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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo in die Runde,
ich wollte mein neues (altes) Boot im Binnenschiffsregister auf mich ummelden. Die Rechtspflegerin vom Amtsgericht Magdeburg meinte ich brauche einen gültigen Eichschein. Das Boot ist noch in den letzten Zügen der Restauration und nicht angemeldet. Wo und wie funktioniert denn das Eichverfahren. Kommt da jemand zum Boot, muss das Boot im Wasser sein? Hat das von euch schon mal jemand gemacht? Danke schon mal im voraus. |
#2
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![]() Zitat:
keine Nachteile zum Binnenschiffsregister..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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Eichschein? Was soll an einem Boot geeicht werden? Ist das ein Meßgerät??
Ein blöderer Name ist wohl keinem eingefallen für so ein Bootspapier ![]() bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured ![]() |
#4
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Wozu ein 11-Meter Boot eichen lassen. Der Vorgang ist ja einigermaßen komlex und vermutlich nicht ganz billig:
https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Eichung/Eichverfahren/Eichverfahren-node.html Alle technischen Daten der Ausführung "Nordsee" sind doch hier festgehalten: https://www.klassik-boote.de/motoryacht-nordsee-sedan-s/
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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#5
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moin,
die Sportbooteichung binnen ist kein großer Aufwand, aber für die Ermittlung des Tiefgangs sollte das Boot im Wasser liegen. Das kann aber mit den Eichbeamten vorab geklärt werden. Ich würde trotzdem die Registrierung im Sportbootregister machen, geht halt einfacher. Grüße Detlef
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#6
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Moin moin,
Zitat:
Ja, Binnenschiffe müssen geeicht werden - Grundlage dafür ist das Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966, was gar nicht so wenige europäische Staaten unterzeichnet haben (das ist also mitnichten eine rein deutsche Regelung). Und was da geeicht wird steht in der BinSchEO ziemlich weit vorne in § 6 Arten der Eichung: Zitat:
lg, justme
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#7
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![]() Zitat:
Du schreibst was von ummelden... Daraus würde ich vermuten, dass das Boot bereits in Binnenschiffsregister eingetragen ist, wonach dann ein Eichschein bereits vorliegen sollte. Ansonsten ist es soweit schon richtig, dass eine Registrierung im Seeschiffsregister deutlich einfacher abläuft. Den notwendigen Schiffsmessbrief für Sportfahrzeuge hatte bei mir das BSH nach Maßangaben von mir und zwei Fotos ausgestellt. Mit diesem wurde dann in das zuständige Seeschiffsregister eingetragen.
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Gruß - Georg
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#8
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Moin
Der Kollege Popshopbob hat sich bisher noch nicht mal zurückgemeldet. Es wäre schon interessant zu wissen, ob es sich um eine Ummeldung einer schon bestehenden Registrierung handelt. Da es sich ja offensichtlich um ein "neues" altes Boot handelt gäbe es bei einer Ummeldung doch schon die entsprechenden Unterlagen. Bliebe nur noch die Frage, ob dann noch jemand an Bord kommt. Das wird wohl das zuständige Registergericht beantworten.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli |
#9
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Hallöchen und vielen Dank für die bereits geposteten Antworten.
1. Es geht nicht um die Nordsee sondern um eine MAB12 (ehem. GST Ausbildungsschiff) 2. Das Schiff ist bereits im Binnenschiffsregister angemeldet. Es stand nun mehrere Jahre an Land und wurde von mir restauriert. (bin aber noch nicht ganz fertig) 3. Beim Kauf wurde der Schiffsbrief übergeben und notariell abgewickelt. Nun wollte ich das Boot nur im Binnenschiffsregister ummelden damit es ein Kennzeichen bekommen kann. Das Amtsgericht hat mir dann, nach Antragstellung, mitgeteilt, das dafür ein gültiger Eichschein fehlt. Normalerweise sollten die Daten doch im Binnenschiffsregister hinterlegt sein. Nun habe ich heute beim WSV /Eichamt angerufen und der Herr meinte lachend das eine Eichung für dieses Boot keine Pflicht bestünde und wieso das Binnenschiffsregister so etwas fordert. Ich wieder beim Binnenschiffsregister angerufen und der Dame das soweit geschildert. Nun meinte sie ich soll meinen Antrag auf Ummeldung zurückziehen, eine Löschung aus dem Register beantragen und es beim WSV anmelden. Gruß Pop
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#10
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![]() Zitat:
Natürlich kannst du es einfach bei einem WSA anmelden. Aber wenn es schon in ein Register eingetragen ist, hat das ja auch nun Vorteile. Etwa ist die Eintragung eine Besitzurkunde ähnlich einem Grundbucheintrag einer Immobilie und kann auch entsprechend beliehen werden. Die WSA Anmeldung und ausgestellten Papiere sind formal kein Besitznachweis. Gruß Totti
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#11
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Moin moin,
Zitat:
Da das Schiff bereits im Binnenschiffsregister eingetragen ist muß eines dieser beiden Dokumente auch existieren - die Frage ist, a) nach welchem Verfahren (Dritter oder Vierter Abschnitt der BinSchEO) und b) wann und mit welcher Gültigkeit das entsprechende Dokument ausgestellt wurde. Was ich jetzt machen würde: -beim Binnenschiffsregister anrufen und fragen, mit welcher Art der Eichung das Schiff dort eingetragen wurde und wenn möglich eine Abschrift des Eichscheins oder der Eichbescheinigung anfordern. -anschließend beim Eichamt anrufen und dort unter Bezug auf die existierende Eichung entweder eine Verlängerung des Eichscheins (wenn nach Drittem Abschnitt) oder aber ggf. eine Änderung der Eichbescheinigung nach §35 Abs. 2 Satz 2 BinSchEO beantragen - oder aber, sofern §35 Abs 2 BinSchEO nicht zutrifft (Eichplakette am Schiff ist vorhanden und leserlich?) wiederum mit dem Binnenschiffsregister Kontakt aufnehmen und unter Verweis auf den Vierten Abschnitt der BinSchEO das Begehren nach einem neuen Eichschein zurückweisen. (Erklärung: Sportboote bekommen keinen Eichschein, sondern eine Eichbescheinigung, sofern nicht explizit ein Eichschein gewünscht wird - und der Unterschied zwischen diesen beiden Dokumenten ist, daß die Eichbescheinigung keine befristete Gültigkeit wie ein Eichschein hat). Irgendwie klingt das Ganze ein wenig so, als ob die Sachbearbeiterin bei dem Registergericht nicht so sonderlich viel Motivation hat, den Sonderfall Sportboot-Eintragung zu machen... welches RG ist denn da das zuständige für Dich? lg, justme
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#12
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![]() Zitat:
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#14
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Hab's mir gerade rausgesucht, § 31 der Binnenschiffseichordnung. Sehr interessant.
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#15
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Moin
Und damit ist das doch zumindest ganz einfach und geht auch an Land.
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Gruß und gute Fahrt Man muss nicht jedem ein Forum geben Kapitaenwalli |
#16
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Ja, es geht auch auf Land, eben gerade gelesen.
Mit Binnen- oder Seeschiffen geht das nicht, da muß das Schiff im Wasser liegen, das habe ich sehr oft mitgemacht. |
#17
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So eine Plakette klebt bei mir im Boot
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#18
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DU für Duisburg und D für Deutschland. Gruß Manfred |
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