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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Noch habe ich keinen UBI und SRC, wollte mich aber schon mal informieren. Da ich in absehbarer Zeit wohl nur per Charterboot unterwegs sein werde, wird es mit einem Einbaufunkgerät ja wohl nichts.
Mit erstaunen habe ich in älteren Beiträgen gelesen, dass nur ein Handfunkgerät auf dem Boot nicht erlaubt sei? Wie schaut aktuell die Rechtslage aus? Und was mache ich, wenn das Charterboot keine Funkanlage hat? |
#2
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![]() Zitat:
Mit dem Charterboot funktioniert das ohnehin nicht, weil die Frequenzzuteilung und das Rufzeichen sowohl an das Gerät (Seriennummer / Konformitätsbestätigung) als auch das Boot (Name, Ausmaße, Personenzahl) gebunden sind. Mindestens letzteres gilt m.E. auch auf See.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#3
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![]() Zitat:
Auf See sind Handfunkgeräte zugelassen, wenn sie den Zulassungsbestimmungen entsprechen und angemeldet sind.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
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