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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
Habe mal ne Frage zu einer Situation, bei der ich nie weiß was richtig ist. ![]() Folgender Fall: Dreispurige Fahrbahn, Schilderbrücke auf der für die Rechte Bahn 80 Km/h und für die Mittlere und Linke Bahn 100 bzw. 130 Km/h erlaubt sind. Wenig Verkehr,. so dass man auf jeden Fall rechts fahren könnte. Wenn ich aber 100 bzw. 130 Km/h fahren möchte, wie verhalte ich mich dann? ![]() Fahre ich auf der Mittleren Spur und verstoße gegen das Rechtsfahrverbot, oder fahre ich ordnungsgemäß rechts, dann aber für diese Spur zu schnell? ![]() Weiß da jemand wie man es richtig macht?
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#2
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Ne wirklich gute Frage
![]() Ich würde das als jeweilige Mindestgeschwindigkeit interpretieren ![]()
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#3
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die Geschwindigkeitsregelung ist bindend.
Beispiel: am Elzer Berg ist eine riesige Knipsanlage. Auf den beiden linken Spuren ist Tempo 100, auf der Rechten Tempo 60 und LKW Überholverbot. Wenn man jetzt locker mit Tempo 100 fährt muß man definitiv bis zum Verkehrsschild "Ende der Streckenverbote" zumindest auf der Mittelspur bleiben ... sonst wird man geknipst ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#4
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Vermutlich ist der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot günstiger:
Tempolimit missachtet (außerorts): 70 - 600 Euro (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: 80 Euro Quelle: www.bmvbs.de ![]() Gruß Ralph |
#5
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Könnte es denn sein, dass bei einer solchen Beschilderung die Rechte Spur als separate Stasse gilt und somit nicht unter das Rechtsfahrverbot fällt?
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#6
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"... es ist geboten, so weit wie möglich rechts zu fahren. Da es aufgrund der
Geschwindigkeitsbeschränkung nicht möglich ist, fährt der Schnellere links." Könnte das eine schlüssige Begründung sein gegen "rechtsfahren" sein? Gruß Ralph
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#7
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Ein leitender Polizeibeamter hat mal gesagt, am Elzer Berg würden PKW auf der rechten Spur zwar geblitzt, jedoch aussortiert, sofern die 100 nicht überschritten würden - sofern die rechte Spur weitgehend von LKW frei wäre. Mir ist aber kein Fall bekannt, daß jemand am Elzer Berg eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot bekommen hätte.
Ich persönlich verlasse mich nicht auf diese Aussage und fahre in der Mitte bzw. links - je nach Verkehrsaufkommen. Einmal bin ich auf der rechten Spur geblitzt worden, es kam jedoch nichts.
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Gruß Ewald
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#8
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![]() Zitat:
hier noch ein Urteil: Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkungen, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)"
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cul8er Barney ![]() ![]() Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. Geändert von Luger08 (07.03.2010 um 20:42 Uhr) |
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