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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 28.05.2025, 22:57
Aletheia Aletheia ist offline
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Standard Frage an die Trailer Gemeinde

Hallo Sportfreunde,

seit ca. 4 Jahren bin ich nun auch mit einem knapp 5m langen Vierer Kanadier unterwegs. Bisher habe ich das gute 48kg schwere Stück auf dem Dach meines PKW transportiert.
Dazu habe ich mir eigens eine Aufrollrampe gebaut.

Durch den PKW Wechsel möchte ich nun das (für mich immer schwerer werdende Stück und schweren Wirbelsäulen Problemen) nicht mehr auf dem Dach transportieren.
Die Überlegung, einen Sportgeräteanhänger gebraucht zu kaufen. Da mir die üblichen für die Kanadier viel zu hoch und breit sind (meist für 8 Kanadier) wollte ich mir meinen Kanadier auf einen Brenderup Basic 600 auflegen. Selbstverständlich mit einem kleinen Umbau wegen der Auflageflächen.
Die üblichen Sportgeräteanhänger für Kanadier sind mir zu breit, soviel Platz zum Abstellen habe ich leider nicht. Maximal nur 1,65m (Breite).

Was mich jetzt interessiert und Fragen aufwirft. Der Basic 600 ist eigentlich zugelassen für Sportboote mit maximal 4,3-4,80m Länge, je nach Quellenangabe.

Nun kann ich aber beim Basic 600 die Lichtleiste bis auf eine Gesamt Anhängerlänge von 5,30m ausfahren. Darüber hinaus würde ich auch die Stützlast keinesfalls überschreiten.

Seht ihr da (rechtlich/versicherungstechnisch) ein Problem? Mir fällt da ehrlich gesagt nichts Negatives ein. Zumal der Kanadier sogar innerhalb der Beleuchtung (Heck) wäre und wenn überhaupt 30cm überstehen könnte, die Stützlast eingehalten wird und der Kanadier selbstverständlich vorschriftsmäßig und sicher verzurrt würde. Ist halt "nur" ein großes Paddelboot.

Ich würde nur von einem Schweißer zwei Querstreben auf dem Rahmen anschweißen lassen (oder Streben anfertigen zum Klemmen) um eine vernünftige Auflage für den Süllrand zu schaffen.
Was ist eure Meinung dazu?

Danke für jeden Hinweis.
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Gruß Kalle

...immer ei
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  #2  
Alt 28.05.2025, 23:51
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jogie jogie ist gerade online
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Alles soweit gut.
Nur am Rahmen darf keiner Schweißen, nur der Hersteller.
Aber mit U-Bügel darft du am Rahmen alles befestigen.
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der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #3  
Alt 29.05.2025, 00:09
Aletheia Aletheia ist offline
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Alles soweit gut.
Nur am Rahmen darf keiner Schweißen, nur der Hersteller.
Aber mit U-Bügel darft du am Rahmen alles befestigen.
Besten Dank Jogie, dann kann ich das beruhigt angehen.
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  #4  
Alt 29.05.2025, 00:15
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Zitat:
Zitat von Aletheia Beitrag anzeigen
Besten Dank Jogie, dann kann ich das beruhigt angehen.
Ich denke, ja.
Du hast ja wenn das Boot hinten bündig ist vorne noch 30cm platz.
Und kein Außenborder der hinten übersteht.
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  #5  
Alt 29.05.2025, 00:17
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jogie jogie ist gerade online
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Zitat:
Aber mit U-Bügel darft du am Rahmen alles befestigen.
Darf natürlich nichs über den Trailer nach Außen überstehen
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  #6  
Alt 29.05.2025, 00:25
Aletheia Aletheia ist offline
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Darf natürlich nichs über den Trailer nach Außen überstehen
Auch am Heck nicht? Falls es doch knapp wird? (Markierung mit roter Flagge?)
Ich muss den Verkäufer nochmal anschreiben. Das Maßband zeigte bis zum Ende der Lichtleiste 5,33m. Ich gehe aber davon aus...dass er direkt von der Spitze der Anhängevorrichtung gemessen hat.

