![]() |
|
Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
![]()
Ohne offizielle Bekanntmachung und zum Ende der Saison 2024 hat das WSA Regensburg ein Ankerverbot auf der Donau zwischen Saal und Sinzing (bei Regensburg) erlassen. Jetzt ist das publik geworden. Hier an der Donau wird dieser Abschnitt, in dem sich 4 Marinas (Marina Saal, Yachthafen Donautal, Yachtclub Gut Menoritenhof und der Hafen des MWSC Regensburg bei Sinzing) mit geschätzt 750 Bootsbesitzer befinden, in den Sommermonaten von vielen Sportbootbesitzern für Freizeitaktivitäten genutzt. Natürlich auch zum Ankern abseits des Fahrwassers. Nennenswerte Behinderungen oder gar Unfälle mit der Berufsschifffahrt sind mir nicht bekannt und auch per Recherche nicht auffindbar.
Das Verbot durch das WSA ist willkürlich und vermutlich auch von grün-politischer Motivation geprägt. Mittlerweile gibt es ein Petition, die darauf abzielt, dass das WSA zumindest Bereiche zum Ankern ausweist. Die Petition findet Ihr hier: https://www.change.org/p/f%C3%BCr-die-ausweisung-von-ankerzonen-im-bereich-saal-kapfelberg-an-der-donau?recruited_by_id=3441b260-1dcc-11f0-bdfd-efede1ca0c9a&utm_source=share_petition&utm_campaig n=psf_combo_share_message&utm_term=psf&utm_medium= whatsapp Im Namen aller Betroffenen bitte ich auch andere Sportbootbesitzer diese Petition online zu unterschreiben, damit unser Hobby hier auch weiter ausgeübt werden kann. Herzlichen Dank an alle, die unterschreiben!
__________________
Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * Geändert von Aggsl (20.04.2025 um 14:16 Uhr) |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Aha. Gibt es dazu eine Quelle irgendwo? Beschildert ist es aber nicht? Ich habe mich heute gewundert, als die WaPo freundliche grüßend vorbei gefahren ist - wir hatten gerade geankert und waren dabei, unser mitgebrachtes Mahl zu verzehren. Wir waren aber flußabwärts kurz hinter Sinzing, und somit nicht in dem o.g. Gebiet. Bei der späteren Fahrt nach Kelheim, und zurück bis Kapflberg haben wir dann aber mehrfach gesehen, wie die WaPo Bootsfahrer angesprochen hat. Eine Systematik war für uns nicht erkennbar. Aber jetzt ergibt das einen Sinn. Also eigentlich nicht, aber zumindest aus Sicht WaPo.
Ich habe soeben unterschrieben.
__________________
Viele Grüße, Matthias |
#3
|
||||
|
||||
![]()
P.S.: Ich frage mich wie die WaPo das im Sommer kontrollieren will, selbst heute schon lagen hier Viele vor Anker. Und das Auffahren mit dem Bug auf die Uferböschung ist aber erlaubt?
__________________
Viele Grüße, Matthias |
#4
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() |
#5
|
|||
|
|||
![]()
Klar, die linksgrünversifften Kommunarden Söder und Aiwanger
|
#6
|
||||
|
||||
![]()
Jetzt hab ich konkretere infos:
Das Verbot gabs schon immer in der Binnenschiffahrtsstrassenordnung, die jetzt durch den Wegfall der Donauschiffahrtspolizeiverordnung auch für die Donau gilt. Auszug aus der BinSchStrO: § 7.03 Ankern und Verwendung von Pfählen 1. Ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage darf nicht ankern: a)auf einem Schifffahrtskanal, in einem Schleusenkanal oder auf dem Abschnitt einer Wasserstraße, für den ein allgemeines Ankerverbot besteht; Ende Zitat. Ich interpretiere das so: Der Schifffahrtskanal ist mit der betonnten Fahrrinne gleichzusetzen. Das bedeuten für mich wiederum, dass ausserhalb der Fahrrinne sehr wohl geankert werden darf. Liege ich da richtig? Wie seht Ihr das? Ich werde morgen mal beim WSA Regensburg anrufen und/oder ihnen eine Mail schreiben.
