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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
ich habe mir ein gebrauchtes Suzumar DS360AL mit Suzuki 15PS Motor gekauft. Das Boot hat eine Bodenseezulassung bis Juli 2019. Habe alle alten Unterlagen des Vorbesitzers erhalten. D.h.
Dieser hat 2016 das Motorboot FN xxxxx auf sich umgeschrieben (Brief vom LRA Bodenseekreis) Das Boot wurde also vor vielen Jahren am Bodensee zugelassen und hat daher ein Kennzeichen FN xxxxx, welches auch auf dem Boot angebracht ist. Der aktuelle IBS vom Vorbesitzer ist vom ADAC ausgestellt. Darin ist vermerkt: Bootsname: FN xxxxx Nummer des Bootsscheins/amtlich anerkanntes Kennzeichen: xxxxx-A Ich möchte nun beim ADAC einen neuen IBS beantragen. Nun bin ich etwas verwirrt: 1. Muss das Boot durch das LRA Bodenseekreis nun ebenfalls auf mich umgeschrieben werden? Bzw. muss ich das LRA in irgendeiner Form informieren? In irgendeiner Form muss doch das LRA infomiert werden, dass da noch ein Boot mit Kennzeichen FN... rumtuckert. 2. Kann ich die Bodenseezulassung/Zulassungsurkunde einfach umschreiben lassen? Macht das das zuständige LRA? Die aktuelle Zulassungsurkunde habe ich beim Kauf erhalten. 3. Kann ich das Kennzeichen FN xxxxx behalten? 4. Reicht es nicht aus, einfach einen IBS übern ADAC zu beantragen? 5. Welches Kennzeichen muss ich nun auf dem Boot anbringen? Das vom ADAC oder das FN xxxxx Vorerst möchte ich mit dem Boot nicht auf dem Bodensee fahren, da Führerschein noch nicht vorhanden. Boot soll kommenden Sommer in Sardinien eingesetzt werden. Viele Grüße aus Ulm Steffen |
#2
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Hallo Steffen
du kannst das Boot beim WSA am Bodensee ummelden. Dies reicht vollkommen aus... den ADAC würde ich den IBS zurückschicken damit sie diesen löschen... das WSA Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen und wird innerhalb der EU annerkannt. den IBs müssstest du alle 2 Jahre verlängenr damit er gültig ist macht aber nur noch sinn wenn man das boot außerhalb der EU fahren will.... Achtung bei fahrten im Ausland: nur weil in deutschland erst ab 15 PS eine Führerscheinpflicht besteht, heißt das nicht, dass du auch im Ausland führerschein frei fahren darfst.. In Italien gilt erst ab 40 Ps eine Führerscheinpflicht und unter deutscher Flagge ab 15 PS ( nach deutschem Recht) in Kroatien benötigst du ab 1 PS einen Führerschein in Frankreich ab 9,9 PS...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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du kannst das Boot auch beim ADAC auf dich ummelden, das macht Sinn weil du dann mit dem Kennzeichen am Boot weiter fahren kannst
den IBS mußt du nicht zwingend alle 2 Jahre verlängern, das wäre nur erforderlich wenn du im Ausland fahren möchtest, was der ADAC aber nicht überprüfen kann von da her kann man sich das sparen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#4
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#5
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Nun bin ich etwas verwirrt:
1. Muss das Boot durch das LRA Bodenseekreis nun ebenfalls auf mich umgeschrieben werden? Bzw. muss ich das LRA in irgendeiner Form informieren? In irgendeiner Form muss doch das LRA infomiert werden, dass da noch ein Boot mit Kennzeichen FN... rumtuckert. ---- Das Boot muß in FN entweder ab-oder umgemeldet werden, denn sonst ist das Boot noch auf den Voreigner zugelassen, ich würde die Bodenseezulassung beibehalten, das erhöht den Verkaufswert.. 2. Kann ich die Bodenseezulassung/Zulassungsurkunde einfach umschreiben lassen? Macht das das zuständige LRA? Die aktuelle Zulassungsurkunde habe ich beim Kauf erhalten. ----Ja das macht das LRA einfach mit dem Kaufvertrag.... das ist jetzt ganz einfach, und geht auch online... Ist die Zulassung mal abgelaufen, und die Nummer neu vergeben, wird daraus eine komplette Neuzulassung, und wesentlich teurer... 3. Kann ich das Kennzeichen FN xxxxx behalten? ---- Ja, bei Umschreibung, bei Abmeldung Nein, und die Nummer wird nach einem Jahr neu vergeben.. 4. Reicht es nicht aus, einfach einen IBS übern ADAC zu beantragen? ---- Nein, egal für was Du dich entscheidest, Du musst beides ändern oder je nach dem abmelden... 5. Welches Kennzeichen muss ich nun auf dem Boot anbringen? Das vom ADAC oder das FN xxx ---- Wenn Du die Bodeseezulassung beibehalten willst und auch bei ADAC umgemeldet hast, das FN Kennzeichen. Das wird dann in den ADAC Schein eingetragen, es bleibt also wie es jetzt ist... Wenn nur bei ADAC natürlich die A-Nummer...