Die Seilwinde benötige ich nicht, die montiere ich ab. Ich muss da nochmal messen bevor ich den kaufe.

PS: Aussenborder kommt da aber trotzdem dran...gegen die Strömung auf dem Heimweg ist sonst nicht gegen anzukommen. Aber ja, der AB liegt im Kofferraum.
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Gruß Kalle

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Geändert von Aletheia (29.05.2025 um 00:32 Uhr)
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  #7  
Alt 29.05.2025, 03:26
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Zitat:
Zitat von Aletheia Beitrag anzeigen
Auch am Heck nicht? Falls es doch knapp wird? (Markierung mit roter Flagge?)
Ich muss den Verkäufer nochmal anschreiben. Das Maßband zeigte bis zum Ende der Lichtleiste 5,33m. Ich gehe aber davon aus...dass er direkt von der Spitze der Anhängevorrichtung gemessen hat.

Die Seilwinde benötige ich nicht, die montiere ich ab. Ich muss da nochmal messen bevor ich den kaufe.

PS: Aussenborder kommt da aber trotzdem dran...gegen die Strömung auf dem Heimweg ist sonst nicht gegen anzukommen. Aber ja, der AB liegt im Kofferraum.
Mit nicht überstehen habe ich die mit U-Bügel angebrachten Teile gemeint.
Die Ladung darf überstehen in einem bestimten Mass.
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  #8  
Alt 29.05.2025, 07:26
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Mit nicht überstehen habe ich die mit U-Bügel angebrachten Teile gemeint.
Wo steht sowas? Bitte belastbare Quelle.
Bei den ganzen Bootstrailern, die ich kenne, stehen doch angeschraubte Halterungen, Gestelle in alle möglichen Richtungen über den eigentlichen Grundrahmen des Trailers hinaus. Ohne jede Beanstandung beim TÜV.
Auch steht die Ladung sowohl seitlich wie nach hinten weit über die Rahmen. Nach hinten muss der Überhang über die Lichtkennzeichnung (aka Leiste) sowie max1,5m bzw. 3m bei kurzen Strecken und seitlich die max Breite von 2.55 beachtet werden. Nach Vorne darf auch weit überstehen (bis 50cm vor der Fahrzeugnase in 2,5m Höhe), sonst wären auch Masten usw. gar nicht transportierbar. Da gibts natürlich praktische Grenzen.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/

Geändert von horstj (29.05.2025 um 07:34 Uhr)
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  #9  
Alt 29.05.2025, 07:28
Pepper Pepper ist gerade online
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Solltest du den von dir genannten Trailer Basic 600 nicht günstig erhalten:

Mein Boot steht auf einem Billig-Trailer der Marke NEPTUN.
Der ist in der Version N7-17 Navy 159 cm breit und lässt sich durch die verstellbare Achse für Boote bis ca. 520 cm verwenden (Trailerlänge dann 595 cm).
Kostet neu z.B. 999 €

https://www.dein-anhaenger.com/boots...5_50m-_10.html

Den gibt es auch in einer Kajak-Version für ca. 1500 €, aber du scheinst ja technisch begabt zu sein und dir selbst etwas zu basteln zu wollen, die Kajak-Version sieht dann so aus:
https://neptun-anhaenger.com/de/trai...17-kj-gn248-4/
__________________
Viele Grüße
Andreas

Geändert von Pepper (29.05.2025 um 07:55 Uhr)
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  #10  
Alt 29.05.2025, 07:44
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Nen Kanu kannst du auf jeden Anhänger packen. Ordentlich versurren und ne Fahne hinten dran. Nur groß genug sollte der Anhänger sein damit das Kanu nicht weiter wie 1,5 mtr hinten übersteht.
Damit fährt ein Freund seit Jahren durch die Gegend.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #11  
Alt 29.05.2025, 08:39
Neutral Neutral ist offline
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Dein neues Auto ist kein Kombi?

