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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo ihr Lieben,
ich habe eine spezielle Frage zu dem türkischen Amateur Seaman's Certificate, den man in der Türkei erhalten kann. Da ich ich ehemaliger türkische Staatsbürger bin und ein Ausweisdokument der Türkei besitze, kann ich die Führerscheinprüfung antreten. Nun meine Frage: Ist dieser Führerschein in deutschen Gewässern gültig? Ich kenne mich leider 0,00% mit der Thematik aus und hoffe, dass mir hier jemand behilflich sein kann. Ich wohne im schönen Düsseldorf und es war schon immer mein Traum ein etwas größeres Boot zu besitzen und ab und an auf dem Rhein zu fahren. Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße 🍀 |
#2
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Ist nicht gültig, wenn Du Deutscher Staatsbürger bist.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#3
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...... , aber , wenn du auch (noch) türkischer Staatsbürger bist , ist's gültig.
Dann zeigst du deinen türkischen Ausweis bei der Kontrolle.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#4
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![]() Zitat:
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen ... der deutsche Schein ist nicht schwer
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#5
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Abgesehen davon, dass vermutlich nur ein deutsches Zeugnis gilt, bist du dir sicher ob das türkische Zeugnis auf Binnengewässern Gültigkeit hat? Du möchtest ja auf dem Rhein fahren.
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Liebe Grüße Willi |
#6
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Hallo Düss87,
die Führerscheinpflicht in Deutschland richtet sich nach dem Wohnsitzland, nicht nach der Staatsangehörigkeit. Daher benötigst Du als Düsseldorfer einen deutschen Sportbootführerschein. Gruß Andreas
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#7
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![]() Zitat:
Aber zum Thema SBF: es ist kein Problem, den SBF in Düsseldorf zu machen. Du musst keine Fahrschule besuchen, nur ca.2 Übungseinheiten auf dem Prüfungsboot sind empfehlenswert. Mein Sohn mit 16 Jahren hat es gerade hinter sich gebracht, das hat mich ca. 300,- gekostet (alles zusammen).
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#8
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Die ganzen Tipps zu "deutscher Schein ist nicht teuer und nicht schwer" verstehe ich nicht.
Wenn der türkische Schein gelten würde - warum dann den deutschen machen? Heimatsprache hat doch auch seine Vorteile, gerade beim Lesen von Fragen, bei denen es auf Feinheiten ankommt. In diesem Fall allerdings wird dem TE nichts anderes übrig bleiben - eben wegen der Wohnsitzregelung in D. Bis denne, Rainer |
#9
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![]() Zitat:
Ich habe ihm mehrmals gesagt, dass der Sinn des SBF auch darin liegt, nur geistig fitte Personen zum Führen der Boote zuzulassen. Das hat er schließlich akzeptiert und sich ans Lernen gesetzt. Ich wünschte mir oft, dass der Autoführerschein ähnlich schwer wäre... Und die Regelung in Deutschland finde ich vollkommen in Ordnung, denn ich kenne einige Länder, wo man so einen Schein sehr viel leichter bekommen kann. Btw., der deutsche Autoführerschein gilt in China nicht, auch nicht übergangsweise. Andere Länder, andere Regelungen. Geändert von Andrei (08.07.2021 um 11:03 Uhr) |
#10
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#11
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![]() Zitat:
Hey Andreas, lass' mich nicht dumm sterben. Das steht doch irgendwo, oder? Ich frage, weil ...
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#12
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![]() Zitat:
Jeder der sich auf deutschen See oder binnenstrassen bewegt benötigt einen deutschen Führerschein... Es sei den.... der Wohnsitz ist nicht im Geltungsbereich der Verordnungen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#13
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Danke Volker! Geht es etwas genauer? Offenbar überlese ich diesen Passus immer wieder?
