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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.10.2025, 07:40
Benutzerbild von klappanker
klappanker klappanker ist offline
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Standard WSA Anmeldung - Dokument Gültigkeit

Ein guter Freund, wollte ein neues gebrauchtes Boot beim WSA anmelden und es nach Kroatien verbringen. Dabei bekam er die Auskunft, dass seit 5 Monaten in D eine neue Regelung besteht, dass beim WSA angemeldetete Boote nicht länger als 3 Monate ausserhalb D sein dürfen, sonst würde das Dokument (Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen) ungültig.

Daraufhin hat er zwei andere WSA angerufen und jeweils die gleiche Info erhalten.

Hat dies schon jemand gehört?
(und wie soll das kontrolliert werden)

Eine Anmeldung beim DMYV war dann kein Problem, kostet aber alle 2 Jahre
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cu
Josef
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  #2  
Alt 13.10.2025, 07:50
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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12.254 Danke in 4.302 Beiträgen
Standard

War das nicht schon immer so, dass eine dauerhafte Verbringung ins EU Ausland nicht gesetzeskonform ist (von bis 3 Monaten wusste ich das als merkenswert auch nicht)?
Immerhin ist es aber auch so, dass das WSA nicht danach bei Kennzeichen-Beantragung fragt und man besser die Klappe hält.

Gruß

Totti


P.S.
Bevor es aufpoppt. Das hat natürlich rein gar nichts mit der Verbringung von mehr als 3 Jahren ausserhalb der EU zu tun (Unionsware/Verzollung).
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  #3  
Alt 13.10.2025, 07:52
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klappanker klappanker ist offline
Commander
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
War das nicht schon immer so, dass eine dauerhafte Verbringung ins EU Ausland nicht gesetzeskonform ist?
Immerhin ist es aber auch so, dass das WSA nicht danach bei Kennzeichen-Beantragung fragt und man besser die Klappe hält.

Gruß

Totti

falsch, es wurde bei allen 3 WSA explizit danach gefragt, ob das Boot in D fährt oder länger außerhalb Deutschlands stationiert und benutzt wird...
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  #4  
Alt 13.10.2025, 07:55
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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12.254 Danke in 4.302 Beiträgen
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Es gibt kein derartiges Antragsformular und das Formular lässt sich online laden.

Es gab das Thema aber bereits mal im Forum in 2019:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?p=4698330

Gruß

Totti

P.S.
Vielleicht mag das Thema mal ein Mod. in einen anderen Bereich schieben, hier unten geht es unter...?...
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  #5  
Alt 13.10.2025, 07:59
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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12.254 Danke in 4.302 Beiträgen
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Hier das Antragsformular:

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...cationFile&v=3

Gruß

Totti
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  #6  
Alt 13.10.2025, 08:26
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von klappanker Beitrag anzeigen
falsch, es wurde bei allen 3 WSA explizit danach gefragt, ob das Boot in D fährt oder länger außerhalb Deutschlands stationiert und benutzt wird...
Hat das so dein guter Freund gesagt.

Mein Freund von einem Bekannten meinte, er habe gehört, dass das so nicht ist.
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  #7  
Alt 13.10.2025, 08:44
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von klappanker Beitrag anzeigen
Ein guter Freund, wollte ein neues gebrauchtes Boot beim WSA anmelden und es nach Kroatien verbringen. Dabei bekam er die Auskunft, dass seit 5 Monaten in D eine neue Regelung besteht, dass beim WSA angemeldetete Boote nicht länger als 3 Monate ausserhalb D sein dürfen, sonst würde das Dokument (Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen) ungültig.

Daraufhin hat er zwei andere WSA angerufen und jeweils die gleiche Info erhalten.