Bei meinem Kombi lege ich eine Decke auf die Heckklappe, hebe den Bug des Kanadier´s/ Kajak´s auf die geschütze Oberkante der Heckklappe und schiebe es auf´die Dachträger.

Das geht ohne viel Kraft. ( Heben bei einer Limosine macht echt keinen Spaß. )
.
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Schöne Grüsse !
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  #12  
Alt 29.05.2025, 09:10
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rg3226 rg3226 ist offline
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Ich seh da keine Probleme bei diesem Projekt.

Nur keine Schweißungen am Rahmen...muß alles geschraubt sein.

Wir hatten den 600er Basic für unser Wiking Seetörn FR.

Habe damals auf Schnellverschlüsse für die Lichtleiste umgebaut.
Die Löcher in der Lichtleiste für die Kunstoff/Metall Klemmbügel waren vorhanden und in den Auszugsvierkantrohren habe ich Edelstahlschrauben mit rund geschliffenen Kopf eingesetzt.

Wenn es bei dir nicht passt kannst du die Vierkantrohre gegen längere austauschen.
Würde ich dann aus Edelstahl nehmen dann brauch es nicht verzinkt zu werden.

Gruß Reiner
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Alt 29.05.2025, 15:58
DerIngo DerIngo ist offline
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Ich hab einen 2,5t Humbaur mit 500mm Bracken. Flachplane drauf, vorn und hinten U-Eisen als Dachrinnendummy an die Bracken geschraubt und 2 Thule Bügel für Dachträger angeschraubt. Da drauf liegt aufm Kopf mein 5,5m 33Kg Canadier. unter der Plane Paddel, Kniekissen, Klappstühle, Bierkisten usw.
Funktioniert astrein.
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #14  
Alt 29.05.2025, 17:22
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jogie jogie ist gerade online
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Ich seh da keine Probleme bei diesem Projekt.

Nur keine Schweißungen am Rahmen...muß alles geschraubt sein.

Wir hatten den 600er Basic für unser Wiking Seetörn FR.

Habe damals auf Schnellverschlüsse für die Lichtleiste umgebaut.
Die Löcher in der Lichtleiste für die Kunstoff/Metall Klemmbügel waren vorhanden und in den Auszugsvierkantrohren habe ich Edelstahlschrauben mit rund geschliffenen Kopf eingesetzt.

Wenn es bei dir nicht passt kannst du die Vierkantrohre gegen längere austauschen.
Würde ich dann aus Edelstahl nehmen dann brauch es nicht verzinkt zu werden.

Gruß Reiner
Aber nur mit U-Bügel.
Keine Löscher in den Rahmen bohren
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Gruß Jogie,
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  #15  
Alt 29.05.2025, 19:47
Aletheia Aletheia ist offline
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Hallo

erst einmal ein herzliches Danke an eure rege Beteiligung.
Dank eurer Ratschläge habt ihr meine anfänglichen Sorgen zerstreut und ich kann mich ruhigen Gewissens an die Sache heran wagen.

bleibt als Fazit für mich:

- nicht am Trailer schweißen oder bohren/schrauben nur klemmen (U Bügel)
- angeklemmte Teile nicht über die normale Rahmen Bauweise herausragen lassen
- Lasten beachten (was beim Kanadier kein Problem ist) und immer verkehrssicher verzurren
- der Brenderup Basic 600 war von mir nur als Möglichkeit angeführt, da ich einen in Aussicht habe, wobei mir persönlich der Name egal ist, Hauptsache technisch in Ordnung, Papier und TÜV sowie keine Rostlaube und bestenfalls keine die breiter sind als 1,6m aufgrund Platzmangels

Ich hoffe nun, dass der anvisierte Kauf auch in die Praxis umgesetzt werden kann, dann kann der kleine Umbau endlich stattfinden und dann geht's endlich wieder aufs Wasser....aber MIT Außenborder.
Wenn auch nur 2.3 PS aber der dient nur als Notbehelf stromaufwärts und für Notsituationen (Kind über Bord oder einer krank/verletzt etc.)


