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#1
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Moin,
man hört immer wieder stwas anderes, aber sind tatsächlich inzwischen Handfunkgeräte auf Kleinfahrzeugen in Deutschland zugelassen? Jan |
#2
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![]() Zitat:
https://www.ccr-zkr.org/files/docume..._pg_062017.pdf Zitat: Verkehrskreis Funkverkehr an Bord Aufgabe: Herstellung von Funkverbindungen an Bord von Fahrzeugen und Verbänden. Betriebsart: Simplex; automatische Leistungsreduzierung (siehe 3.4.1 a). Inhalt der Nachrichten: Es dürfen nur solche Nachrichten übermittelt werden, die sich auf den Schutz von Personen oder auf die Fahrt oder auf die Sicherheit von Schiffen beziehen. Besonderheit: Einsatz von Handsprechfunkgeräten ist nur auf den Kanälen 15 und 17 zulässig (siehe 3.3.1). 3.3.1 Allgemeines Die Verwendung von Handsprechfunkgeräten ist auf die Kanäle 15 und/oder 17 beschränkt, es sei denn, nationale Verwaltungen haben deren Verwendung als eigenständige oder zusätzliche Anlagen auf Kleinfahrzeugen für alle Verkehrskreise innerhalb ihrer Landesgrenzen nach Nummer 3.1 Buchstabe i gestattet. 3.1 i Zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen steht es Verwaltungen, die dies wünschen, frei, innerhalb der Landesgrenzen die Verwendung von Handsprechfunkgeräten zu Sicherheitszwecken für die Verkehrskreise Schiff-Schiff, Nautische Information und Schiff-Hafenbehörde an Bord von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen zu gestatten. Verwaltungen, welche die Verwendung solcher Funkgeräte gestatten, sollen hierauf im Regionalen Teil im Anhang des Handbuchs für den Binnenschifffahrtsfunk hinweisen. Verwaltungen, die diese Art der Nutzung gestatten, wird empfohlen, bei ihren Überlegungen die folgenden Aspekte gebührend zu berücksichtigen: - das Handsprechfunkgerät muss einem Schiff zugeordnet sein und darf nur an Bord dieses Schiffes benutzt werden; - das Handsprechfunkgerät muss auf der Genehmigung aufgeführt sein; - die bedienende Person muss Inhaber eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Im Regionalen Teil Deutschland konnte ich nichts dazu finden... Daher in Deutschland weiterhin verboten...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (12.09.2023 um 13:44 Uhr) |
#3
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Der Vollständigkeitshalber:
Rettungsboote / Feuerwehrboote können auf Antrag ein Handfunkgerät genehmigt bekommen und führen. Es kann also sein das man mal ein Rettungsboot / Feuerwehrboot mit Handfunkgeräte auf Kanal 10 hört/sieht, ist aber eine Einzelgenehmigung. Gruss Lars |
#4
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nur ein großes Löschboot hat in der Regel Binnenfunk an Bord... das ist dann aber ein Festeinbaugerät..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#5
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Was passiert denn, wenn ich trotz des oben aufgeführten ein Handfunkgerät benutzte?
Gruß Bodo |
#6
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Kann halt teuer werden wenn man sich erwischen lässt
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#7
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Wie teuer eigentlich genau? Ich kenne da einen, der das nicht mehr misen möchte.
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#8
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Ich hab einmal den Bußgeldkatalog eingesehen.
Kann teuer werden, geht bei einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld natürlich nicht. Ein Verwarngeld oder Bußgeld in Höhe X über das führen und benutzen eines Handfunkgerätes ist nicht aufgeführt. Wenn ich meinen Funkschein (hoffentlich bald) gemacht habe, werde ich auf meinem Boot so eine Handfunke, auch in Deutschland, führen. Da ich gerne auch Themen zu Ende bringe, werde ich dann, falls es bei mir geahndet werden sollte, es hier berichten. Oder vielleicht hat schon ein anderer Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht. Gruß Bodo
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#9
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Ich habe zu den 2 fest eingebauten Funkstellen noch ein Handfunkgerät an Bord. Alle 3 sind, zzgl. Radar und aktivem AIS, in der Frequenzzuteilungsurkunde eingetragen. Benutzen darf ich die Handfunke natürlich, im Gegensatz zu NL, nicht in Deutschland.