Hat dies schon jemand gehört?
(und wie soll das kontrolliert werden)

Eine Anmeldung beim DMYV war dann kein Problem, kostet aber alle 2 Jahre
du kannst mir sicher sagen wo in der

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...cationFile&v=1

das mit den drei Monaten steht...

im aktuellen Text steht nichts... und 2019 ist auch nichts drin gestanden...
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 13.10.2025, 09:02
Pepper Pepper ist offline
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Ich frage mich, welchen Sinn soll eine solche 3-Monats-Frist haben?
Und nach welcher Vorschrift wird das erteilte Kennzeichen dann "eingezogen".
Zudem dürfen "Ausländer" nach § 3 Nummer 3 KlFzKV-BinSch bis zu ein Jahr in Deutschland ohne gültiges amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen fahren, also warum die Deutschen im Ausland nur 3 Monate?

Also mein Bauchgefühl sagt mir, das kann so nicht stimmen.
Lasse mich aber mit Rechtsgrundlage/Gesetzestext gerne eines Besseren belehren ....
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Viele Grüße
Andreas

Geändert von Pepper (13.10.2025 um 09:09 Uhr)
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  #9  
Alt 13.10.2025, 09:03
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klappanker klappanker ist offline
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@ Neck
...ja, nachdem er den ersten Anruf getätigt hatte, habe ich ihm empfohlen ein anderes WSA anzurufen und "die Klappe halten", wie Totti schrieb ... bei zwei weiteren WSA wurde nachgefragt.

@ Totti und Billi
... ja, den Beitrag kenne ich, aber die Aussage am Telefon war ja, dass es seit 5 Monaten in D neu geregelt wurde.

@ Billi
... nein, das kann ich Dir nicht sagen, wo dies steht. Daher habe ich es auch hier angefragt, dass evtl. ein User dies auch gehört, oder gelesen odere erfahren hat.

@ Pepper
...nicht 5 sondern 3 Monate außerhalb Deutschlands !!
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Josef
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  #10  
Alt 13.10.2025, 09:13
Pepper Pepper ist offline
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4.997 Danke in 2.003 Beiträgen
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Vielleicht gibt es zwischenstaatliche Vereinbarungen, nach denen das deutsche Kennzeichen im Ausland dort nur für 3 Monate als "offizielles" Kennzeichen anerkannt werden muss und danach dort ungültig wird - ein ungültigwerden in Deutschland macht aber für mich keinen Sinn.
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Viele Grüße
Andreas

Geändert von Pepper (13.10.2025 um 09:34 Uhr)
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  #11  
Alt 13.10.2025, 09:14
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Zitat:
Zitat von klappanker Beitrag anzeigen
@ Neck
...ja, nachdem er den ersten Anruf getätigt hatte, habe ich ihm empfohlen ein anderes WSA anzurufen und "die Klappe halten", wie Totti schrieb ... bei zwei weiteren WSA wurde nachgefragt.

@ Totti und Billi
... ja, den Beitrag kenne ich, aber die Aussage am Telefon war ja, dass es seit 5 Monaten in D neu geregelt wurde.

@ Billi
... nein, das kann ich Dir nicht sagen, wo dies steht. Daher habe ich es auch hier angefragt, dass evtl. ein User dies auch gehört, oder gelesen odere erfahren hat.

@ Pepper
...nicht 5 sondern 3 Monate außerhalb Deutschlands !!
ich habe dir die REchtsverordnung zu dem Kleinfahrzeugkennzeichen verlinkt.. da steht nichts... also ist die Aussage quatsch... oder der Beamte soll mit der Verordnung kommen nach dem dies geregelt ist.. ansonsten soll er seine Arbeit machen...

ein Beispiel... du machst den Antrag vor Ort der Beamte verweigert wegen hafen im Ausland.. darf er gar nicht geht in einen Scheisdreck an wo das 'Boot liegt... Liegeplatz kann auch im der Garage sein weit weg vom Gewässer wo man fährt..

