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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 26.03.2009, 16:43
rolopolo rolopolo ist offline
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Rundfunkgebühren für PC

Oberverwaltungsgericht bestätigt Computer-GEZ

Erschienen am 26. März 2009 | AP
Hoffnung für die GEZ: Für Rechner im Büro muss nun doch eine Gebühr gezahlt werden. (Quelle: dpa)
Findet die Verwirrung um Rundfunkgebühren für beruflich genutzte Computer nun ein Ende? Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem neuen Urteil die sogenannte Computer-GEZ für rechtens erklärt. Damit wurde ein bisheriger Rechtsspruch aufgehoben. Ein Rechtsanwalt muss nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Damit hoben die Richter in Koblenz ein Urteil der Vorinstanz auf, das den Gebührenbescheid des SWR für den Juristen kassiert hatte. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, wie das Gericht am Donnerstag weiter mitteilte (AZ: 7 A 10959/08.OVG). Zum Durchklicken Das müssen Sie über die GEZ wissen
Gericht erklärt PC zum neuartigen Rundfunkempfangsgerät

Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind. Die Koblenzer Richter erklärten, ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlung von Rundfunkgebühren vorsehe. Der Kläger halte den Rechner zum Empfang bereit. Dafür sei die tatsächliche Nutzung als Radio nicht erforderlich.
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  #2  
Alt 26.03.2009, 16:46
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
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Das betrifft nur geschätzte 295 Leute in Deutschland.
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  #3  
Alt 26.03.2009, 16:51
Benutzerbild von VirginWood
VirginWood VirginWood ist offline
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Es kommt der Tag, da werden wir verurteilt, weil wir ein Gewächshaus im Garten haben.
Auch wenn wir darin nur Tomaten ernten, wir haben dann die Voraussetzung geschaffen, Hanf anzupflanzen! Auch wenn wir es nicht machen...das Gewächshaus reicht für ne Verurteilung
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  #4  
Alt 26.03.2009, 16:56
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Das betrifft nur geschätzte 295 Leute in Deutschland.
Wie kommst du an die Zahl

Darunter dürften sämtliche Firmen PC mit Internetzugang fallen.
Ich hoffe er klagt in der nächsten Instanz
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #5  
Alt 26.03.2009, 17:00
Benutzerbild von naut
naut naut ist offline
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Oh klasse!

Da wird sich mein Bruder aber freuen, daß er jetzt Kindergeld bekommen kann. Der hat zwar keine Kinder, aber das Gerät zur Herstellung ist bei ihm vorhanden.

Gruß,
Ulrich
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  #6  
Alt 26.03.2009, 17:03
rolopolo rolopolo ist offline
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Seh schon die Kopfgeldjäger in die Bürohäuser eilen.....


Gibt es das auch in anderen EU_Ländern.

Wenn ich mal genau darüber nachdenke, kann doch jeder der eine Sat-Schüssel hat, egal ob in Ungarn oder Usbekistan die ach so tollen Öffentlich Rechtlichen kostenlos empfangen. Nur der arme Deutsche muss dafür berappen.

Eigentlich ist der Bundesbürger damit gegenüber den anderen benachteiligt...oder
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  #7  
Alt 26.03.2009, 17:12
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Wir müssen auf Arbeit schon für jeden Fernseher und jedes Radio (Autoradio)GEZ bezahlen .Jetzt zusätzlich auch noch für jeden Kompi ?


Ich trete als Bürger zurück

geht das überhaubt?

Naja, bis ein Gericht darüber entschieden hat bin ich six feet under


__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #8  
Alt 26.03.2009, 17:12
Benutzerbild von Smutje Paul
Smutje Paul Smutje Paul ist offline
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Da wird der Finanzminister sich wieder die Hände reiben.
Aber mit den Deutschen kann mann es ja machen.
Kommt bald noch der Eintritt in Lebendsmittelläden?
gruß Paul
__________________
Bravo 170 Arrowbeau
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  #9  
Alt 26.03.2009, 17:23
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Rauti Rauti ist offline
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Bisher musste keine GEZ gezahlt werden, wenn kein Radio sondern nur PC`s im Büro waren. Dies ist wohl jetzt geändert und der PC wird als Radio gesehen.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #10  
Alt 26.03.2009, 17:26
Benutzerbild von Carlson
Carlson Carlson ist offline
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Welcome to Germany!
__________________

