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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.06.2022, 21:25
Corell01 Corell01 ist offline
Commander
 
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Boot: Pedro Solano 33
71 Danke in 33 Beiträgen
Standard Erlebnis Gasprüfung

Hallo,

Hatte heute die Regelmäßige Überprüfung der Gasanlage. Das Boot ist 30 Jahr alt und hat bis dato immer die Prüfung bestanden. Auch heute war die Druckprobe ohne Druckverlust.
Jetzt kommts, Prüfung nicht bestanden weil Typenschild vom Kocher nicht vorhanden. Das Teil ist seid 30 Jahren Original eingebaut. Des Weiteren sind die Überwurfmuttern aus Stahl und nicht aus Messing.
Bin Ehrlich, ich verstehe die Welt nicht mehr. Zumal ich jetzt erst einen Kocher kaufen darf damit die Anlage die Prüfung besteht.

Wie sind Eure Erfahrungen?
__________________
Gruß Tino


Boot Pedro Solano 33
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  #2  
Alt 10.06.2022, 21:26
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist gerade online
Fleet Admiral
 
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28.543 Danke in 11.473 Beiträgen
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Anderen Prüfer Anfragen.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #3  
Alt 10.06.2022, 21:30
Supermto63 Supermto63 ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Conti Craft
129 Danke in 71 Beiträgen
Standard

Hallo
Genau so würde ich das auch machen, wie MOTION das vorschlägt. Bei mir war die letzte Gasprüfung im letzten Jahr. Alles locker gelaufen und da hat der Prüfer nicht nach fehlenden Typenschildern gesucht :-(
Hast du keine Möglichkeit, einfach woanders prüfen zu lassen?
Gruß Normen
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  #4  
Alt 10.06.2022, 21:43
Corell01 Corell01 ist offline
Commander
 
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Boot: Pedro Solano 33
71 Danke in 33 Beiträgen
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Wenn ich woanders hingehe und der sieht das Blaue Buch mit Eintrag nicht bestanden gibts garantiert fragen. Zumal wie bereits geschrieben die Druckprüfung bestanden wurde und der Hacken auch gesetzt wurde im Buch.

Aber ein Versuch wäre es Wert.
__________________
Gruß Tino


Boot Pedro Solano 33
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  #5  
Alt 10.06.2022, 21:54
Michael G. Michael G. ist offline
Admiral
 
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Boot: Golfinho
1.750 Danke in 944 Beiträgen
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Neues Buch. 😁
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  #6  
Alt 10.06.2022, 21:59
Benutzerbild von Saint-Ex
Saint-Ex Saint-Ex ist offline
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7.276 Danke in 1.961 Beiträgen
Standard

Gibt immer solche und solche Prüfer, nicht nur bei G-608 Gasprüfungen auf Booten. Habe auch so meine Erfahrungen... Hatte bisher Glück, pragmatische und kluge G-608-Prüfer zu finden. Aber auch dazu gab es hier im Forum von ganz pedantischen Experten bereits kritische Anmerkungen.
Hoffe trotzdem, auch in meiner neuen Umgebung ehr einen klugen und pragmatischen G-608-Sachkundigen finden zu können...
Lg, Saint-Ex
__________________
Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)

Geändert von Saint-Ex (10.06.2022 um 22:54 Uhr)
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  #7  
Alt 11.06.2022, 05:01
Benutzerbild von Bergi00
Bergi00 Bergi00 ist gerade online
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9.379 Danke in 3.851 Beiträgen
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Hast du noch die alten Bücher ?
Wenn man da die Nummer vom Typenschild lesen kann , gibt es eine Möglichkeit.
Trotzdem hat der Prüfer nichts falsch gemacht , so sind die Regeln.
Wo liegt der Kahn ?
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #8  
Alt 11.06.2022, 07:34
Corell01 Corell01 ist offline
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Boot: Pedro Solano 33
71 Danke in 33 Beiträgen
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Moin,
In allen Büchern steht nicht erkennbar.
__________________
Gruß Tino


Boot Pedro Solano 33
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  #9  
Alt 11.06.2022, 08:18
zooom zooom ist offline
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Ich denke, das sollte man denn doch hinterfragen, weil manche G608 Sachkundigen über das Ziel hinausschießen. (In einem Nachbarforum wurde berichtet, daß eine Prüfbestätigung verweigert wurde, weil nach "neuesten" Vorgaben ein Hitzeschutz aus 2mm(!) VA Blech gefordert werde, was sich auf Nachfrage beim DVFG als Blödsinn erwies...)
Die Frage ist doch, ob der Herd je ein Typenschild gehabt hat und dieses nicht vielleicht nur unleserlich geworden ist. So was sieht man öfter und wäre für mich mal kein Grund, die Prüfung als gescheitert zu verweigern.
Was ist das für ein Schiff und was steht in den ersten Bescheinigungen für den Herd?
Ich sehe jedenfalls keinen Grund, gleich an den Kauf eines neuen Herdes zu denken.
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Gruß Thomas
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  #10  
Alt 11.06.2022, 10:15
kurz kurz ist offline
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Mal anders rum: Muss überhaupt ein Kocher angeschlossen sein f eine Prüfung?
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  #11  
Alt 11.06.2022, 10:26
Benutzerbild von dete
dete dete ist offline
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ja, es wird ja die Anlage geprüft

