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  #1  
Alt 01.07.2021, 07:01
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Standard Driftsack/Treibanker Signalkörper

Moin,

ich hoffe, dass mein Thema in diesem Bereich richtig ist 😀

Ich habe angefangen mich mit dem Thema Angeln mit Driftsack zu beschäftigen. Geltungsbereich KVR. Und bin ich dann bei dem Thema Signalkörper gelandet. (Fahrzeuge unter 7 m und in einem Bereich wo regelmäßig andere Fahrzeuge fahren)

Grundsätzlich muss ja beim Ankern der Ankerball ran. Soweit so gut. Mit einem Treibanker ist das aber kein Ankern, also kein Ankerball. Allerdings ist der Treibanker ja nicht mal eben so eingeholt in einer eventuellen Ausweichsituation. Ich bin also im weitesten Sinne manövrierbehindert. Auch wenn ich das nach KVR eigentlich gar nicht sein kann. Denn dann wäre ja Ball/Rhombus/Ball angesagt.

Da ich dann beim googeln nicht so ganz fündig geworden bin, was jetzt richtig wäre, habe ich bei der WaPo angerufen. Nach einem sehr freundlichen Gespräch kam der Beamte dann zu dem Schluss, dass dann tatsächlich Ball/Rhombus/Ball die korrekte Lösung wäre, wobei er die Vorstellung das bei einem 4 m Boot ordentlich anzubringen selber lustig fand.

Signalkörper bei Fahrzeuge unter 20 m dürfen ja, der Fahrzeuggrösse angepasst sein, auch was den Abstand angeht.

So, nun zu meiner Frage (endlich 😀 )

Wie handhabt ihr das bzw. welche Erfahrungen habt ihr zu diesem Thema)

Bis dahin und einen schönen Tag
Yvonne
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  #2  
Alt 01.07.2021, 07:11
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Standard

Mich hat mal die WSP im Schaproder Bodden kontrolliert. Die Jungs habe ich auch genau danach gefragt und ihre Antwort war: ist ja kein ankern, braucht nichts. Kein Ball oder anderes, alles in Ordnung.
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Gruß
Christian
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  #3  
Alt 01.07.2021, 07:14
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Ich würde mir grundsätzlich überlegen, ob ich mit einem 4 m-Boot in einem KVR-Areal gut aufgehoben bin.

Selbst wenn Du nicht ausweichpflichtig bist, wärest Du gut beraten, es jederzeit zu können. Also den Treibanker lösen und später wieder einfangen.
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Alex
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  #4  
Alt 01.07.2021, 09:02
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Hi Alex,

stimmt auch wieder das mit dem Areal allerdings würde sich die Frage ja bei allem unter 7 m gelten
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  #5  
Alt 01.07.2021, 09:33
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Moin Yvonne,

m. W. ist man zur Lichterführung nach KVR bzgl. Manövriereigenschaften ab einer Bootslänge von 12 m verpflichtet.
Analog dann auch zu Bällen / Kegeln bei Tageslicht?
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Alex
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  #6  
Alt 01.07.2021, 10:00
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Das Setzen eines Ankerballs wird in den Gewässern rund um Rügen unabhängig von der Größe eines Bootes kontrolliert. Ich habe das sogar schon bei Bellyboats gesehen.
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Gruß
Christian
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  #7  
Alt 01.07.2021, 10:44
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Moin Yvonne,

m. W. ist man zur Lichterführung nach KVR bzgl. Manövriereigenschaften ab einer Bootslänge von 12 m verpflichtet.
Analog dann auch zu Bällen / Kegeln bei Tageslicht?
lt KVR:

Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund

Ein Fahrzeug vor Anker muss dort, wo sie am besten gesehen werden können, führen

im vorderen Teil ein weißes Rundumlicht oder einen Ball;

an oder nahe dem Heck ein weißes Rundumlicht niedriger als das Licht nach Ziffer i.

Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 50 Meter Länge darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten gesehen werden kann.

Ein Fahrzeug vor Anker darf auch die vorhandenen Deckslichter oder gleichwertige Lichter zur Beleuchtung der Decks einschalten; ist das Fahrzeug 100 und mehr Meter lang, so ist es dazu verpflichtet.