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... ![]() Geändert von freedom xl (10.03.2019 um 08:14 Uhr) |
#6
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Das LRA macht schon mal gar nichts, das WSA ist hier die zuständige Behörde.
Du hast die Wahl, entweder das eine, oder das andere, oder beides. Im letzteren Fall solltest Du darauf achten das in beiden Papieren die gleiche Kennzeichenummer eingetragen wird, sofern möglich. Möchtest Du nur noch eine Anmeldung, dann die andere abmelden und den Schein zurückgeben. Ich würde immer die Anmeldung beim WSA nehmen, und den IBS vom ADAC nur dann zusätzlich wenn ich ihn auch benötige.
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Gruß Mirko |
#7
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![]() Zitat:
Am Bodenseekreis gehört dies zum LRA !!!! aber egal...denn mit der WSA Zulassung kommst am Bodensee nicht weit !!!!!
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... ![]() Geändert von freedom xl (10.03.2019 um 09:03 Uhr) |
#8
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Stimmt, habe ich übersehen. Der Bodensee ist ein Landesgewässer, also kein WSA zuständig.
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Gruß Mirko |
#9
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Hallo zusammen,
vielen, vielen Dank für eure schnelle Hilfe. Hat mir sehr geholfen. |
#10
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Hallo,
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen. Ich will mir im Frühjahr mein erstes Boot zulegen und bräuchte ein wenig Starthilfe. Wie ist der Ablauf nach dem Kauf? Es ist im Moment in Plau am See angemeldet und eingewintert. Ich will es dann ab April auf der Havel nutzen. Vorausgesetzt ich finde einen Liegeplatz :-(. Wie läuft das mit der Ummeldung und wie sind die Schritte? Danke im Voraus für die Antworten. Gruß Nils |
#11
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![]() Zitat:
Liegeplatz sollte vor Kauf zu 100% in trockenen Tüchern sein. Verkäufer meldet sein Boot ab und du meldest es an. Oder, du kannst es beim WSA mit den Papieren und Kaufvertrag beim WSA auf dich ummelden.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#12
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![]() Zitat:
![]() Man kauft ja auch keinen Einzelfahrschein, wenn man eine Monatskarte hat ![]() Nach §2 (3) der KlFzKV-BinSch darf auch nicht mehr als ein Kennzeichen am Boot angebracht sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#13
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![]() Zitat:
du kannst mit dem am Boot befindlichen Kennzeichen weiterfahren. Du musst nur beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) ummelden (bzw. beim ADAC, wenn es dort angemeldet ist). Wenn du ein neues Kennzeichen möchtest, dann gibt der alte Eigner die Papiere beim WSA/ADAC zurück und du meldest neu beim Wunsch-WSA oder ADAC an. Auf jedenfall kannst du auch schon mit dem Kaufvertrag vor Übergabe des Bootes die Anmeldung vollziehen. Klaus, der in Berlin mit BRB-Nummer rumgefahren ist
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#14
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Hallo,
ich habe das Boot jetzt mit 40% angezahlt da es eingewintert ist. Der Verkäufer und seine Angaben machen einen seriösen Eindruck und es sind sehr viele Belege und Rechnungen aus den letzten Jahren vorhanden. Ich verfüge auch über technisches Verständnis um mir eine Meinung zu bilden. Letztendlich ist aber auch die Probefahrt im April entscheidend. Eine Liegeplatz habe ich in Nahmitz glücklicherweise auch noch gerade so bekommen. Um Brandenburg an der Havel ist es wirklich extrem. Ich muss also Anfang April nach Brandenburg zum WSA und dort das Boot ummelden richtig? Ich werde die Versicherung des Bootes übernehmen, die ist noch bis September 2020 bezahlt. Ist sonst noch was zu beachten? Kann ich dem Boot eigentlich den Namen geben den ich möchte oder muss der auch registriert werden? Entschuldigt diese "blöden" Fragen aber ich will nix verkehrt machen. Gruß Nils |
