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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.08.2011, 13:58
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Standard Wegerecht für treibende Angler?

Moin Gemeinde, ich hatte letztens eine interessante Diskussion mit einem unserer motorisierten Anglern. Dabei brachte er zum Ausdruck, dass er gelernt habe (in SBF-Kurs), dass Segler/Motorboote gegenüber Anglern, die sich auf See treiben lassen, ausweichpflichtig seien. Er begründete das damit, der Angler sei dann ein "Fahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser" und damit bevorrechtigt. In den KVR konnte ich darüber nichts finden, der einzige Punkt, wo hier der Begriff "ohne/mit Fahrt durchs Wasser" vorkommt, ist die Regelung der Beleuchtung von manövrierunfähigen Fahrzeugen. Ich frage mich allerdings auch, wie er "ohne Fahrt durchs Wasser" hinbekommt, wenn er treibt. Ausweichpflicht für Segelfahrzeuge habe ich nur gegenüber anderen Segelfahrzeugen, fischenden Fahrzeugen, manövrierunfähigen und -behinderten Fahrzeugen gefunden.
Wie ist eure Meinung dazu, bzw. hat irgendjemand eine Quelle, woraus sich diese Ausweichpflicht ergibt,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #2  
Alt 11.08.2011, 14:12
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Vielleicht zählt ja ein treibender Angler als "fischendes Fahrzeug" Siggi?
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  #3  
Alt 11.08.2011, 14:14
Benutzerbild von mue
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oder zu manövrierunfähigen und -behinderten Fahrzeugen
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Gruß
Christian
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  #4  
Alt 11.08.2011, 14:15
Kölsche Jung Kölsche Jung ist offline
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Kölsche Jung eine Nachricht über ICQ schicken
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Alles Unsinn.
Egal ob Ruder- oder Motorkahn, solange er nicht ankert oder tatsächlich manövrierbehindert ist und das auch durch Sichtzeichen anzeigt muss er ausweichen wie jeder andere auch
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  #5  
Alt 11.08.2011, 14:17
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Micha° Micha° ist offline
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Siggi!

Mein Senf: Du bist manövrierfähig, er nicht;

meiner Einschätzung nach solltest Du ausweichen (auch müssen).
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Gruß, Micha.
"Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot)
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  #6  
Alt 11.08.2011, 14:20
medo medo ist offline
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Sehe ich auch so, solange das Motorboot nicht als manövrierbehindert gekennzeichnet ist, muss es ausweichen.

Zitat:
Regel 27 Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte Fahrzeuge



a) Ein manövrierunfähiges Fahrzeug muß führen

i) zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können;

ii) zwei Bälle oder ähnliche Signalkörper senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können;

iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht.

b) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ausgenommen ein Fahrzeug beim Minenräumen, muß führen

i) drei Rundumlichter senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können. Das obere und das untere Licht müssen rot, das mittlere muß weiß sein;

ii) drei Signalkörper senkrecht übereinander dort, wo sie am besten gesehen werden können. Der obere und der untere Signalkörper müssen Bälle, der mittlere muß ein Rhombus sein;

iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter Ziffer i vorgeschriebenen Lichtern ein Topplicht oder mehrere Topplichter sowie Seitenlichter und ein Hecklicht;

iv) vor Anker zusätzlich zu den unter den Ziffern i und ii vorgeschriebenen Lichtern oder Signalkörpern das Licht, die Lichter oder den Signalkörper nach Regel 30.


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  #7  
Alt 11.08.2011, 14:23
Benutzerbild von Mabert
Mabert Mabert ist offline
Lieutenant
 
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157 Danke in 86 Beiträgen
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Wobei ein "fischendes Fahrzeug", tagsüber, auch mit dem schwarzen "Stundenglas" gekennzeichnet sein muss. Ich glaube nicht das er das macht.
__________________
Viele Grüße
Marco

Ich stolz, Deutscher zu bin.
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  #8  
Alt 11.08.2011, 14:28
medo medo ist offline
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Der könnte durchaus als "Fischendes Fahrzeug" gelten, im Fragenkatalog zum SBF See wird ein solches wie folgt beschrieben:

"Ein Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen,
Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt,
welche seine Manövrierfähigkeit einschränken"

Selbstverständlich müssen dann aber die entsprechenden Signale gesetzt sein.