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  #11  
Alt 26.03.2009, 17:26
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von Smutje Paul Beitrag anzeigen
Da wird der Finanzminister sich wieder die Hände reiben.
Aber mit den Deutschen kann mann es ja machen.
Kommt bald noch der Eintritt in Lebendsmittelläden?
gruß Paul
???????????Was das nun mit dem Finanzminister zu tun hat, erschliesst sich mir nicht so einfach, aber du kannst mich sicherlich aufklären,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #12  
Alt 26.03.2009, 17:31
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v-sprint v-sprint ist offline
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Nicht nur in Deutschland muss man zahlen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChr
__________________
Gruß Stephan
____________
real men don't need instructions
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  #13  
Alt 26.03.2009, 17:47
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divefreak divefreak ist offline
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Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
4.997 Danke in 3.111 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von v-sprint Beitrag anzeigen
Nicht nur in Deutschland muss man zahlen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChr

Normaler weise mag ich die Schluchtis ja nicht

Aber das hier ist echt clever und bürgerfreundlich: Die Radio- und Fernsehgebühr, der Kunstförderungsbeitrag und die Landesabgabe sind zu entrichten, sobald man entsprechende Empfangsgeräte besitzt (Radio, Fernsehen oder beides), unabhängig davon ob man die Programme des Österreichischen Rundfunks empfangen kann oder will oder ob man die Empfangsgeräte anders einsetzt. Der für den ORF vorgesehene Anteil (Programmentgelt) ist jedoch nur dann zu entrichten, wenn ein Empfang der ORF-Programme technisch möglich ist. Kann das Programm des ORF z. B. seit der Umstellung auf DVB-T oder nach einer Änderung der digitalen Satellitenverschlüsselung nicht mehr empfangen werden, dann muss auch kein Fernsehentgelt an den ORF bezahlt werden.[5]
__________________
MFG René

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  #14  
Alt 26.03.2009, 17:49
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StephanK14 StephanK14 ist offline
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Seh schon die Kopfgeldjäger in die Bürohäuser eilen.....


Gibt es das auch in anderen EU_Ländern.

Wenn ich mal genau darüber nachdenke, kann doch jeder der eine Sat-Schüssel hat, egal ob in Ungarn oder Usbekistan die ach so tollen Öffentlich Rechtlichen kostenlos empfangen. Nur der arme Deutsche muss dafür berappen.

Eigentlich ist der Bundesbürger damit gegenüber den anderen benachteiligt...oder
Ja gibt es auch in anderen EU-Ländern. Als ich noch in Irland gelebt hatte klopfte der gute TV-License Inspector um 22.30 Uhr an die Tür. Hatte Ihm gezeigt das Ich nur Deutsches Fernseh schaue da wusste er die Rechtslage nicht mehr. Ist denn auch nicht wieder gekommen

Gruß
Stephan
__________________
Die Freude an guter Qualität hält länger an,
als die über einen günstigen Preis.
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  #15  
Alt 26.03.2009, 17:52
rolopolo rolopolo ist offline
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Wofür eigentlich?

Mutanenstadel, Sturm der Liebe, Wetten das oder welchen Krampf sonst noch.

Die Privaten leben doch auch ganz gut und in der "ersten Reihe" wird man auch immer mehr mit Werbung zugeballert.
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  #16  
Alt 26.03.2009, 17:54
rolopolo rolopolo ist offline
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen
Ja gibt es auch in anderen EU-Ländern. Als ich noch in Irland gelebt hatte klopfte der gute TV-License Inspector um 22.30 Uhr an die Tür. Hatte Ihm gezeigt das Ich nur Deutsches Fernseh schaue da wusste er die Rechtslage nicht mehr. Ist denn auch nicht wieder gekommen

Gruß
Stephan
Ich gehe mal davon aus, dass du selbstverständlich von Irland aus an die GEZ gezahlt hast oder etwas nicht
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  #17  
Alt 26.03.2009, 18:15
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Smutje Paul Smutje Paul ist offline
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Hallo Siggi
Punkt 1 bezahlst du da Mehrwertsteuer drauf
Punkt 2 ist das die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich Rechtlichen,und da bekommt der Minister Geld überwiesen.Überschuß und für die Frequenzen .
Ich find die GEZ ein überbleibsel vergangener Zeiten,andere Länder brauchen so was auch nich
gruss
Paul
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  #18  
Alt 26.03.2009, 18:23
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Kapi Kapi ist offline
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Der Grundgedanke , dass eben über diese Rechner Radio gehört bzw. ferngesehen werden kann , ist ja irgentwie verständlich .
Aber leider vergessen die Herren , das es sich um einen Arbeitsplatz handelt und nutzen dieses eiskalt aus .
In meinem Laden steht ein PC mit Internetzugang , den ich auch dringend brauche .
Ich sehe nicht ein dafür zu bezahlen , das ich mit dem Internet arbeite ( tue ich ja eh schon , Provider etc ) . Ich nutze keine der Radio und Fernsehangebote und werde auch nicht zahlen !
__________________
.


