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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wer kennt sich da aus.
Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen und der Käufer macht mit mir einen Kaufvertrag mit 10 % Anzahlung .Da er sich die 3-Tages Kennzeichen sparen möchte will er das Fahrzeug gleich zulassen und benötigt dafür alle zulassungspflichtigen Unterlagen, natürlich auch den Brief. Bei meinem jetzigen Fahrzeug habe ich das auch so gemacht, es war jedoch ein Händler.Er hat mir die Unterlagen zukommen lassen und ich habe das Fahrzeug zugelassen und dann abgeholt. Was kann mir als Privatverkäufer passieren.???? Worauf muss man achten.??? Wem gehört eigentlich das Fahrzeug.?? Dem Besitzer des Fahrzeugbriefes oder dem der das Fahrzeug in der Garage stehen hat. Grüße Martin |
#2
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Auch wenn der Käufer alle Papiere hat, ist er nicht der Eigentümer. Solange Du Ihn nicht das Auto übereignest, ist es immer noch Deins. Er ist dann der Besitzer mit allen Rechten und Pflichten...
Und das ist das Problem. Wenn er das Auto hat, angezahlt hat, dann ist es kein Diebstahl oder eine Unterschlagung. Dann geht nur der juristische Weg. Klage auf Restzahlung ![]() Der Zwischenschaden, falsch parken etc. geht bis zur Ummeldung auf deine Kappe... Sava P.S. Der Irrglaube, das der Fahrzeugbrief ein Eigentumsbeweis darstellt, ist falsch.
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http://www.facebook.com/sava.pasic |
#3
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Wenn ich das richtig verstehe, zahlt er 10%, bekommt alle Unterlagen, meldet das Fahrzeug um und zahlt den Rest dann bei Abholung? Kann m.M.n. nur eine windige Masche sein, da es auch deutlich unkomplizierter geht.
Ich hab das bisher so gehandhabt: 1. Der Käufer zahlt 100% und bekommt das angemeldete Fahrzeug mit allen Unterlagen, es wird ein Kaufvertrag mit Datum, Uhrzeit und Perso-Daten gemacht und der Käufer hat eine Doppelkarte in der der Versicherungsbeginn mit aktuellem Datum vermerkt ist (nicht "ab Tag der Zulassung"). 2. Der Käufer zahlt 100% und bekommt das stillgelegte Fahrzeug mit allen Unterlagen, Kaufvertrag wie oben.
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Gruß, Jörg!
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#4
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hallo
ich würde mich auf die 10 % nicht einlassen da im schlimmsten Fall du die anderen 90 % einklagen mußt und daß kann sich hinziehen Gruß howie |
#5
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Ups, hatte ich vergessen zu erwähnen. Das Fahrzeug ist abgemeldet und steht an einem sehr sicheren Ort. Auch würde ich Ihm das Fahrzeug erst aushändigen nach voller Bezahlung.Meine Bedenken richten sich nur dahingehend das er den Brief besitzt.Kann er damit Unfug anrichten .????
Martin |
#6
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Richtig!
100% Taler auf den Tisch und null Kennzeichen!! Meine Frau hat die Choose durch: Für vier Monate Parktickets, mehrere Anhörungsbögen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Abstand. Dazu noch Beiträge für die Versicherung latzen.... ![]() War Klasse- bin dann zum Schluss nach Celle gegurkt und hab die Kennzeichen abmontiert und die Papiere aufbieten müssen. ![]()
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....und immer eine handbreit... Kai ![]() --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#7
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Der Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der Eigentumsnachweis sonst nichts!
Wer den besitzt ist von Amtswegen her Eigentümer. Du musst dann beweisen das es nicht so ist und das ist immer schwer. Also mache es wie ich es handhabe. Nur Bares ist wahres erst die Kohle (alles) dann die Papiere und Fahrzeug. Die Kurzzeitkennzeichen wird von jeder Versicherung wenn ein Folgevertrag entsteht verrechnet so das nur die Gebühr bei der Zulassungstelle und die Kosten der Kennzeichen entstehen. Ergo lass dich nicht auf solche, wie ich finde, dubiose Geschäfte ein.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#8
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Und die Übergabe des Fahrzeuges kannst du bei einer Bank machen (Je nachdem was das Auto kostet). Dann kannst du das Geld gemeinsam mit dem Käufer in den Einzahlungsautomaten stecken und weiß das es echt ist.