Zitat:
Regel 26 Fischereifahrzeuge



a) Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker darf nur die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper führen.

b) Ein fischender Trawler, das heißt ein Fahrzeug, das ein Schleppnetz oder ein anderes Fanggerät durchs Wasser schleppt, muß führen

i) zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere grün und das untere weiß, oder ein Stundenglas;

ii) ein Topplicht achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht; ein Fahrzeug von weniger als 50 Meter Länge kann ein solches Licht führen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet;

iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht.

c) Ein fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt, muß führen

i) zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere rot und das untere weiß, oder ein Stundenglas;

ii) bei ausgebrachtem Fanggerät, das waagerecht mehr als 150 Meter ins Wasser reicht, ein weißes Rundumlicht oder einen Kegel - Spitze oben - in Richtung des Fanggeräts;

iii) bei Fahrt durchs Wasser zusätzlich zu den unter diesem Buchstaben vorgeschriebenen Lichtern Seitenlichter und ein Hecklicht.

d) Die zusätzlich zu diesen Regeln in Anlage II beschriebenen Signale gelten für ein fischendes Fahrzeug, das sich in nächster Nähe anderer fischender Fahrzeuge befindet.

e) Ein nicht fischendes Fahrzeug darf die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper nicht führen, sondern nur die für ein Fahrzeug seiner Länge vorgeschriebenen.


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  #9  
Alt 11.08.2011, 14:56
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Die rechtliche Seite ist mir eigendlich egal.

Ich mach um alles was sich nicht bewegt oder bewegen kann/will einen Bogen.

Egal ob es ein treibender Angler, ein Segler bei Flaute, eine Tonne, eine Spundwand oder eine schwimmende Europalette ist.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #10  
Alt 11.08.2011, 14:58
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
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Also, ersteinmal zeigt er keinerlei Signalkörper, weder für fischende noch für manövrierunfähige Fahrzeuge.
Außerden kann er ja jederzeit seinen Motor starten und davondampfen, das tut er ja schliesslich auch, wenn er an der Stelle nicht fängt, also ist er auf gar keinen Fall manövrierunfähig,
für manövrierbehindert zitiere ich mal den Wortlaut der KVR:

g)Der Ausdruck "manövrierbehindertes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das durch die Art seines Einsatzes behindert ist, so zu manövrieren, wie es diese Regeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Der Ausdruck "manövrierbehinderte Fahrzeuge" umfaßt, ohne darauf beschränkt zu sein:

i)Ein Fahrzeug, das ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegt, versorgt oder aufnimmt;

ii)ein Fahrzeug, das baggert, Forschungs- oder Vermessungsarbeiten oder Unterwasserarbeiten ausführt;

iii)ein Fahrzeug in Fahrt, das Versorgungsmanöver ausführt oder mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder Ladung beschäftigt ist;

iv)ein Fahrzeug, auf dem Luftfahrzeuge starten oder landen;

v)ein Fahrzeug beim Minenräumen;

vi)ein Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen.

zum "fischenden Fahrzeug" die KVR:

d)Der Ausdruck "fischendes Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit einschränken, jedoch nicht ein Fahrzeug, das mit Schleppangeln oder anderen Fanggeräten fischt, welche die Manövrierfähigkeit nicht einschränken.

