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  #1  
Alt 12.11.2007, 16:49
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Standard CE B und C Unterschiede

Kennt Jemand eigentlich das Anforderungsprofil der Kategorie B gegenüber C? Ich bekomme bei den Händlern da kein richtiges Bild. Da wird z.T das B als "B auf dem Papier" abgetan und belächelt. Schlimmer noch, anscheinend hat die SEEBG für den gewerblichen Personentransport über B hinaus, neben der mitzuführenden Ausrüstung, noch andere Anforderungen an Mindest-Reelinghöhen, Absperrventilen an den Tanks u.ä. Dingen. Zur Krönung liefert dann Volvo gleiche Motoren einmal mit Zertifikat nach Solas und einmal für "Freizeit" ohne.
Also ich blicke da nicht mehr durch, aber vielleicht ein anderer BFF´ler!
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Geändert von Rauti (12.11.2007 um 17:13 Uhr)
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  #2  
Alt 12.11.2007, 17:13
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Nun,

die CE-Kennzeichnng hat weder mit den Bestimmungen nach SOLAS noch mit denen der Berufsgenossenschaft zu tun.
Die Klassifizierung nach A-B-C soll eine Einstufung nach Fahrgebieten sein, und da gibt es in der Tat unterschiedliche Anforderungen z. B. für die Tankgröße.
Im Detail ist das alles in der EU-Sportbootrichtlinie (gibt's bei Google) erläutert.

Grüße

Matthias.
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  #3  
Alt 12.11.2007, 17:15
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Nicht die SeeBg hat hier Unterschiede, die zugegeben für Aussenstehende etwas verwirrend sein können, sondern generell gibt es die in der Richtlinie diese Unterschiede - sonst würde ja die Einteilung keinen Sinnmachen ;)
Die Definition der Wellenhöhen und Windstärken dürfte ja bekannt sein.
Es gibt für jeden Bootstyp grundlegend eine Anforderung an Stabilität und Auftrieb. Erfüllt man diese für die enstsprechende Kastegorie, hat man auch nur (oder schon...) die halbe Miete gezahlt. Einfach erklärt: die Stabinorm sagt: Cockpit ist schnelllenzend, Boot für Kat. C muss 60cm Überfluthöhe aufweisen, für B müssetn es 70 cm sein. Auch in Anhängigkeit mit der Katgorie ändern sich dann zum Beispiel:
- Glastärke bei Luken, Fenstern und Niedergängen
- Durchmesser der Lenzöffnungen
- Höhe der Fussstoppleiste an Deck
- Relingshöhen bzw. weitre Anforderungen an den Schutz vor Überbordfallen
- Festigkeit der Klampen usw.
- usw. usw.

Dies gilt für jedes Boot - egal ob 2,5 m oder 24 m - es gibt zwar Unterschiede in dem Weg der Bewertung bzw. fallen selbsterklärend viele Anforderungen für kleine Boote weg, aber nie die Befreiung der sicherheitsrelevanten Vorgaben der Sportbootrichtlinie.

Kurz gesagt sind die meisten Anforderungen der Richtlinie (wie oben genannt) in direkten Abhängigkeit zu sehen von
- Art des Fahrzeuges
- Entwurfskategorie
- Geometrischen Abmessungen (meist geht die Berechnungslänge in Formeln mit ein...)

ich hoffe das hilft ;)
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  #4  
Alt 12.11.2007, 17:24
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@ Segelmatt:

Die Tankgrösse hängt nicht von der Entwurfskategorie ab. Tankgrössen werden generell nicht definiert, die Angaben von Mindestreichweiten kennen wir aus Bootstests in diversen Magazinen ;)

Die Richtlinie selbst definiert keine technsichen daten, randbedingen, Vorgaben, sondern nur allgemeine Anforderungen, die durch technische Standards dann detailiert umgesetzt werden.
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  #5  
Alt 12.11.2007, 17:25
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Zitat:
Begriffsbestimmungen:
A. HOCHSEE: Ausgelegt für ausgedehnte Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke über 8 (Beaufort-Skala) und signifikanten Wellenhöhen über 4 m auftreten können und die diese Boote weitgehend aus eigener Kraft bestehen können.
B. AUSSERHALB VON KÜSTENGEWÄSSERN: Ausgelegt für Fahrten ausserhalb von Küstengewässern, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 8 und Wellenhöhen bis einschließlich 4 m auftreten können.
C. KÜSTENNAHE GEWÄSSER: Ausgelegt für Fahrten in küstennahen Gewässern, grossen Buchten, Flußmündungen, Seen und Flüssen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m auftreten können.
D. GESCHÜTZTE GEWÄSSER: Ausgelegt für Fahrten auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,5 m auftreten können.

