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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Sie haben es geschafft......
Rundfunkgebühren für PC Oberverwaltungsgericht bestätigt Computer-GEZ Erschienen am 26. März 2009 | AP Hoffnung für die GEZ: Für Rechner im Büro muss nun doch eine Gebühr gezahlt werden. (Quelle: dpa) Findet die Verwirrung um Rundfunkgebühren für beruflich genutzte Computer nun ein Ende? Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem neuen Urteil die sogenannte Computer-GEZ für rechtens erklärt. Damit wurde ein bisheriger Rechtsspruch aufgehoben. Ein Rechtsanwalt muss nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Damit hoben die Richter in Koblenz ein Urteil der Vorinstanz auf, das den Gebührenbescheid des SWR für den Juristen kassiert hatte. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, wie das Gericht am Donnerstag weiter mitteilte (AZ: 7 A 10959/08.OVG). Zum Durchklicken Das müssen Sie über die GEZ wissen Gericht erklärt PC zum neuartigen Rundfunkempfangsgerät Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PC gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind. Die Koblenzer Richter erklärten, ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlung von Rundfunkgebühren vorsehe. Der Kläger halte den Rechner zum Empfang bereit. Dafür sei die tatsächliche Nutzung als Radio nicht erforderlich. |
#2
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Das betrifft nur geschätzte 295 Leute in Deutschland.
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#3
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Es kommt der Tag, da werden wir verurteilt, weil wir ein Gewächshaus im Garten haben.
Auch wenn wir darin nur Tomaten ernten, wir haben dann die Voraussetzung geschaffen, Hanf anzupflanzen! Auch wenn wir es nicht machen...das Gewächshaus reicht für ne Verurteilung
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#4
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Wie kommst du an die Zahl
Darunter dürften sämtliche Firmen PC mit Internetzugang fallen. Ich hoffe er klagt in der nächsten Instanz
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#5
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Oh klasse!
Da wird sich mein Bruder aber freuen, daß er jetzt Kindergeld bekommen kann. Der hat zwar keine Kinder, aber das Gerät zur Herstellung ist bei ihm vorhanden. Gruß, Ulrich
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#6
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Seh schon die Kopfgeldjäger in die Bürohäuser eilen.....
Gibt es das auch in anderen EU_Ländern. Wenn ich mal genau darüber nachdenke, kann doch jeder der eine Sat-Schüssel hat, egal ob in Ungarn oder Usbekistan die ach so tollen Öffentlich Rechtlichen kostenlos empfangen. Nur der arme Deutsche muss dafür berappen. Eigentlich ist der Bundesbürger damit gegenüber den anderen benachteiligt...oder |
#7
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Wir müssen auf Arbeit schon für jeden Fernseher und jedes Radio (Autoradio)GEZ bezahlen .Jetzt zusätzlich auch noch für jeden Kompi ?
Ich trete als Bürger zurück geht das überhaubt? Naja, bis ein Gericht darüber entschieden hat bin ich six feet under
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#8
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Da wird der Finanzminister sich wieder die Hände reiben.
Aber mit den Deutschen kann mann es ja machen. Kommt bald noch der Eintritt in Lebendsmittelläden? gruß Paul
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Bravo 170 Arrowbeau |
#9
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Bisher musste keine GEZ gezahlt werden, wenn kein Radio sondern nur PC`s im Büro waren. Dies ist wohl jetzt geändert und der PC wird als Radio gesehen.
