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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.02.2013, 15:10
Aletheia Aletheia ist offline
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Standard Vorfahrtfrage in der STVO

Hallo BFler...

seit einiger Zeit brennt mir eine Frage unter den Nägeln, die ich nur unsicher und mit Halbwissen beantworten könnte. Vielleicht sind hier auch aktive Fahrlehrer die mir da Rat geben können.

Es geht um ein reines Wohngebiet welches am Eingang mit einem Schild "Zone 30 km/h" ausgeschildert ist.

(soweit ich weiß gilt generell "Rechts vor Links" wenn nichts anderes angeordnet ist)

Nun befinde ich mich auf dieser Straße und von rechts mündet eine Seitenstrasse ÜBER einen abgesenkten Bordstein auf "meine 30km/h" Straße. Zusätzlich ist DIESE Straße noch mit "verkehrsberuhigter Bereich" gekennzeichnet.

Nun sehe ich das so:

Da diese Straße über einen abgesenkten Bordstein (verkehrsberuhigter Bereich) in "meine" Straße mündet...müssten die Fahrzeuge die aus dieser Straße auf "meine" einbiegen wollen doch JEDEM Vorfahrt gewähren oder nicht?!

Demnach gilt an dieser von rechts einmündenen Straße in diesem Falle nicht die "Rechts vor Links" Regel für mich und ich kann weiterfahren oder nicht?!
Ich habe das nämlich bisher so gehandhabt und wurde mit bösen, kopfschüttelnden Blicken von den Fahrzeugführern aus dieser Strasse "begrüßt" und sie mussten etwas stärker abbremsen weil sie der Meinung waren ich müsste die Vorfahrt gewähren.

Wer hat denn nun Recht?
__________________
Gruß Kalle

...immer ei
ne Handbreit Wasser unterm Kiel
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  #2  
Alt 11.02.2013, 15:12
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ErNa ErNa ist offline
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Du !!!
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Viele Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard

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Alt wird man wohl, wer aber schon klug?
Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat,
aber das Denken anderen überlässt?
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  #3  
Alt 11.02.2013, 15:14
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Lese ich auch so

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RechtsVorLinks.php
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Servus Willi
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  #4  
Alt 11.02.2013, 15:21
Benutzerbild von Mabert
Mabert Mabert ist offline
Lieutenant
 
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Genauso wie Du es beschreibst ist es auch, Du hast Vorfahrt.
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Viele Grüße
Marco

Ich stolz, Deutscher zu bin.
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  #5  
Alt 11.02.2013, 15:33
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Zitat:
Zitat von Aletheia Beitrag anzeigen
Hallo BFler...

seit einiger Zeit brennt mir eine Frage unter den Nägeln, die ich nur unsicher und mit Halbwissen beantworten könnte. Vielleicht sind hier auch aktive Fahrlehrer die mir da Rat geben können.

Es geht um ein reines Wohngebiet welches am Eingang mit einem Schild "Zone 30 km/h" ausgeschildert ist.

(soweit ich weiß gilt generell "Rechts vor Links" wenn nichts anderes angeordnet ist)

Nun befinde ich mich auf dieser Straße und von rechts mündet eine Seitenstrasse ÜBER einen abgesenkten Bordstein auf "meine 30km/h" Straße. Zusätzlich ist DIESE Straße noch mit "verkehrsberuhigter Bereich" gekennzeichnet.

Nun sehe ich das so:

Da diese Straße über einen abgesenkten Bordstein (verkehrsberuhigter Bereich) in "meine" Straße mündet...müssten die Fahrzeuge die aus dieser Straße auf "meine" einbiegen wollen doch JEDEM Vorfahrt gewähren oder nicht?!

Demnach gilt an dieser von rechts einmündenen Straße in diesem Falle nicht die "Rechts vor Links" Regel für mich und ich kann weiterfahren oder nicht?!
Ich habe das nämlich bisher so gehandhabt und wurde mit bösen, kopfschüttelnden Blicken von den Fahrzeugführern aus dieser Strasse "begrüßt" und sie mussten etwas stärker abbremsen weil sie der Meinung waren ich müsste die Vorfahrt gewähren.

Wer hat denn nun Recht?

Fahr doch einfach selbst mal in die Strasse rein, wende und Du siehst dann ob da ein Schildchen steht. Wenn nicht, dann hätte ja der von links kommende Vorfahrt. Könnte man auch so sehen. Pflastersteine regeln keinen Verkehr. So, Verkehrswissenschaftler kommt ausse Büsche. Bei einer Privatstrasse oder Ein/Ausfahrt sieht das wieder anders aus.
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  #6  
Alt 11.02.2013, 15:40
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Pflastersteine regeln den Verkehr!!! Schon aus der Oberflächenbeschaffenheit kann man in dem Fall Asphalt / Pflastersteine das Vorfahrtsrecht erkennen.
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Alt wird man wohl, wer aber schon klug?
Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat,
aber das Denken anderen überlässt?
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  #7  
Alt 11.02.2013, 16:03
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Fahr doch einfach selbst mal in die Strasse rein, wende und Du siehst dann ob da ein Schildchen steht. Wenn nicht, dann hätte ja der von links kommende Vorfahrt. Könnte man auch so sehen. Pflastersteine regeln keinen Verkehr.
Hier, für dich habe ich den oben verlinkten Inhalt kopiert:

