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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bei uns hat am Montag ein Mitarbeiter einer Feuerlöschgerätebaufirma aus dem Rhein-Neckar-Kreis einen Zettel in den Briefkasten geworfen, er käme diese Woche zur Überprüfung der Feuerlöscher und Rauchmelder.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlöscher müssten nach den einschlägigen Vorschriften spätestens nach zwei Jahren geprüft und instandgesetzt werden. Die Zeitabstände zwischen den Prüfungen könnten auch kürzer sein, wenn das durch Spezialvorschriften festgelegt ist. Der Zettel sah aus wie die Benachrichtigung vom Schornsteinfeger, dass er zur Abgasmessung kommen wolle. Halte das ganze für reichlich unseriös und habe meiner Frau eingeschärft, dass sie den Kameraden ja nicht ins Haus lässt, wenn ich nicht da bin. Soweit ich weiß, sind bei uns Feuerlöscher in Privathaushalten nicht zwingend vorgeschrieben. Gibt es da irgendwas, das vorschreiben würde, in welchen Zeitabständen eine Überprüfung vorhandener Geräte gemacht werden müsste ? Gibt es irgendwelche Regelungen für Rauchmelder ?
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Gruß Wolfgang Geändert von kaceka (14.01.2010 um 05:24 Uhr) |
#2
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Hallo,
es ist empfehlenswert alle Feuerlöscher in einem regelmäßigen Abstand zu prüfen (2 Jahre). Wir haben bei einer Übung auch schon Löscher ausprobiert, die nicht gewartet wurden. Die konnte man eigentlich nur noch in das Feuer werfen - Löschen war nicht mehr möglich. Aber so einen Zettel würde ich auch wegwerfen. In Deiner Nähe gibt es bestimmt Servicestationen - diese sind auch nicht teuer!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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#3
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Hast du keinen auf dem Boot ?
meinen habe ich mal vergessen prüfen zu lassen, bereits nach 3 Jahren war der wirkungslos, da kein Druck mehr drauf.
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#4
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![]() Zitat:
Meiner hat ein Manometer, das auf grün steht. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#5
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Und ist das Pulver noch schön locker?
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Gruß Ewald |
#6
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Wenn hier jemand dazu etwas sagen kann, ist dass doch sicher charlyvoss
![]() Werde ihn anmailen und fragen, ob er hierzu Auskunft geben kann. Gruß Michael
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#7
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Ich hatte letztes oder vorletzte Jahr einen Alten Feuerlöscher (50-60Jahre) geleert, das Pulver war noch locker und im Gasdruckbehälter war auch noch ein Hammerdruck.
Allerdings muss man schon sagen es gibt glaube nicht Dooferes als vorm Feuer zu stehen abzudrücken, und es kommt nix... Also ich bin ja bei manch wiederkehrender Prüfungen skeptisch über Sinn und Unsinn aber der Feuerlöscher muss einfach sicher funzen..
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![]() ![]() Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan ![]() Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#8
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![]() Musst du ab und zu mal aufschütteln. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#9
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Hi,
zur Anfangsfrage: entweder ist das ein Reisender in Feuerlöschprüfungen (sowas gibt es)oder er will sich Zugang zum Haus verschaffen. Es ist nur ein Angebot, ich würd sowas nicht unbedingt als seriös ansehen. Feuerlöscher unterliegen selbstverständlich der Überprüfungspflicht. Überprüfungsintervall unterliegt der Bauart und der Art der Füllung. Pulverlöscher auf einem Boot, die stundenlanger rüttellei ausgestzt sind würde ich jährlich auflockern lassen, auch wenn der Druck noch im grünen Bereich liegt.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#10
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![]() Gutes Gelingen! ![]() Allerdings sind die Gesichter der Leute immer wieder amüsant, die auf einen Feuerlöscher draufkloppen und es kommt nix raus. ![]() Peinlich nur, wenn er wirklich gebraucht würde.
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Gruß Ewald
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#11
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![]() Zitat:
Hast du mal selber einen Feuerlöscher aufgeschüttelt? ![]() Ist beim LKW Löscher vor dem Löschen pflicht. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#12
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Moin zusammen,
bei privat genutzten Löschern gibt es m.W. keinerlei Verpflichtungen, diese prüfen zu lassen. Empfohlen wird allerdings alle 2 Jahre. Auch bei geprüften Löschern hat man keinerlei Garantie, daß sie auch wirklich funktionieren, wenn man sie braucht. Aus meiner Sicht sind die Handfeuerlöscher mit Manometer (Dauerdrucklöscher) die Löscher, die man als "Durchschnittsbürger" am zuverlässigsten überprüfen kann: Druck im grünen Bereich, Ohr ans Gehäuse und umdrehen, um Rieselfähigkeit des Pulvers zu überprüfen. Habe mal beruflich tragbare Löscher geprüft und habe aus Erfahrung mitgenommen: 100% ausschließen kann man eine Fehlfunktion nicht, aber man kann froh sein, einen solchen Löscher bei der Überprüfung gefunden zu haben... Gruß Torben Geändert von GrunAIR (14.01.2010 um 11:17 Uhr) |
#13
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Bei uns werden die Löscher alle 2 Jahre geprüft und gewartet der Automatiklöscher im Motorraum meines Bootes ist noch ein Halonlöscher (ich weiß das die verboten sind). Aber mit Manometer und mein Prüfer meinte wäre wohl auch zuverlässig könne man aber gegen CO² Löscher tauschen.
