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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo liebe Mitglieder.
Ich habe da mal ein paar Fragen zum überschreiben von einem Häuschen. Vielleicht gibt es hier ja Leute , die mir Ratschläge geben können. Folgende Situation. Ich(61 Jahre) habe ein kleines Bungalow in dem ich auch wohne. Wert ca. 40000 Euro. Auf Grund meines Gesundheitszustandes ist zu befürchten, das ich in den nächsten Jahren vielleicht in ein Pflegeheim muss. Ich möchte nun das Häuschen meinen Sohn überschreiben. Um ausszuschließen das das Haus für die Pflegekosten verwendet wird. Wie können wir uns da wohl am besten schützen, das es nicht für die Pflegekosten drauf geht? Verschenken an den Sohn (10 Jahre Regelung) Verkaufen symbolisch für 100 Euro? Verkaufen für 40000€ auf Ratenzahlung, die er natürlich jeden Monat von mir zurück bekommt? Hat jemand Tips oder kennt sich da ein wenig aus?
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![]() ![]() Gruß Lothar an der Saale |
#2
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Für solche Fragen gibt es Anwälte oder Notare.
Wie auch immer, wenn die Kosten für das Pflegeheim nicht von dir getragen werden können. wird auf Kurz oder Lang, sowieso dein Sohn in die Pflicht genommen. https://www.finanztip.de/elternunterhalt/
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Grüße Richard |
#3
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Du kannst Deinem Sohn das Gebäude schenken bis 400.000,00 zahlt er keine Schenkungssteuer.
Nur der Grundbucheintrag wird ein paar Euro an Gebühren kosten. Dein Sohn wird, falls seine finanziellen Voraussetzungen es zulassen, und Die Pflegekosten von Dir incl. Pflegeversicherung nicht alleine zu stemmen sind, ohnehin in die Pflicht genommen
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Gruß Heinz, ![]() Geändert von jugofahrer (26.08.2019 um 08:17 Uhr) |
#4
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Nach meinem Verständnis kommt die Schenkung einer vorausgenommenen Erbschaft gleich. Hier gilt für die eigenen Kinder ein Freibetrag von 400.000,- Euro. Ergo müsstest Du das Häuschen einfach nur notariell Deinem Sohn überschreiben und gut ist (sofern er Dein einziger Sohn ist und keine anderen Kinder da sind).
Das ist jedenfalls mein Verständnis aber hier gibtˋs Bootfreunde, die sich da rechtlich noch fundierter auskennen... Edit: ich sehe gerade Heinz hat parallel das gleiche geschrieben. Dann scheint das wohl zu stimmen... ![]()
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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#5
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Habe aber mal irgendwo gelesen, dass solche Schenkungen und Überschreibungen rückwirkend nachgeforscht werden.
Ich würde mich hier mal konkret erkundigen.
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#6
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Allerdings gilt auch bei Schenkung m.W. 10 Jahre lang die Verarmungsregelung, so dass dein Sohn bei eventl. höheren Pflegekosten herangezogen wird.
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#7
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Kann deine Gedankengänge dem Grunde nach ja verstehen - doch gestatte mir bitte die Frage, warum denn dann die Allgemeinheit für deine Pflegekosten aufkommen sollte - solange noch etwas über der Freigrenze befindliches Vermögen vorhanden ist ?
Grüße Daniel |
#8
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Erstmal Danke für die schnellen und guten Antworten.
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![]() ![]() Gruß Lothar an der Saale |
#9
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Das niemand die Kosten übernehmen will, kann ich nirgendwo lesen. ![]()
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Grüße Richard
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#10
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Es wir der sparsame bestraft! Der würde er das Haus verkaufen und mieten und den Rest mit Nutten und Alkohol verprellen würde die Allgemeinheit zahlen. Verkauft er das Haus an seinen Sohn und zahlt an diesen Miete wird es bis zu 10 Jahre rückgängig gemacht ![]() ![]()
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#11
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Tipp: Haus überschreiben und Nießbrauch eintragen lassen. Die Frage, warum die Allgemeinheit für Dich zahlen soll, ist nicht unberechtigt. PS: Meinst Du tatsächlich (nur) 40.000 €?
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#12
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![]() ![]() Gruß Lothar an der Saale |
#13
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Ja, es sind nur 40000€. Es ist ein 50qm Wochenendhaus das als ersten Wohnsitz gemeldet ist.
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![]() ![]() Gruß Lothar an der Saale |
#14
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Nebenbei: Das Haus an den Sohn zu verkaufen, um dann Miete zu zahlen, ist wohl auch die dümmste Variante; zumal der Sohn das Haus auch verkaufen kann.
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#15
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Ich weiß selbst, dass das ein heikles Thema ist. Jedoch fallen monatlich schnell mal 2500 € und mehr an Pflegekosten / Heimunterbringungskosten an - da finde ich es einfach fair, erst an eigenes, vorhandenes Vermögen zu gehen, bevor es aus dem sozialen Topf genommen wird. Grüße Daniel |
#16
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Wäre dies rechtlich Möglich?
Du verkaufst das Wochenendhaus an deinen Sohn. Er zahlt auf dein Konto die 40.000€ ein. Danach hebst du das Gels innerhalb der nächsten Jahre ab und gibst es ihm per Bargeld zurück. Jede Woche 100/200€. Fällt ja dann nicht auf. Im Sommer dann mal 1.000€ für Urlaub oder was auch immer.... Somit hast Du dann ja das Geld für dich verbraucht. Gruß Chris
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#17
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Bei Nießbrauch würde die 10 Jahre Regegelung dann auch noch greifen oder nicht mehr?
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![]() ![]() Gruß Lothar an der Saale |
#18
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Kannst du das Haus nicht einer " fremden " 3. Person verkaufen ?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#19
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![]() ![]() Gruß Lothar an der Saale
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#20
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Kenne keine die vertrauenswürdig geneg wäre.
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![]() ![]() Gruß Lothar an der Saale |
#21
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![]() ![]() Gruß Lothar an der Saale |
#22
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Mitunter kann es durchaus auch Sinn machen, sich beispielsweise um eine Einrichtung in einem günstigeren Nachbarsland zu bemühen - klingt jetzt erst einmal eher bescheiden, doch wir haben zwei Leute im Freundeskreis, die genau mit der Lösung am besten zufrieden sind, weil so noch alles von ihrer Rente getragen werden konnte. Die beiden sind mit der Pflege übrigens top zufrieden .. da scheiden sich hier zu Lande ja auch teilweise die Geister. Grüße Daniel |
#23
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![]() Zitat:
Kosten für Pflegeheime gehen in Deutschland bei Pflegestufe 1 von 2000€ bis 3500€, je nach Bundesland weit auseinander.
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![]() ![]() Gruß Lothar an der Saale |
#24
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Muss man aber hier nicht beachten, dass dadurch der Daueraufenthalt sich ins Ausland verlagert und die Rentenzahlungen an dortiges Nievau angepasst werden ?
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#25
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![]() Zitat:
Ein eingetragener Nießbrauch hat für den "Erblasser" den Charme, dass der Begünstigte (meinetwegen Dein Sohn) das Haus nicht verkaufen kann. |
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