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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
ich habe mir einen Verdränger zugelegt. Da es mehr als 10m³ Verdrängung hat, habe ich es beim Amtsgericht in das Binnenschiffsregister eintragen lassen. Hat alles ganz wunderbar geklappt und ich habe den Schiffsbrief erhalten. Laut Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung sollten bei im Binnenschifffahrtsregister eingetragene Kleinfahrzeuge ihre im Schiffsbrief ausgewiesene Schiffsregisternummer, gefolgt von dem Kennbuchstaben B, tragen. In meinem Schiffsbrief steht: auf glaubhafter Nachweisung unter Nr. BSR #### (# = eine Zahl) Da ich jetzt nicht sicher bin, ob dies die Schiffsregisternummer ist, habe ich bei dem Amtsgericht nachgefragt. Der Mitarbeiter, da auch den Schiffsbrief ausgestellt hat, sagte mir, ich bräuchte keine Kennzeichnung am Boot haben. Könnt ihr mir dies bestätigen? Wenn doch, wie muss die Kennzeichnung aussehen? BSR####B ####B BSR #### B BSR-####-B ####-B ... Danke für eure Hilfe Geändert von GJD (13.07.2021 um 14:23 Uhr) |
#2
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Ist Dein Kennzeichen so geheim?
Gruß, Rainer |
#3
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Hallo Rainer,
nein, ist natürlich nicht Geheim. Tut aber auch nichts zur Sache.
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#4
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In der VO heißt es:
bei einem im Binnenschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine im Schiffsbrief ausgewiesene Schiffsregisternummer, gefolgt von dem Kennbuchstaben B, wenn es seinen Namen und Heimat- oder Registerort in der Form des § 2 Abs. 3 führt; Also besteht aus meiner Sicht Kennzeichnungspflicht und zwar in der Form ####B So würde ich das zumindest interpretieren. Gruß Andreas
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#5
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![]() Zitat:
![]() Wobei die Anmeldung beim WSA für 30 EUR auch gereicht hätte. ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! <<
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#6
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Mein Boot davor, hatte ich auch beim WSA angemeldet.
Da dieses aber über 10m^3 Wasserverdrängung hat, geht das nicht. Es muss in das Schiffsregister eingetragen werden. |
#7
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Mein Boot hat 16 Kubikmeter Verdrängung und ist beim WSA angemeldet.
Ganz legal. ![]() Wenn das nicht möglich wäre, dann müsste nahezu jeder holländische Stahlverdränger in Deutschland beim Binnenschiffsregister eingetragen werden. Geschätzte 90% sind es jedoch nicht. ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#8
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Moin zusammen!
Klaus hat Recht. Fast ![]() Das WSA Kennzeichen gilt für Kleinfahrzeuge und ist ein bundesweit anerkannter Registrierungsnachweis. Er ist jedoch KEIN EIGENTUMSNACHWEIS !!. Abhängig vom Fahrtgebiet kann einem das völlig egal sein. Der Eintrag im Seeschiffsregister z.B. ist ein international anerkannter EIGENTUMSNACHWEIS. Ein zusätzlicher Nachweis mit Kaufvertrag und ausgewiesener MwSt. usw. entfällt. Wenn man international in Europa unterwegs ist, macht es die Sache etwas entspannter. Das ist auch schon alles.... Euch allen eine tolle Saison! Gruß Tobias
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#9
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![]() Zitat:
Muss nicht. |
#10
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Minchen wiegt auch über 10 Tonnen und hat ein WSA Kennzeichen...
Problematisch wird es erst, wenn du schwerer als 10 Tonnen und länger als 15 (?) Meter bist
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#11
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Ich meine das nur der ADAC bzgl. des IBS ein Limit bei 10m3 hat.
Die stellen dann keinen mehr aus. Macht aber nix. Geht man halt woanders hin ![]() |
#12
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Da würde mich jetzt doch interessieren wo das steht.
https://www.amtsgericht.bremen.de/ab...chiffsregister Auch eine Prüfungsfrage für den SBF Binnen geht von einem "muß" ab 10 m³ aus. Gruß, Rainer
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#13
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Ganz einfach, das gilt nur für einen Binnenschiff. Du darfst aber auch ein Seeschiff binnen nutzen und in einen Binnenhafen legen. Und da ist die Grenze bei, meine ich, 15 Metern
Zitat:
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#14
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ok - was dazu gelernt......
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#15
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Darum hat der Klaus sein Seeschiff in Potsdam liegen und ich mein Seeschiff in Emmerich
![]() Ob das mit einem 12 Tonnen Bunbo auch noch geht, weiss ich nicht, denke nicht
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#16
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Manche müssen ihr Boot ins Binnenschiffsregister eintragen,
weil dann das Boot mit einer Schiffshypothek (ähnlich einer Immobilie) belastet werden kann. ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! <<
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#17
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Echt jetzt?
Für ein Hobby 'ne Hypothek aufnehmen? ![]() Was es alles gibt. Will damit nicht unterstellen, das es beim TE so ist. Geändert von sporty (13.07.2021 um 20:01 Uhr) |
#18
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Ist in NL bei >60% aller neueren und teuren Yachten der Normalfall.
Oft sieht man auch noch eine "Brandnummer" (eingeschlagene Registernummer) im Stahl. Bei Ankauf ist dann Vorsicht geraten; zumindest ein Austragsbeweis aus dem Register sollte vorliegen, bei höheren Summen wäre ein Eigentumsübertrag über einen Notar anzuraten und eine Weiterführung des Eigentumsnachweises über einen Eintrag ins NL- oder D-Register. Auch wenn der Verkäufer im Vertrag das Nichtbestehen von Rechten Dritter bestätigt (ohne Notar), hilft das wenig, wenn doch noch jemand mit Forderungen auftaucht...
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#19
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#20
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Hi Dirk
Ist interessant. Käme für mich nicht in Frage. Habe das immer so gedacht: Wenn es versinkt darf es mich nicht belasten. Eine evtl. Versicherungsleistung nicht berücksichtigt. Ist schon wieder o.t.
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#21
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Inzwischen außer auf dem Rhein bei unter 20m ...
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#22
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Moin moin,
das gilt für den Führerschein - mit der Eintragungspflicht im Seeschiffsregister hat das nichts zu tun, die besteht für Schiffe ab 15m Rumpflänge, siehe §10 SchRegO: Zitat:
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#23
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Vielen Dank für eure vielen Meldungen.
Aber da scheint es mir ja wirklich viel Unklarheiten zu geben. Ich habe darum heute Morgen mit dem WSA telefoniert und nachgefragt. Die haben mir bestätigt, dass man ein Boot mit mehr als 10m³ Wasserverdrängung nicht bei denen anmelden kann, und dies beim Amtsgericht in das Binnen- oder Seeschiffsregister eingetragen werden muss! So verstehe ich es auch, wenn ich die Schiffsregisterordnung lese. |
#24
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Was mich in diesem Zusammenhang schon immer interessiert hat - muss man das irgendwo bekannt geben, dass das Boot ein Seeschiff ist? Oder erklärt man das erst, wenn jemand nachfragt, warum es nicht im Binnenschiffsregister eingetragen ist? Mich hat niemand gefragt, ich habe das WSA-Kennzeichen bekommen und gut war. Bei einem früheren Boot gab es mal einen mündlichen Hinweis, aber nur informativ "eigentlich müssten Sie...".
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#25
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![]() Zitat:
Was steht denn in Deinem WSA-Ausweis unter "Wasserverdrängung"?
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Alex |
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