Ich bezweifle mal, dass eine Angel mit einem Pilker dran die manövrierfähigkeit eines Motorbootes besonders einschränkt,
Siggi
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  #11  
Alt 11.08.2011, 15:00
HansH HansH ist offline
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Hallo,
als sehr aktiver Angler - insbesondere Schleppangler - dazu einmal ein paar Zeilen:
Der Kollege hat sicher nicht recht. Eine Ausweichpflicht bestünde nur dann, wenn er ankert - oder das Zeichen "fischendes Fahrzeug - manövrierbehindert" - also die "Sanduhr" bzw. zwei mit der Spitze zueinander stehende Dreiecke setzt. Dieses Zeichen darf aber nicht willkürlich gesetzt werden, weil eine oder mehrer Angeln im Wasser keine Manövrierbehinderung ausmachen. Er kann die Angeln ja einziehen.
Ein schleppangelndes Fahrzeug darf auch nur dann die Sanduhr setzen, wenn es mittels sogenannter Planerboards - das sind letztendlich kleine Schiffchen aus unterschiedlichem Material die mit stärkeren Leinen fest mit dem Boot verbunden sind - fischt.
Schleppangelnde Fahrzeuge, die diese festen Panerboards nicht benutzen und die Ruten anderweitig im Wasser verteilen, dürfen keine Sanduhr setzen.

Nach meiner Kenntnis ist das die einzige Variante eines angelnden Motorbootes welches als manövrierbehindertes Fahrzeug das Recht so beanspruchen darf.

Die Schleppangelei nimmt in der Ostsee in den letzten Jahren stark zu, findet aber zumeist in den Monaten Oktober bis Mai statt. Da habn die meisten ihre Boote jau noch im Winterlager.
Ich kann nur dringend raten, Booten, die die Sanduhr gesetzt haben weiträumig auszuweichen. Diese Schiffchen sind sehr massiv, können 50 Meter seitlich des schleppenden Bootes laufen und durch ihre Konstruktion und in Verbindung mit den benutzen Führungsschnüren ( 1,5 . 2,0 mm stark ) sicherlich an einem zu knapp überholenden Boot Rumpf oder Maschinenschäden verursachen.
Schleppangelboote fahren mit ca. 1,2 bis 3 Knoten Fahrt.
Gruß
HansH

P.S.
Die von mir beschriebene Verfahrensweise ist zwischen den Leitungsstellen der Wasserschutzpolizei und des Bootsanglerclubs -www.bootsanglerclub.de -
abgestimmt. Ein entsprechendes Merkblatt kann beim BAC heruntergeladen werden.
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  #12  
Alt 11.08.2011, 15:08
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Die rechtliche Seite ist mir eigendlich egal.

Ich mach um alles was sich nicht bewegt oder bewegen kann/will einen Bogen.

Egal ob es ein treibender Angler, ein Segler bei Flaute, eine Tonne, eine Spundwand oder eine schwimmende Europalette ist.
Die rechtliche Seite ist mir nicht ganz egal, weil diese Leute teilweise von der Rechtmäßigkeit ihres Tun vollkommen überzeugt sind und sich lauthals beschweren, wenn sie nahebei passiert werden.
Außerden ist es bei Weitem nicht so, dass sie sich nicht bewegen sondern sie driften je nach Windstärke und -richtung ganz erheblich, sodaß man sie auch noch genau beobachten muss. Gerade deshalb versuche ich auch, ihnen möglichst weit aus dem Weg zu gehen, da bin ich zumindest bei einem Amwindkurs oder beim Kreuzen aber selbst eingeschränkt,
Siggi
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  #13  
Alt 11.08.2011, 15:09
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rubberduck rubberduck ist offline
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Ich denke, dass schon allein der Begriff fischendes Fahrzeug den hier zitierten treibenden Angler ausschliesst.

Peter
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  #14  
Alt 11.08.2011, 15:15
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Um den Zweck dieses Trööts zu verdeutlichen: Ich will hier keineswegs einen neuen Krieg Angler gegen Segler/Motorbootfahrer vom Zaun brechen und der Angler, mit dem ich diese Diskussion hatte ist einer meiner besten Kumpels und auch oft genug mein Mitsegler/Vorschoter. Mir geht es einzig darum, ob es für diese scheinbar weit verbreitete Meinung irgendeinen Hintergrund gibt oder ob die Jungs einfach einem, durchaus gefählichen, Irrtum (urban Legend) aufgesessen sind,
Siggi
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  #15  
Alt 11.08.2011, 15:15
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Als ehemaliger MoBo-Fahrer und aktiver Meeresangler (geht auch mit einem Segler) kenne ich die Problematik.

