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  #1  
Alt 10.04.2025, 22:53
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Popshopbob Popshopbob ist offline
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Standard Sportboot Eichverfahren Binnenschiffsregister

Hallo in die Runde,
ich wollte mein neues (altes) Boot
im Binnenschiffsregister auf mich ummelden.
Die Rechtspflegerin vom Amtsgericht Magdeburg
meinte ich brauche einen gültigen Eichschein.
Das Boot ist noch in den letzten Zügen der Restauration und nicht angemeldet.
Wo und wie funktioniert denn das Eichverfahren.
Kommt da jemand zum Boot, muss das Boot im Wasser sein?
Hat das von euch schon mal jemand gemacht?

Danke schon mal im voraus.
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  #2  
Alt 11.04.2025, 06:14
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Popshopbob Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde,
ich wollte mein neues (altes) Boot
im Binnenschiffsregister auf mich ummelden.
Die Rechtspflegerin vom Amtsgericht Magdeburg
meinte ich brauche einen gültigen Eichschein.
Das Boot ist noch in den letzten Zügen der Restauration und nicht angemeldet.
Wo und wie funktioniert denn das Eichverfahren.
Kommt da jemand zum Boot, muss das Boot im Wasser sein?
Hat das von euch schon mal jemand gemacht?

Danke schon mal im voraus.
mach es lieber beim Seeschiffsregister... da ist es wesentlich einfacher...
keine Nachteile zum Binnenschiffsregister..
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #3  
Alt 11.04.2025, 08:45
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Eichschein? Was soll an einem Boot geeicht werden? Ist das ein Meßgerät??

Ein blöderer Name ist wohl keinem eingefallen für so ein Bootspapier

bis denn,

Uwe
__________________
A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured
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  #4  
Alt 11.04.2025, 09:40
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Wozu ein 11-Meter Boot eichen lassen. Der Vorgang ist ja einigermaßen komlex und vermutlich nicht ganz billig:

https://www.elwis.de/DE/Untersuchung-Eichung/Eichung/Eichverfahren/Eichverfahren-node.html

Alle technischen Daten der Ausführung "Nordsee" sind doch hier festgehalten:

https://www.klassik-boote.de/motoryacht-nordsee-sedan-s/
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Gruß Axel

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  #5  
Alt 11.04.2025, 09:45
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moin,

die Sportbooteichung binnen ist kein großer Aufwand, aber für die Ermittlung des Tiefgangs sollte das Boot im Wasser liegen. Das kann aber mit den Eichbeamten vorab geklärt werden.
Ich würde trotzdem die Registrierung im Sportbootregister machen, geht halt einfacher.

Grüße
Detlef
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  #6  
Alt 11.04.2025, 11:38
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Eichschein? Was soll an einem Boot geeicht werden? Ist das ein Meßgerät??

Ein blöderer Name ist wohl keinem eingefallen für so ein Bootspapier

bis denn,

Uwe
muß man eigentlich immer dumme Kommentare abgeben, wenn man offensichtlich keine Ahnung von der Rechtslage hat, anstatt sich einfach mal schlau zu lesen?
Ja, Binnenschiffe müssen geeicht werden - Grundlage dafür ist das Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966, was gar nicht so wenige europäische Staaten unterzeichnet haben (das ist also mitnichten eine rein deutsche Regelung).
Und was da geeicht wird steht in der BinSchEO ziemlich weit vorne in § 6 Arten der Eichung:
Zitat:
1) Bei Schiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wird die Wasserverdrängung bei bestimmten Schwimmebenen und die größte Tragfähigkeit festgestellt (Zweiter Abschnitt).
(2) Bei Schiffen, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wird die Wasserverdrängung in der Schwimmebene der größten Eintauchung festgestellt (Dritter Abschnitt).
(3) Bei Wasserfahrzeugen, die für Sport- oder Erholungszwecke verwendet werden (Sportboote), wird die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung im vereinfachten Verfahren (Sportboot-Eichverfahren) festgestellt (Vierter Abschnitt), sofern nicht der Antragsberechtigte die Eichung nach dem Dritten Abschnitt begehrt.
Und wozu das Ganze? Die Eichung dient in allererster Linie dazu, die verdrängte Wassermenge eines Schiffes festzustellen, was binnen durchaus ja schon mal interessant werden kann...

lg, justme
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  #7  
Alt 11.04.2025, 11:54
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Zitat:
Zitat von Popshopbob Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde,
ich wollte mein neues (altes) Boot
im Binnenschiffsregister auf mich ummelden.
Die Rechtspflegerin vom Amtsgericht Magdeburg
meinte ich brauche einen gültigen Eichschein.
Das Boot ist noch in den letzten Zügen der Restauration und nicht angemeldet.
Wo und wie funktioniert denn das Eichverfahren.
Kommt da jemand zum Boot, muss das Boot im Wasser sein?
Hat das von euch schon mal jemand gemacht?

Danke schon mal im voraus.
Moin,

Du schreibst was von ummelden...
Daraus würde ich vermuten, dass das Boot bereits in Binnenschiffsregister eingetragen ist, wonach dann ein Eichschein bereits vorliegen sollte.

