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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
hatte am WE eine kleine Diskussion mit einem Bekannten, und vielleicht könnt Ihr mir da meine Meinung bestätigen: Situation: Berufsschiffahrt, internationale Gewässer, unter deutscher Flagge. Ich bin der Ansicht, dass dann an Bord deutsches Recht gilt und bindend ist. Mein Bekannter meinte was von internationlem Recht (was immer das sein soll) gehört zu haben ? ![]() Gruß - Ulf |
#2
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Außerhalb nationaler Hoheitsgewässer gilt m.E. das Recht der Flagge, Du hättest also Recht. An Bord der AIDA gilt bspw. in diesem Fall italienisches Recht (da die AIDAs unter italienischer Flagge fahren) - so die Aussage eines Offiziers der AIDAaura bei der "nautischen Fragestunde".
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#3
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#4
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Also ist doch gabz einfach
An Bord gilt Nationales recht. Im Seeverkehr zwischen zwei schiffen z.B. Vorfahrt und ähnliches gilt Seerecht. Es wird dir im Übrigen auch im Binnenbereich nicht passieren das z.B. ein Französischer Waschpo auf dein Boot kommt den wenn du die Deutsche Nationale gehisst hast ist das deck deines Bootes ähnlich wie das Gelände einer Bootschaft Deutsches Hoheitsgebiet und da hat kein Ausländischer Polizist was zu suchen. Es sei den natürlich du hast eine so schwere Straftat verübt das eine Verfolgung über Staatsgrenzen gemäß Schengener Abkommen möglich ist (z.B. Mord).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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![]() Zitat:
aus welcher Quelle beziehst Du denn Dein Wissen ? Zumindest ist Deine Ansicht bezüglich der Exterritorialität von Botschaften seit mindestens 60 Jahren überholt und auch davor strittig. Und was für Botschaften nicht gilt, wird wohl für Boote noch viel weniger gelten, oder ? Und seit wann ist denn im Schengener Abkommen die zwischenstaatliche Strafverfolgung geregelt ? Gruß A. |
#6
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![]() Zitat:
bzw. Vereinbarungen/Abkommen, die zur Umsetzung in nationales Recht ihre Rechtswirksamkeit erhält! Ein Beispiel sind alle EU-Richtlinien, zur Rechtswirksamkeit bedarf es immer die Umsetzung in nationales Recht. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#7
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Hättest auch Du die Güte, eine Quelle zu benennen ?
Ich kann mir - ohne es zu wissen - nicht vorstellen, dass Du 1 sm vor Florida kreuzt und einen Joint rauchst und der Coastguard dann erzählst, dass bei Dir an Bord deutsches Recht herrscht und das mit Joint voll i.O. ist ![]() |
#8
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Hast du auch was anderes drauf
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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#9
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Zaubertricks kann ich hier leider nicht vorführen, die sind irgendwie nicht internetaffin. Solange muß ich mich also damit begnügen, bei Beiträgen, die nicht auf Erfahrungen o.ä. beruhen, nach der Quelle des Wissens zu fragen.
An dem Beispiel von Billi oben kann man wunderschön sehen, wie man mit festem, selbstsicheren Auftreten auch unhaltbare Thesen glaubwürdig vertreten kann. Viele Grüße A.
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