Zur Frage von einem bezüglich meines PKW. Doch ich hatte früher einen Kombi und habe dafür extra eine Aufrollhilfe über das Heck gebaut die auch tadellos funktionierte.
Aber, da der PKW (wieder ein Kombi) nun ein recht neuer ist, ich ihn nicht nötiger weise zerschrammen will und ich massive Wirbelsäulenprobleme mit Nervenschäden habe...ist jede zu kraftraubende Anstrengung für mich leider tabu.
Früher Muckibude, heute eher der Pilatestyp

Danke euch allen.

PS: mein traurigster Tag im Hobby dasein....der Verkauf meines unendlich geliebten Ten Broeke Verdrängers mit AK und Bugstrahlruder in 2012.
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Mit nicht überstehen habe ich die mit U-Bügel angebrachten Teile gemeint.
Die Ladung darf überstehen in einem bestimten Mass.
Bei Anhängern ist ein Überstand der Ladung nach hinten bis zu 3 Meter erlaubt, jedoch muss die Ladung ab einer Überlänge von 1 Meter gekennzeichnet werden. Seitlich darf die Ladung maximal 30 cm auf jeder Seite überstehen.

Die Gesamtlänge des Gespanns (Pkw und Anhänger) darf 20,75 Meter nicht überschreiten.

Grüße

Totti
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Neptun-Anhänger haben ein unschlagbares Preis-/Leistungsverhältnis, sind grundsolide verarbeitet und in jede erdenkliche Richtung (im Rahmen der StVZO) auch nachträglich ausbaubar.

Eigene Erfahrung.
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Beste Grüße, Alex
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Alt Gestern, 10:31
Neutral Neutral ist offline
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Kalle,

besitzt Du schon den Honda mit 2.3 PS oder möchtest Du ihn erst noch kaufen?

Ich fuhr einst den Honda an meinem ehemaligen Kandier Coleman Ram x mit Heckspiegel auf der Oberweser zur Probe.

Ganz schnell war mir klar- der Motor wird es nicht. Er war total überfordert, lief unruhig, .... .

Ich erwarb dann einen gebr. Mariner 4 PS Zweitakter. Der passte wirklich gut zum Coleman. Er lief viel ruhiger und war ausreichend stark.


Solltest Du noch nicht mit Außenborder am Kanadier gefahren sein, achte unbedingt auf den Hinweis( je nach Boot ), dass im Bug ca. 40 Kg - 50 kg befinden müssen. Ohne Gewicht im Bug landest Du ganz schnell im Wasser. Ich habe den Selbstversuch mit einem 18 lbs E- Motor an einem Steg( zum Glück ) ohne Buggewicht versucht. Der Bug ging steil nach oben und ich wäre fast Baden gegangen.

Und Lenkbewegungen ganz sachte durchführen, sonst kegelt es dich aus dem Boot.
.
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Schöne Grüsse !

Geändert von Neutral (Gestern um 10:48 Uhr)
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Alt Gestern, 10:53
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Bei Anhängern ist ein Überstand der Ladung nach hinten bis zu 3 Meter erlaubt, jedoch muss die Ladung ab einer Überlänge von 1 Meter gekennzeichnet werden. Seitlich darf die Ladung maximal 30 cm auf jeder Seite überstehen.

Die Gesamtlänge des Gespanns (Pkw und Anhänger) darf 20,75 Meter nicht überschreiten.

Grüße

Totti
Wie kommst du auf 20,75 ?


https://www.google.com/search?q=gesa...client=gws-wiz

Die Gesamtlänge eines Pkw mit Anhänger darf in Deutschland 18 Meter nicht übersteigen. Die Länge des Anhängers selbst darf 12 Meter nicht überschreiten. Die Länge des Gespanns wird von der vordersten Kante des Pkw bis zur hintersten Kante des Anhängers gemessen
__________________
Gruß Jogie,
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  #20  
Alt Gestern, 10:59
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Totti hat die Zahlen vom LKW-Gespann übernommen und nicht bedacht, dass hier über ein PKW-Gespann philosophiert wird.
Andererseits hat er Recht, wenn er mit max. 2,75 m Überhang und max. 100 km Fahrtstrecke kalkuliert.