Ansonsten ist es soweit schon richtig, dass eine Registrierung im Seeschiffsregister deutlich einfacher abläuft.
Den notwendigen Schiffsmessbrief für Sportfahrzeuge hatte bei mir das BSH nach Maßangaben von mir und zwei Fotos ausgestellt.
Mit diesem wurde dann in das zuständige Seeschiffsregister eingetragen.
__________________
Gruß - Georg
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  #8  
Alt 11.04.2025, 15:02
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Der Kollege Popshopbob hat sich bisher noch nicht mal zurückgemeldet. Es wäre schon interessant zu wissen, ob es sich um eine Ummeldung einer schon bestehenden Registrierung handelt. Da es sich ja offensichtlich um ein "neues" altes Boot handelt gäbe es bei einer Ummeldung doch schon die entsprechenden Unterlagen.

Bliebe nur noch die Frage, ob dann noch jemand an Bord kommt. Das wird wohl das zuständige Registergericht beantworten.
__________________
Gruß und gute Fahrt

Man muss nicht jedem ein Forum geben

Kapitaenwalli
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  #9  
Alt 11.04.2025, 15:42
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Popshopbob Popshopbob ist offline
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Hallöchen und vielen Dank für die bereits geposteten Antworten.

1. Es geht nicht um die Nordsee sondern um eine MAB12 (ehem. GST Ausbildungsschiff)

2. Das Schiff ist bereits im Binnenschiffsregister angemeldet. Es stand nun mehrere Jahre an Land und wurde von mir restauriert. (bin aber noch nicht ganz fertig)

3. Beim Kauf wurde der Schiffsbrief übergeben und notariell abgewickelt.
Nun wollte ich das Boot nur im Binnenschiffsregister ummelden damit es ein Kennzeichen bekommen kann. Das Amtsgericht hat mir dann, nach Antragstellung, mitgeteilt, das dafür ein gültiger Eichschein fehlt. Normalerweise sollten die Daten doch im Binnenschiffsregister hinterlegt sein.

Nun habe ich heute beim WSV /Eichamt angerufen und der Herr meinte lachend das eine Eichung für dieses Boot keine Pflicht bestünde und wieso das Binnenschiffsregister so etwas fordert.
Ich wieder beim Binnenschiffsregister angerufen und der Dame das soweit geschildert. Nun meinte sie ich soll meinen Antrag auf Ummeldung zurückziehen, eine Löschung aus dem Register beantragen und es beim WSV anmelden.

Gruß Pop
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  #10  
Alt 12.04.2025, 08:14
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Popshopbob Beitrag anzeigen
Hallöchen und vielen Dank für die bereits geposteten Antworten.

1. Es geht nicht um die Nordsee sondern um eine MAB12 (ehem. GST Ausbildungsschiff)

2. Das Schiff ist bereits im Binnenschiffsregister angemeldet. Es stand nun mehrere Jahre an Land und wurde von mir restauriert. (bin aber noch nicht ganz fertig)

3. Beim Kauf wurde der Schiffsbrief übergeben und notariell abgewickelt.
Nun wollte ich das Boot nur im Binnenschiffsregister ummelden damit es ein Kennzeichen bekommen kann. Das Amtsgericht hat mir dann, nach Antragstellung, mitgeteilt, das dafür ein gültiger Eichschein fehlt. Normalerweise sollten die Daten doch im Binnenschiffsregister hinterlegt sein.

Nun habe ich heute beim WSV /Eichamt angerufen und der Herr meinte lachend das eine Eichung für dieses Boot keine Pflicht bestünde und wieso das Binnenschiffsregister so etwas fordert.
Ich wieder beim Binnenschiffsregister angerufen und der Dame das soweit geschildert. Nun meinte sie ich soll meinen Antrag auf Ummeldung zurückziehen, eine Löschung aus dem Register beantragen und es beim WSV anmelden.

Gruß Pop
Mit der Geschichte würde ich mich mal an den nächsten Vorgesetzten der Dame wenden. Sie scheint weder vom Fach zu sein, noch geschäftstüchtig.
Natürlich kannst du es einfach bei einem WSA anmelden. Aber wenn es schon in ein Register eingetragen ist, hat das ja auch nun Vorteile. Etwa ist die Eintragung eine Besitzurkunde ähnlich einem Grundbucheintrag einer Immobilie und kann auch entsprechend beliehen werden.
Die WSA Anmeldung und ausgestellten Papiere sind formal kein Besitznachweis.

Gruß

Totti
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  #11  
Alt 13.04.2025, 18:45
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Moin moin,

Zitat:
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Hallöchen und vielen Dank für die bereits geposteten Antworten.

