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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo liebe Leute, ich habe eine Frage. Wir haben den Auftrag an unsere Werkstatt gegeben, unser Boot einzuwintern. Den Auftrag haben wir Ende November / Anfang Dezember gegeben. Heute bekamen wir einen Anruf, dass es vergessen wurde und nun der Motorblock geplatzt ist. Habt Ihr Erfahrungen damit was jetzt zu tun ist? Worauf müssen wir achten und was sind unsere Rechte? Vielen Dank für Eure Hilfe
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#2
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Die WErkstatt muss dies ihrer Versicherung melden und den Schaden reparieren oder reparieren lassen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#3
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Als erstes würde ich die Fakten sichern.....
Wann wurde der Auftrag erteilt, und wie.... (Hoffentlich schriftlich) Dann die jetzige Meldung, dass die Werkstatt eingesteht, dass sie es vergessen haben. Danach wirst Du mit denen reden müssen, wue sue den Schaden nun beseitigen wollen. Wenn Du Pech hast, löuft das azf einen Rechtsstreit aus und dann ist das oben genannte schon mal wichtig, um was handfestes zu haben.
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Gruß - Georg |
#4
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Wenn Du keine Auftragsbestätigung hast. Hast Du wohl Pech und kaufst dir einen neuen Motor.
Holger
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#5
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Wir haben eine Auftragsbestätigung. Habt Ihr Erfahrung wie die Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung ist?
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#6
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![]() Zitat:
Er muss das mit seiner Versicherung regeln bzw. für einen Neu/Ersatzmotor kümmern. Setzt natürlich voraus, dass er das wirklich auf seine Kappe nimmt.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#7
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Bisher haben wir mit dem Händler eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht. Mir geht es um die Abwicklung mit der Versicherung. Welche Rechte haben wir? Bekommen wir einen neuen Motor oder müssen wir uns mit einem gebrauchten Motor begnügen? Unser Motor hat max. 300 Betriebsstunden gehabt.
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#8
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Die Versicherung wird auf alle Fälle versuchen "billig" davon zu kommen!
Sie wird keinesfalls einen NEUEN Motor bezahlen, sondern lediglich den Schaden vom Restwert des alten Motors ersetzen. Selbst dabei werden die sogenannten "Anbauteile" die ja nicht betroffen sind, herausgerechnet, so dass "nur" der alte Motorblock als "Zeitwert" gerechnet werden wird. Ich denke, die Versicherung wird keinen neuen Block zahlen, sondern nur den Zeitwert des alten Block! (Restwert, berechnet nach Alter und Betriebsstunden) Aber selbst dazu, muss zu 100% sicher sein, dass der Versicherungsnehmer (Deine Werkstatt) zu 100% für den Schaden verantwortlich ist! Da musst Du schon noch auf eine sehr kulante Abwicklung mit Deiner Werkstatt hoffen, wenn Du da nicht draufzahlen möchtest! Ist so! Überlege Dir, ob Du nicht mit Deiner Werkstatt eine komplette Motorüberholung "günstig" vereinbaren kannst? Wenn so etwas eh in kürze fällig gewesen wäre, ist Dein "finanzieller Schaden" nicht gar so groß!
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern. |
#9
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Hallo,
ich kann mir gut vorstellen, dass die Versicherung keinen neuen Motor bezahlen wird! Warum? Die Versicherung muss den Schaden bezahlen! Aber es wurde kein neuer Motor beschädigt, sondern ein alter, gebrauchter Motor. Ggf. muss sogar noch bewiesen werden, dass der Motor (Kompression, Lager usw.) vor dem Schaden einwandfrei war? Dann wird das Thema "wirtschaftlicher Totalschaden" auch noch eine Rolle spielen! Beim Auto, wird z.B. ein Hagelschaden auch nicht zu 100% der Reparaturkosten erstattet, wenn dies dem Zeitwert des Fahrzeugs übersteigt. Gerne lasse ich mich davon überzeugen, dass Versicherungen alles sehr kulant lösen und großzügig auszahlen!