__________________
Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
|
#7
|
||||
|
||||
![]()
Nein, Axel, dann würde das ja für die gesamte Donau gelten. Und ein Fluss ist kein Kanal, auch nicht die Fahrrinne. Und wir haben gestern in einem Bereich zwischen Regensburg und Sinzing geanktert, wo nicht abgetonnt war - die WaPo hat aber nur freundliche im Vorbeifahren gegrüsst. Wenn ich mich richtig erinnere, kann es durchaus sein, dass ich gestern im weiteren Verlauf Richtung Kelheim Ankerverbotsschilder gesehen habe. Ich hatte die nicht für voll genommen, weil ich, ohne jedes Detail zu kennen oder nachzuschauen, davon ausging, dass da vielleicht ein Kabel verläuft oder so, jedenfalls dass das Ankerverbot nur für eine kurze Strecke gilt. Kann aber sein, dass es bis Saal nicht aufgehoben wird. Da ich gestern noch nichts von dem Thema wusste, habe ich nicht darauf geachtet.
Ja, bitte gerne mal beim WSA nachfragen. Und nach der konkreten Ausgestaltung und den Gründen fragen:
Ich glaube das beste und vielversprechendste wäre, wenn, nachdem die Begründung und Ausgestaltung bekannt ist, und das WSA daran festhält, wenn einer der Träger eines Hafens, oder besser alle gemeinsam Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Und wenn dem WSA oder den durchfahrenden Berufsschiffen das Treiben auf der Donau dort zu wuselig ist, dann muss man klar sagen, dass es ja auch genau damit zu tun hat, dass es in weiten Teilen im weiteren Verlauf bis Vilshofen sehr wenig Infrastruktur für Sportbootfahrer gibt, was durch die vom WSA durchgesetzte Schließung der Sportboothäfen in Deggendorf, für die es auch keine Alternative gibt, noch verschlimmert wurde. Also kein Wunder, dass sich alles in diesem Abschnitt ballt. Gestern war übrigens die Sportbootschleuse in Regensburg außer Betrieb. Ohne dass Elwis bzw. die Schleuseninformation dazu irgendwas gewusst hätte. Das WSA hat es aber gewusst, denn es war ein rot-weiß-rotes Zeichen gesetzt. Ich hoffe nicht, dass beim WSA Regensburg nun irgendjemand das Sagen hat (mit grünem Parteibuch???), der sich den Kampf gegen Sportbootfahrer auf die Fahne geschrieben hat? Erst Deggendorf, dann das Ankerverbot, was kommt noch? Übrigens, nur weil die Donauschifffahrtspolizeiverordnung abgeschafft wurde, heißt das nicht, dass das WSA auf der Donau nun komplett freie Hand hat. Deutschland ist hier immer noch an Vorgaben / Entscheidung / Abtstimmungen der Donaukommission gebunden. Wobei sich die natürlich für die Berusschifffahrt einsetzt, das ist nun keine Sportbootfahrer-Kommission.
__________________
Viele Grüße, Matthias
|
#8
|
||||
|
||||
![]()
__________________
Viele Grüße, Matthias |
#9
|
||||
|
||||
![]()
Im Zuge der Entbürokratosierung wurde die DonauSchifffahrtsPolizeiVerordnung abgeschafft. In dieser gab es aber kein Ankerverbot in Wasserskizonen. In der BinSchiffStO schon. Daran wurde wahrscheinlich nicht gedacht.
|
#10
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Laut Elwis für Wasserski freigegeben: 2387,00 - 2396,97(N) o des Sportboothafens Sinzing bis Wehrarm Bad Abbach bei Oberndorf 2402,22 - 2414,23 o der Eisenbahnbrücke Polkam bis Straßenbrücke Maximilianbrücke Kelheim Hiervon wären dann natürlich weitere Donau-Abschnitte mit weitläufigen Wasserski-Strecken auch noch betroffen ... Wobei ich gerade mal in die BinSchiffStO geschaut habe, von einem generellen Ankerverbot in Wasserskistrecken kann ich da nichts lesen oder zumindest nichts finden??? Es bleibt merkwürdig.
__________________
Viele Grüße, Matthias Geändert von mba_muc (21.04.2025 um 11:08 Uhr) Grund: Angaben zu Wasserskistrecke ergänzt |
#11
|
||||
|
||||
![]()
Update: Im Donauforum kam der richtige Hinweis. Auf Wasserskistrecken besteht nach BinSchStrO nicht ein Ankerverbot, sondern generell ein Liegeverbot. Dieses findet man im §7.02 Liegeverbot, und dort werden explizit Wasserflächen aufgeführt, auf denen Wasserski erlaubt ist. Macht ja grundsätzlich auch Sinn.