Als ich im Herbst auf der Zulassungsstelle war und mein neues Auto angemeldet habe hab ich mich mal erkundigt ob den der Anhänger meines Bootes das ich im Frühjahr 2010 verkauft habe bereits umgemeldet ist, war leider nicht so...
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#9
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Unter der Voraussetzung, dass man das Fahrzeug an einem sicheren Ort einbehält, bis die Restzahlung erfolgt ist, kann man einen Vertrag unter Eigentumsvorbehalt schließen. Man vereinbart dann, dass bis zur Zahlung der Restsumme das Fahrzeug im Eigentum bleibt.
Ich würde, wenn, eine höhere Anzahlung verlangen. 20 oder 30% halte ich für sinnvoll. Übergabe des Restbetrages direkt bei der Bank. Ansonsten niemals ein zugelassenes Fahrzeug aus den Händen geben. Im Übrigen; wer schon keine Lust hat oder keine Möglichkeiten findet, ein Kurzzeitkennzeichen zu beschaffen, der wird später auch 1.000 Gründe finden, den Restbetrag nicht zu leisten. In der heutigen Zeit sind Zulassungsstellen und Schildermacher mindestens 1 Mal die Woche für die arbeitende Bevölkerung da. Selbst ich schaffe es Fahrzeuge an- und abzumelden. In der letzten Woche von 2010 genau so gemacht; trotz 10-12 h Arbeit täglich.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#10
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Wann will er denn die restlichen 90% zahlen?
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#11
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Es gibt noch eine weitere Option (habe ich schon mehrmals so gemacht): Die Abmeldung von Kfz erfolgt tagesgenau, heißt, am Tag der Abmeldung ist das Fahrzeug trotz entsiegelter Kennzeichen noch bis 0:00h zugelassen und versichert.
Allerdings sind nur Fahrten von/zur Zulassungsstelle und im gleichen sowie angrenzenden Kreisen zulässig. Im Falle einer Kontrolle wg. fehlender Siegel gilt die Abmeldebescheinigung sowie HU und AU als Nachweis. Also 100% Kaufpreis kassieren, Auto gemeinsam abmelden, Käufer fährt damit nach Hause (sofern im gleichen / benachbarten Kreis). siehe: http://kostenlos.freepage.de/gesetze...o/23stvzo.html, Satz 4: Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#12
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Viele haben das wohl nicht gelesen.
![]() Aber: was ist, wenn es ihm nur um die Original-Papiere geht? Vielleicht um ein gestohlenes Fhzg. (oder Unfallwagen) wieder "salonfähig" zu machen? Dein Auto ist ja abgemeldet und wird auch ohne Papiere nicht so schnell wieder angemeldet, da fällt das dann auch wahrscheinlich nicht so schnell auf. ![]() Interessant wäre bei obiger Überlegung um was für ein Fhzg. bzw. welchen Fahrzeugwert reden wir hier eigentlich? Hast du mal seinen Ausweis gesehen? Oder nach seinem Namen gegoogelt? Hattest du überhaupt persönlichen Kontakt? Wenn er zulässt, will er doch das Auto schnellstmöglich haben und muss die 90% ohnehin am gleichen auf den Tisch legen. Warum macht er das nicht bei Abholung der Papiere? Folglich: Erst Zahlen, dann Übergabe Papiere und Fahrzeug. Das ist das einzig Wahre. Anzahlung nur um zu Reservieren und damit die Kaufabsicht zu bekräftigen.
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gregor ![]() |
#13
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Wie weit wohnt der Käufer denn weg? Der soll dir das Geld überweisen und du schickst ihm den Brief, oder er fährt halt 2 mal. Ganz einfach.
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#14
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![]() Zitat:
Früher gab es den KFZ-Brief, da war das so. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht unter Punkt C4c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#15
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![]() Zitat:
.... das hat man früher immer so gesagt, wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug. Ist anscheinend nicht (mehr) so! http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#16
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![]() ![]() ![]() ![]() Was machst du wenn er das Fahrzeug nicht ummeldet ?
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Hier könnte mein Name stehen!!!