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Sportliche Grüße Tom |
#10
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Um beim beliebten Autovergleich zu bleiben:
Die Versicherung kann ja nicht einfach entscheiden, was sie zu begleichen hat und was nicht, also muss ein Gutachter her. Alternativ meldet die Werkstatt als "Verursacher" der Versicherung gleich den nötigen Aufwand, um den Schaden so zu regulieren, das der Zustand davor wieder erreicht wird. Nicht den Kopf zerbrechen, die Lage sieht doch für den Geschädigten gut aus. Wichtig: Nicht hinhalten lassen, bis sieben Jahre vergangen sind. VG Holger
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Segeln ist besser |
#11
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Ich weiß nicht, um welchen Wert es sich hierbei dreht, aber ich würde auch einen Anwalt einschalten, wenn die Versicherung ablehnt, zu bezahlen.
Wir hatten den Fall mit einem Auto. Die Versicherung wollte nur die Hälfte von dem zahlen, was ein offizieller Gutachter veranschlagt hat. Die Versicherung schickte uns den Kostenvoranschlag, von dem sie ausgegangen sind, von einer 30km entfernten kleinen Werkstatt, nicht einmal einer Fachwerkstatt, die das Auto nicht mal gesehen hatten. ![]() Das nur als kleines Beispiel, wie Versicherungen so drauf sind. Viel Glück auf alle Fälle! ![]() ![]() ![]()
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Viele Grüße, Anett Verkaufe Cascaruda 850 Stahlverdränger mit 1 Jahr Garantie auf das Getriebe! https://www.boote-forum.de/showthrea...97#post5206497 |
#12
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Wenn der Auftrag schriftlich bei Dir in Kopie vorliegt, bist Du auf der sicheren Seite, solange Dein Vertragspartner leistungsfähig ist. Ist er es nicht, hast Du ein Problem.
Gehe zum Anwalt und lasse Dich beraten. Der testest für Dich die Risikooptionen und Deine Erfolgsaussichten aus. MfG Wolfi |
#13
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Hier wird einiges durcheinander geworfen:
Anders als bei der KFZ-Versicherung hast du keinen Direktanspruch gegen die Versicherung. Du musst dich an den Verusacher halten. Dieser kann versuchen, seine Versicherung dann den Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen. Als Schaden gilt der Unterschied zwischen dem Wert des Motors vor dem Schaden und dem jetzigen Restwert. Der Schrott ist auch immer noch was wert. Hinzu kommt der Aufwand für Aus- und Einbau und Ersatzteile. Die Werkstatt könnte irgendwelche AGB haben, die die Haftung einschränken sollen. Da wäre zu prüfen, ob die wirksam sind. Fazit: mit der Werkstatt reden, sobald die anfangen sich rauszureden, einen Anwalt einschalten. Und natürlich einen Gutachter. Du trägst das Risiko zunächst alleine. Wenn die Werkstatt kooperiert, dann fließt vielleicht kein Geld, das wäre der beste Weg. |
#14
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Warum wird denn so viel spekuliert?
Frage doch erst einmal nach, nachdem der erste Schreck verflogen ist,wie der weitere Ablauf ist und bitte um eine schriftliche Bestätigung! Vielleicht ist alles ganz easy und wenn nicht dann kannst Du immer noch ..........
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot !
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#15
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Du wickelst gar nichts mit irgendeiner Versicherung ab, dein Ansprechpartner ist dein Vertragspartner. Setz dich mit dem in Verbindung und lass dir einen Vorschlag zur Klärung dieser Angelegenheit unterbreiten, nur wenn dieser Vorschlag für dich nicht akzeptabel ist und eine Nachverhandlung nicht zum Ziel führt brauchst du einen Anwalt o.ä.
