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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 23.04.2015, 21:22
Benutzerbild von Mr-Flopppy
Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
Admiral
 
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Standard Problem gemeinsamer Mietvertrag

Ich hatte gerade ein längeres Telefonat mit einer guten Bekannten.

folgendes Problem:

Sie hat vor zwei Jahren einen Mann kennengelernt, große Liebe, und er zieht sehr zeitnah mit in ihre Wohnung. Damit alles seine Ordnung hat, stehen beide im Mietvertrag.

Die Liebe hielt nicht lange und jetzt leben beide in einer Art Wohngemeinschaft in dieser Wohnung.

Alle gütlichen Versuche ihn zum Auszug zu bewegen sind bisher gescheitert. Auch eine Klage scheint nach Aussage von Anwälten und Mieterschutzbund wenig Aussicht auf Erfolg zu haben.

Also gut, denkt sich die Dame, dann ziehe ich eben aus.

Nun kommts. Der Vermieter will ihre fristgemäße Kündigung nur akzeptieren, wenn der Ex sich damit einverstanden erklärt und ebenfalls auszieht, bzw den Mietvertrag allein übernimmt. Das tut dieser aber nicht, vernünftige Gespräche sind nicht mehr möglich, es herrscht Rosenkrieg.

Würde die Gute nicht 600 km entfernt wohnen, währe ich schon lange mit zwei drei "Umzugshelfern" da angerückt und hätte dem Kerl zum Auszug "überredet".

Es kann doch aber nicht angehen, dass die Beiden nun zusammen leben müssen bis zum Lebensende, nur weil der Typ aus verletzem Stolz und Rachsucht schlicht seine Unterschrift verweigert ?

Die Nerven liegen blank. Sie ist mittlerweile so weit, dass sie die Mitzahlungen einstellen will, um so den Vermieter zu einer Kündigung seinerseits zu "motivieren". Aber das kann es ja auch irgendwie nicht sein.

Was meint Ihr dazu? Mich würde vor allem auch die Meinung der Vermieter unter Euch interessieren.

Gruß Hubert
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  #2  
Alt 23.04.2015, 21:26
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Polnisches Umzugsunternehmen und gut ist!
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Licht ist schneller als der Schall. Deshalb wirken manche Leute so hell, bis man sie sprechen hört.
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  #3  
Alt 23.04.2015, 21:50
ferenc ferenc ist offline
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Der Vermieter hat aktuell zwei Schuldner, die er zur Zahlung heranziehen kann, er müsste verrückt sein, den Sachstand zuändern, so lange die Parteien nicht einig sind.

Und die Umzugshelfer werden wohl auch wieder gehen, zur Not von der Polizei belehrt, das sie sich zurück halten sollen.
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  #4  
Alt 23.04.2015, 21:58
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
Fleet Admiral
 
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So ist das - Vertrag ist Vertrag - besser vor dem unterschreiben nachdenken.
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  #5  
Alt 23.04.2015, 22:03
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Ja, Gewalt ist auch keine Lösung.

Ich werde morgen mal mit dem Vermieter telefonieren, um mal jenseits von kochenden Emotionen ein sachliches Gespräch zu führen.
Vielleicht kann ich den ja überzeugen seinerseits den Mietvertrag zu kündigen.

Hubert
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  #6  
Alt 23.04.2015, 22:16
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Moin Hubert,

die Forderung des Vermieters
Zitat:
Der Vermieter will ihre fristgemäße Kündigung nur akzeptieren, wenn der Ex sich damit einverstanden erklärt und ebenfalls auszieht, bzw den Mietvertrag allein übernimmt.
ist rechtens. Ebenso - leider - die Weigerung des Mitmieters die künftigen Mietzahlungen alleine zu übernehmen.
Zitat:
Vielleicht kann ich den ja überzeugen seinerseits den Mietvertrag zu kündigen.
Das ist ohne einen "echten" Grund (z.B. Eigenbedarf) auch schwierig. Aber vielleicht kann man wirklich darüber sprechen, das sie die Mietzahlungen einstellt und er auf Basis der ausstehenden Zahlungen kündigt, z.B. weil er heute besser vermieten könnte.
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Klaus


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  #7  
Alt 23.04.2015, 22:31
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Es kann doch aber nicht angehen, dass die Beiden nun zusammen leben müssen bis zum Lebensende, nur weil der Typ aus verletzem Stolz und Rachsucht schlicht seine Unterschrift verweigert ?
Ich hab als Mieter auch eine Wohngemeinschaft.
Meines Wissens nach wäre es so, daß wenn sie die Miete einstellt, jeder der Vertragspartner für die kompletten Mietzahlungen herangezogen werden kann.
Problematisch würde es werden wenn er kein Geld hat, dann ganz klar Anwalt und alle Register ziehen.
Hat er weiterhin Interesse an der Wohnung und kann sie sich auch leisten, einfach zu zahlen aufhören.
Hat sie selbst kein Geld wird es ganz einfach.