Grüße
Detlef
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  #12  
Alt 11.06.2022, 10:27
kurz kurz ist offline
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Dann halt Kocher ausleihen... Und Überwurfmuttern in Messing...
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  #13  
Alt 11.06.2022, 10:31
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littlebert littlebert ist offline
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Moin,

die Prüfer müssen alle 5 Jahre zur Schulung und Prüfung um die Erlaubnis zu erhalten.
Auf diesen Schulungen bekommt man die neuesten Bestimmungen und Gesetze beigepult. Der Prüfer ist bei einem Unfall der Gasanlage sofort mit in der Ermittlung. Deshalb werden die immer vorsichtiger.

Übrigens, jeder Eingriff in die Gasanlage erfordert eine neue Prüfung
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  #14  
Alt 11.06.2022, 14:03
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billi billi ist gerade online
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Zum Glück gibt keine Pflicht zur Gasprüfung... Bis auf ein Bundesland

Und zum Glück hab ich kein fest verbaut es Gas an Bord...
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  #15  
Alt 11.06.2022, 14:20
edjm edjm ist offline
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Gibt es keinen Bestandsschutz bei einer existierenden Anlage?

Als ich mein Segelboot im Mittelmeer hatte, war es schwierig einen deutschen, vereidigten Prüfer zu finden. Ich habe mir dann wie folgt geholfen:

Im Herbst habe ich die Gasflasche abgeklemmt, nachdem das Sicherheitsventil geschlossen wurde. Im Frühjahr habe ich dann als erstes am Herd geprüft, ob noch Druck auf dem Gasnetz lag. Man konnte das am Zischen bei Öffnung eines Verntils hören und an der kurzzeitigen Flamme sehen. Wenn also nach mehreren Monaten ohne Anschluß an eine Gasflasche noch Druck auf den Gasrohren war, dann mußte das Gasnetz inklusive aller angeschlossenen Geräte dicht sein. Dieses Testergebnis habe ich dann im Logbuch vermerkt.

Ich bin der Meinung, daß ich mich mit diesem Vorgehen unter den gegebenen Umständen angemessen vorsichtig verhalten hatte und dementsprechend niemand auf Fahrlässigkeit o.ä. plädieren konnte.

Es ist nie etwas passiert und wurde dementsprechend auch nicht zu einem Rechtsthema oder Versicherungsthema. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen zu dem beschriebenen Vorgehen. Aber Prüfvorschriften sind nicht sakrosankt und können durch gleichwertige Prüfungen ersetzt werden,

meint: edjm.
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  #16  
Alt 11.06.2022, 14:33
Benutzerbild von Miracle Man
Miracle Man Miracle Man ist offline
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Leute, jetzt ehrlich?

Ihr lasst eine Gasorüfung machen, diese wird nicht bestanden und dann versucht ihr die Plakette auf anderem Weg zu bekommen?

Bei uns auf dem Campingplatz ist die Gasprüfung inzwischen Pflicht und das ist auch gut so.
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Viele Grüße
Olli
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  #17  
Alt 11.06.2022, 14:45
kurz kurz ist offline
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Wie bin ich froh, habe ich kein Gas!
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  #18  
Alt 11.06.2022, 14:57
Benutzerbild von Miracle Man
Miracle Man Miracle Man ist offline
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1.414 Danke in 795 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Wie bin ich froh, habe ich kein Gas!
Alles kein Hexenwerk wenn man das vernünftig macht, es regelmäßig prüfen lässt und sorgsam damit umgeht.
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #19  
Alt 11.06.2022, 18:12
zooom zooom ist offline
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Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
Gibt es keinen Bestandsschutz bei einer existierenden Anlage?

Als ich mein Segelboot im Mittelmeer hatte, war es schwierig einen deutschen, vereidigten Prüfer zu finden. Ich habe mir dann wie folgt geholfen:

Im Herbst habe ich die Gasflasche abgeklemmt, nachdem das Sicherheitsventil geschlossen wurde. Im Frühjahr habe ich dann als erstes am Herd geprüft, ob noch Druck auf dem Gasnetz lag. Man konnte das am Zischen bei Öffnung eines Verntils hören und an der kurzzeitigen Flamme sehen. Wenn also nach mehreren Monaten ohne Anschluß an eine Gasflasche noch Druck auf den Gasrohren war, dann mußte das Gasnetz inklusive aller angeschlossenen Geräte dicht sein. Dieses Testergebnis habe ich dann im Logbuch vermerkt.

