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  #1  
Alt 16.09.2010, 10:15
Benutzerbild von Jeb
Jeb Jeb ist offline
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Standard Handfunkgerät oder Einbau?

Noch habe ich keinen UBI und SRC, wollte mich aber schon mal informieren. Da ich in absehbarer Zeit wohl nur per Charterboot unterwegs sein werde, wird es mit einem Einbaufunkgerät ja wohl nichts.
Mit erstaunen habe ich in älteren Beiträgen gelesen, dass nur ein Handfunkgerät auf dem Boot nicht erlaubt sei?

Wie schaut aktuell die Rechtslage aus? Und was mache ich, wenn das Charterboot keine Funkanlage hat?
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  #2  
Alt 16.09.2010, 10:20
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Noch habe ich keinen UBI und SRC, wollte mich aber schon mal informieren. Da ich in absehbarer Zeit wohl nur per Charterboot unterwegs sein werde, wird es mit einem Einbaufunkgerät ja wohl nichts.
Mit erstaunen habe ich in älteren Beiträgen gelesen, dass nur ein Handfunkgerät auf dem Boot nicht erlaubt sei?

Wie schaut aktuell die Rechtslage aus? Und was mache ich, wenn das Charterboot keine Funkanlage hat?
Mindestens Binnen sind Handfunkgeräte nur für die Berufsschifffahrt und nur in Verbindung mit einem Festeinbau (insb. für die Bordkommunikation) zulässig, nicht jedoch als einziges Gerät.

Mit dem Charterboot funktioniert das ohnehin nicht, weil die Frequenzzuteilung und das Rufzeichen sowohl an das Gerät (Seriennummer / Konformitätsbestätigung) als auch das Boot (Name, Ausmaße, Personenzahl) gebunden sind.

Mindestens letzteres gilt m.E. auch auf See.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #3  
Alt 16.09.2010, 10:20
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeb Beitrag anzeigen
Noch habe ich keinen UBI und SRC, wollte mich aber schon mal informieren. Da ich in absehbarer Zeit wohl nur per Charterboot unterwegs sein werde, wird es mit einem Einbaufunkgerät ja wohl nichts.
Mit erstaunen habe ich in älteren Beiträgen gelesen, dass nur ein Handfunkgerät auf dem Boot nicht erlaubt sei?

Wie schaut aktuell die Rechtslage aus? Und was mache ich, wenn das Charterboot keine Funkanlage hat?
Binnen ist ein Handfunkgerät auf Sportbooten nicht erlaubt.
Auf See sind Handfunkgeräte zugelassen, wenn sie den Zulassungsbestimmungen entsprechen und angemeldet sind.
__________________
Gruß Sepp

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