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  #1  
Alt 17.12.2019, 09:19
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Standard Radarpatent - sinnvoll? Nicht? Oder?

Moin!


Am letzten Wochenende habe ich zum SBF See den Binnenschein dazu bekommen und bereite mich mit Ziel Frühjahr/Frühsommer 2020 auf die Funkscheine SRC/UBI vor. Dabei kam mir der Begriff „Radarpatent“ für die Binnenfahrt als weitere Prüfungsoption unter. Bringt diese zusätzliche Prüfung etwas für mich als Sportskipper und Freizeitfahrer? Ich meine, mit einem Radargerät im Zweifel umgehen und die Informationen korrekt deuten zu können, erscheint mir grundsätzlich sinnvoll. Aber privat glaube ich nicht, mit einem Boot <15m jemals bei unsichtigem Wetter fahren zu wollen/zu müssen. Darüber hinaus habe ich in den Charterangeboten in D und NL bisher keine Boote gesehen, die mit einer Radaranlage ausgestattet sind.



Wie seht ihr das? Hat jemand von euch das Radarpatent? Machen?
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  #2  
Alt 17.12.2019, 09:37
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Die Gebühren dafür sind vor kurzem erhöht wurde auf über 800 €. Die Prüfung dafür findet auf einem alten Fluss Eisbrecher bei Lauenburg statt.
Die Durchfallquote der wenigen privat Skipper ist sehr hoch da Ihnen die Praxis fehlt, Theorie ist aufgrund der hohen Motivation meistens sehr gut. Für Radarfaden bei unrichtigen Wetter brauchst du ein zugelassenes Fluss Radargerät mit Wende Anzeige und benötigen einen mindestens 1,8 m langen Radarbalken und sind entsprechend teuer. Passt auf die meisten Sportboote schlecht drauf.
Die zwei Funkgeräte mit Schein sind das kleinste Problem.
Es gibt aber kleine Radakurse, da werden Theoretisch die Geräte erklärt und dan Fahrten mit Radar angeboten z.B im Hamburger Hafen. Es werden Jacht Geräte verwendet, man kann an den Geräten spielen und mit der Realität vergleichen.

Ich habe einen ähnlichen Kurs bei Nacht auf einer Ostseefähre mitgemacht. Da hatten wir dann ein Profigerät See mit 4m Balken für uns zum Spielen
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Gruß
Jörg

Geändert von Der mit dem Boot tanzt (17.12.2019 um 09:43 Uhr)
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  #3  
Alt 17.12.2019, 09:52
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Moin,

eine ähnliche Erfahrung habe ich auch gemacht.

Bin bei einem Sportbootfahrer mitgefahren (auch 1x nachts) der vorher auch jahrelang in der Berufsschifffahrt unterwegs war und schon immer Radar hatte.

Das Radar etc zu bedienen ist nicht wirklich die Kunst, aber zu verstehen was man sieht, bzw. das richtig zu deuten ist die Kunst und das schwierigste von allem.
Da hilft nur Erfahrung Erfahrung und jede Menge üben üben üben....ansonsten hilft die beste Radarausstattung nicht.

Von daher würde ich eher diese kleinen Radarkurse wählen und in der Praxis üben wollen. Das macht doch viel eher Sinn.

Frank
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Eine Hand wäscht die andere........
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  #4  
Alt 17.12.2019, 10:12
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Zitat:
Zitat von Dominic vom 26.12.14
Binnen ist die Radarfahrt bei unsichtigem Wetter nur gestattet, wenn ein für Binnen zugelassenes Radargerät verwendet wird, zwei Funkgeräte für UBI (Kanal 10 und NIF) an Bord in Betrieb, ein ebenfalls Binnen zugelassener Wendegeschwindigkeitsanzeiger verbaut ist und der Schiffsführer über UBI, ein nautisches Patent (ab Sportschifferzeugnis/Sportpatent) und das Radarpatent verfügt. Ist eines der Kriterien nicht erfüllt, darf bei unsichtigem Wetter nicht gefahren werden, es gelten also dieselben Regeln, wie für ein nicht mit Radar ausgerüstetes Fahrzeug.
Daher findet man Radaranlagen für Binnen meist auch nur auf Sportfahrzeugen, wo der Schiffsführer bereits beruflich die Eignung für die Radarfahrt erlangt hat.
Soweit der rechtliche Rahmen. Einen Radarkurs zu absolvieren macht sicher nicht dümmer , aber ist allein Binnen keine Erlaubnis für Fahrten bei unsichtigem Wetter.

Ich habe mich auf meinem Boot für ein Simrad 4G Broadband Radar entschieden. Warum?
Dafür braucht man keinen Schein, man sieht "von außen" nicht, ob es eingeschaltet ist (kein sich drehender Balken), deutlich weniger Strahlenbelastung, ich werde dies auf See nutzen und Binnen nur bei Nachtfahrten zusätzlich zu AIS und Plotter. Diese neuere Technik bietet sowohl im Nahbereich, als auch auf Entfernung für uns Amateure ein sehr gutes Bild.

