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  #1  
Alt 21.02.2022, 09:06
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Standard Sturm Schaden Versicherungsfrage (Kasko)

Moin,

weiß jemand vielleicht von den Experten, ob bei der Kaskoversicherung die Winterabdeckplane im Winterlager (im Freien) bei "höherer Gewalt" (schwerer Sturm) ohne Inanspruchnahme der Selbstbeteiligung ersatzfähig ist?
Uns haben Orkanböen jetzt die Abdeckplane zerrissen .

Gruß Fun_Sailor
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  #2  
Alt 21.02.2022, 09:14
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Standard

Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Moin,

weiß jemand vielleicht von den Experten, ob bei der Kaskoversicherung die Winterabdeckplane im Winterlager (im Freien) bei "höherer Gewalt" (schwerer Sturm) ohne Inanspruchnahme der Selbstbeteiligung ersatzfähig ist?
Uns haben Orkanböen jetzt die Abdeckplane zerrissen .

Gruß Fun_Sailor
die Selbstbetieligung greift ja immer... die Kosten über die Selbstbeteiligung hinaus wird vermutlich durch die Versicherung erstattet...

kommt aber stark auf die Versicherungsbedingungen an... dam ust du bei deiner lesen...
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  #3  
Alt 21.02.2022, 09:22
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Denke auch das ist versichert. Aber du hast sowieso die Pflicht einen Schaden zeitnah zu melden. Daher würde ich das einfach machen und dann die Antwort abwarten.

Gruß
Chris
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  #4  
Alt 21.02.2022, 09:38
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In den Bedingungen steht, dass die Selbstbeteiligung bei "Schäden an stillliegenden Booten durch höhere Gewalt" ausgeschlossen ist.
Somit müsste doch hier eigentlich der Schaden in voller Höhe ersetzt werden.... oder ?

...hofft Fun_Sailor, der den Schaden auch sogleich gemeldet hat
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  #5  
Alt 21.02.2022, 09:40
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
In den Bedingungen steht, dass die Selbstbeteiligung bei "Schäden an stillliegenden Booten durch höhere Gewalt" ausgeschlossen ist.
Somit müsste doch hier eigentlich der Schaden in voller Höhe ersetzt werden.... oder ?

...hofft Fun_Sailor
wie gesagt Versicherung melden...
Zeitnah ist wichtig

die Versicherung wird dir dann sagen ob es versichert ist oder nicht...
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  #6  
Alt 21.02.2022, 09:53
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Zeitnah ist wichtig
Das hatte ich auch gleich am nächsten Tag per Online-Formular +Unterschrift (wenn auch programmtechnisch etwas hakelig ) erledigt.
Nach meiner Meinung müsste das gemäß des o.g. Vers.-Passus ohne Selbstbeteiligung ersetzt werden.

Gruß Fun_Sailor
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  #7  
Alt 21.02.2022, 11:37
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Der Begriff "Stillliegen" entspricht nicht zu 100% dem Verbringen ins Winterlager.
War das Boot an Land oder im Wasser?
Im Wasser = Versicherung muss zahlen
An Land = ... kommt drauf an ...

Klaus, der dafür einen kompetenten Ansprechpartner hier aus dem Forum hat
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Gruß aus Potsdam
Klaus


Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.

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  #8  
Alt 21.02.2022, 11:40
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bei meiner Versicherung würde ich es auch durchrechnen, da ich einen Rabatt von 40% bekomme und dieser für 5 Jahre gestrichen wird durch einen Versicherungsfall...

da muss man dann schauen ob die Plane diesen Wert ausmacht...
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  #9  
Alt 21.02.2022, 12:56
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
An Land = ... kommt drauf an ...
Das Boot liegt derzeit an Land im (freien) Winterlager. Das würde ich schon als "Stillliegen" betrachten.....aber, nun ja....siehe oben..... es könnte schon sein, dass der Begriff von der (ziemlich bekannten) Bootsversicherung (d.h.großer V-Makler) evt. sehr spitzfindig ausgelegt wird...
Foto haben wir sicherheitshalber (für uns) auch gemacht.

btw: Unser Vertrag beinhaltet bei der Kasko einen sogenannten "Rabattretter", d.h. der 1.Kaskoschaden verursacht also dann noch keine Rückstufung, ähnlich wie bei vielen Autoversicherungen. Seit >30 Jahren wurde die Kasko von uns übrigens noch nie beansprucht....

Bis jetzt gab es nur die automatische Eingangsbestätigung auf unsere Online-Meldung und auf unsere (unterschriebene) Formular-Mail.
Bin gespannt, welche Antwort wir erhalten.

Gruß Fun_Sailor
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  #10  
Alt 21.02.2022, 21:49
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Bin gespannt, welche Antwort wir erhalten
Die 1.Antwort (von einem "ge-outsource'tem" Schadensdienstleister) auf unsere online-Meldung kam nun blitzschnell.
Immerhin keine(!) Ablehnung wegen Selbstbeteiligung: Es wurden nun Fotos und ein adäquates Online-Angebot (=Link von einem bekannten "Bootsausrüster" reicht) für die Ersatzplane angefordert. Was wir evidenzmäßig sogleich erledigt haben .

Schaunmermal, wie's weiter geht...
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Alt 22.02.2022, 08:06
UliH UliH ist offline
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Zum Thema Schadenfreiheitsrabatt verhält es sich doch oft so, dass man zwar immer sofort melden muss, aber erst nach Feststehen der Regulierungshöhe ( also erst nach Abrechnung des Schadens ) entscheiden muss ( bei manchen Versicherungen erst am Jahresende ), ob man den Schaden lieber selbst trägt ( manchmal rechnet einem die Versicherung das auch als Prognose aus, bis wohin es günstiger ist). Die rein vorsorgliche Meldung bewirkt normalerweise noch gar nichts.
Ganz nebenbei übrigens meine Erfahrung mit den sog. Rabattretterklauseln: Die gelten nur bei derselben Versicherung, wechselt man, meldet die natürlich einen Schaden in der Periode an die Nachversicherung. Muss man also aufpassen wenn man zum Jahresende wechseln will.
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  #12  
Alt 22.02.2022, 10:52
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Standard Bootskasko zahlt Sturmschaden / Winterplane

So, seit heute früh (bereits 2(!) Tage nach Schadenmeldung) liegt jetzt tatsächlich die endgültige Deckungshöhe in voller Höhe (nach Rechnungslegung / Ersatzkauf) vor !
Perfekte Schadenabwicklung !!

Gruß Fun_Sailor
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Alt 22.02.2022, 17:14
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Todo Todo ist offline
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Erzählst du uns auch, welche Gesellschaft es ist.
Zur Not auch per PN.
Daraus kann man für die Zukunft nur lernen.
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Gruß von der Ostsee...
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  #14  
Alt 22.02.2022, 21:47
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Rowöle Rowöle ist offline
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Nö, nicht PN. Wenn ihm Gutes widerfährt, ist es doch eine gute Referenzen für den Versicherer. Immer diese Geheimniskrämerei... Verstehe ich nicht...
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Alt 23.02.2022, 18:55
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Geheimniskrämerei ?
Nix da: Firmenich !

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