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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.09.2006, 16:02
VirginWood
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  #2  
Alt 04.09.2006, 16:04
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Wieviele Mitarbeiter sind beschäftigt?
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Don P



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  #3  
Alt 04.09.2006, 16:06
VirginWood
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  #4  
Alt 04.09.2006, 16:11
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Karlsson Karlsson ist offline
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Warum Gedanke machen über Sachen die noch gar nicht passiert sind??
Da schläft man(n) nur schlecht.....
Ich persönlich wünsche niemanden den Verlust der Arbeit......

Eine Regelmäßige Gehaltszahlung ist wie ein Arbeitsvertrage nach Tarifrecht.
Wenn die Firma wegen Arbeitsmangels oder Insolvens o.ä. geschlossen wird gibt es auch keine Abfindung.
Wo sollte das Geld auch herkommen wenn Pleite ?
Anders sieht es evtl. aus wenn die Firma geschlossen wird mangels Nachfolger.
Das kann Dir aber ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht sagen ..

Ich wünsche Dir auf jedenfall das beste !!
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By Karsten
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  #5  
Alt 04.09.2006, 16:13
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Zitat:
Zitat von VirginWood
knapp 50
Das ist schon mal ein Vorteil bei event. späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Gab es einen Betriebsrat?
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Don P



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  #6  
Alt 04.09.2006, 16:14
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Moin Jörg,
ob du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast oder nicht, ist erst einmal völlig egal. Wenn euer Betrieb Tarifgebunden ist, gelten die tariflichen, sonst die gesetzlichen Regelungen. Zur Abfindung: Wenn der Betrieb in die Insovenz geht oder liqidiert wird, kannst du dir das wohl abschminken, ansonsten heißt es verhandeln oder zum Arbeitsgericht. Diese sprechen heute ca. 50 % eines Bruttogehaltes pro Beschäftigungsjahr zu. Diese Abfindung muss dann aber noch bis auf einen geringen Freibetrag versteuert werden, hierfür gilt allerdings ein verminderter Steuertsatz.
Wenn du weitere Fragen hast, werde ich sie nach bestem Wissen beantworten, wenn aber tatsächlich eine Kündigung im Raume steht, solltest du einen Fachanwalt für Arbeitrecht konsultieren,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #7  
Alt 04.09.2006, 16:17
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Mit Abgabe der Steuerkarte und der Anmeldung zu den Sozialversicherern ist ein Arbeitsvertrag nach BGB zustande gekommen.
Falls du einen guten Arbeitsrechtler brauchst, könnte ich dir im Großraum HB einen empfehlen.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #8  
Alt 04.09.2006, 16:18
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So einfach ist das mit dem Steuersatz nicht.
Es gilt die sogenannte "Fünftelregelung".
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  #9  
Alt 04.09.2006, 16:19
TomHH
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Hallo Jörg,

ob Arbeitsvertrag oder nicht, ist bei Deiner Betriebszugehörigkeit egal, da die Beschäftigungsdauer quasi dieses ausgleicht.
Da bei Euch mehr als 10 Mitarbeiter beschäftig sind, gelten auch hier schon die Kündigungsschutzgesetze ArbG, ab § 1 KSchG.

Bei Verkleinerungen oder Entlassungen wird ein Sozialplan erstellt, bei dem Betriebszugehörigkeit und andere Faktoren berücksichtigt werden, so das Du nicht ganz oben auf der Liste stehen wirst. In punkto Abfindung wird es wahrscheinlich nach den letzten Rechtsprechungen auf die schon genannten 50 % des bruttogehaltes hinauslaufen.

Ich drücke Dir alle Daumen und toi toi toi.
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  #10  
Alt 04.09.2006, 16:20
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Zitat:
Zitat von Don P
So einfach ist das mit dem Steuersatz nicht.
Es gilt die sogenannte "Fünftelregelung".
Genau das ist das Stichwort, Don , nichts anderes habe ich behauptet, wenn es gewünscht wird, kann ich das auch noch näher erläutern,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #11  
Alt 04.09.2006, 16:20
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Zu meiner Frage,wieviele Mitarbeiter beschäftigt sind,
bei einem Aufhebungsvetrag muß begründet werden,warum der
Betreffende entlassen werden soll.
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  #12  
Alt 04.09.2006, 16:21
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Zitat:
Zitat von marsvin
Zitat:
Zitat von Don P
So einfach ist das mit dem Steuersatz nicht.
Es gilt die sogenannte "Fünftelregelung".
Genau das ist das Stichwort, Don , nichts anderes habe ich behauptet, wenn es gewünscht wird, kann ich das auch noch näher erläutern,
Siggi
Du oder ich,egal.
Mach.
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Don P



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  #13  
Alt 04.09.2006, 16:21
VirginWood
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  #14  
Alt 04.09.2006, 16:24
VirginWood
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  #15  
Alt 04.09.2006, 16:24
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Ja erstmal abwarten aber irgendwas ist da im Gang. Ne spannende Sache allemal. Und die Gerüchteküche brodelt natürlich auch.
Na und wenn es dir Firma bald nicht mehr geben sollte, dann mache ich mich halt Selbstständig oder gehe in die Politik...Petitionen bearbeiten
Abwarten ist immer schlecht.
Vorbereitet sein ist besser.