Also habt Ihr Beide Recht. Totti hätte es nur präziser formulieren müssen.
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Beste Grüße, Alex

Geändert von Ostfriesen (Gestern um 11:05 Uhr)
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  #21  
Alt Gestern, 11:39
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K
Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
Kalle,

besitzt Du schon den Honda mit 2.3 PS oder möchtest Du ihn erst noch kaufen?.....
Hallo, an meinem Campingplatz Teupitz kam oft ein Spiegelkanadier vorbei: der 2,3er Honda war irre laut. Dann: der Honda hat eine (?) Rutschkupplung=>Gas geben: fährt los. Finde ich nicht gut, da es eben auch versehentlich passieren kann und wohl auch ist. Der Suzuki + Yamaha haben wenigstens einen Fahrhebel. Rückwärts muss (wie bei mir 1970) der Motor gedreht werden = konnte ich mit leben, da man doch meist vorwärts fährt.
Zu meiner Jollenzeit hatten fast alle Kanadier; die als Familienkutschen und auch zum Übernachten genutzt wurden; einen Querbalken am Heck, wo der AB seitlich dranhing. Das hat offensichtlich gut gefunzt, auch weil die Holzkanadier viel schwerer als heute waren.
Grüße, Reinhard mit Ex Old Town Discovery 164 nebenbei

Mal ein Bild eines Söhnel (DER Kanadier damals) mit AB Halterung...
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Geändert von Federball (Gestern um 11:46 Uhr)
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Alt Gestern, 17:36
Aletheia Aletheia ist offline
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Hallo

ja den 2.3 Honda habe ich schon seit ca. 2 Jahren. Die Aufnahme habe ich mir auch schon gebaut und angepasst, damit kann ich den kleinen AB in 3 verschiedene Höhen fest machen. Muss ich sehen wie die Kavi Platte steht im Wasser.
Ausprobiert habe ich es leider noch nicht, freue mich aber drauf.

Nun stehe ich nur noch vor folgender Frage. Vlt weiß da jemand von euch wie das vor sich geht.

Der Trailer steht zum abholen bereit, TÜV ist frisch, Fzgschein usw vorhanden. Ist aber alles noch beim Eigentümer in 200km Entfernung.

Er wird vom Eigentümer am Montag abgemeldet.

Wie bekomme ich den nun angemeldet (grünes Kennzeichen)?

Brauche ich dazu alle Papiere vorher (die wie gesagt noch beim Eigentümer sind) ?
Brauche ich evtl Überführungskennzeichen wenn ja, welche Papiere benötigt das Amt?

Wieso lese ich aber bei Überführungskennzeichen im Internet, dass ein Versicherungsschutz vorhanden sein muss , wenn doch Sportgeräteanhänger Steuer u Versicherungsfrei sind.

Könnte da jemand helfen was ich dem Amt vorlegen muss um

1. Grünes Kennzeichen zu bekommen, möglichst schon zu Abholung,

2. Wenn das nicht geht, weil ich zb erst im Besitz aller Dokumente sein müsste, was braucht das Amt dann für die Ü Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen)?

Danke
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Alt Gestern, 18:25
Pepper Pepper ist gerade online
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Vor meinem jetzigen Boot wollte ich ein Boot mit Trailer (grünes Kennzeichen) kaufen. Der Verkäufer meinte dann kurzfristig, ich solle Überführungskennzeichen mitbringen, da er den Trailer vorm Kauf abmeldet.
Da habe ich den Kauf gecancelt, weil mir das zu albern war. Ich weiß ja von mir, dass ich schnellstmöglich den Trailer auf mich zulassen würde (so wie ich es dann auch mit dem jetzigen Trailer machte).
Aber okay, gibt ja Lappen, die das nicht machen und dann sitzt man als Verkäufer wie auf Kohlen.