Interessant wird es, wenn an Engstellen - bei uns an der Förde in Bereich der Fahrwassertonne Nr.6 - ein halbes Dutzend Angler mit ihren Booten dort angeln.

Nach meiner Rechtsauffassung und meinem Wissen ist der Angler ausweichspflichtig, hat das Fahrwasser freizuhalten und darf dort nicht ankern.

All dieses ist mit laufender Maschine, Rücksichtnahme und etwas vorausschauendem Verhalten auch ohne weiteres möglich.

Eine Lichter- und Zeichenführung eines gewerblichen Fischereifahrzeuges darf er meines Wissens nicht führen.
Er angelt und dieses ist Hobby bzw. Freizeitgestaltung ohne wirtschaftliche Zwänge.
Ein Fischer fischt und das ist der Unterschied.
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Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #16  
Alt 11.08.2011, 15:17
thorsten k. thorsten k. ist offline
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Schönen guten Tag,

kannst du mir sagen wo das steht dass nur schleppende Fahrzeuge mit Planerboards das Stundenglas setzten dürfen?

Ich fische max mit Sideplanern und sonst mit Tauchscheiben o.ä. und führe natürlich ein Stundenglas weil auch diese Geräte mich beim manövrieren behindern.

Dachte eigentlich auf der Ostsee wäre genug Platz und alle incl. Segler könnten doch ein bisschen "mitdenken".
Wenn wir vom treibenden Boot fischen läuft mein Motor nicht und es bricht sich doch keiner einen ab wenn er dann ausweicht!!

Egal wie das rechtlich ist: Läuft ein Segler oder Sonstwer mich über wenn wir angeln gibts ein paar auf die Nase und den Rest verhandeln wir dann. Denn da ist immer genug Platz für Leute die den Kopf einschalten!!

Gruß
Thorsten
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  #17  
Alt 11.08.2011, 15:21
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Siggi,

in der Regel sind Wegerechte (Vorfahrtsregeln etc.) immer so ausgelegt, daß derjenige der besser manövrieren kann dem "Unterlegenem" ausweichen soll; allein schon weil er es besser kann.

So dämlich viele Regeln sein mögen, richten sich diese trotzdem nach diesem Rüchsichtsprinzip (wenn nicht der Kommerz mitfuchtelt).

Unterm Strich denke ich, daß Du ausweichen solltest.
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Gruß, Micha.
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  #18  
Alt 11.08.2011, 15:22
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Ich bringe bestimmt wieder etwas durcheinander, wahrscheinlich bin ich in Gedanken wieder Binnen ... Aber mir war so, als sei es verboten, sich treiben zu lassen?
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  #19  
Alt 11.08.2011, 15:23
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Zitat:
Zitat von thorsten k. Beitrag anzeigen
Schönen guten Tag,

kannst du mir sagen wo das steht dass nur schleppende Fahrzeuge mit Planerboards das Stundenglas setzten dürfen?

Ich fische max mit Sideplanern und sonst mit Tauchscheiben o.ä. und führe natürlich ein Stundenglas weil auch diese Geräte mich beim manövrieren behindern.

Dachte eigentlich auf der Ostsee wäre genug Platz und alle incl. Segler könnten doch ein bisschen "mitdenken".
Wenn wir vom treibenden Boot fischen läuft mein Motor nicht und es bricht sich doch keiner einen ab wenn er dann ausweicht!!

Egal wie das rechtlich ist: Läuft ein Segler oder Sonstwer mich über wenn wir angeln gibts ein paar auf die Nase und den Rest verhandeln wir dann. Denn da ist immer genug Platz für Leute die den Kopf einschalten!!

Gruß
Thorsten

Siehst, genau der eine Satz sagt alles......
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  #20  
Alt 11.08.2011, 15:25
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Zitat:
Zitat von thorsten k. Beitrag anzeigen

Egal wie das rechtlich ist: Läuft ein Segler oder Sonstwer mich über wenn wir angeln gibts ein paar auf die Nase und den Rest verhandeln wir dann.
Genau
Das ist die richtige Einstellung.
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  #21  
Alt 11.08.2011, 15:36
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Zitat:
Zitat von thorsten k. Beitrag anzeigen
Schönen guten Tag,

kannst du mir sagen wo das steht dass nur schleppende Fahrzeuge mit Planerboards das Stundenglas setzten dürfen?