Wichtig immer: der Plotter zeigt die "Wunschwelt", das Radar und AIS die Wirklichkeit. Zusammen hat man ein Gesamtbild.

Klaus, der i.d.R. Nacht- und Nebelfahrten vermeidet
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  #5  
Alt 17.12.2019, 10:33
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Zitat:
ein nautisches Patent (ab Sportschifferzeugnis/Sportpatent)
Dann hat sich das ohnehin erledigt. Sportpatent hab ich langfristig nicht auf dem Plan. Da tendiere ich eher zum SKS und selbst das kann noch dauern.

Habt vielen Dank!!!
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  #6  
Alt 17.12.2019, 11:11
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Die Benutzung binnen ist durchaus umstritten. Die Waschpo vertritt z.t die Auffassung, das nur zugelassene Anlagen benutzt werden dürfen und hat auf dem Rhein nach Berichten schon Sporbootkollegen angewiesen, die Anlage abzuschalten. Scheint ein wenig wie mit der Beleuchtung, wenn vorhanden dann nur zugelassen., auch wenns am Tag ist...
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Gruss Thomas,

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  #7  
Alt 17.12.2019, 12:46
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Mann darf jede Radaranlage benutzen. Wenn es kein zugelassenes Flußgerät ist zählt es einfach als nicht vorhanden also keine Radarfahrt bei unsichtigen Wetter möglich.
Radargeräte bei denen man sieht das sie an sind, sind ja meist Puls Geräte mit richtig Sendeleistung, da haben noch nicht viele Firmen Kompessions Geräte im Angbot, ich kenne da nur Simrad. Mit hoher Leistung muss man dann nicht unbedingt in der Marina seine Nachbarn oder den Schleusenwärter toasten
Vielheit hat deswegen die WSP Veto einlegen

Ansonsten ist es wichtig auch bei guter Sicht mit Radar zu fahren, nur so kann Mann lernen das Radarbild zu interpretieren, im direkten Vergleich mit dem was man sieht
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Gruß
Jörg
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  #8  
Alt 17.12.2019, 13:07
edjm edjm ist offline
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Ansonsten ist es wichtig auch bei guter Sicht mit Radar zu fahren, nur so kann Mann lernen das Radarbild zu interpretieren, im direkten Vergleich mit dem was man sieht
So ist es. Das ist auch meine Empfehlung.

Gruß: edjm.
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  #9  
Alt 17.12.2019, 13:32
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Ich habe keinen Kurs besucht, aber seit Jahrzehnten bei jeder Gelegenheit, bei Beruflern auf irgendeiner Brücke mitzufahren, mir das Radarbild erklären lassen. Ich persönlich würde buten nicht mehr ohne Funk und Radar fahren. Auf unserem Ostseetörn dieses Jahr hat das Radar unschätzbare Dienste geleistet, gerade beim Kreuzen des Hauptfahrwassers Kiel - Klaipeda. Das Wetter muss ja nicht zwingend wirklich "unsichtig" sein; es reicht, wenn in einiger Entfernung eine Seenebelbank auftaucht, welche große Berufsschiffe verdeckt. Oder die Anpeilung einer Radarantwortbake fand ich auch hilfreich. Also Radar ja, Kurs ja, aber nicht unbedingt das Radarpatent.

Viele Grüße von Joachim
(der auch demnächst den SKS anpeilt)
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Viele Grüße Joachim
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  #10  
Alt 17.12.2019, 13:45
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Die Radarbaken sind da wirklich nett aber leider funktioniert die mit den neuen Yachtradargeräten wie die Breitband und Kompressions Geräten nicht mehr, da steckt dann einfach zuwenig Sendeleistung drin um die Auszulösen. Aktive Radartransonter und SART Werden auch nicht ausgelöst
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Gruß
Jörg
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  #11  
Alt 17.12.2019, 13:55
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Die Auffassung, alles benutzen zu dürfen und im Zweifel gilt es dann einfach als nicht vorhanden, ich glaubs zumindest nicht.
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  #12  
Alt 17.12.2019, 14:01
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Moin Thomas,

Du darfst es halt nicht zum Zwecke der "unsichtigen" Fahrt verwenden.
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  #13  
Alt 17.12.2019, 14:16
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Mit dem gleichen Argument funkst du dann mit einer Seefunke binnen, gilt ja dann einfach als nicht vorhanden. Aber das ist sicher was anderes.
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  #14  
Alt 17.12.2019, 14:27
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Aeh nein,

Siehe Pruefungsfragen "unsichtiges Wetter", wenn Radar vorgeschrieben ist, darfst du eben trotz Radar NICHT fahren. (Bei nichtzugelassenem Geraet ohne Schein)

Wenn du Funk hast, darfst du ja bei HW auch raus, hast Du keins, dann eben nicht.
Wenn du aber eins hast, musst du einen Schein haben und hast Abhoerpflicht auf 10.

