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  #1  
Alt 07.07.2021, 21:54
Düss87 Düss87 ist offline
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Standard Amateur Seaman's Certificate

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine spezielle Frage zu dem türkischen Amateur Seaman's Certificate, den man in der Türkei erhalten kann.

Da ich ich ehemaliger türkische Staatsbürger bin und ein Ausweisdokument der Türkei besitze, kann ich die Führerscheinprüfung antreten.

Nun meine Frage: Ist dieser Führerschein in deutschen Gewässern gültig?

Ich kenne mich leider 0,00% mit der Thematik aus und hoffe, dass mir hier jemand behilflich sein kann.

Ich wohne im schönen Düsseldorf und es war schon immer mein Traum ein etwas größeres Boot zu besitzen und ab und an auf dem Rhein zu fahren.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße 🍀
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  #2  
Alt 07.07.2021, 21:57
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Ist nicht gültig, wenn Du Deutscher Staatsbürger bist.
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  #3  
Alt 08.07.2021, 08:57
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...... , aber , wenn du auch (noch) türkischer Staatsbürger bist , ist's gültig.
Dann zeigst du deinen türkischen Ausweis bei der Kontrolle.
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Es grüßt GINA ,
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  #4  
Alt 08.07.2021, 09:00
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
...... , aber , wenn du auch (noch) türkischer Staatsbürger bist , ist's gültig.
Dann zeigst du deinen türkischen Ausweis bei der Kontrolle.
Wohnort sollte im türkischen Ausweis aber auch ein türkischer Ort sein... Bei Wohnort in Deutschland ist deutscher Führerschein Pflicht...

Ich würde es nicht drauf ankommen lassen ... der deutsche Schein ist nicht schwer
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 08.07.2021, 09:12
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Zitat:
Zitat von Düss87 Beitrag anzeigen
Ich wohne im schönen Düsseldorf und es war schon immer mein Traum ein etwas größeres Boot zu besitzen und ab und an auf dem Rhein zu fahren.
Abgesehen davon, dass vermutlich nur ein deutsches Zeugnis gilt, bist du dir sicher ob das türkische Zeugnis auf Binnengewässern Gültigkeit hat? Du möchtest ja auf dem Rhein fahren.
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Liebe Grüße
Willi
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  #6  
Alt 08.07.2021, 09:54
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Hallo Düss87,

die Führerscheinpflicht in Deutschland richtet sich nach dem Wohnsitzland, nicht nach der Staatsangehörigkeit. Daher benötigst Du als Düsseldorfer einen deutschen Sportbootführerschein.

Gruß
Andreas
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  #7  
Alt 08.07.2021, 10:07
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
Zitat von Düss87 Beitrag anzeigen
Hallo ihr Lieben,

ich habe eine spezielle Frage zu dem türkischen Amateur Seaman's Certificate, den man in der Türkei erhalten kann.

Da ich ich ehemaliger türkische Staatsbürger bin und ein Ausweisdokument der Türkei besitze, kann ich die Führerscheinprüfung antreten.

Das fett markierte ist ein Widerspruch in sich.

Aber zum Thema SBF: es ist kein Problem, den SBF in Düsseldorf zu machen. Du musst keine Fahrschule besuchen, nur ca.2 Übungseinheiten auf dem Prüfungsboot sind empfehlenswert.
Mein Sohn mit 16 Jahren hat es gerade hinter sich gebracht, das hat mich ca. 300,- gekostet (alles zusammen).
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  #8  
Alt 08.07.2021, 10:39
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Die ganzen Tipps zu "deutscher Schein ist nicht teuer und nicht schwer" verstehe ich nicht.

Wenn der türkische Schein gelten würde - warum dann den deutschen machen? Heimatsprache hat doch auch seine Vorteile, gerade beim Lesen von Fragen, bei denen es auf Feinheiten ankommt.

In diesem Fall allerdings wird dem TE nichts anderes übrig bleiben - eben wegen der Wohnsitzregelung in D.

Bis denne, Rainer
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  #9  
Alt 08.07.2021, 10:57
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Heimatsprache hat doch auch seine Vorteile, gerade beim Lesen von Fragen, bei denen es auf Feinheiten ankommt.

In diesem Fall allerdings wird dem TE nichts anderes übrig bleiben - eben wegen der Wohnsitzregelung in D.
Mein Sohn hat auch über viele Fragen, die sehr viel Konzentration und Aufmerksamkeit erfordern, geflucht.
Ich habe ihm mehrmals gesagt, dass der Sinn des SBF auch darin liegt, nur geistig fitte Personen zum Führen der Boote zuzulassen. Das hat er schließlich akzeptiert und sich ans Lernen gesetzt.
Ich wünschte mir oft, dass der Autoführerschein ähnlich schwer wäre...