Für meine Zulassung (Ummeldung aus einem anderen Zulassungsbezirk) benötigte ich beim Amt (bzw. habe ich vorgelegt): Zulassungsbescheinigungen I+II (wobei - warum auch immer - auch ein neuer Teil II (Brief) angefertigt wurde), die COC und das alte Kennzeichen. Die CoC war bisher irgendwie immer wichtig, weil aus der hervorgeht., dass es sich um ein Sportgerätedingens handelt. Weil nur dann gibt es das grüne Kennzeichen und die Zulassungsstelle übernimmt die Regelung mit dem Zoll (wegen der deswegen nicht anfallenden KFZ-Steuer oder so). Wobei der CoC bei Ummeldung in D nicht zwingend notwendig ist, da die Daten aus Teil II übernommen werden (können), bei mir haben die Sachbearbeiter aber immer die Daten aus dem CoC abgeschrieben.

Sollte der Trailer schon abgemeldet sein, benötigst du das alte Kennzeichen natürlich nicht. Achso, und den letzten TÜV-Nachweis (war bei mir nicht vorhanden, da der Trailer noch ziemlich neu war/bisher nicht beim TÜV war).

Für ein Kurzzeitkennzeichen benötigst du die Papiere Teil I+II, TÜV-Bericht, Versicherungsnachweis. Solche Sonderzulassungen können bei uns auch nicht online gemacht werden, man muss sich einen Termin beim Amt holen. Und wenn du sowieso schon mit den Papieren auf dem Amt bist, dann kannst du auch gleich die richtigen grünen Kennzeichen beantragen.
Wenn der Verkäufer vertrauenswürdig ist, dann kaufe das Boot, nehme die Papiere und das alte grüne Kennzeichen, mach ein Kastenschloß an den Trailer, und lasse es beim Verkäufer stehen.
Dann machst du einen Termin bei deinem Amt, meldest den Trailer auf dich um, dabei wird das alte Kennzeichen entwertet und fährts dann wieder zum Verkäufer, drückst ihm das alte Kennzeichen in die Hand, clipst das neue Kennzeichen ein - und tschüß ...
__________________
Viele Grüße
Andreas

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Alt Gestern, 19:11
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Guten Abend,

erst einmal Danke an die Tipps bezüglich Kanadier beschweren bei AB Nutzung und die vielen anderen Gedanken zu dem Thema.

Andreas...was du über die Um/Anmeldung für einen Sportgeräteanhängers (grünes Kennzeichen) schreibst, klingt ja nicht gerade erfreulich.

Dann kann ich nur hoffen, dass der Noch-Eigentümer den Trailer angemeldet lässt und meine Bitten erhört.
Letzten Endes ist es natürlich eine Vertrauensfrage. Aber ich hatte mein Motorrad auch von privat gekauft und bin mit angemeldeten Kennzeichen Heim gefahren.
Ich sags mal so...mit einem vernünftigen Gebahren spricht auch nichts dagegen. Zumal der Verkäufer durch den Kaufvertrag abgesichert ist (am besten zum Datum noch Uhrzeit) so ist rechtlich alles safe.

Ich kann sein Misstrauen heutzutage verstehen, hoffe nur auf sein Verständnis.
__________________
Gruß Kalle

...immer ei
ne Handbreit Wasser unterm Kiel
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Alt Gestern, 19:26
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Manchmal wird auch von "was weiß ich" ausgegangen.
Der Verkäufer von meinem jetzigen Boot hatte nicht die Angst, dass ich den Trailer nicht schnellstmöglich ummelde, der hatte die Angst, dass auf der Überführungsfahrt zu mir nach Hause etwas passiert, wofür er dann haftbar wäre. Also das sich der Trailer vom Fahrzeug löst und dann irgendwo Schäden anrichtet, wofür er dann haftbar wäre, weil der Trailer noch auf ihn zugelassen wäre.
Diese Sorge haben wir ihn dann genommen, indem wir im Kaufvertrag reinschrieben, dass ab Kauf sämtliche Haftung aus dem Betrieb des Trailers an mich, dem Käufer, übergehen würden.
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Viele Grüße
Andreas
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