Boote der jeweiligen Kategorie müssen so ausgelegt und gebaut sein, daß sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität, Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang I standhalten und daß sie eine gute Manövrierfähigkeit haben


Kannste aber hier alles selbst nachlesen

http://www.ibrm.de/d/doc/Richtlinie_94-25-EG.doc

Weiss aber nicht, ob es der neuste Stand ist,
habe es mal vor längere Zeit abgespeichert

Gruß
UWE
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  #6  
Alt 12.11.2007, 17:28
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Nein, ist nicht der neueste Stand, da mittlerweile durch die Richtlinie 2003/44/EG erweitert...aber wie gesagt: Vorgaben darin sind nur allgemein und nicht derart technisch wie angesprochen ;)
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  #7  
Alt 12.11.2007, 17:30
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Vielen Dank für die Erklärungen, Jungs!!

Ich habe zwischenzeitlich auch die EU- Richtlinie selbst ausgegraben.
http://www.bootsport.info/files/16061994.pdf
Da stehen doch auch für uns Nichtbürokraten ein paar interessante Aussagen drin.
Ich kam auf das Problem als mir jemand erzählte. das ein B "Sportboot" zum gewerblichen Personentransport zwischen den ostfriesischen Inseln doch heftig verändert werden musste. (Zusätzlich zur Lizenz des Skippers)
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  #8  
Alt 12.11.2007, 17:32
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Zitat:
Zitat von nav_HH Beitrag anzeigen
Nein, ist nicht der neueste Stand, da mittlerweile durch die Richtlinie 2003/44/EG erweitert...aber wie gesagt: Vorgaben darin sind nur allgemein und nicht derart technisch wie angesprochen ;)
Aber die Begriffsbestimmungen werden sich nicht geändert haben
oder net oder doch
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  #9  
Alt 12.11.2007, 17:33
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ja, das kannst du haben dass durch die gewerbliche Schifffahrt einiges am Boot gemacht werden muss - das liegt aber an den Bestimmungen der SeeBG, die da zusätzlich angewendet werden müssen...für kleine Sportboote meist nur sehr schwierig zu erfüllen - Beispiel: Sportboote, die für den WSP adaptiert werden, werden auch auf eine harte Probe gestellt und meist teuer umgebaut ;)
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  #10  
Alt 12.11.2007, 17:34
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Hallo Thomas,

hier http://forum.boote-magazin.de/archiv...hp/t-7913.html

kannst Du auch mal lesen.
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  #11  
Alt 12.11.2007, 17:34
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Aber die Begriffsbestimmungen werden sich nicht geändert haben
oder net oder doch
Was nützt dir die Begriffsbestimmungen, wenn sich Inhalte ändern, um die es geht ;)
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  #12  
Alt 12.11.2007, 17:36
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Eigentlich hatte ich gehofft, das man auch als Laie mittels ein paar Merkmalen (wie beim TÜV) schon eindeutig erkennen könnte, ob es ein echtes "B" oder nur ein "C" ist.

Aber da hatte ich wohl für einen Augenblick die EU vergessen.
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  #13  
Alt 12.11.2007, 18:01
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Zitat:
Zitat von nav_HH Beitrag anzeigen
- Festigkeit der Klampen ....
Das würde mich aber wundern. Hat schließlich überhaupt nichts mit dem Fahrgebiet (außer vielleicht D) zu tun.
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  #14  
Alt 12.11.2007, 18:22
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Wichtiger wäre dann aber noch eine Klassifizierung der Crews.
In der Regel liegt der Schwachpunkt nämlich da.
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Gruß Karl-Heinz

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Alt 12.11.2007, 19:19
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Hallo Wolf,

musst dich nicht wundern, ist einfach so: für jede entwurfskategorie geht in die Klampenfestigkeit (auslegung auf abscherung) ein unterschiedlicher Beiwert ein...muss ja auch - Beispiel "Schleppen": je höher die Anforderung der Kategorie (Wellen, Wind), desto grösser auch die Belastungen...
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