Und die Regelung in Deutschland finde ich vollkommen in Ordnung, denn ich kenne einige Länder, wo man so einen Schein sehr viel leichter bekommen kann.
Btw., der deutsche Autoführerschein gilt in China nicht, auch nicht übergangsweise. Andere Länder, andere Regelungen.

Geändert von Andrei (08.07.2021 um 11:03 Uhr)
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  #10  
Alt 08.07.2021, 11:21
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Abgesehen davon, dass vermutlich nur ein deutsches Zeugnis gilt, bist du dir sicher ob das türkische Zeugnis auf Binnengewässern Gültigkeit hat? Du möchtest ja auf dem Rhein fahren.
Genau das wollte der TE ja erfragen
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  #11  
Alt 08.07.2021, 11:39
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Hallo Düss87,

die Führerscheinpflicht in Deutschland richtet sich nach dem Wohnsitzland, nicht nach der Staatsangehörigkeit. Daher benötigst Du als Düsseldorfer einen deutschen Sportbootführerschein.

Gruß
Andreas

Hey Andreas,

lass' mich nicht dumm sterben. Das steht doch irgendwo, oder?

Ich frage, weil ...
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  #12  
Alt 08.07.2021, 12:03
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Hey Andreas,

lass' mich nicht dumm sterben. Das steht doch irgendwo, oder?

Ich frage, weil ...
Sportbootführerscheinverordnung

Jeder der sich auf deutschen See oder binnenstrassen bewegt benötigt einen deutschen Führerschein...

Es sei den.... der Wohnsitz ist nicht im Geltungsbereich der Verordnungen
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  #13  
Alt 08.07.2021, 12:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Sportbootführerscheinverordnung

Jeder der sich auf deutschen See oder binnenstrassen bewegt benötigt einen deutschen Führerschein...

Es sei den.... der Wohnsitz ist nicht im Geltungsbereich der Verordnungen

Danke Volker!

Geht es etwas genauer? Offenbar überlese ich diesen Passus immer wieder?
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  #14  
Alt 08.07.2021, 12:20
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Danke Volker!

Geht es etwas genauer? Offenbar überlese ich diesen Passus immer wieder?
Dann lies nochmal ... Jeder benötigt einen Führerschein der im Geltungsbereich fahren will und mehr als 15 PS hat...( Rhein 5 ps) in P. 3 klar geregelt welche anerkannt sind.

Ausnahmen sind glasklar definiert...

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...D925.server1t1

Nummer 4

Dort steht das jemand der seinen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich hat auch nicht den deutschen sondern den des Herkunftsland benötigt....

Umkehrschluss = Wohnsitz Deutschland = Deutscher sportbootführerschein
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Gruß Volker
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Geändert von billi (08.07.2021 um 12:42 Uhr)
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  #15  
Alt 08.07.2021, 13:04
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann lies nochmal ... Jeder benötigt einen Führerschein der im Geltungsbereich fahren will und mehr als 15 PS hat...( Rhein 5 ps) in P. 3 klar geregelt welche anerkannt sind.

Ausnahmen sind glasklar definiert...

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...D925.server1t1

Nummer 4

Dort steht das jemand der seinen Wohnsitz nicht im Geltungsbereich hat auch nicht den deutschen sondern den des Herkunftsland benötigt....

Umkehrschluss = Wohnsitz Deutschland = Deutscher sportbootführerschein
das ist so nicht ganz zutreffend - zum Einen sind Umkehrschlüsse bei Gesetzen eigentlich nie zulässig, zum Anderen sagt die Nr. 4 nichts über die Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse aus, sondern daß man mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und nur vorübergehendem Aufenthalt bis zu einem Jahr genau gar keine Fahrerlaubnis benötigt, sofern im Heimatland eine solche nicht vorgeschrieben ist (Touristenregelung). Das trifft z.B auf den typischen Niederländer mit Stahlverdränger zu - Boote <15m mit einer Höchstgeschwindigkeit <20km/h sind in den Niederlanden halt nicht nur von der Kennzeichnungspflicht befreit, man benötigt auch keine Fahrerlaubnis, um sie zu führen.

