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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
weiß jemand vielleicht von den Experten, ob bei der Kaskoversicherung die Winterabdeckplane im Winterlager (im Freien) bei "höherer Gewalt" (schwerer Sturm) ohne Inanspruchnahme der Selbstbeteiligung ersatzfähig ist? ![]() Uns haben Orkanböen jetzt die Abdeckplane zerrissen ![]() Gruß Fun_Sailor
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#2
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![]() Zitat:
kommt aber stark auf die Versicherungsbedingungen an... dam ust du bei deiner lesen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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Denke auch das ist versichert. Aber du hast sowieso die Pflicht einen Schaden zeitnah zu melden. Daher würde ich das einfach machen und dann die Antwort abwarten.
Gruß Chris
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#4
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In den Bedingungen steht, dass die Selbstbeteiligung bei "Schäden an stillliegenden Booten durch höhere Gewalt" ausgeschlossen ist.
Somit müsste doch hier eigentlich der Schaden in voller Höhe ersetzt werden.... oder ? ![]() ...hofft Fun_Sailor, der den Schaden auch sogleich gemeldet hat
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#5
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![]() Zitat:
Zeitnah ist wichtig die Versicherung wird dir dann sagen ob es versichert ist oder nicht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#6
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Das hatte ich auch gleich am nächsten Tag per Online-Formular +Unterschrift (wenn auch programmtechnisch etwas hakelig
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#7
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Der Begriff "Stillliegen" entspricht nicht zu 100% dem Verbringen ins Winterlager.
War das Boot an Land oder im Wasser? Im Wasser = Versicherung muss zahlen An Land = ... kommt drauf an ... Klaus, der dafür einen kompetenten Ansprechpartner hier aus dem Forum hat
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.
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#8
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bei meiner Versicherung würde ich es auch durchrechnen, da ich einen Rabatt von 40% bekomme und dieser für 5 Jahre gestrichen wird durch einen Versicherungsfall...
da muss man dann schauen ob die Plane diesen Wert ausmacht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#9
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Das Boot liegt derzeit an Land im (freien) Winterlager. Das würde ich schon als "Stillliegen" betrachten.....aber, nun ja....siehe oben..... es könnte schon sein, dass der Begriff von der (ziemlich bekannten) Bootsversicherung (d.h.großer V-Makler) evt. sehr spitzfindig ausgelegt wird...
![]() Foto haben wir sicherheitshalber (für uns) auch gemacht. btw: Unser Vertrag beinhaltet bei der Kasko einen sogenannten "Rabattretter", d.h. der 1.Kaskoschaden verursacht also dann noch keine Rückstufung, ähnlich wie bei vielen Autoversicherungen. Seit >30 Jahren wurde die Kasko von uns übrigens noch nie beansprucht.... Bis jetzt gab es nur die automatische Eingangsbestätigung auf unsere Online-Meldung und auf unsere (unterschriebene) Formular-Mail. Bin gespannt, welche Antwort wir erhalten. Gruß Fun_Sailor
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#10
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Die 1.Antwort (von einem "ge-outsource'tem" Schadensdienstleister) auf unsere online-Meldung kam nun blitzschnell.
![]() Immerhin keine(!) Ablehnung wegen Selbstbeteiligung: Es wurden nun Fotos und ein adäquates Online-Angebot (=Link von einem bekannten "Bootsausrüster" ![]() ![]() Schaunmermal, wie's weiter geht... ![]() Gruß Fun_Sailor
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#11
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Zum Thema Schadenfreiheitsrabatt verhält es sich doch oft so, dass man zwar immer sofort melden muss, aber erst nach Feststehen der Regulierungshöhe ( also erst nach Abrechnung des Schadens ) entscheiden muss ( bei manchen Versicherungen erst am Jahresende ), ob man den Schaden lieber selbst trägt ( manchmal rechnet einem die Versicherung das auch als Prognose aus, bis wohin es günstiger ist). Die rein vorsorgliche Meldung bewirkt normalerweise noch gar nichts.
Ganz nebenbei übrigens meine Erfahrung mit den sog. Rabattretterklauseln: Die gelten nur bei derselben Versicherung, wechselt man, meldet die natürlich einen Schaden in der Periode an die Nachversicherung. Muss man also aufpassen wenn man zum Jahresende wechseln will.
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#12
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So, seit heute früh (bereits 2(!) Tage nach Schadenmeldung) liegt jetzt tatsächlich die endgültige Deckungshöhe in voller Höhe (nach Rechnungslegung / Ersatzkauf) vor !
![]() Perfekte Schadenabwicklung !! ![]() ![]() Gruß Fun_Sailor
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#13
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Erzählst du uns auch, welche Gesellschaft es ist.
Zur Not auch per PN. Daraus kann man für die Zukunft nur lernen.
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Gruß von der Ostsee... |
#14
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Nö, nicht PN. Wenn ihm Gutes widerfährt, ist es doch eine gute Referenzen für den Versicherer. Immer diese Geheimniskrämerei... Verstehe ich nicht...
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#15
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![]() ![]() ![]() Nix da: Firmenich ! ![]() Gruß Fun_Sailor
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