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#17
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Ach jetzt sei doch nicht so kleinlich...das ist dann halt bissi Lehrgeld
![]() Manche brauchens halt Hartcore ![]() |
#18
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100% bezahlen dann das abgemeldet Auto abholen! Alles andere ist nur mit Stress verbunden!!
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#19
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Moin,
Offenbar jeder, der hier was abgesondert hat. Soviel paranoiden Schmarrn auf einen Haufen habe ich echt lange nicht mehr gelesen. Wahrscheinlich lassen die meisten der Schreiber hier auch mindestens drei grimmig aussehende Kumpels der 120Kg-Klasse auflaufen, wenn es an die Übergabe geht, nur für den Fall, daß der Käufer nochmal nachverhandeln will. ![]() Zitat:
- Nachdem sich der Interessent bei mir gemeldet hat und seine Kaufabsicht kundgetan hat, schicke ich ihm per mail einen vorausgefüllten Kaufvertrag zu. Er füllt seine restlichen Daten aus, mailt/faxt das Ding zurück und überweist die vereinbarte Anzahlung. - sobald die auf meinem Konto eingetrudelt ist, stecke ich ZB 1+2 und HU-/AU-Bescheinigungen in einen Umschlag und schicke sie ihm, nötigenfalls noch ergänzt mit einer Bestätigung für die Zulassungsstelle, daß die Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit der im Brief übereinstimmt.[ok, letzteres wird bei Dir nicht viel helfen] - Jetzt kann er die Kiste zulassen, sich in einen Zug schwingen und herfahren. Er reicht die restliche Kohle rüber, wir bauen seine Kennzeichen an und er zieht glücklich von dannen. Feddich... Zitat:
mfg Martin (VW Service-Betrieb)
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#20
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![]() Zitat:
Der Verkäufer eines Fahrzeuges hat gegenüber der Zulassungsstelle eine Anzeigepflicht bei Veräußerung seines Fahrzeuges. (Weiß bloß kaum jemand). Einfach 1 Woche nach Verkauf formlos die Veräußerung des Fahrzeuges der Zulassungsstelle und der Versicherung anzeigen, jeweils mit Kopie des Kaufvertrages. Die kümmern sich dann schon um den Delinquenten...glaub mir...Da versteht weder die Zulassung noch die Versicherung Spaß. Deswegen ist es auch mit Kaufvertrag und Perso kein Problem ein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen/zu übergeben. ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#21
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Wenn der Käufer genau so ehrenwerte Absichten hat, wie er sie von dir erwartet, kann er auch 100 % überweisen
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#22
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Ingo das siehst du falsch! Der Wagen ist so lange angemeldet, bis er ab-umgemeldet ist. Auch wenn du eine Veräusserungsanzeige ausgefüllt hast. Der Versicherung und die Zulassungsstelle kümment sich ummen Sch.. Zahlen muß der Versicherungsnehmer
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Hier könnte mein Name stehen!!!
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#23
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![]() Zitat:
...Micha, meine Hasen (ja auch der Dankedrücker ![]() Kurzversion: ICH HABE RECHT! (Nein, ich schreie nicht rum) Langversion: Ich hatte ein Fahrzeug angemeldet verkauft. Nachdem der Verkäufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hatte, bekam ich die folgenden Aussagen. Und es hat funktioniert. Ich bekam umgehend die seit dem Verkaufszeitpunkt fälligen Beträge für Steuer und Versicherung zurück. Und der Käufer bekommt die Rechnung. ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#24
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Jaein... mein Oberhasi.
![]() ![]() ![]() Solange die Mühle angemeldet ist, läuft ALLES (nicht geschrien ![]() Im Grunde kannst du noch nicht mal die Versicherung kündigen, weil nach dem Pflichtversicherungsgesetz kein Auto ohne Versicherungsschutz rumfahren darf. Aber die Zulassungsstelle kümmert sich. Entsiegelt aber deswegen m.W. keine Kennzeichen. Aber nur wenn das gemacht wird, bist du außen vor.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#25
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![]() Zitat:
![]() ![]() Dir ist schon klar, was man mit den Originalpapieren macht / machen könnte? Dir ist bekannt, dass viele Totalschäden nur wegen der Papiere angekauft werden, wobei die ausdrücklich nicht entwertet sein dürfen? Ich kann ja mal ein bisschen Werbung für dich machen, schick mir mal deine Adresse! ![]() ![]() ![]()
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gregor ![]() |
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