lg

Heiko
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  #19  
Alt 26.03.2009, 18:48
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ToDi ToDi ist offline
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Der Wahnsinn hat ja Methode:

Als Gewebetreibender mußt du die Umsatzsteuererklärung übers Internet abgeben, das geht natürlich nur mit einem internetfähigen PC - für den natürlich GEZ-Gebühren zu zahlen sind.
Die GEZ-Gebühr kann der Gewebetreibende aber nicht von der Steuer absetzen (jedenfalls nicht dass ich wüßte )

Ich verstehe nicht, dass die ö-r Programme im Internet nicht etwas anwenden, was jede andere Abzockseite ja auch hinkriegt: Einloggen, Name eingeben und bei den AGBs auf ok drücken, erst dann wird der Zugang gewährt und es muß gezahlt werden

Das Urteil betrifft jeden Gewerbetreibenden und Selbständigen, der außer dem Computer kein Radio oder Fernsehen im Betrieb hat. Das dürften mehr als 295 Leute in Deutschland sein.

PS: Ein Gutes hat das Urteil: es ist noch nicht rechtskräftig.
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Gruß Thomas
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  #20  
Alt 26.03.2009, 18:50
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Kapi Kapi ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen

Das Urteil betrifft jeden Gewerbetreibenden und Selbständigen, der außer dem Computer kein Radio oder Fernsehen im Betrieb hat. Das dürften mehr als 295 Leute in Deutschland sein.
Auf jeden Fall !
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lg

Heiko
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  #21  
Alt 26.03.2009, 18:55
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Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen

Das Urteil betrifft jeden Gewerbetreibenden und Selbständigen, der außer dem Computer kein Radio oder Fernsehen im Betrieb hat. Das dürften mehr als 295 Leute in Deutschland sein.
Ich zahle seit der Firmengründung für das Radio im Firmenauto. Ich habe seit 2007 an der GEZ Rechnung keine Veränderung festgestellt

Den Daimler von dem Anwalt der geklagt hat will ich mal sehen. Da ist sicher ein Radio drin.
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  #22  
Alt 26.03.2009, 19:34
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Martin1801 Martin1801 ist offline
Deckschrubber
 
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Der Wahnsinn hat ja Methode:


Das Urteil betrifft jeden Gewerbetreibenden und Selbständigen, der außer dem Computer kein Radio oder Fernsehen im Betrieb hat. Das dürften mehr als 295 Leute in Deutschland sein.
Aber sobald ein Gewerbetreibender ein Auto laufen hat muss er doch GEZ zahlen. Dann entfällt doch die PC-Gebühr, oder irre ich mich da?
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  #23  
Alt 26.03.2009, 19:49
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Als Gewerbetreibender zahlst für jedes Radio und für jeden PC
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  #24  
Alt 26.03.2009, 19:54
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ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Als Gewerbetreibender zahlst für jedes Radio und für jeden PC
so ist es
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  #25  
Alt 26.03.2009, 22:12
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Als Gewerbetreibender zahlst für jedes Radio und für jeden PC
Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
so ist es
eben nicht, PCs sind mit drin. deswegen sind es nur 295.
Und von den 295 haben 294 schwarz ein Radio in der Werkstatt laufen.

Zitat:
Unternehmer, Gewerbetreibende oder Selbständige (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte) sowie gemeinnützige Einrichtungen, die bereits ein (Auto-)Radio- und/oder ein Fernsehgerät pro Standort angemeldet haben, sind von der Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte nicht betroffen.
Zitat:
Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich an.
Zitat:
Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,76 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein Radio 5,76 Euro, ein Fernsehgerät 17,98 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,98 Euro.

http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/

Also ist Rauti der Einzige, den es betrifft.
Und ToDi, von der Steuer darf man es auch absetzen

Viele Grüße

Andreas

Geändert von boneman (26.03.2009 um 22:22 Uhr)
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