Ich fische max mit Sideplanern und sonst mit Tauchscheiben o.ä. und führe natürlich ein Stundenglas weil auch diese Geräte mich beim manövrieren behindern.

Dachte eigentlich auf der Ostsee wäre genug Platz und alle incl. Segler könnten doch ein bisschen "mitdenken".
Wenn wir vom treibenden Boot fischen läuft mein Motor nicht und es bricht sich doch keiner einen ab wenn er dann ausweicht!!

Egal wie das rechtlich ist: Läuft ein Segler oder Sonstwer mich über wenn wir angeln gibts ein paar auf die Nase und den Rest verhandeln wir dann. Denn da ist immer genug Platz für Leute die den Kopf einschalten!!

Gruß
Thorsten
Genau das ist es, was ich hier nicht lostreten wollte, aber einige hier können wohl nich anders.
Und du kannst mir sicherlich sagen, wie ich auf mehrere hundert Meter feststellen kann, ob du mit ausgekuppelter oder mit stehender Maschine angelst,
Siggi
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  #22  
Alt 11.08.2011, 15:37
thorsten k. thorsten k. ist offline
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@boneman

schön das du das mit dem genug Platz weggelassen hast!!

Ich hab mal gelernt egal ob auf dem Wasser oder auf der Straße das man seinen Kopf benutzen muß und das nicht nur um auf sein Recht zu bestehen!!

Ich versuche niemanden zu behindern und erwarte halt auch dass das Andere genau so machen.
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  #23  
Alt 11.08.2011, 15:42
Benutzerbild von wolf b.
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Zitat:
Zitat von thorsten k. Beitrag anzeigen
Egal wie das rechtlich ist:..
Das ist nur so lange egal wie du niemanden behinderst. Muß z.B. ein Segler, der bemüht ist Höhe zu gewinnen deshalb ausweichen und verliert deshalb Höhe, ist es schlicht rücksichtslos.

... und wenn der Segler die Gorch Fock ist, möchte ich sehen wie du ihm danach eine auf die Nase gibst.
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  #24  
Alt 11.08.2011, 15:45
thorsten k. thorsten k. ist offline
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Entschuldigung das ich was in deinem Beitrag losgetreten habe.

Mir ist ja eben auch nicht ganz klar wie die rechtliche Seite ist.

Aber auf garkeinen Fall ist es ja wohl so das man einfach einen über den Haufen fahren darf und dann sagt das man Vorrrang hat.

Dachte aber auch das gerade erfahrene Bootsführer für alle Wassersportler Verständnis haben. Und dann kann man doch auch sehen ob auf dem Boot geangelt wird und ein paar Grad den Kurs ändern. Selbst wenn der Motor im Leerlauf läuft.
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  #25  
Alt 11.08.2011, 15:45
Benutzerbild von Bubi
Bubi Bubi ist offline
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Zitat:
Zitat von thorsten k. Beitrag anzeigen
Schönen guten Tag,

kannst du mir sagen wo das steht dass nur schleppende Fahrzeuge mit Planerboards das Stundenglas setzten dürfen?

Ich fische max mit Sideplanern und sonst mit Tauchscheiben o.ä. und führe natürlich ein Stundenglas weil auch diese Geräte mich beim manövrieren behindern.

Dachte eigentlich auf der Ostsee wäre genug Platz und alle incl. Segler könnten doch ein bisschen "mitdenken".
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.................................................. .......
Gruß
Thorsten

soweit hast du meine Zustimmung





Zitat:
Zitat von thorsten k. Beitrag anzeigen
Egal wie das rechtlich ist: Läuft ein Segler oder Sonstwer mich über wenn wir angeln gibts ein paar auf die Nase und den Rest verhandeln wir dann. Denn da ist immer genug Platz für Leute die den Kopf einschalten!!
und das hier disquallifiziert dich
sowohl menschlich als auch fachlich
__________________
Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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