boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 35 von 35
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 11.01.2010, 16:51
Twinmonster Twinmonster ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: M´gladbach
Beiträge: 76
Boot: Fairline Targa 39
118 Danke in 48 Beiträgen
Standard ABRECHNUNG HEIZKOSTEN... hat jemand ne Idee

Hallo zusammen!

Wir haben ja so einige hele Köpfe hier im Forum und ich brauch mal nen Tip, wie ich mein Probem geöst bekomme.

Es geht um nen gewerblichen Mietvertrag. Mieter Erdgeschoss, Ladenlokal 6 Tage die Woche 9 Stunden geöffnet, normale Holztüre, normale Kundenfrequenz für seine Branche von drei bis vier Kunden / Stunde.

Dann ich, 1. Etage, Lager und Ausstellung, komme vielleicht 3 bis viermal die Woche dorthin, mach 1 mal im Monat nen Lagerverkauf für drei Tage, bin also eher selten da.

Dachgeschoss, Student, Jungdesigner, ständig bekifft, braucht eh keine Heizung, hat auch keine, grillt auf´m Dachboden oder heizt mit Strom. Der ist also egal.

Nun hat das Haus im keller nen Zentralofen und der macht warmes Wasser für ´s EG und 1.OG, wir beide heizen mit Hallenlüftern, durch deren Kühler das warme wasser zirkuliert und je nach Bedarf mit Stufe 1 bis 3 die Lüfter dahinter eingeschaltet werden.

Die Dinger heizen wie Hölle. Du kommst morgens ins Lager, stellst 10min auf 3, danach läßt du den ganzen Tag auf 1 gemütlih und vorallem angenehm leise weiterlaufen.

Nun zum Problem, wie kann der Verbrauch GERECHT gemessen werden?!?!

Duchflussmengenmesser, Betriebstundenzähler, Raumthermostate??

Bis jetzt war ne fifty fifty Regelung existent, aber letzte Woche war der Tank leer und ich war in der Heizsaison vielleicht mal an 14 Tagen im Lager.

Da fehlt mir irgendwie das Verständnis dafür.
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 11.01.2010, 17:02
Benutzerbild von lollipop
lollipop lollipop ist offline
Captain
 
Registriert seit: 25.12.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 524
Boot: Bavaria 29 DC
3.913 Danke in 1.093 Beiträgen
Standard

guck mal HIER
bestens beschrieben
__________________
Uwe
ich suche nicht mehr, ich hab ein...
..,=====,o00o
//__l_l_,\____\,__
l_---\_l__l---[]lllllll[]
_(o)_)__(o)_)--o-)_)___.....Wassertaxi
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 11.01.2010, 17:23
Twinmonster Twinmonster ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: M´gladbach
Beiträge: 76
Boot: Fairline Targa 39
118 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Hallo Uwe!
Nein, kannste vergessen. Das sind die Dinger, die bei Heizkörpern zum Einsatz kommen. Diese Gebläseheizungen kann aber in dieser Form nicht gemessen werden.

Meine Idee ist halt ne Mischkalkulation aus Durchflussmenge am Rohr und Betriebstundenzähler am Gebläse. Damit sollte es einigermaßen fair aufgeteilt sein. Die qm sind im EG und 1.OG gleich.
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 11.01.2010, 17:26
Benutzerbild von Kapi
Kapi Kapi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.12.2008
Ort: Hillerse LK Gifhorn
Beiträge: 302
Boot: Örnvic Konsolen Boot 4,40 m , 50 PS
Rufzeichen oder MMSI: PAAAPAAA
1.069 Danke in 359 Beiträgen
Standard

Mit Wärmemengenzählern , diese messen die Temperaturdifferenz von Vor- und Rücklauf und den Durchfluß und berechnen so die entnommene Energie .

Guckst Du hier : http://www.pumpendiscounter.de/Reiga...?refid=Froogle
__________________
.


lg

Heiko
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 11.01.2010, 17:28
Benutzerbild von Kapi
Kapi Kapi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.12.2008
Ort: Hillerse LK Gifhorn
Beiträge: 302
Boot: Örnvic Konsolen Boot 4,40 m , 50 PS
Rufzeichen oder MMSI: PAAAPAAA
1.069 Danke in 359 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lollipop Beitrag anzeigen
guck mal HIER
bestens beschrieben
Die dinger sind für Heizkörper nicht für Hallenheizer
__________________
.


lg

Heiko
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 11.01.2010, 17:37
Benutzerbild von lollipop
lollipop lollipop ist offline
Captain
 