Wie mit ausländischen Fahrerlaubnissen umgegangen wird steht hinter Nr. 5:

Zitat:
Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 S. 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.
Und diese Liste findet sich (ohne Aktualitätsüberprüfung gemacht zu haben) auch bei ELWIS: https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...eise-node.html
Leider hat die Türkei die bewusste Resolution Nr. 40 ECE nicht mit unterzeichnet bisher, so daß man ohne Prüfung mit einem türkischen Führerschein kein ICC bekommt (mit welchem man dann in Deutschland ohne Weiteres Boot fahren dürfte).

lg, justme
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  #16  
Alt 08.07.2021, 13:13
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Nicht ganz - denn im letzten Zitat steht ein "oder" - also türkischer Führerschein (Herkunftsland) oder ICC.

Leider greift hier aber beides nicht, denn mit deutschem Wohnsitz nach der Übergangszeit von (glaube) ein Jahr, ist halt der deutsche Führerschein notwendig.

Steht auch irgendwo - ist hier schon mehrmals durchdiskutiert worden.
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  #17  
Alt 08.07.2021, 17:09
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Die einfachste Lösung : Abschaffung der Führerschein Pflicht wie z.B. in Skandinavien.
Da klappt's doch auch.
Ich hoffe , dass der Tag bald kommt .
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Es grüßt GINA ,
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  #18  
Alt 08.07.2021, 17:13
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Die einfachste Lösung : Abschaffung der Führerschein Pflicht wie z.B. in Skandinavien.
Da klappt's doch auch.
Ich hoffe , dass der Tag bald kommt .
Nachdem mir neulich ein Führerschein (und Ahnungs-)loser mein Boot gerammt hat, sehe ich das nicht so. 2 Boote weiter vorn dasselbe, nur daß der Kandidat dann auch noch abgerückt ist.
__________________
Gruß
Ewald
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  #19  
Alt 08.07.2021, 17:30
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Nachdem mir neulich ein Führerschein (und Ahnungs-)loser mein Boot gerammt hat, sehe ich das nicht so. 2 Boote weiter vorn dasselbe, nur daß der Kandidat dann auch noch abgerückt ist.
Der wäre auch mit Führerschein abgerückt, ein Führerschein ändert daran nicht . Magenschlammöffnung bleibt Magenschlammöffnung.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #20  
Alt 08.07.2021, 17:45
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Möglich. Aber einen Führerschein kann man entziehen, keinen Führerschein nicht.

Ändert aber nichts daran, dass seine Fahrkünste unterirdisch waren. Selbst nach einer Fahrstunde im 4m-Böötchen kann ein Führerscheinbewerber mehr. Es war sein erstes Anlegemanöver in leichter Strömung
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Gruß
Ewald
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  #21  
Alt 08.07.2021, 17:50
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Führerscheinentzug bringt da nichts, da muss die Festplatte mit Charakter neu aufgespielt werden. Das sind so Typen, die kaufen sich jemand der den Führerschein dafür abgibt. Gibt es leider im Strassenverkehr immer noch die für viel Geld Punkt und FS Entzug auf sich nehmen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #22  
Alt 08.07.2021, 19:04
Coal Coal ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Wie mit ausländischen Fahrerlaubnissen umgegangen wird steht hinter Nr. 5:

Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein
Sehr gut zitiert. Der Staat des Wohnsitzes ist im diskutierten Fall genau wo? Und deinen Zweifel daran, dass das am Wohnsitz (und nicht an der Staatsangehörigkeit) festgemacht wird, begründest du womit?
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  #23  
Alt 08.07.2021, 20:04
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Bevor wir wieder heiß laufen, wollen wir dem TE nicht zunächst einmal die Chance einräumen, zu beweisen, dass er keine Eintagsfliege ist, zumal mit widersprüchlichen Angaben?
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Beste Grüße, Alex
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  #24  
Alt 09.07.2021, 06:47
User 46996
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Einfach den deutschen Lappen machen und der Drops ist gelutscht - Laut der ja genannten Liste https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...eise-node.html

sehe ich da auch keine Spielräume, außerdem im Umkehrschluss ist der SBF See in der Türkei zugelassen und wird von Vercharteren dort auch verlangt.

Ist doch eh besser einen Schein zu machen, der in möglichst vielen Ländern Gültigkeit besitzt.

Grüße
Daniel
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  #25  
Alt 09.07.2021, 07:56
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Hallo zusammen,

die Rechtsgrundlagen:

Par. 3 Abs. 1 SpFV regelt die Führerscheinpflicht für Binnen, Par. 4 Abs. 1 SpFV entsprechend für die See.

Par. 5 Abs. 1 Nr. 4 SpFV lässt dann hiervon eine Ausnahme zu für Personen, die Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Der weiter oben angesprochene Fall mit der Anerkennung ausländischer Führerscheine (Passage nach Nr. 5) bezieht sich ebenfalls auf die Fälle der Nr. 4, also Personen ohne Wohnsitz in Deutschland.

Gruß
Andreas
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