Ich bin der Meinung, daß ich mich mit diesem Vorgehen unter den gegebenen Umständen angemessen vorsichtig verhalten hatte und dementsprechend niemand auf Fahrlässigkeit o.ä. plädieren konnte.

Es ist nie etwas passiert und wurde dementsprechend auch nicht zu einem Rechtsthema oder Versicherungsthema. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen zu dem beschriebenen Vorgehen. Aber Prüfvorschriften sind nicht sakrosankt und können durch gleichwertige Prüfungen ersetzt werden,

meint: edjm.
Das ist die einfachste Selbstkontrolle der Dichtigkeit: Abends Flasche zu, morgens Herd auf bevor Flasche auf, wenn dann noch Gas kommt, ist die Anlage dicht. Und, wie gerade geantwortet, gilt das natürlich auch nach 6 Monaten
Wenn man sich dann noch an den Wechselturnus von Gasdruckregler und Schläuchen hält, ist man wohl auf der ziemlich sicheren Seite auch an fernen Gestaden.
Natürlich haben Altanlagen Bestandsschutz, man darf aber bei der Gasprüfung eines 30 Jahre alten Bootes mit Herd in Erstausrüstung schon auch mal ein verblichenes Typenschild tolerieren ohne daß man gleich in den Verdacht kommt, sich seine Prüfbescheinigung erschleichen zu wollen. (Sag ich als G608 Sachkundiger)
PS: Vereidigt ist von den G608 SachKUNDIGEN keiner, bei SachVERSTÄNDIGEN für Gasanlagen ist das wohl anders, aber die kommen normal erst im Schadensfalle.
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  #20  
Alt 11.06.2022, 21:07
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Bootspeti Bootspeti ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Zum Glück gibt keine Pflicht zur Gasprüfung... Bis auf ein Bundesland

Und zum Glück hab ich kein fest verbaut es Gas an Bord...
Das dann wäre
Mfg der Bootspeti
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  #21  
Alt 12.06.2022, 07:42
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Bootspeti Beitrag anzeigen
Das dann wäre
Mfg der Bootspeti
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  #22  
Alt 12.06.2022, 09:41
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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@TE

Ist der Kocher in die Arbeitsplatte eingelassen?
Oder nur aufgebaut?

Nach den neuesten Regularien hat der Prüfer durchaus Recht.
Es kann aber auch pragmatisch gelöst werden wenn die alte Dokumentation aufzeigt, daß der Kocher durchaus ein Leben lang an Bord war wo noch alte Vorschriften in Kraft waren.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #23  
Alt 12.06.2022, 10:54
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Bodo61 Bodo61 ist offline
Captain
 
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Ort: im Harz
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Boot: Dacapo 9000
859 Danke in 399 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Stimmt nicht, auch im Land Brandenburg besteht keine generelle „Prüfpflicht“ für Gasanlagen auf Booten.
Alles andere Charterboote, evtl. Hafenvorschriften…. wurde ja schon zig mal durchgekaut.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #24  
Alt 12.06.2022, 11:14
zooom zooom ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.02.2008
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Zitat:
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  #25  
Alt 14.06.2022, 21:51
Innuendo Innuendo ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 26.10.2017
Ort: Bremen
Beiträge: 81
Boot: Neptunus 108
61 Danke in 27 Beiträgen
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Hallo!

Bei uns im Hafen ist vor 3 Jahren ein Boot explodiert. Der Skipper ist im Himmel, seine Frau hat ein Bein verloren und schwer verletzt überlebt! Ursache Gasanlage an Bord!
In vielen Häfen ist es seid Jahren Usus, dass eine Gasprüfung vorhanden sein muss. Schon allein wegen der Versicherung.
Wenn was passiert, ist der Prüfer mit dran. Auf meinem Vorgänger habe ich aus diesem Grund nach über 30 Jahren, die Gasanlage neu einbauen lassen. Der vorhandene Durchlauferhitzer war nicht mehr zulässig. Auf meinem neuen Boot, ist die Gasanlage totgelegt. Es gab Druckverluste bei einer Prüfdauer von mehr als einer halben Stunde. Viele Prüfer prüfen nur 5 bis 10 Minuten. Ich bin froh, dass ich kein Gas mehr an Bord habe.

Leider sind viele so dumm, dass erst immer was passieren muss, damit die Leute kapieren, das Gas keine Fehler verzeiht.

Und den Rat, einfach einen anderen Prüfer zu suchen, obwohl der Prüfung die fehlerhafte Prüfung sauber dokumentiert hat, oder einfach ein neues Prüfheft zu verwenden:

Leute, seid ihr von allen guten Geistern verlassen???

Ich möchte das mit dem Unfall nicht wieder erleben und keine Wassersportfreunde auf die Art verlieren!

Safty First!

Gruß an alle, Lars
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