Bei einer WAPO Kontrolle vor drei Jahren, an der das Handfunkgerät ausgeschaltet und sichtbar im Cockpit lag, wurde nichts beanstandet.
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#10
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Moin Gemeinde,
Kann mir mal jemand erklären wozu ihr ein Handfunkgerät braucht? Binnen , wenn nicht alle Kanäle vorhanden sind ,z.B. zum Schleusen nicht zu gebrauchen, für Absprachen mit der Crew sind Headsets diskreter,darüber hinaus nicht erlaubt. Auf See fällt mir auch nur der Nutzen ein, wenn ich in die Rettungsinsel steigen muss. VG Christian
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen ![]()
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#11
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Weil z.B. in NL erlaubt. Bei mir ist ein Festfunkgerät auf Kanal 10, ein zweites auf den nächsten Schleusenkanal und die Handfunke mit Atis auf Kanal 77, gerastet.
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#12
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![]() Zitat:
als Sicherheitsausrüstung auf einem Schlauchboot oder einem Boot wo ein Festeinbaugerät nicht möglich ist würde ich es schon sehen ... Bei einem Boot mit der Möglichkeit des Festeinbau würde ich dies immer vorziehen ... Das Verbot ist da aber verstehen kann man es nicht .. eine vernünftige Erklärung bekommt man nicht Mal von den Verbänden...
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#13
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Da reicht mir eine Funke auf dem Schleusenkanal ... auf 19 von ich dann nicht erreichbar
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#14
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Kanal 10 höre ich gerne immer ab, ab und an gibt es da nützliches aber auch interessantes zu hören. Und den Schleusenkanal braucht es ja nebenher auch. Da erfährt man ob die Schleuse gerade zu Berg oder zu Tal schleust, lange bevor man da ist und man kann dann seine Geschwindigkeit dem entsprechend anpassen. Ich habe noch nie bereut mehrere Funkgeräte an Bord zu haben.
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#15
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Während der schleusung bleib ich auf dem Schleusenkanal nach dem ausfahren geht es gleich wieder auf die 10
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#16
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Bei einem Funkgerät ja auch die normale Prozedur. Allerdings haben bei Weitem nicht alle Schiffe die geschleust werden aktives AIS. Ein Zeitfunkgerät kostet doch nun wirklich nicht viel, muss halt nur zugelassen sein. Schnickschnack bei dem unnötig. Ich möchte meins nicht mehr missen. Wobei meine beiden Großen drahtlose Tochtergeräte haben, so dass ich an beiden Steuerständen permanent alles gewünschte mithören kann.
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#17
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#18
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An der Mosel wirst Du sehr häufig auch alleine geschleust wenn gerade kein Großer verfügbar ist. Ausnahmen davon machen eigentlich nur Schleuse Trier und Detzem, die sind manchmal stoffelig.
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#19
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wenn auf dem AIS nichts zu sehen ist, dann ist auch kein Funkverkehr auf der 10 ... so einfach ist das da die Sportboote ja miest eh nur ein Funkgerät haben und damit auf dem Schleusenkanal unterwegs sind und die Schleusenwärter waren immer sehr freundlich..
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#22
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Ich hatte in einem anderen Beitrag schon meine Meinung dazu mitgeteilt.
Ich habe ein Handfunkgerät, die Funkscheine und auch die Ship Station Liciense. In Holland alles erlaubt. Fährt man auf dem Rhein auf die deutsche Seite müsste man laut aktuellen Gesetzen sofort Hamburg anrufen, Funkgerät abmelden und über Bord werfen. Unlogisch, oder? Dann sagt das Gesetzt aber auch, wenn ein Funkgerät vorhanden ist, muss auf Kanal 10 gehört werden. Ich habe dann auf dem MLK die vorbeifahrende WSP angesprochen und gefragt wie ich mich verhalten soll, da ich das Handfunkgerät an Bord habe. Diese meinten nur dass Sie das Gesetzt auch nicht nachvollziehen könnten. Jedes angemeldete und und betriebsbereite Funkgerät erhöht die Sicherheit. Haben mir noch einen schönen Tag gewünscht. Auch wenn manche hier auf den Paragrafen rumreiten dass es bis zu 1000€ Bußgeld gibt, möchte ich den vernünftig denkenden Wasserschutzpolizisten gerne kennenlernen. Ich nutze es weiter. |
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