Das Gescheiteste wäre, noch mal die vorher schon kunsultierten Anwälte zu fragen.
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  #8  
Alt 23.04.2015, 22:37
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So wie ich es sehe, hat sie einen Rechtsanspruch an ihn, dass er ihrer Kündigung zustimmt. Ist so etwa ein Wegfall des gemeinsamen Zwecks, dessen wegen mal die Wohngemeinschaft begründet wurde.
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Beste Grüße

John
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  #9  
Alt 23.04.2015, 22:43
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Erschwerend kommt hinzu, dass er seinen Mietanteil auf ihr Konto überweist.

Bei völliger Einstellung der Mietzahlungen steht so auch noch Unterschlagung im Raum.

Oder könnte dieser Umstand vielleicht gar zur Klärung beitragen ?

Gruß Hubert
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  #10  
Alt 23.04.2015, 22:46
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Nö. Seinen Mietanteil kann sie ja weiterhin an den Vermieter weiterreichen.
Nur eben ihren Anteil nicht.
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  #11  
Alt 23.04.2015, 23:02
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen


Nun kommts. Der Vermieter will ihre fristgemäße Kündigung nur akzeptieren, wenn der Ex sich damit einverstanden erklärt und ebenfalls auszieht, bzw den Mietvertrag allein übernimmt. Das tut dieser aber nicht, vernünftige Gespräche sind nicht mehr möglich, es herrscht Rosenkrieg.
Ich kann mir nicht vorstellen, das deine Bekannte den Mietvertrag nicht (allein) kündigen kann. Die Kündigung gilt dann halt für beide Mieter. Anwaltlicher Rat ist da wohl die vernünftigste Sache.
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  #12  
Alt 23.04.2015, 23:05
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hat er weiterhin Interesse an der Wohnung und kann sie sich auch leisten, einfach zu zahlen aufhören.
Hat sie selbst kein Geld wird es ganz einfach.
Sind beide Arbeitnehmer mit eher unterdurchschnittlichem Einkommen. Sie konnte sich aber die Wohnung bisher auch alleine finanzieren.

Er hat weder Interesse an der Wohnung noch selbst einen Plan. Seine Weigerung scheint reine Bosheit zu sein.

Gruß Hubert
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  #13  
Alt 23.04.2015, 23:12
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Aus dem Vertrag kommt man 100 % raus , es kann ja nicht sein , das man laut Vertrag ein Lebenlang da wohnen muss . Ich würde mit der normalen Frist kündigen , dann ausziehen und dann kann der Vermieter zusehen wie er klar kommt .
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  #14  
Alt 23.04.2015, 23:12
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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Hubert, halt dich besser raus aus dem Rosenkrieg.
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  #15  
Alt 23.04.2015, 23:26
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Habe mal die Suchfunktion von Tante Gockel mit "zwei mieter einer kündigt" ausprobiert, da findet man dann interessante Aussagen von z.B. Mietrecht.org
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Gruß Jürgen
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  #16  
Alt 23.04.2015, 23:33
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StephanK14 StephanK14 ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich kann mir nicht vorstellen, das deine Bekannte den Mietvertrag nicht (allein) kündigen kann. Die Kündigung gilt dann halt für beide Mieter. Anwaltlicher Rat ist da wohl die vernünftigste Sache.
Das siehst Du falsch, eine Kündigung des Mietvertrages ist nur mit Unterschrift beider Parteien Rechtswirksam.

Ist wirklich eine verzwickte Situation, es gibt aber einen Seitens der Bekannten einen Rechtsanspruch auf Zustimmung zur Kündigung bzw. einer Haftentlassung aus dem Vertrag.

Eine andere Variante wäre eventuell das Sie einen Nachmieter für Ihren Anteil bringt.

Gruß
Stephan
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  #17  
Alt 23.04.2015, 23:42
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Hubert, halt dich besser raus aus dem Rosenkrieg.
Anders gesagt: Wer einseitig informiert ist sollte nicht urteilen.
Das ist wohl richtig. Ich kenne nur die Aussagen einer der beteiligten Parteien.