1. Es geht nicht um die Nordsee sondern um eine MAB12 (ehem. GST Ausbildungsschiff)

2. Das Schiff ist bereits im Binnenschiffsregister angemeldet. Es stand nun mehrere Jahre an Land und wurde von mir restauriert. (bin aber noch nicht ganz fertig)

3. Beim Kauf wurde der Schiffsbrief übergeben und notariell abgewickelt.
Nun wollte ich das Boot nur im Binnenschiffsregister ummelden damit es ein Kennzeichen bekommen kann. Das Amtsgericht hat mir dann, nach Antragstellung, mitgeteilt, das dafür ein gültiger Eichschein fehlt. Normalerweise sollten die Daten doch im Binnenschiffsregister hinterlegt sein.

Nun habe ich heute beim WSV /Eichamt angerufen und der Herr meinte lachend das eine Eichung für dieses Boot keine Pflicht bestünde und wieso das Binnenschiffsregister so etwas fordert.
Ich wieder beim Binnenschiffsregister angerufen und der Dame das soweit geschildert. Nun meinte sie ich soll meinen Antrag auf Ummeldung zurückziehen, eine Löschung aus dem Register beantragen und es beim WSV anmelden.

Gruß Pop
offenbar hat der Herr bei der WSV nicht ganz verstanden, was Du wolltest - Du willst ja kein Kleinfahrzeug-Kennzeichen, sondern eine Änderung eines im Binnenschiffsregister eingetragenen Binnenschiffs erreichen. Und in dem Fall benötigst Du sehr wohl entweder einen gültigen Eichschein, oder aber, wenn es sich um bei der Eintragung bereits um ein Sportfahrzeug gehandelt hat eine Eichbescheinigung.
Da das Schiff bereits im Binnenschiffsregister eingetragen ist muß eines dieser beiden Dokumente auch existieren - die Frage ist, a) nach welchem Verfahren (Dritter oder Vierter Abschnitt der BinSchEO) und b) wann und mit welcher Gültigkeit das entsprechende Dokument ausgestellt wurde.

Was ich jetzt machen würde:
-beim Binnenschiffsregister anrufen und fragen, mit welcher Art der Eichung das Schiff dort eingetragen wurde und wenn möglich eine Abschrift des Eichscheins oder der Eichbescheinigung anfordern.
-anschließend beim Eichamt anrufen und dort unter Bezug auf die existierende Eichung entweder eine Verlängerung des Eichscheins (wenn nach Drittem Abschnitt) oder aber ggf. eine Änderung der Eichbescheinigung nach §35 Abs. 2 Satz 2 BinSchEO beantragen - oder aber, sofern §35 Abs 2 BinSchEO nicht zutrifft (Eichplakette am Schiff ist vorhanden und leserlich?) wiederum mit dem Binnenschiffsregister Kontakt aufnehmen und unter Verweis auf den Vierten Abschnitt der BinSchEO das Begehren nach einem neuen Eichschein zurückweisen.

(Erklärung: Sportboote bekommen keinen Eichschein, sondern eine Eichbescheinigung, sofern nicht explizit ein Eichschein gewünscht wird - und der Unterschied zwischen diesen beiden Dokumenten ist, daß die Eichbescheinigung keine befristete Gültigkeit wie ein Eichschein hat).

Irgendwie klingt das Ganze ein wenig so, als ob die Sachbearbeiterin bei dem Registergericht nicht so sonderlich viel Motivation hat, den Sonderfall Sportboot-Eintragung zu machen... welches RG ist denn da das zuständige für Dich?

lg, justme
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  #12  
Alt 19.04.2025, 20:01
vnf vnf ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
(3) Bei Wasserfahrzeugen, die für Sport- oder Erholungszwecke verwendet werden (Sportboote), wird die Wasserverdrängung bei größter Eintauchung im vereinfachten Verfahren (Sportboot-Eichverfahren) festgestellt (Vierter Abschnitt), sofern nicht der Antragsberechtigte die Eichung nach dem Dritten Abschnitt begehrt.
Wer legt denn die größte Eintauchung fest und wie?
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  #13  
Alt 20.04.2025, 07:09
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von vnf Beitrag anzeigen
Wer legt denn die größte Eintauchung fest und wie?
Das Eichamt,
und das geht nur im Wasser.
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  #14  
Alt 20.04.2025, 07:31
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Hab's mir gerade rausgesucht, § 31 der Binnenschiffseichordnung. Sehr interessant.
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  #15  
Alt 20.04.2025, 07:48
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Und damit ist das doch zumindest ganz einfach und geht auch an Land.
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Kapitaenwalli
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  #16  
Alt 20.04.2025, 08:55
Neck Neck ist offline
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Ja, es geht auch auf Land, eben gerade gelesen.

Mit Binnen- oder Seeschiffen geht das nicht, da muß das Schiff im Wasser liegen,

das habe ich sehr oft mitgemacht.
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  #17  
Alt 20.04.2025, 15:32
Benutzerbild von DetteK
DetteK DetteK ist offline
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Boot: van der Torre Romanza Kruiser
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So eine Plakette klebt bei mir im Boot
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  #18  
Alt 20.04.2025, 16:19
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von DetteK Beitrag anzeigen
So eine Plakette klebt bei mir im Boot
DUD-
DU für Duisburg und D für Deutschland.


Gruß Manfred
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