Ein Fahrzeug auf Grund muss die unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Lichter führen und zusätzlich dort, wo sie am besten gesehen werden können,

zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander;

drei Bälle senkrecht übereinander.

Ein Fahrzeug von weniger als 7 Meter Länge vor Anker, das sich nicht in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder auf einer Reede oder in der Nähe davon oder dort befindet, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren, braucht nicht die unter den Buchstaben a und b vorgeschriebenen Lichter oder den dort vorgeschriebenen Signalkörper zu führen.

Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge auf Grund braucht nicht die unter Buchstabe d Ziffern i und ii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper zu führen.
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  #8  
Alt 01.07.2021, 11:16
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Die SeeSchStrO ergänzt und erweitert die KVR im Geltungsbereich. Danach sind Fahrzeuge unter 12m sehr wohl verpflichtet Lichter oder Signalkörper zu führen. Daher würde ich mich eher dort schlau machen.
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Gruß
Christian
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  #9  
Alt 01.07.2021, 11:37
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Zitat:
Zitat von YvonneP Beitrag anzeigen
lt KVR:

Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund

Ein Fahrzeug vor Anker muss dort, wo sie am besten gesehen werden können, führen

im vorderen Teil ein weißes Rundumlicht oder einen Ball;

an oder nahe dem Heck ein weißes Rundumlicht niedriger als das Licht nach Ziffer i.

Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als 50 Meter Länge darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten gesehen werden kann.

Ein Fahrzeug vor Anker darf auch die vorhandenen Deckslichter oder gleichwertige Lichter zur Beleuchtung der Decks einschalten; ist das Fahrzeug 100 und mehr Meter lang, so ist es dazu verpflichtet.

Ein Fahrzeug auf Grund muss die unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Lichter führen und zusätzlich dort, wo sie am besten gesehen werden können,

zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander;

drei Bälle senkrecht übereinander.

Ein Fahrzeug von weniger als 7 Meter Länge vor Anker, das sich nicht in einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder auf einer Reede oder in der Nähe davon oder dort befindet, wo andere Fahrzeuge in der Regel fahren, braucht nicht die unter den Buchstaben a und b vorgeschriebenen Lichter oder den dort vorgeschriebenen Signalkörper zu führen.

Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge auf Grund braucht nicht die unter Buchstabe d Ziffern i und ii vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper zu führen.

Hey Yvonne,

jetzt bist Du schlauer. Weitere Fragen?
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Alex
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  #10  
Alt 01.07.2021, 11:43
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....ich habe 1 noch nie benutzten Fallschirmtreibanker an Bord : den kann ich; grade bei schönem Wetter; in wenigen Sekunden an der Trippleine einholen.
Wobei ich mir das alles bei 4m schwer vorstellen kann = da kann man ihn wohl nur übers Heck ausbringen - soll ja nicht bei Sturm sein
Grüße, Reinhard

Ach ja: damit son Anker funzt, braucht es 1 Mindestdriftgeschwindigkeit : im Sturm ja kein Problem
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  #11  
Alt 01.07.2021, 12:31
YvonneP YvonneP ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Hey Yvonne,

jetzt bist Du schlauer. Weitere Fragen?
das war ja vorher schon klar. mir geht es um das Thema Driftanker und wollte hier einfach nur eure Meinungen und Erfahrungen
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  #12  
Alt 01.07.2021, 15:26
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KVR Regel 30 trifft auf einen Treibanker nicht zu.
Sie lautet: Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund.

Mit einem Treibanker bist Du manövrierbehindert, es trifft Regel 27 zu.

Hast Du einen SBF?
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Alex
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  #13  
Alt 01.07.2021, 15:59
YvonneP YvonneP ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
KVR Regel 30 trifft auf einen Treibanker nicht zu.
Sie lautet: Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund.

Mit einem Treibanker bist Du manövrierbehindert, es trifft Regel 27 zu.

Hast Du einen SBF?
Hallo Alex,

mir ist bewusst, dass Regel 30 nicht zutrifft. Aber Regel 27 eigentlich nur bedingt.

Ich wollte hier aber eigentlich keine große Diskussion über den KVR lostreten, sondern einfach nur eure Erfahrungen und Meinungen zu dem von mir ausgeführten bekommen.
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  #14  
Alt 01.07.2021, 16:05
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Gruß Heinz,


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