"Gem. § 8 StVO hat an Kreuzungen und Einmündungen generell Vorfahrt, wer von rechts kommt, es sei denn, dass das Vorfahrtrecht durch Verkehrszeichen (Z. 205, 206, 301, 306) gesondert geregelt ist, oder dass es sich bei der von rechts einmündenden oder kreuzenden Straße nur um einen Feld- oder Waldweg handelt. Auch der aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommende Fahrzeugführer sowie derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, kann die Rechts-vor-Links-Regel nicht für sich in Anspruch nehmen."
(Fett von mir)
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  #8  
Alt 11.02.2013, 16:18
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Hier, für dich habe ich den oben verlinkten Inhalt kopiert:

"Gem. § 8 StVO hat an Kreuzungen und Einmündungen generell Vorfahrt, wer von rechts kommt, es sei denn, dass das Vorfahrtrecht durch Verkehrszeichen (Z. 205, 206, 301, 306) gesondert geregelt ist, oder dass es sich bei der von rechts einmündenden oder kreuzenden Straße nur um einen Feld- oder Waldweg handelt. Auch der aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommende Fahrzeugführer sowie derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, kann die Rechts-vor-Links-Regel nicht für sich in Anspruch nehmen."
(Fett von mir)

Boooaaahh, dann habe ich ja wirklich Glück gehabt, daß man mir meine Fleppe bis jetzt noch nicht abgenommen hat, weil ich schon öfters den von rechts kommenden Pflasterspringern Vorfahrt gewährt habe.
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  #9  
Alt 11.02.2013, 16:23
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Ist eine der unbekannteren Regeln und führt bei uns in der Straße (nachträglich - nach Straßenumbau - angedeuteter abgesenkter Bürgersteig) und auch anderswo in Dortmund regelmäßig zu Streit und Blechschäden.
Interpretationswürdig ist eher noch, wann ein abgesenkter Bürgersteig ein solcher ist und nicht nur ein Rinnstein.
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Andreas
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  #10  
Alt 11.02.2013, 16:34
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Zitat:
Zitat von Aletheia Beitrag anzeigen

Nun befinde ich mich auf dieser Straße und von rechts mündet eine Seitenstrasse ÜBER einen abgesenkten Bordstein auf "meine 30km/h" Straße. Zusätzlich ist DIESE Straße noch mit "verkehrsberuhigter Bereich" gekennzeichnet.
Bei dieser Konstellation hast du zweimal Vorfahrt: zum einen die abgenkte Bordsteinkante, zum anderen die verkehrsberuhigte Zone.

Bis in die 80er Jahre gab es die VZ nicht und vielen Gelegenheitsfahrern ist diese "Neuregelung" noch nicht bekannt. Meistens diejenigen die ebenfalls noch nicht gepeilt haben dass die Anschnallpflicht auch auf den Rücksitzen besteht.
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Gruss Vestus
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  #11  
Alt 11.02.2013, 16:41
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Boooaaahh, dann habe ich ja wirklich Glück gehabt, daß man mir meine Fleppe bis jetzt noch nicht abgenommen hat, weil ich schon öfters den von rechts kommenden Pflasterspringern Vorfahrt gewährt habe.
Irrtümlich Vorfahrt gewähren führt in der Regel bestenfalls zu Verwirrung, nie jedoch zu Führerscheinentzug. Andersherum ist wirksamer.
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  #12  
Alt 11.02.2013, 16:48
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Ganz einfach: Wer ueber einen abgesenkten Bordstein in eine Strasse einfaehrt ist wartepflichtig. Einen abgesenkten Bordstein kann man nicht mit einer Gosse oder Regenrinne verwechseln, da er vor der Einmuendung schon vorhanden ist und im Kreuzungsbereich auf Fahrbahnniveau abgesenkt wird , danach wieder auf Bordsteinniveau angehoben wird.
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  #13  
Alt 11.02.2013, 16:50
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http://www.fahrtipps.de/verkehrsrege...er-bereich.php