Ich bin froh das die Feuerlöscher regelmäßig gewartet werden um wenigstens etwas Sicherheit zu haben. Ich hab auch 5 Löscher wenn mal einer nicht funzen sollte.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#14
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![]() Zitat:
Gemäß DIN 14 406 Teil 4 müssen tragbare Feuerlöscher spätestens alle 24 Monate durch ausgebildete Sachkundige instandgehalten werden. Dabei sind vom Sachkundigen die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller zu beachten. Weiterhin sind Feuerlöscher gemäß § 15 BetrSichV, von einer befähigten Person gemäß BetrSichV und TRBS 1203, instand zu halten. http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerl%...erpr.C3.BCfung
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#15
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Hallo,
was noch nicht beantwortet wurde, mich aber in diesem Zusammenhang auch interessiert: Müssen die Feuerlöscher im privaten Bereich überprüft werden? Also, das ganze natürlich aus versicherungsrechtlicher Sicht betrachtet? Ich glaube bei einer Ölheizung (wie ich sie habe) ist so ein Dingens Pflicht, somit vermute ich mal, dass es versicherungsrechtlich relevant ist, dass der auch gültig ist. ![]() Kennt sich da jemand genauer aus? Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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#16
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Ich meine, der link von Klaus beantwortet das: ja. Hatte ich auch nicht gewusst...
Gruß Torben |
#17
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Hallo,
naja den link hab ich "übersehen" ![]() Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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#18
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Ich denke (ich weiss es aber nicht), dass man nach folgender Faustregel vorgehen kann.
Ist ein Feuerlöscher Pflicht, dann muss er geprüft werden. Hat man ihn freiwillig ist man selbst verantwortlich. Gruss Marcel |
#19
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@ Marcel das stimmt wohl eher nicht, denn was ist schlimmer als kein Feuerlöscher?
Ein defekter Feuerlöscher der jemand an der Flucht hindert weil er denkt "ich kann ja noch löschen" Ich weiß nur ein Beispiel ausm Auto Bereich Nebelscheinwerfer sind nicht Pflicht, wenn sie aber dran sind MÜSSEN sie auch funktionieren.Und nicht funktionierennde Nebelscheinwerfer sind wohl harmloser,oder? ![]() Ist aber nur meine bescheidene Meinung.
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![]() ![]() Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan ![]() Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#20
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![]() Zitat:
Dann haue ich mal lieber meine Löscher in Tonne. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#21
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Ich habe auf unserem Ferienhausgrundstück einen Flüssiggastank stehen.
An der Hausanschlußstelle ist ein Feuerlöscher angebracht .(Vorschrift) Seitdem ich diesen Feuerlöscher an der Hauswand habe, kommen in regelmäßigen Abständen immer wieder Fahrzeuge von irgentwelchen Wartungsfirmen und bieten ihre Dienste an. Meine Frau hat die Anweisung sich nichts aufschwatzen zu lassen, obwohl einige dieser Herren es darauf anlegen, einen "offiziellen Eindruck" zu vermitteln! Wer meinen Feuerlöscher überprüft, bestimmt nur einer!-und das bin ich ![]() ![]() Ich habe für die letzte Wartung 35€ bezahlt! Meine Nachbarin(ältere Dame!) zahlte für den gleichen Löscher 10 min. später 55€! soviel zu dem Wartungspersonal!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#22
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Wenn Feuerlöscher vorgehalten werden weil sie von einer Behörde (Bauaufsicht, Gewerbeamt usw) vorgeschrieben wurden, müssen diese spätestens nach 2 Jahren geprüft werden. Im privaten Bereich kann das z.B. für den Heizöllagerraum oder den Heizraum vorgeschrieben werden. Auch als Ersatz für nicht einhaltbare Brandschutzvorschriften könnten Feuerlöscher oder Rauchmelder angeordnet werden.
Feuerlöscher, die freiwillig im privaten Bereich vorgehalten werden, müssen natürlich nicht geprüft werden, da man sie ja auch nicht vorhalten muss. Wenn man sich allerdings entschließt einen FL anzuschaffen, sollte man ihn auch prüfen lassen. Wenn der im Gebäude vorgehalten wird, reicht m.E. eine Prüfung alle 3 Jahre. Rauchmelder werden von einigen Bundesländern in Privathaushalten vorgeschrieben. Eine Prüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Dafür sind die RM mit einer Prüftaste und mit einer Warneinrichtung bei leerer Batterie ausgerüstet. Da kann jeder die Prüfung selbst machen. Sollten RM durch eine Behörde vorgeschrieben worden sein (siehe 1. Absatz) müssen diese auch geprüft werden (Technische Richtlinien für Brandmeldeanlagen).
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Charly |
#23
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Hier ist ein Link dazu (Feuerlöscher), Kosten, Pflichten, unseriöse Anbieter:
http://www.erwin-ruff.de/pruefpflich...rloescher.html ich habe ca. 10 Euro für einen 2 kg Löscher bezahlt, 35 Euro für 6 kg kann dann passen.
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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#24
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![]() Zitat:
Ich habe geschrieben: "ich denke, weiss es aber nicht", weil ich es für Deutschland nicht weiss und kein rechtsverbindliche Auskunft geben will. Dass es aber in der Schweiz genau so ist wie geschrieben, dass weiss ich. Und in Deutschland scheint es sich gleich zu verhalten wie man an den vorgängigen Postings erkennen kann. Nachdenken hilft im Leben - in allen Belangen. Gruss Marcel Geändert von Astrogator (14.01.2010 um 13:06 Uhr)
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#25
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Wenn bei uns in der Firma geprüft wird, nehme ich meine mit hin. So spare ich Anfuhr und nutze den Mengenrabatt.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]()
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