Ich weiß,wovon ich rede.
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Don P



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  #16  
Alt 04.09.2006, 16:26
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Zitat:
Zitat von VirginWood
mache ich mich halt Selbstständig
Damit kann man die Besteuerung umgehen.
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  #17  
Alt 04.09.2006, 16:26
VirginWood
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  #18  
Alt 04.09.2006, 16:28
TomHH
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Zitat:
Zitat von Don P
Zu meiner Frage,wieviele Mitarbeiter beschäftigt sind,
bei einem Aufhebungsvetrag muß begründet werden,warum der
Betreffende entlassen werden soll.
Hallo Don,

nicht nur bei Aufhebungsverträgen wichtig, auch bei sozial ungerchtfertigten Kündigungen ist die MA Zahl wichtig und darauf läuft es bei den Sozialplänen ja hinaus.

Der Einspruch hat binnen 1 Woche beim Betriebsrat stattzufinden, die Klage auf Feststellung beim Arbeitsgericht muß max. 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen, also verpenne nicht irgendwelche Termine!
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  #19  
Alt 04.09.2006, 16:31
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Zitat:
Zitat von TomHH
Zitat:
Zitat von Don P
Zu meiner Frage,wieviele Mitarbeiter beschäftigt sind,
bei einem Aufhebungsvetrag muß begründet werden,warum der
Betreffende entlassen werden soll.
Hallo Don,

nicht nur bei Aufhebungsverträgen wichtig, auch bei sozial ungerchtfertigten Kündigungen ist die MA Zahl wichtig und darauf läuft es bei den Sozialplänen ja hinaus.

Der Einspruch hat binnen 1 Woche beim Betriebsrat stattzufinden, die Klage auf Feststellung beim Arbeitsgericht muß max. 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen, also verpenne nicht irgendwelche Termine!
Daher meine zweite Frage nach dem Betriebsrat.
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  #20  
Alt 04.09.2006, 16:32
TomHH
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Hatte ich gesehen, war alles sehr kompetent.
Darum bin ich auf den BR eingegangen.
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  #21  
Alt 04.09.2006, 16:33
VirginWood
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  #22  
Alt 04.09.2006, 16:34
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von marsvin
Zitat:
Zitat von Don P
So einfach ist das mit dem Steuersatz nicht.
Es gilt die sogenannte "Fünftelregelung".
Genau das ist das Stichwort, Don , nichts anderes habe ich behauptet, wenn es gewünscht wird, kann ich das auch noch näher erläutern,
Siggi
Du oder ich,egal.
Mach.
Also los, ich hoffe, ich kann es halbwegs verständlich rüberbringen:
Von der Abfindung wir der steuerfreie Anteil abgezogen (Anhängig von Lebensalter und Betriebszugehörigkeit bis zu 11k€), vom Rest wird ein Fünftel genommen und dem Jahresverdienst zugeschlagen. Hiervon wird der Steuersatz berechnet und der auf das Abfindungsfünftel entfallende Anteil mal fünf genommen. Alles zusammen ergibt dann die Steuerschuld.
Dadurch, daß nur ein Fünftel der Anfindung für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen wird, ist die Jahressteuer niedriger, als wenn die Abfindung voll versteuert werden würde.
Irgendjemand etwas verstanden?
Siggi
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  #23  
Alt 04.09.2006, 16:36
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Zitat:
Zitat von VirginWood
kein Betriebsrat bei uns
Macht nichts.
Die Gerichte halten sich in dem Fall an die halbe Bruttogehalt-
Regelung.

Aus dem Sozialaspekt hast Du als Lediger natürlich schlechte Karten.
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  #24  
Alt 04.09.2006, 16:37
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Jörg, zu Deiner Frage mit den Kündigungsfristen hast Du Recht, ab einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
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  #25  
Alt 04.09.2006, 16:38
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Zitat von VirginWood
Ja erstmal abwarten aber irgendwas ist da im Gang. Ne spannende Sache allemal. Und die Gerüchteküche brodelt natürlich auch.
Na und wenn es dir Firma bald nicht mehr geben sollte, dann mache ich mich halt Selbstständig oder gehe in die Politik...Petitionen bearbeiten
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Ich weiß,wovon ich rede.
Du scheinst ja ähnliche Erfahrungen gemacht zu haben wie ich,
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