Meistens sind Wasserskistrecken aber explizit ausgezeichnet / abgesteckt / durch Bojen markiert. Auf der Donau sind einfach ganze Streckenabschnitte freigegeben. Nun kann man aber mit gesundem Menschenverstand davon ausgehen, dass man nur innerhalb des Fahrwasser Wasserski laufen kann / darf / soll. Somit wäre insbesondere in den abgetonnten und somit für jedermann erkennbaren Bereichen außerhalb des Fahrwasser eben kein Wasserskibereich. Und somit auch kein implizites Liegeverbot. Sollte man mal mit der WaPo oder auch dem WSA diskutieren, das wäre zumindest ein Ansatz, der dann immerhin in einigen Bereichen das Ankern respektive Stillliegen erlauben würde. Somit ist aber auch klar, dass dies nicht nur den Donau-Abschnitt zwischen Kelheim und Sinzing, sondern alle für Wasserski freigegebenen Donau-Abschnitte betrifft.
__________________
Viele Grüße, Matthias |
#12
|
|||
|
|||
![]()
Dann wird man wohl mit dem Aufstellen der passenden Schilder nicht fertig geworden sein. Denn laut Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserskiverordnung - WasSkiV) ist das nur in den mit Tafelzeichen E.17 freigegeben Stecken und Wasserflächen zulässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/w...990/index.html
__________________
Gruß Mirko |
#13
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]() Vielleicht findet ja jemand noch was raus ob sich was ändert, aber dieses Verbot wäre ja echt mies für viele der Bootsfahrer hier.....
__________________
![]() Geändert von MaximusBavarius (22.04.2025 um 09:45 Uhr) |
#14
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...1/01-node.html
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#15
|
||||
|
||||
![]()
Die BinSchStrO erwähnt in Anlage 8, VIII. Bezeichnung einer besonderen Wasserfläche, 2. Tonnen für sonstige Zwecke:
Weiße Tonnen können zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwendet werden. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden. Beispielhaft ist da eine weiße Tonne mit Tafelzeichen E.17 als Toppzeichen abgebildet. Vermutlich sind diese gemeint. https://www.gesetze-im-internet.de/b.../anlage_8.html Zum §7.02 Liegeverbot: Der untersagt das Stillliegen durch 1. l) auf den durch das Tafelzeichen E.17, E.22 oder E.24 (Anlage 7) gekennzeichneten Wasserflächen. Ergo dürfte man außerhalb dieser Wasserflächen Stillliegen (z.B.: am Ufer, in Ufernähe). Wenn die Strecke nicht unter §7.02 Liegeverbot, 1. Ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage darf nicht stillliegen: b) auf einer von der zuständigen Behörde bekannt gegebenen Strecke fällt.
__________________
Gruß Mirko
|
#16
|
||||
|
||||
![]()
Naja, auf der Donau halt nicht, aber zum Beispiel auf dem Großen Priepertsee hier:
https://map.openseamap.org/?zoom=15....text=Wasserski Kann man sogar auf Google Maps Satellitenkarte erkennen, wenn man weit genug reinzoomt. Auch dies ist eine Bundeswasserstraße und Gültigkeitsbereich der BinSchStrO.
__________________
Viele Grüße, Matthias |
#17
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
ich denke das ist an der Donau nicht anders.... ist ja keine Seeartige erweiterung dort die es nötig macht eine Schwimmende Boje zu setzen. in dem Bereich besteht dann ein Liegeverbot...
