|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
...
...
|
#2
|
||||
|
||||
Wieviele Mitarbeiter sind beschäftigt?
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#3
|
|||
|
|||
...
|
#4
|
||||
|
||||
Warum Gedanke machen über Sachen die noch gar nicht passiert sind??
Da schläft man(n) nur schlecht..... Ich persönlich wünsche niemanden den Verlust der Arbeit...... Eine Regelmäßige Gehaltszahlung ist wie ein Arbeitsvertrage nach Tarifrecht. Wenn die Firma wegen Arbeitsmangels oder Insolvens o.ä. geschlossen wird gibt es auch keine Abfindung. Wo sollte das Geld auch herkommen wenn Pleite ? Anders sieht es evtl. aus wenn die Firma geschlossen wird mangels Nachfolger. Das kann Dir aber ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht sagen .. Ich wünsche Dir auf jedenfall das beste !!
__________________
By Karsten
|
#5
|
||||
|
||||
Zitat:
Gab es einen Betriebsrat?
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#6
|
||||
|
||||
Moin Jörg,
ob du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast oder nicht, ist erst einmal völlig egal. Wenn euer Betrieb Tarifgebunden ist, gelten die tariflichen, sonst die gesetzlichen Regelungen. Zur Abfindung: Wenn der Betrieb in die Insovenz geht oder liqidiert wird, kannst du dir das wohl abschminken, ansonsten heißt es verhandeln oder zum Arbeitsgericht. Diese sprechen heute ca. 50 % eines Bruttogehaltes pro Beschäftigungsjahr zu. Diese Abfindung muss dann aber noch bis auf einen geringen Freibetrag versteuert werden, hierfür gilt allerdings ein verminderter Steuertsatz. Wenn du weitere Fragen hast, werde ich sie nach bestem Wissen beantworten, wenn aber tatsächlich eine Kündigung im Raume steht, solltest du einen Fachanwalt für Arbeitrecht konsultieren, Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#7
|
||||
|
||||
Mit Abgabe der Steuerkarte und der Anmeldung zu den Sozialversicherern ist ein Arbeitsvertrag nach BGB zustande gekommen.
Falls du einen guten Arbeitsrechtler brauchst, könnte ich dir im Großraum HB einen empfehlen.
__________________
"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
|
#8
|
||||
|
||||
So einfach ist das mit dem Steuersatz nicht.
Es gilt die sogenannte "Fünftelregelung".
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#9
|
|||
|
|||
Hallo Jörg,
ob Arbeitsvertrag oder nicht, ist bei Deiner Betriebszugehörigkeit egal, da die Beschäftigungsdauer quasi dieses ausgleicht. Da bei Euch mehr als 10 Mitarbeiter beschäftig sind, gelten auch hier schon die Kündigungsschutzgesetze ArbG, ab § 1 KSchG. Bei Verkleinerungen oder Entlassungen wird ein Sozialplan erstellt, bei dem Betriebszugehörigkeit und andere Faktoren berücksichtigt werden, so das Du nicht ganz oben auf der Liste stehen wirst. In punkto Abfindung wird es wahrscheinlich nach den letzten Rechtsprechungen auf die schon genannten 50 % des bruttogehaltes hinauslaufen. Ich drücke Dir alle Daumen und toi toi toi. |
#10
|
||||
|
||||
Zitat:
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#11
|
||||
|
||||
Zu meiner Frage,wieviele Mitarbeiter beschäftigt sind,
bei einem Aufhebungsvetrag muß begründet werden,warum der Betreffende entlassen werden soll.
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#12
|
||||
|
||||
Zitat:
Mach.
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#13
|
|||
|
|||
...
|
#14
|
|||
|
|||
...
|
#15
|
||||
|
||||
Zitat:
Vorbereitet sein ist besser. Ich weiß,wovon ich rede.
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#16
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#17
|
|||
|
|||
...
|
#18
|
|||
|
|||
Zitat:
nicht nur bei Aufhebungsverträgen wichtig, auch bei sozial ungerchtfertigten Kündigungen ist die MA Zahl wichtig und darauf läuft es bei den Sozialplänen ja hinaus. Der Einspruch hat binnen 1 Woche beim Betriebsrat stattzufinden, die Klage auf Feststellung beim Arbeitsgericht muß max. 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen, also verpenne nicht irgendwelche Termine! |
#19
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#20
|
|||
|
|||
Hatte ich gesehen, war alles sehr kompetent.
Darum bin ich auf den BR eingegangen. |
#21
|
|||
|
|||
...
|
#22
|
||||
|
||||
Zitat:
Von der Abfindung wir der steuerfreie Anteil abgezogen (Anhängig von Lebensalter und Betriebszugehörigkeit bis zu 11k€), vom Rest wird ein Fünftel genommen und dem Jahresverdienst zugeschlagen. Hiervon wird der Steuersatz berechnet und der auf das Abfindungsfünftel entfallende Anteil mal fünf genommen. Alles zusammen ergibt dann die Steuerschuld. Dadurch, daß nur ein Fünftel der Anfindung für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen wird, ist die Jahressteuer niedriger, als wenn die Abfindung voll versteuert werden würde. Irgendjemand etwas verstanden? Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#23
|
||||
|
||||
Zitat:
Die Gerichte halten sich in dem Fall an die halbe Bruttogehalt- Regelung. Aus dem Sozialaspekt hast Du als Lediger natürlich schlechte Karten.
__________________
Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#24
|
|||
|
|||
Jörg, zu Deiner Frage mit den Kündigungsfristen hast Du Recht, ab einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
|
#25
|
||||
|
||||
Zitat:
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
|
|