du machst den Antrag per Post (Formular ausfüllen einschicken und Bezahlen Kennzeichen kommt mit der Post heim)... wie soll der Beamte den Heimathafen im Ausland erfahren ?
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Gruß Volker
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Alt 13.10.2025, 10:21
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Es gibt nirgends dazu einen Hinweis.
Ich habe bei meinem örtlichen WSA dazu hinterfragt, von solch einer Einschränkung ist dort nichts bekannt.
Wie auch?
Denn: Eine ausländische Anerkennung obliegt den verschiedenen Ländern, die das so unterschiedlich handhaben können, wie sie es eben für akzeptabel halten.
Fakt ist, das WSA Kennzeichen ist ein nationales.
Wenn andere Länder es anerkennen, dann ist das bequem und ausreichend.
Wer sicher gehen möchte, muss sich einen IBS ausstellen lassen.
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Gruß Heinz,


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  #13  
Alt 13.10.2025, 10:28
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Es gibt nirgends dazu einen Hinweis.
Ich habe bei meinem örtlichen WSA dazu hinterfragt, von solch einer Einschränkung ist dort nichts bekannt.
Wie auch?
Denn: Eine ausländische Anerkennung obliegt den verschiedenen Ländern, die das so unterschiedlich handhaben können, wie sie es eben für akzeptabel halten.
Fakt ist, das WSA Kennzeichen ist ein nationales.

Wenn andere Länder es anerkennen, dann ist das bequem und ausreichend.
Wer sicher gehen möchte, muss sich einen IBS ausstellen lassen.
nicht ganz ...(das rote) das WSA Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen... (zwar ein Binnenkennzeichen aber das amtliche Kennzeichen)... amtliche Kennzeichen müssen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden...

ein EU Land kann ein amtliches Kennzeichen eines anderen EU Landes ablehnen...außerhalb der EU ist es ein "Kann anerkannt werden"....
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  #14  
Alt 13.10.2025, 11:30
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Volker, so ist es.
Ändert aber nichts daran, dass eine beschränkte Gültigkeit im Ausland nicht bekannt ist
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Gruß Heinz,


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  #15  
Alt 13.10.2025, 11:36
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Volker, so ist es.
Ändert aber nichts daran, dass eine beschränkte Gültigkeit im Ausland nicht bekannt ist
weder im Ausland noch im Inland
Hab in Mannheim angerufen beim WSA
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  #16  
Alt 13.10.2025, 12:48
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1.548 Danke in 667 Beiträgen
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Moin, wie soll das in der Praxis kontrolliert werden, z. B. auf dem Stettiner Haff haben wir dies Jahr fast täglich die " Grenze" zwischen Polen und Deutschland überquert, viel auf beiden Seiten geankert. Das kann einfach nicht kontrolliert werden. Auf der Ems das gleiche zwischen NL und D, ich glaube nicht das die Radarüberwachung Sportbootbewegungen monatelang aufzeichnet und auswertet.
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LG Christian
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  #17  
Alt 13.10.2025, 12:57
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klappanker klappanker ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
weder im Ausland noch im Inland
Hab in Mannheim angerufen beim WSA
Duisburg und Regensburg bestätigten telefonisch
die Aussage, dass die o.g. Regelung besteht und seit Frühjahr strenger bzw. genauer gehändelt werden soll.
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  #18  
Alt 13.10.2025, 13:01
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Zitat:
Zitat von klappanker Beitrag anzeigen
Duisburg und Regensburg bestätigten telefonisch
die Aussage, dass die o.g. Regelung besteht und seit Frühjahr strenger bzw. genauer gehändelt werden soll.
Mich würde die Verordnung interessieren... frag mal schriftlich an...
Und wie handeln die das bei postalischem Antrag?
Wollen die da den Hafen nachträglich abfragen? Was ist wenn ich als Heimathafen Kempten angebe?
Da ist sicher kein Fluss aber vielleicht die Scheune wo das boot abgestellt wird wenn es nicht bewegt wird...