#15
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![]() Zitat:
![]() Hier der Link zum WSA: http://www.wsa-brandenburg.wsv.de/se...ege/index.html Sonst ist nix zu beachten. Hast du eine CE-Konformitätserklärung zum Boot? Zitat:
Klaus, der viel Erfolg wünscht
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#16
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Das Boot ist zugelassen, angemeldet und registriert.
Das ist doch sonst ohne alle Papiere gar nicht möglich oder? |
#17
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Du willst es doch auf dich anmelden, als neuer Eigner?
Also mach das so! ![]() Ich habe dir extra den Link vom WSA Brandenburg gepostet. Dort findest du ein Merkblatt, was du zur Anmeldung brauchst. Für dich zusammengefasst (Personalservice von mir, weil heute 1.Advent ist ![]() Du brauchst deinen Personalausweis und den Kaufvertrag vom Boot. Sonst nix. ![]() (Wenn du das alte Nümmerchen weiter nutzen willst, also nur umschreibst, dann auch den alten Bootsschein) Trotzdem ist es gut als Eigner von seinem Boot noch ein paar Sachen mehr zu haben: ![]() 1. Originalrechnung vom Erstkauf (oder Kopie) mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer 2. CE-Konformitätserklärung 3. Handbücher 4. Versicherung (Haftpflicht und Kaskoversicherung!) 5. Bei Funk: Anmeldung Bundesnetzagentur Klaus, der sich jetzt mindestens einen Glühwein verdient hat ![]()
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#19
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Und was ist mit meinem Glühwein?
![]() Klaus, enttäuscht ![]()
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#20
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Bisschen weit für einen Glühwein
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#21
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Du bist auch nicht an Brandenburg gebunden. Du kannst dir ein Beliebigen Standort aussuchen und bekommst dann eine Nummer von den.
Unsere Boote haben alle die gleiche Nummer, nur halt eine andere Stadt ![]()
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Gruß Jörg |
#22
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Und das muss eine Stadt sein wo auch ein WSA ansässig ist oder ginge auch Sangerhausen?
Sorry nochmal für die blöden Fragen ![]() |
#23
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Die Wahl des WSA zur Anmeldung des Bootes ist frei und nicht von Wohnort/Heimathafen oder irgendwas abhängig.
Hier die Liste der möglichen WSAs: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_...eugkennzeichen Sangerhausen ist nicht dabei. ![]() Jetzt will ich dich nicht weiter verwirren, aber du könntest auch mal in Sangerhausen, wenn es dort eine KfZ-Zulassungsstelle gibt fragen, ob du dort ein Sportboot (=Kleinfahrzeug) anmelden kannst. Das wäre dann wohl ein "SGH" Nümmerchen. Klaus, der über die Eröffnung eines Anmeldeservice für Sportboote als Geschäftsidee nachdenkt ![]() ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << |
#24
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![]() Zitat:
Sangerhausen geht wohl absolut nicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#25
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Habe grade in der Liste gesehen das dort einige Ämter zusammen gelegt worden sind.
Z.B Bremen, Bremerhafen und Wilhelmshafen sitzen jetzt in Aurich. Gibt es noch neue Kenzeichen HB,HBH und WHV von denen?
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Gruß Jörg |
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