Registriert seit: 25.12.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 524
Boot: Bavaria 29 DC
3.913 Danke in 1.093 Beiträgen
Standard

die Dinger gibt es in der gleichen Form für Heizrohre die zum Lüfter führen.

die Lagerhalle meines Kumpels hat fünf Unterteilungen, jeder hat ein- oder zwei
Heizlüfter. Von der Heizung geht nur ein Rohr durch alle "Räume".
Von diesem Rohr gehen einzelne Rohrleitungen zu dem Lüfter.
An diesen Rohrleitungen ist das Verdampferröhrchen angebracht.
__________________
Uwe
ich suche nicht mehr, ich hab ein...
..,=====,o00o
//__l_l_,\____\,__
l_---\_l__l---[]lllllll[]
_(o)_)__(o)_)--o-)_)___.....Wassertaxi
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 11.01.2010, 17:52
Benutzerbild von Kapi
Kapi Kapi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.12.2008
Ort: Hillerse LK Gifhorn
Beiträge: 302
Boot: Örnvic Konsolen Boot 4,40 m , 50 PS
Rufzeichen oder MMSI: PAAAPAAA
1.069 Danke in 359 Beiträgen
Standard

Die hauen aber nicht richtig hin , da sie nur auf dem Verdunsterprinzip arbeiten .Bei Heizkörpern OK aber bei Rohren klappt das nicht , die registrieren ja nich t wieviel der Lüfter da oben abnimmt . ( Stufe 1-2-3) Und meines wissens gibt es die nur von Abrechnungsfirmen .

Mit den Wärmemengenzählern kannst Du die Abrechnung dann selbst machen , die Zählen in abrechenbaren Einheiten Mwh oder Kwh .
__________________
.


lg

Heiko
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 11.01.2010, 20:23
Twinmonster Twinmonster ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: M´gladbach
Beiträge: 76
Boot: Fairline Targa 39
118 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Heiko, ich glaube, das ist genau wonach ich suche.

Laut Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet, eine Heizung zur Verfügung zu stellen und die ist ja auch da. Aber was eben die Verbräuche angeht, muss ne Abrechnungsmethode her.

Zwei von diesen Wärmemengenzählen und ich denke mal, das ergibt ne halbwegs faire Abrechnung.

Mal schauen, was mein Mietkollege aus dem Erdgeschoss sagt, den ich zur Zeit ja noch mitfinanziere....
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 11.01.2010, 20:51
Benutzerbild von immermutig
immermutig immermutig ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2009
Ort: ÖSTERREICH
Beiträge: 2.140
Boot: Bayliner 300; Honwave
2.889 Danke in 1.248 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Twinmonster Beitrag anzeigen
Heiko, ich glaube, das ist genau wonach ich suche.

Laut Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet, eine Heizung zur Verfügung zu stellen und die ist ja auch da. Aber was eben die Verbräuche angeht, muss ne Abrechnungsmethode her.

Zwei von diesen Wärmemengenzählen und ich denke mal, das ergibt ne halbwegs faire Abrechnung.

Mal schauen, was mein Mietkollege aus dem Erdgeschoss sagt, den ich zur Zeit ja noch mitfinanziere....
höchstwahrscheinlich nicht sehr erfreut
__________________
LG. Hans
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 11.01.2010, 20:57
Twinmonster Twinmonster ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: M´gladbach
Beiträge: 76
Boot: Fairline Targa 39
118 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
höchstwahrscheinlich nicht sehr erfreut
Selbst wenn ich beide Wärmemengenzähler selber zahlen würde, hätte ich sofort Geld verdient... 1000 Liter Öl für 14 Tage sind mir definitiv zu viel!!!

Ich werd ihm einfach erklären, dass Daisy jetzt wegzieht, das schöne Wetter nicht mehr weit ist und ich bald Geld für die erste Bootstankfüllung brauche...
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 11.01.2010, 21:09
Benutzerbild von michav8
michav8 michav8 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.08.2002
Ort: auf See
Beiträge: 4.475
Boot: Hatra 708 / Wellcraft 233 eclipse/Trave 470/Dehler 31
2.857 Danke in 1.386 Beiträgen
Standard

Hallo !

Zitat:
1000 Liter Öl für 14 Tage


Fährt er einen Diesel ?


MfG Michael


PS ich habe auch ne' 300 qm Halle mit ober aufgeführten Gebläse + Wärmemengenzähler, funktioniert gut !
__________________
http://www.boote-forum.de/image.php?type=sigpic&userid=376&dateline=11
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 11.01.2010, 22:13
Twinmonster Twinmonster ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: M´gladbach
Beiträge: 76
Boot: Fairline Targa 39
118 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Geliefert wurden Ende Oktober 2000Liter und jeder hat die Hälfte gezahlt. Seit dem läuft bei ihm halt jeden Tag die Heizung. Bei mir aber gerade mal addierte 14 Tage, an denen ich mit Heizung im Lager war. Und Samstag war der Tank leer....