Guckst du hier
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Gruß Alex
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  #14  
Alt 11.02.2013, 16:52
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Verkehrsberuhigte zonen müssen in allen Richtungen Vorfahrt gewähren. Es sei denn von einer verkehrsberuhigten Zone zweigt wieder eine strasse mit verkehrsberuhigter one ab. Dann hat rechts vorfahrt.
Grüsse
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  #15  
Alt 11.02.2013, 17:01
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Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
Ganz einfach: Wer ueber einen abgesenkten Bordstein in eine Strasse einfaehrt ist wartepflichtig. Einen abgesenkten Bordstein kann man nicht mit einer Gosse oder Regenrinne verwechseln, da er vor der Einmuendung schon vorhanden ist und im Kreuzungsbereich auf Fahrbahnniveau abgesenkt wird , danach wieder auf Bordsteinniveau angehoben wird.
http://binged.it/X2IHub
Finde ich nicht eindeutig. Die Gelenkbusse, die von rechts kommen (und damit für die von oben kommenden mit dem abgesenktem Bürgersteig von links) interpretieren sich jedenfalls in die Vorfahrt.
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Andreas
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  #16  
Alt 11.02.2013, 17:06
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Zitat:
Zitat von ErNa Beitrag anzeigen
Pflastersteine regeln den Verkehr!!! Schon aus der Oberflächenbeschaffenheit kann man in dem Fall Asphalt / Pflastersteine das Vorfahrtsrecht erkennen.
Das ist leider so nicht richtig. Aus der Oberflächenbeschaffenheit kann man keine Verkehrsregel ableiten.

Grade ist Wohngebieten findet man häufig Hauptwege die asphaltiert sind, die Seitenwege gepflastert oder gar unbefestigt. Trotzdem gilt Rechts-vor-Links.
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Gruss Vestus
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  #17  
Alt 11.02.2013, 17:11
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Soweit ich das auf dem Bild erkennen kann, fahren die Busse ueber den abgesenkten Bordstein und waeren grundsaetzlich wartepflichtig, eine besondere Beschilderung ist fuer mich nicht zu erkennen. Als Fahrlehrer unterrichte ich jetzt seit fast 40 Jahren, bin auf dem neuesten Stand in Bezug auf StVo und praktischer Ausbildung.
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  #18  
Alt 11.02.2013, 17:15
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Moin....

§ 10 StVo regelt das ziemlich eindeutig:

"Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."

Dabei bedeutet "hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist", dass ALLEN Verkehrsteilnehmern Vorrrang zu gewähren ist - auch Fußgängern, Hamstern auf Dreirädern oder was auch immer da rumkrebst.

Gruß
Thomas
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  #19  
Alt 11.02.2013, 17:16
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das ist leider so nicht richtig. Aus der Oberflächenbeschaffenheit kann man keine Verkehrsregel ableiten.

Grade ist Wohngebieten findet man häufig Hauptwege die asphaltiert sind, die Seitenwege gepflastert oder gar unbefestigt. Trotzdem gilt Rechts-vor-Links.
Was Du sagst, stimmt vollkommen. Meine Frau hat immer gesagt, meinen Humor versteht keiner. Ich werde mich bessern, wollte eigentlich nur sagen, Pflastersteine k ö n n e n ein Hinweis sein.
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  #20  
Alt 11.02.2013, 19:11
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Die Pflastersteine hat man extra für diejenigen verlegt, welche sich die Vorfahrt erzwingen. Schnell ausbuddeln und Scheibe einwerfen. Dann muß man seinen Frust nicht im Forum rauslassen.
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  #21  
Alt 11.02.2013, 19:38
Aletheia Aletheia ist offline
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Na dann bedanke ich mich bei euch allen für die regen Meinungen und Sachverhalte, danke für eure Mühen.
Bin dann doch beruhigt dass ich nichts falsch gemacht habe und nehme die bösen Blicke derer die leider falsch liegen nun anders auf....als Neid weil ICH Vorfahrt habe...

Danke
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...immer ei
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Geändert von Aletheia (11.02.2013 um 20:02 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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  #22  
Alt 12.02.2013, 08:12
brmpfl brmpfl ist offline
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Die Regelung mit dem "abgesenkten Bordstein" finde ich sowas von bescheuert:

Woran erkenne ich den bei einer geschlossenen Schneedecke?


Hajo
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  #23  
Alt 12.02.2013, 08:20
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Wenn der Bordstein nicht erkennbar ist, zählt er auch nicht.
Dann gilt ganz normal rechts vor links.

Verschneite Verkehrszeichen musss man auch nicht beachten,
wenn ihre Form nicht eindeutig ist wie z.B. Stop- oder Vorfahrtsschilder.
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  #24  
Alt 12.02.2013, 08:29
peilscheibe peilscheibe ist offline
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Verschneite Verkehrszeichen musss man auch nicht beachten, wenn ihre Form nicht eindeutig ist wie z.B. Stop- oder Vorfahrtsschilder.
Diese angebliche Eindeutigkeit von Vorfahrtsschildern ist doch gar nicht gegeben, oder sehe ich das falsch?
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  #25  
Alt 12.02.2013, 08:35
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
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Zitat:
Zitat von peilscheibe Beitrag anzeigen
Diese angebliche Eindeutigkeit von Vorfahrtsschildern ist doch gar nicht gegeben, oder sehe ich das falsch?
Zeig mir mal ein Beispiel wo diese Verkehrszeichen unmittelbar an einer abzweigenden Straße stehen.
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Gruß Thomas


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Echte Männer kauen Bienen...............

Geändert von tommes-os (12.02.2013 um 10:33 Uhr)
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