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#16
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Hallo,
die Werkstatt hat sich ja gleich bei dir gemeldet als sie ihren Fehler bemerkt haben. Sie haben es nicht bis ins Frühjahr herausgezögert und man kann jetzt gleich reagieren. Das spricht schon mal ein gutes Bild für die Werkstatt. Ich würde jetzt nicht gleich die Keule auspacken. Rede mit der Werkstatt und frage wie es in ihren Augen jetzt weiter gehen soll. Ich würde nicht gleich zum Anwalt gehen und der Werkstatt auch erst mal Zeit geben um sich darum zu kümmern. Wenn dann nichts läuft kann man immer noch die Daumenschrauben anziehen. Wenn man gleich mit Druck einsteigt verhärtet es nur die Fronten und auch die kulanteste Werkstatt reagiert nicht mehr so kulant. LG. Uli
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#17
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Die Versicherung der Werkstatt wird dafür wahrscheinlich nicht
aufkommen, da das Boot sich nachweislich in Obhut der Firma befand und dies damit kein Fremdschaden im Sinne der Versicherung darstellt. So zumindest mein Kenntnisstand bei Firmenhaftpflichtversicherungen. Bin mal gespannt wie das weitergeht. Ich wünsch dir jedenfalls, dass die ganze Sache ohne großen Rechtsstreit gelöst wird.
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Gruß Jürgen ![]() |
#18
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![]() Zitat:
![]() Gruss Christian |
#19
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Zu einem Auftrag gehört auch die Annahme des Auftrages. Schriftlich.
Da die beauftragte Firma Dich informierte, das sie den Auftrag vergessen haben ist das doch ein Anerkenntnis. Kann ja mal passieren. Befrage doch erst einmal den Bootsservice, wie sie den Schaden aufnehmen wollen, ob da nicht besser ein von deren und Deiner Versicherung gleichzeitig anerkannter Gutachter mit dabei sein soll, wenn der Motor zerlegt wird etc. Jetzt zum Anwalt rennen bringt noch gar nichts, provoziert doch eher eine Abwehrhaltung. Viel Glück wünsche ich Dir.
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#20
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Ich habe in meine Werft noch nie einen Schriftlichen Auftrag erteilt.
Angerufen: Am Sonntag stell ich das Boot runter, Einwintern unterwasserschiff säubern, abstellen. Antwort: Alles Klar Spätestens Donnerstag bekomm ich Anruf: Boot steht im Winterlager.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#21
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Hi!
Ansprechpartner ist ausschließlich die Werkstatt und ob Versicherungsschutz besteht, das ist die große Frage. Ein Versicherungsfall wird es für Deine Werkstatt dadurch, dass Du Ansprüche erhebst (am besten schriftlich).
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#22
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Mein Beileid. Aber welche Versicherung sollte so einen Schaden bezahlen?
Die Wekstatt hat ja nix gemacht , oder?
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus ![]() |
#23
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![]() Zitat:
Wenn nicht hat die Werkstatt Pech und muss es aus der eigenen Tasche tragen. Den Fehler hat eindeutig die Werkstatt gemacht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#24
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Moinsen,
das ist natürlich der Gau...aber immerhin die Werkstatt hat die Situation gerade heraus zugegeben...das ist schon mal nicht selbstverständlich.Aus meiner Sicht gilt auch hier erst mal ein terminiertes Gespräch zu führen.Wenn es zu einem Ergebnis kommt welches beinhaltet den Motor wieder in den Zustand zu versetzen wie vor dem Schaden dann das ganze schriftlich bestätigen lassen und gut ist.Wenn nicht ist die Rechtslage im übrigen nicht anders als bei anderen Werkstatt Dienstleistungen. Also der übliche Weg...Gutachter..Schriftliches in Verzug setzen usw.das ganze Prozedere was wirklich niemand braucht.Ich mutmaße mal,das es hier aber zu einer friedlichen Lösung kommen wird...Bin gespannt...berichte mal... Gruß Frank
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Gruß Frank ![]() Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt
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#25
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![]() Zitat:
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Viele Grüße Olli |
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