Wenn du also mit Radar auch bei "Radarbedingungen" fahren willst, muss das zugelassen sein, und du brauchst den Schein....
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  #15  
Alt 17.12.2019, 14:30
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Du betreibst ein binnen nicht zugelassenes Radargerät. Bei welchem Wetter ist denen völlig egal. Eine Eskalationsstufe weiter und du kannst das Ding abbauen.
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  #16  
Alt 17.12.2019, 14:38
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Falsch, du betreibst ein Radargeraet welches als Flussradar Binnen nicht zugelassen ist, das darfst du sehr wohl, nur eben nicht bei Radarpflichtigen Fahrten. Da habe ich mich wohl falsch ausgedrueckt.
Ob dir das was bringt sei mal dahingestellt, aber es ist eben nicht verboten.
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Alt 17.12.2019, 14:43
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Feunde!
Ein zugelassenes Balken-Binnen-Radar für Sportboote, mit dem auch bei unsichtigem Wetter gefahren werden darf, gibt es m.M. nach so gut wie nicht. Der Betrieb eines See-Balken-Radar Binnen ist m.M.n. nicht erlaubt, egal bei welchem Wetter.

Ob du einen Schein hast oder nicht ... is dann egal.

Somit wird die WSP Binnen immer misstrauisch, wenn sie auf einem Sportboot ein sich drehendes Balken-Radar-Gerät sieht.

Klaus, der das eher prakmatisch sieht
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  #18  
Alt 17.12.2019, 14:55
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Moin Klaus,

Es ging doch nicht um See-Balken Radar, du hast doch selber so einen Dome ! Und hier fahren viele mit diesen Domes rum, die duerfen meines Wissens sehr wohl benutzt werden. Sind aber keine zugelassenen FlussRadaranlagen, und somit fuer "Radarfahrt" nicht zugelassen. Mehr nicht .... die Dinger gibts ab so 1500.- und fahren zu hauf rum....

Du selbst hast ja geschrieben das das binnen nur teures Spielzeug ist, seh ich auch so !
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  #19  
Alt 17.12.2019, 15:05
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Reicht doch wenns einer verstanden hat.😉
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  #20  
Alt 17.12.2019, 15:09
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Ob du einen Dom oder ein Schlitzradar fährst ist denen auch egal. Auffallen tun wir binnen damit in jedem Fall und dann liegst an dem Beamten was passiert.
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  #21  
Alt 17.12.2019, 15:10
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Zitat:
Zitat von Paetschi
Sind aber keine zugelassenen FlussRadaranlagen, und somit fuer "Radarfahrt" nicht zugelassen.
Jetzt haben wir es! Nicht für "Radarfahrt" zugelassen.

Aber wie Thomas schreibt, gibt es eben auch WSP-Kontrollen, wenn sie ein laufenden Radarbalken sehen. Das kann dann nur ein "nicht zugelassenes Binnen-Radar" sein oder (in den Augen der WSP) ein "unnötiges" See-Radar.

Bei meinem Dome erspare ich mir diese Diskussionen und kann es "unbemerkt" z.B. bei Nachtfahrten legal einsetzen.

Klaus, der meint, die Praxis wird zeigen was es bringt
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  #22  
Alt 17.12.2019, 15:14
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Klaus, glaubst du wirklich du fällst denen durch den Dom nicht auf?
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  #23  
Alt 17.12.2019, 15:21
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Es fahren binnen etliche Boote mit einem Radom rum, und die werden auch nicht öfter kontrolliert wie die anderen. Im Nebel mag das anders sein und wäre dann auch korrekt.
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Gruß
Ewald
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  #24  
Alt 17.12.2019, 15:21
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Natürlich sehen sie den Dome aufm Dach. Aber wie wollen sie feststellen, ob der in Betrieb ist? Mitführen darf ich das Teil ja Binnen und muss es nicht demontieren.

Oder haben die sowas wie ein Radar-Scanner?

Klaus, leicht verunsichert
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  #25  
Alt 17.12.2019, 15:39
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Nochmal, für Radar braucht man keine Zulassung und auch keinen Radarschein. Du kannst Binnen und auf See dein Radar nutzen wie du möchtest!
Die Zulassung bezieht sich zur nur bei Radarpflicht. Dann muss es zugelassen sein und technisch überhaupt als Flußradar geeignet sein. Das betrifft besonders die Winkelauflösung und den Kreisel für den Wendeanzeiger. Von Furuno Fangen die so bei 7-8 k€ an. Und sehen wegen der Balkenlänge wegen der Auflösung auf Sportbooten wie ein Helikopter aus

Es gibt halt Gebiete in denen ein Radar wegen der Strahlenbelastung nicht zulässig ist, Häfen, Schleusen ...
Bei den Domgeräten sieht das keiner und ist wegen der sehr geringen Leistung auch kein Problem
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Gruß
Jörg

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