Unabhängig davon, muss es doch für oben beschriebene Situation auch eine Lösung geben, die ohne "Klopfholz" und Zahlungseinstellung auskommt.

Der Vermieter hat ja keine Schuld an dem Rosenkrieg. Aber die Situation wird über kurz oder Lang eskalieren und das kann ja auch nicht in seinem Interesse sein.

Gruß Hubert
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  #18  
Alt 24.04.2015, 06:30
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Ich bin selbst Vermieter und hatte einen ähnlichen Fall.

Wenn sich beide Seiten einig sind und die eine Partei die Wohnung weiterzahlt, Dann ist es für den Vermieter kein Problem einen der Beteiligten aus dem Vertrag zu entlassen. So war es bei mir.

Bei euch müssen sich die beiden Parteien einigen sonst kommt sie nicht raus aus dem Vertrag. Einseitige Einstellung der Zahlung würde ich nicht dazu raten.
Der Vermieter kann an eine Partei ran treten und die Nachzahlung fordern. Dies wäre dann vermutlich deine Bekannte da ja der Mann seiner Zahlung nachkommt. Dies kann zu einem riesen Schuldenberg für deine Bekannte werden.

Als 1. würde ich mal den Mann anweisen die Miete nicht mehr auf das Konto der Bekannten zu überweisen, sondern seinen Anteil direkt zu bezahlen. Dies würde ich schriftlich mit Fristsetzung machen, dann kann man weitere Zahlungen einfach zurück überweisen.

Dazu würde ich trotzdem zu einem Anwalt für Mietrecht raten. Nur dieser kann einen sauberen Ablauf durchführen.

Wenn deine bekannte Auszieht und sich eine neue Wohnung nimmt kann es sein, dass sie beide Mieten zahlen muss.
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  #19  
Alt 24.04.2015, 06:46
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Das Problem zu Lasten des Vermieters zu lösen sollte vermieden werden, er hat den Mist ja nicht angezettelt.

Wenn Deine Bekannte sich einfach mal für ein Zeitfenster ausquartiert, kann ich mir vorstellen, das er den Spaß daran verliert. Wer ist den der Vertragspartner für Energie?
Telefon?
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  #20  
Alt 24.04.2015, 06:48
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Das Problem zu Lasten des Vermieters zu lösen sollte vermieden werden, er hat den Mist ja nicht angezettelt.

Wenn Deine Bekannte sich einfach mal für ein Zeitfenster ausquartiert, kann ich mir vorstellen, das er den Spaß daran verliert. Wer ist den der Vertragspartner für Energie?
Telefon?
Ist bestimmt auch ein guter Ansatz.

Der Vermieter kann wie du richtig sagst am wenigsten dafür.
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Alt 24.04.2015, 06:52
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hab mal diesen Link gefunden

http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnung...%20Mieter.html
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Sie kann doch ausziehen und dan befristet an einen Obdachlosen untervermieten da hat der Kerl nicht lange Spaß dran.
Ausziehen sollte eh funktionieren, die Mietzahlungen einstellen ist was anderes.
Was wäre denn wenn die Damen ne neue Arbeitsstelle bekommt oder versetzt wird und es entfernungstechnisch nicht mehr klappt mit der Wohnung.
Ich bin sicher da gibt es eine Lösung für.
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  #23  
Alt 24.04.2015, 08:21
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Sie kann doch ausziehen und dan befristet an einen Obdachlosen untervermieten da hat der Kerl nicht lange Spaß dran.
Ausziehen sollte eh funktionieren, die Mietzahlungen einstellen ist was anderes.
Was wäre denn wenn die Damen ne neue Arbeitsstelle bekommt oder versetzt wird und es entfernungstechnisch nicht mehr klappt mit der Wohnung.
Ich bin sicher da gibt es eine Lösung für.
aus dem Mietvertrag kommt sie leider nur raus wenn beide Mieter und der Vermieter zustimmen.
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Ist doch klar, wenn aber ein neuer unbequemer Mitbewohner da mit einzieht kann man vielleicht was bewegen.
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Ist doch klar, wenn aber ein neuer unbequemer Mitbewohner da mit einzieht kann man vielleicht was bewegen.
Untervermietung ist laut Mietvertrag in den seltensten Fällen erlaubt.

1. muss dies dann der verbliebene Mieter nicht dulden und kann diesen einfach vor die Tür setzen
2. würde man das Problem wieder auf den Vermieter wälzen der für den Ärger zwischen den Mietparteien nichts kann.
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