Als er gestern mit dem Argument kam, es wäre ja mein Problem, dass ich nicht täglich im Lager bin, hab ich ihm vorgeschlagen meine 36 Fenster zu öffnen und das Heizgebläse auf 3 zu stellen. Fand er garnicht lustig
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 11.01.2010, 22:42
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Grundsätzlich können Heizregister nur mit Wärmezählern gemessen werden. Es muß vor Ort gecheckt werden, ob die Heizkreise getrennt oder ob Wärmezähler sinnvoll eingesetzt werden können.

Dann hast Du sicherlich einen Gewerbemietvertrag, d.h. für Dich und Deinen Nachbarn gilt nicht die Heizkostenverordnung. Also ggfls. Änderung des Mietvertrags vereinbaren.

Sprich doch einfach Deinen Vermieter an, dass Du eine verbrauchabhängige Abrechnung bekommen möchtest.
Dann stimmst Du Dich mit Deinem Mitmieter ab, ob er das genauso sieht. Wenn alle Beteiligten mitspielen, kannst Du mir eine PN mit Deinen Vermieterdaten schicken. Ich schicke Euch meinen Außendienstkollegen vorbei, der Euch ein vernünftiges Angebot macht.
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 11.01.2010, 22:43
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 07.01.2006
Ort: Göttingen u.a.d.Wasser.
Beiträge: 1.983
Boot: Hardy 20 Familie Pilot
Rufzeichen oder MMSI: EY DIGGA, bring Bier mit
5.891 Danke in 2.088 Beiträgen
Standard

....das war doch aber mal ein richtig konstruktiver Vorschlag.
Jetzt ist er mit Sicherheit eher bereit einen Wärmemengenzähler einbauen zu lassen.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 12.01.2010, 12:25
Twinmonster Twinmonster ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: M´gladbach
Beiträge: 76
Boot: Fairline Targa 39
118 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Halo Stefan!

Das habe ich schon hinter mir. Getrennt werden kann nicht, da nur 1 Brenner im Keller steht. Vermieter will alles billig machen und kauft entweder bei ebay oder beim Autoverwerter Also bin ich jetzt auf die Barrikaden und hab mit Einstellung der Mietzahlungen gedroht, wenn nicht lt. Mietvertrag ne ordentliche Abrechnung kommt. Rechtlich nicht haltbar, mir aber egal.

Nun will er mit dem zweiten Mieter sprechen und wenn dieser einer von mir vorgeschlagenen 1/3 (ich) zu 2/3 (er) Teilung nicht zustimmt ( was sicherlich auch nur eine halbherzige Notlösung wäre ) dann müssen eben Zähler rein.

In diesem Falle komme ich gerne auf dein Angebot zurück.

Frank
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 12.01.2010, 12:34
Twinmonster Twinmonster ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: M´gladbach
Beiträge: 76
Boot: Fairline Targa 39
118 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
....das war doch aber mal ein richtig konstruktiver Vorschlag.
Jetzt ist er mit Sicherheit eher bereit einen Wärmemengenzähler einbauen zu lassen.

Sag mal, bist Du schon fertig mit Schnee wegschaufeln und hast Langeweile, oder was in aller Welt bringt jemanden dazu, solche Beiträge zu schreiben??
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 12.01.2010, 13:09
rolopolo rolopolo ist offline
Vize Admiral
 
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 469
1.547 Danke in 828 Beiträgen
Standard

Ich habe mal von einem Urteil gehört, dass folgendes besagte:

Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Erstellung einer ordentlichen Abrechnung nicht nach, kann der Mieter davon ausgehen, dass keine Heizkosten entstanden sind und hat somit ein Anrecht auf Erstattung der Vorrauszahlungen.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 12.01.2010, 13:11
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.05.2002
Ort: MH a.d. Ruhr, Revier: südl. Maasplassen
Beiträge: 3.877
Boot: Quicksilver Activ 535 Open + Mercury 100 EFI
Rufzeichen oder MMSI: DD5148 / 211540300
4.728 Danke in 2.057 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen
Ich habe mal von einem Urteil gehört, dass folgendes besagte:

Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Erstellung einer ordentlichen Abrechnung nicht nach, kann der Mieter davon ausgehen, dass keine Heizkosten entstanden sind und hat somit ein Anrecht auf Erstattung der Vorrauszahlungen.
Achtung: hier sind m.W. gewerbliche Mieter (wie hier) und Privatpersonen deutlich zu unterscheiden. Das deutsche Recht schützt in erster Linie den privaten Verbraucher.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 12.01.2010, 13:19
Benutzerbild von kmdx
kmdx kmdx ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 28.09.2007
Beiträge: 793
665 Danke in 301 Beiträgen
Standard

dennoch müssen nebenkostenabrechnungen nachvollziehbar sein. es muss also plausibel gemacht werden, wie der geforderte betrag zustande kommt. bei einem derart ungleichen nutzungs- und heizverhalten wie oben beschrieben ist die aufteilung zu gleichen teilen nicht nachvollziehbar. dass eine lagerhalle regelmäßig anders beheizt wird als ein ladengeschäft liegt auf der hand.
als erste anlaufstellen kämen in frage:
-verbraucherzentrale
-schiedsstelle der ihk
-der fach(!)-anwalt deines vertrauens. eine erstberatung nach stundenhonorar könnte im endeffekt mehr sparen, als sie kostet.

die rechnungen über die nebenkosten dürften u.U. von dir zurückgewiesen werden, weil sie nicht nachvollziehbar sind.

soweit mein senf dazu
__________________
der frühe Vogel kann mich mal...
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 12.01.2010, 13:55
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.461 Danke in 1.537 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Twinmonster Beitrag anzeigen
Also bin ich jetzt auf die Barrikaden und hab mit Einstellung der Mietzahlungen gedroht, wenn nicht lt. Mietvertrag ne ordentliche Abrechnung kommt. Rechtlich nicht haltbar, mir aber egal.

Nun will er mit dem zweiten Mieter sprechen und wenn dieser einer von mir vorgeschlagenen 1/3 (ich) zu 2/3 (er) Teilung nicht zustimmt ( was sicherlich auch nur eine halbherzige Notlösung wäre ) dann müssen eben Zähler rein.

In diesem Falle komme ich gerne auf dein Angebot zurück.

Frank
Gewerbemietvertrag. Sicher habt Ihr eine Nettomiete zzgl. Nebenkosten, den Verteiler kann der Vermieter vons ich aus "nach billigem Ermessen" aufteilen. Kürzen kannst Du da aber rechtlich rein gar nichts, es sei denn Du hast dazu mal Details aus Deinem Mietvertrag...

Zitat:
Zitat von kmdx Beitrag anzeigen
dennoch müssen nebenkostenabrechnungen nachvollziehbar sein. es muss also plausibel gemacht werden, wie der geforderte betrag zustande kommt. bei einem derart ungleichen nutzungs- und heizverhalten wie oben beschrieben ist die aufteilung zu gleichen teilen nicht nachvollziehbar. dass eine lagerhalle regelmäßig anders beheizt wird als ein ladengeschäft liegt auf der hand.
als erste anlaufstellen kämen in frage:
-verbraucherzentrale
-schiedsstelle der ihk
-der fach(!)-anwalt deines vertrauens. eine erstberatung nach stundenhonorar könnte im endeffekt mehr sparen, als sie kostet.

die rechnungen über die nebenkosten dürften u.U. von dir zurückgewiesen werden, weil sie nicht nachvollziehbar sind.

soweit mein senf dazu
Verbraucherzentrale bei Gewerbemieter???
Im Gewerbe kann man auch keine Nebenkosten zurückweisen, es sei denn es gibt Regelungen dazu im Mietvertrag...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 12.01.2010, 15:03
Benutzerbild von kmdx
kmdx kmdx ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 28.09.2007
Beiträge: 793
665 Danke in 301 Beiträgen
Standard

dann verweise ich nochmal ausdrücklich auf die Heizkostenverordnung §4 Abs.1 und 4. die gilt soweit ich mich entsinne für alle zentralbeheizten gebäude.

§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung


(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
(3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen. Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch wie Schwimmbäder oder Saunen.
(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtung zu verlangen

bei heizkostenabrechnung NUR nach fläche, wenn keine verbrauchserfassung stattfindet, steht dem mieter ein kürzungsrecht i.h.v. 15% zu (§12)


darüberhinaus ist jede rechnung, ob privat oder geschäftlich, u.a. prüfbar zu gestalten, ansonsten darf sie zurückgewiesen werden. das OLG celle hat aber mal entschieden, dass das binnen zwei monaten zu erfolgen hat, wenn ich nicht irre.
__________________
der frühe Vogel kann mich mal...