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#14
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![]() Zitat:
Ausnahmen sind glasklar definiert... https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...D925.server1t1 Nummer 4 Dort steht das jemand der seinen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich hat auch nicht den deutschen sondern den des Herkunftsland benötigt.... Umkehrschluss = Wohnsitz Deutschland = Deutscher sportbootführerschein
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (08.07.2021 um 12:42 Uhr) |
#15
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Moin moin,
Zitat:
Wie mit ausländischen Fahrerlaubnissen umgegangen wird steht hinter Nr. 5: Zitat:
Leider hat die Türkei die bewusste Resolution Nr. 40 ECE nicht mit unterzeichnet bisher, so daß man ohne Prüfung mit einem türkischen Führerschein kein ICC bekommt (mit welchem man dann in Deutschland ohne Weiteres Boot fahren dürfte). lg, justme
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#16
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Nicht ganz - denn im letzten Zitat steht ein "oder" - also türkischer Führerschein (Herkunftsland) oder ICC.
Leider greift hier aber beides nicht, denn mit deutschem Wohnsitz nach der Übergangszeit von (glaube) ein Jahr, ist halt der deutsche Führerschein notwendig. Steht auch irgendwo - ist hier schon mehrmals durchdiskutiert worden. |
#17
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Die einfachste Lösung : Abschaffung der Führerschein Pflicht wie z.B. in Skandinavien.
Da klappt's doch auch. Ich hoffe , dass der Tag bald kommt .
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#18
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Nachdem mir neulich ein Führerschein (und Ahnungs-)loser mein Boot gerammt hat, sehe ich das nicht so. 2 Boote weiter vorn dasselbe, nur daß der Kandidat dann auch noch abgerückt ist.
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Gruß Ewald |
#19
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Der wäre auch mit Führerschein abgerückt, ein Führerschein ändert daran nicht . Magenschlammöffnung bleibt Magenschlammöffnung.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#20
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Möglich. Aber einen Führerschein kann man entziehen, keinen Führerschein nicht.
![]() Ändert aber nichts daran, dass seine Fahrkünste unterirdisch waren. Selbst nach einer Fahrstunde im 4m-Böötchen kann ein Führerscheinbewerber mehr. Es war sein erstes Anlegemanöver in leichter Strömung ![]()
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Gruß Ewald |
#21
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Führerscheinentzug bringt da nichts, da muss die Festplatte mit Charakter neu aufgespielt werden. Das sind so Typen, die kaufen sich jemand der den Führerschein dafür abgibt. Gibt es leider im Strassenverkehr immer noch die für viel Geld Punkt und FS Entzug auf sich nehmen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#22
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Sehr gut zitiert. Der Staat des Wohnsitzes ist im diskutierten Fall genau wo? Und deinen Zweifel daran, dass das am Wohnsitz (und nicht an der Staatsangehörigkeit) festgemacht wird, begründest du womit?
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#23
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Bevor wir wieder heiß laufen, wollen wir dem TE nicht zunächst einmal die Chance einräumen, zu beweisen, dass er keine Eintagsfliege ist, zumal mit widersprüchlichen Angaben?
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#24
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Einfach den deutschen Lappen machen und der Drops ist gelutscht - Laut der ja genannten Liste https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...eise-node.html
sehe ich da auch keine Spielräume, außerdem im Umkehrschluss ist der SBF See in der Türkei zugelassen und wird von Vercharteren dort auch verlangt. Ist doch eh besser einen Schein zu machen, der in möglichst vielen Ländern Gültigkeit besitzt. Grüße Daniel |
#25
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Hallo zusammen,
die Rechtsgrundlagen: Par. 3 Abs. 1 SpFV regelt die Führerscheinpflicht für Binnen, Par. 4 Abs. 1 SpFV entsprechend für die See. Par. 5 Abs. 1 Nr. 4 SpFV lässt dann hiervon eine Ausnahme zu für Personen, die Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Der weiter oben angesprochene Fall mit der Anerkennung ausländischer Führerscheine (Passage nach Nr. 5) bezieht sich ebenfalls auf die Fälle der Nr. 4, also Personen ohne Wohnsitz in Deutschland. Gruß Andreas
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