EU-Rentner umgekehrt ist dieser deutlich deutlich niedriger, wenn überhaupt vorhanden.
Wie gesagt die Altersrente ist eine hochgerechnete Rente, wenn man weiter eingezahlt hätte. Gib mir Gegenbeweise anhand von Nachweisen, Gesetzen und Urteilen!
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#21
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Also BU Rentner kann man bis Bajahr 1949 werden, danach nur noch Erwerbsunfähig. Oder.
Abschlag vom Rentenbescheid , nicht den der bis 65 gilt, sondern der wären Sie heute usw. 10,6%. So jedenfalls bei mir. mit 60 jahre in Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit volle , unter 3h arbeiten. 50% unter 6h danach garnichts mehr. Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne. |
#22
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ich möchte doch wissen ob die Erwerbm.Rente niedriger ist als die Alteresrente wenn er seine Er.Rente in Altersrente umwandelt. Oder andersrum ist die Altersrente dann höher? Antwort von der Tante die ER ist meistens 50% von der Altersrente. Also würde er ja das doppelte bakommen,was aber nicht so ist da er dann die Rente versteuern muss,weil er über den satz kommt. |
#23
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Nein, wer früher in Rente geht , erst mal egal ob aus Erwerbsunfähigkeit oder freiwillig, muss eben mit Abzügen rehnen.
Für EU-Rentner beträgt der maximale Abzug 10,8 % http://www.deutsche-rentenversicheru...lle_faelle.pdf Seiten 24 - 26 "Der für Ihre Erwerbsminderungsrente geltende Abschlag bleibt im Allgemeinen auch bei einer Folgerente (zum Beispiel einer Altersoder Witwen/ Witwerrente) bestehen." Unterschiedlich ist jedoch, dass er dann wieder arbeiten darf, was er als EU-Rentner nunmal ja nur eingeschränkt und unter Auflagen kann.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas Geändert von Stralsunder (20.02.2011 um 13:44 Uhr) |
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