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#18
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
https://map.openseamap.org/?zoom=17....es+Fahrwassers Oder hier: https://map.openseamap.org/?zoom=17....es+Fahrwassers Wenn ich das nächste mal in dem Abschnitt in Verlegenheit komme ankern zu wollen, dann würde ich mich in so einen Bereich legen. Und wenn die WaPo kommt, dann auch gerne diskutieren, ob man wirklich außerhalb des Fahrwassers Wasserski fahren kann/soll/darf. Die Frage ist ja, wie man aus dem Schlamassel wieder rauskommt, den vermutlich niemand bewusst so gewollt hat, aber jetzt steht es aktuell so im Gesetz. Das Gesetz ändern, das kann nur auf Bundesebene passieren. Klar, da könnte man in der BinSchStrO ganz einfach im Kapitel über die Donau an der entsprechende Stelle zu Stilliegen bzw. Wasserski einfach einen einzelnen Satz einfügen, der das klärt. Im Augenblick steht dort: Keine besonderen Vorschriften. Aber wie gesagt, das ist ein Bundesgesetz. Wer soll da die Initiative ergreifen, das zu ändern??? Wenn aber auch das WSA und die WaPo die Sichtweise mitträgt, dass die ausgewiesene Wasserskistrecke sich nur auf das Fahrwasser bezieht, dann hätte man zumindest eine praktikable Lösung, die in einigen Bereichen das Ankern erlaubt. Im Zweifel packt man auf die vorhandenen grünen und roten Bojen oben noch ne kleine weiße drauf oder so ... ![]()
__________________
Viele Grüße, Matthias |
#19
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
2402,22 - 2414,23 o der Eisenbahnbrücke Polkam bis Straßenbrücke Maximilianbrücke Kelheim 2387,00 - 2396,97(N) o des Sportboothafens Sinzing bis Wehrarm Bad Abbach bei Oberndorf wer soll die Initiative ergreifen ? die wurde durch die obige Petition schon ergriffen.. außerdem sollte man auf den Landesverband zugehen der hat kann über den DMYV im zuständigen Ministerium nachfragen und änderungen versuchen.-.. und dort ist jetzt ein Liegeverbot.. auch außerhalb der betonnten Fahrrinne... die Fahrrinne muss man ja nicht benutzen .. es ist nur der "sichere Abschnitt im Fluss"
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#20
|
||||
|
||||
![]()
Wasserski in der Fahrrinne ist aber auch gefährlich. Wenn es da jemand von den Skiern knallt und es kommt ein Berufler daher...
Natürlich wird auch die Fahrrinne dafür genutzt, aber ich denke, dass Wasserski nicht explizit auf das Fahrwasser begrenzt ist. Ich hab eine schriftliche Anfrage an das WSA Regensburg laufen. Antwort werde ich posten.
__________________
Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
|
#21
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
bin auf die Antwort des WSA gespannt...
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]()
__________________
Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#23
|
||||
|
||||
![]()
Die gibt es überall... Darwin Award Anwärter....
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#24
|
||||
|
||||
![]()
So, ich hab zwei schriftliche Stellungnahmen:
------------------------------ 1. Sehr geehrter Herr XXXXX, aus rechtlicher Sicht muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich durch die Einführung des Kapitel 28 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung auf der Bundeswasserstraße Donau genauso wie von Ihnen in Ihrer E-Mail beschrieben verhält. Nach § 7.02 Nr. 1, i) darf ein Fahrzeug (.....) auf Wasserflächen, die mit Tafelzeichen E.17, E.22 und E.24 gekennzeichnet sind, nicht stillliegen. Ein Fahrzeug wird wie folgt definiert: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff. Und stillliegend ist ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die/das unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXXXX Fachbereich Schifffahrt Schifffahrt Donau TelefonXXXXX 2. Sehr geehrter Herr XXXXX, das WSA arbeitet zusammen mit der GDWS an einer Lösung der neu entstandenen Situation. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXXX Fachbereich Schifffahrt Sachbearbeiter für Schifffahrtsangelegenheiten Telefon XXXXX ----- Na dann lassen wir uns einmal überraschen.
__________________
Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#25
|
|||
|
|||
![]()
Hallo, ich hab mich gestern mal auf die Suche nach dem Ende der Wasserskistrecke bei Saal begeben und nix gefunden. Hat irgendwer das Schild bei Saal entdeckt?
|
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Ankerverbot auf Lastovo seit 5.7.2019 | Skibsplast | Mittelmeer und seine Reviere | 37 | 30.09.2019 19:25 |
Rummelsburger Bucht: Anlege- und Ankerverbot | Tante Elfriede | Deutschland | 75 | 03.09.2019 16:01 |
Was kostet Ankern im Ankerverbot (HR)? | davidd | Mittelmeer und seine Reviere | 24 | 13.07.2017 16:36 |