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Gruss Thomas, Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc |
#11
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Zitat:
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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#12
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions
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#13
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Zitat:
Normaler weise mag ich die Schluchtis ja nicht Aber das hier ist echt clever und bürgerfreundlich: Die Radio- und Fernsehgebühr, der Kunstförderungsbeitrag und die Landesabgabe sind zu entrichten, sobald man entsprechende Empfangsgeräte besitzt (Radio, Fernsehen oder beides), unabhängig davon ob man die Programme des Österreichischen Rundfunks empfangen kann oder will oder ob man die Empfangsgeräte anders einsetzt. Der für den ORF vorgesehene Anteil (Programmentgelt) ist jedoch nur dann zu entrichten, wenn ein Empfang der ORF-Programme technisch möglich ist. Kann das Programm des ORF z. B. seit der Umstellung auf DVB-T oder nach einer Änderung der digitalen Satellitenverschlüsselung nicht mehr empfangen werden, dann muss auch kein Fernsehentgelt an den ORF bezahlt werden.[5]
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MFG René |
#14
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Zitat:
Gruß Stephan
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Die Freude an guter Qualität hält länger an, als die über einen günstigen Preis. |
#15
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Wofür eigentlich?
Mutanenstadel, Sturm der Liebe, Wetten das oder welchen Krampf sonst noch. Die Privaten leben doch auch ganz gut und in der "ersten Reihe" wird man auch immer mehr mit Werbung zugeballert. |
#16
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Zitat:
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#17
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Hallo Siggi
Punkt 1 bezahlst du da Mehrwertsteuer drauf Punkt 2 ist das die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich Rechtlichen,und da bekommt der Minister Geld überwiesen.Überschuß und für die Frequenzen . Ich find die GEZ ein überbleibsel vergangener Zeiten,andere Länder brauchen so was auch nich gruss Paul
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Bravo 170 Arrowbeau |
#18
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Der Grundgedanke , dass eben über diese Rechner Radio gehört bzw. ferngesehen werden kann , ist ja irgentwie verständlich .
Aber leider vergessen die Herren , das es sich um einen Arbeitsplatz handelt und nutzen dieses eiskalt aus . In meinem Laden steht ein PC mit Internetzugang , den ich auch dringend brauche . Ich sehe nicht ein dafür zu bezahlen , das ich mit dem Internet arbeite ( tue ich ja eh schon , Provider etc ) . Ich nutze keine der Radio und Fernsehangebote und werde auch nicht zahlen !
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. lg Heiko
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#19
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Der Wahnsinn hat ja Methode:
Als Gewebetreibender mußt du die Umsatzsteuererklärung übers Internet abgeben, das geht natürlich nur mit einem internetfähigen PC - für den natürlich GEZ-Gebühren zu zahlen sind. Die GEZ-Gebühr kann der Gewebetreibende aber nicht von der Steuer absetzen (jedenfalls nicht dass ich wüßte ) Ich verstehe nicht, dass die ö-r Programme im Internet nicht etwas anwenden, was jede andere Abzockseite ja auch hinkriegt: Einloggen, Name eingeben und bei den AGBs auf ok drücken, erst dann wird der Zugang gewährt und es muß gezahlt werden Das Urteil betrifft jeden Gewerbetreibenden und Selbständigen, der außer dem Computer kein Radio oder Fernsehen im Betrieb hat. Das dürften mehr als 295 Leute in Deutschland sein. PS: Ein Gutes hat das Urteil: es ist noch nicht rechtskräftig.
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#20
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Auf jeden Fall !
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. lg Heiko |
#21
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Zitat:
Den Daimler von dem Anwalt der geklagt hat will ich mal sehen. Da ist sicher ein Radio drin. |
#22
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Aber sobald ein Gewerbetreibender ein Auto laufen hat muss er doch GEZ zahlen. Dann entfällt doch die PC-Gebühr, oder irre ich mich da?
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#23
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Als Gewerbetreibender zahlst für jedes Radio und für jeden PC
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#24
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#25
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eben nicht, PCs sind mit drin. deswegen sind es nur 295.
Und von den 295 haben 294 schwarz ein Radio in der Werkstatt laufen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/ Also ist Rauti der Einzige, den es betrifft. Und ToDi, von der Steuer darf man es auch absetzen Viele Grüße Andreas Geändert von boneman (26.03.2009 um 22:22 Uhr)
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