Was ist mit Booten. Die zum Beispiel im yachtclub baden baden liegen ... Dieser liegt in Frankreich... die Boote bleiben ja teilweise von Oktober bis März unbewegt im hafen ... aber sobald sie aus dem Hafen fahren sind sie in deutschem gewässer... Sollen does Kennzeichen dann uber winter ungültig werden ?
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  #19  
Alt 13.10.2025, 13:53
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Ich denke es gibt Verordnungen die einfach weltfremd sind, frag mal einen Paragraphenreiter wie er das kontrollieren will, hab beruflich bei ähnlichen Fällen dann nur zu hören bekommen das er das nicht entschieden hat und Gesetz ist Gesetz, bla bla. Ich werde mich um solchen Käse nicht kümmern.
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  #20  
Alt 13.10.2025, 14:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... frag mal schriftlich an...
Ich bin ja nicht betroffen, hat mich nur interessiert. Mein Freund hat heute beim DMYV angemeldet...

Da es hier auch keiner richtig weiß, kann ja derjenige, dere es doch genau wissen will, dann schriftlich nachforschen.
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  #21  
Alt 13.10.2025, 14:13
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von klappanker Beitrag anzeigen
Duisburg und Regensburg bestätigten telefonisch
die Aussage, dass die o.g. Regelung besteht und seit Frühjahr strenger bzw. genauer gehändelt werden soll.
Vermutlich am 1.4. in Kraft getreten ....
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Viele Grüße
Andreas
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  #22  
Alt 13.10.2025, 14:26
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von klappanker Beitrag anzeigen

Da es hier auch keiner richtig weiß, kann ja derjenige, dere es doch genau wissen will, dann schriftlich nachforschen.
Du beleidigst die Gemeinde und die, die sich hier die Mühe geben zu posten. Hier wissen es ganz viele ganz genau, mich inbegriffen.

Grüße

Matthias.
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  #23  
Alt 13.10.2025, 15:17
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Du beleidigst die Gemeinde und die, die sich hier die Mühe geben zu posten. Hier wissen es ganz viele ganz genau, mich inbegriffen.

Grüße

Matthias.
Was meinst du zu wissen ? Lachhaft, d, denn die Sachlage ist überhaupt nicht eindeutig geklärt, aber für mich erledigt.
Ich hatte lediglich eine Frage zu einem WSA Hinweis gestellt, und die Umstände geschildert. Dann zwei weitere WSA
im laufenden Thread extra angerufen und beide Male die erhaltenen Infos hier wiedergegeben.

Dann kommt der Hinweis, ich soll schriftlich anfragen, da die Antworten hier kein Ergebnis bringen.
Warum sollte ich, wenn es sich für mich erledigt hat.

Wer dann beleidigt ist, wenn ich auf einen Hinweis Antwort gebe, statt mich einfach nicht mehr zu äußern
(was ja hier inzwischsen viele machen) , dem ist dann auch nicht zu helfen.

Edit:
Vorwürfe, wie dieser, haben viel dazu beigetragen, dass viele User keine Fragen mehr stellen,
und die meisten User mit Ahnung nicht mehr schreiben bzw. überhaupt nicht mehr einloggen.
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Josef
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Geändert von klappanker (14.10.2025 um 10:38 Uhr)
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  #24  
Alt 13.10.2025, 18:10
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von klappanker Beitrag anzeigen
...Dabei bekam er die Auskunft, dass seit 5 Monaten in D eine neue Regelung besteht,...
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes informiert übrigens in einem Newsletter über Änderungen oder das in Kraft treten von Gesetzen und Verordnungen.
Die Newsletter sind auch mehrere Jahre rückwirkend archiviert.
Dort ist weder für 2024 noch für 2025 eine entsprechende "neue Regelung" zu finden.

https://www.elwis.de/DE/dynamisch/Ne...ifffahrtsrecht
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Viele Grüße
Andreas
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Alt 13.10.2025, 18:30
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Du lässt dir als Deutscher ein deutsches Kennzeichen erteilen mit dauerhafter Gültigkeit, mich hat noch nie einer bei der Bootsanmeldung gefragt wo das Boot steht, meine letzten 3 Boote haben Deutschland nie betreten und waren immer in Kroatien stationiert.
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Gruß Jörg
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