Geändert von kmdx (12.01.2010 um 15:10 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 12.01.2010, 16:23
Twinmonster Twinmonster ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.04.2009
Ort: M´gladbach
Beiträge: 76
Boot: Fairline Targa 39
118 Danke in 48 Beiträgen
Standard

Wir haben nen Standart MIETVERTRAG FÜR GEWERBERÄUME, den Du in jedem Zeitschriftenladen für nen Euro kaufen kannst.

vermietete Fläche: gemäß Plan, ca. 340qm Beheizte Fläche: gemäß Plan, ca. 340 qm

Heizkostenvorschuss ist keiner vereinbart. Vermieter stellt die Hardware, also Brenner und Heizkörper oder Gebläse und wir, die zwei Mieter kaufen auf eigene Rechnung das Öl.

Solange ein ungefähr gleichbleibender Verbrauch da ist, passt das ja auch. Was fahre ich ne fette Fairline, hab ein Auto mit 550PS und scheiss mich dann wegen 100 Euro an. Find ich unpassend.

Aber hier wird wirklich das Lager mit dem Einzelhandel gleichgesetzt und das kostet mich einige tausend Euro.

Zu klären ist jetzt nur noch, wer die Einrichtung dieses Abrechnungssystems bezahlen muss. Ist das Sache des Vermieters, oder zahl ich die Wärmemengenzähler selber??
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 12.01.2010, 19:19
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von kmdx Beitrag anzeigen
dann verweise ich nochmal ausdrücklich auf die Heizkostenverordnung §4 Abs.1 und 4. die gilt soweit ich mich entsinne für alle zentralbeheizten gebäude.

§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung...
Die HKVO gilt nur für Wohnungen - Gewerbemieter können alles vereinbaren.

Zitat:
Zitat von Twinmonster Beitrag anzeigen
Wir haben nen Standart MIETVERTRAG FÜR GEWERBERÄUME, den Du in jedem Zeitschriftenladen für nen Euro kaufen kannst.
...
Zu klären ist jetzt nur noch, wer die Einrichtung dieses Abrechnungssystems bezahlen muss. Ist das Sache des Vermieters, oder zahl ich die Wärmemengenzähler selber??
Wie gesagt - Gewerbe. Separat vertraglich mit dem Vermieter regeln.

Bei Wohnraum gilt: Die Infrastruktur (Vorrüstung für Wärmezähler) ist Sache des Vermieters, die erforderlichen Wärmezähler können gemietet werden (bedingt umlagefähig). Kauft der Vermieter die Wärmezähler (Eichzeit 5 Jahre), kann er parallel eine Wartungsvertrag abschließen (umlagefähig).
Die Abrechnungskosten für die Abrechnung der Heiz- und Heiznebenkosten sind umlagefähig, die Abrechnungskosten für andere Betriebskosten sind nicht umlagefähig.
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 12.01.2010, 19:21
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.418 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Du hast doch sicherlich eine elend lange Laufzeit im Mietvertrag stehen. Mietvertrag ändern, einen eigenen Ölkessel einbauen, zwei Öluhren an den Tank, Ölkosten aufteilen, fertig.
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 13.01.2010, 00:17
Benutzerbild von kmdx
kmdx kmdx ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 28.09.2007
Beiträge: 793
665 Danke in 301 Beiträgen
Standard

gern geschehen, gern geschehen.
hab ich mich wieder hinreißen lassen...ein letzter versuch also.

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Die HKVO gilt nur für Wohnungen - Gewerbemieter können alles vereinbaren.

das steht konkret wo? im mir vorliegenden kommentar steht jedenfalls dazu "Sie sind gleichermaßen im Gewerbe- wie auch im Wohnraummietrecht relevant, weil die Heizkostenverordnung über § 2 HeizKVo unabhängig von der Art der Nutzung zur Anwendung kommt."
im übrigen ist in §2 auch ziemlich konkret geklärt, wie mit anderslautenden vereinbarungen zu verfahren ist.
das ist alles was ich persönlich (in übereinstimmung mit siegbert lammel in seinem kommentar zur HeizKVo,2.Aufl.) dazu zu sagen habe.


Zitat:
Zitat von Twinmonster Beitrag anzeigen
Heizkostenvorschuss ist keiner vereinbart. Vermieter stellt die Hardware, also Brenner und Heizkörper oder Gebläse und wir, die zwei Mieter kaufen auf eigene Rechnung das Öl.
sorry, das hatte ich wohl in den vorigen beiträgen glatt überlesen. aber-hey, eigener ölkessel ist auch ne prima idee.
__________________
der frühe Vogel kann mich mal...

Geändert von kmdx (13.01.2010 um 00:36 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 35 von 35



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.