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  #1  
Alt 03.05.2019, 20:17
Norderneyer Norderneyer ist offline
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Standard Fahrwasser - welche Breite bei einseitiger Betonnung?

Moin,
ich brauche hier mal etwas Hilfe!
Bei uns im Watt gibt es viele einseitig betonnte Fahrwasser. Da man aber im Fahrwasser nicht Ankern darf, ist es natürlich von Bedeutung, welche Breite ein einseitig betonntes Fahrwasser hat, denn außerhalb des Fahrwassers könnte man ja gefahrlos ankern.
Weiß da jemand Bescheid?
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Es grüßt Euch: Olaf
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  #2  
Alt 03.05.2019, 20:28
Benutzerbild von schreiner_aus_ob
schreiner_aus_ob schreiner_aus_ob ist offline
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Hallo, na da wird es keine einheitliche Breite geben, da die Priele alle sehr unterschiedlich sind.
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Viele Grüße
----------------------
Peter
Heimathafen Grimersum

Geändert von schreiner_aus_ob (03.05.2019 um 20:38 Uhr)
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  #3  
Alt 03.05.2019, 20:31
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Moin Olaf,

nach meiner nicht maßgeblichen Meinung ist alles außerhalb des Prils kein Fahrwasser mehr. Demzufolge müsste der Tiefenmesser hierzu eine gute Aussage treffen können, oder?
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Beste Grüße, Alex
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  #4  
Alt 03.05.2019, 20:35
Norderneyer Norderneyer ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Moin Olaf,

nach meiner nicht maßgeblichen Meinung ist alles außerhalb des Prils kein Fahrwasser mehr. Demzufolge müsste der Tiefenmesser hierzu eine gute Aussage treffen können, oder?
Moin Alex,
Gilt der gesamte Priel als Fahrwasser? Wie ist es im Norderneyer Wattfahrwasser? Dort ankern manchmal ganz schön dicke Brummer, meist niederländische, größere Segler. Dürfen wir dort auch ankern?
Ich frag Dich nochmal bei der Fersensporn - Bestrahlung!
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  #5  
Alt 04.05.2019, 07:44
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Zitat:
Zitat von Norderneyer Beitrag anzeigen
Moin Alex,
Gilt der gesamte Priel als Fahrwasser? Wie ist es im Norderneyer Wattfahrwasser? Dort ankern manchmal ganz schön dicke Brummer, meist niederländische, größere Segler. Dürfen wir dort auch ankern?
Ich frag Dich nochmal bei der Fersensporn - Bestrahlung!
Moin
Ich würde immer da nach schauen welche Verkehre möglich bzw wahrscheinlich sind und dann immer angemessen Platz lassen(achtung Schwoikreis beachten).Das bedeutet für Sportboote,dass sie in den bereichen Ankern wo sie dem Fähr- oder sonstigen Berufsverkehr auf keinen Fall behindern,wenn man mit einer Kielyacht dort festkommt wo die Fähre noch durch könnte gibt es in der Regel ordentlich "böses Blut".Und dann muss man sehen dass man unabhängig vo der Betonnung nicht in der Aussenkurve ankert.
gruss hein
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  #6  
Alt 04.05.2019, 07:52
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin
Ich würde immer da nach schauen welche Verkehre möglich bzw wahrscheinlich sind und dann immer angemessen Platz lassen(achtung Schwoikreis beachten).Das bedeutet für Sportboote,dass sie in den bereichen Ankern wo sie dem Fähr- oder sonstigen Berufsverkehr auf keinen Fall behindern,wenn man mit einer Kielyacht dort festkommt wo die Fähre noch durch könnte gibt es in der Regel ordentlich "böses Blut".Und dann muss man sehen dass man unabhängig vo der Betonnung nicht in der Aussenkurve ankert.
gruss hein

Moin Hein,

dem würde ich vollumfänglich zustimmen.
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Beste Grüße, Alex
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  #7  
Alt 04.05.2019, 09:56
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Musikbaer Musikbaer ist offline
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Bei meiner allerersten Fahrt nach dem Binnenschein hatte ich das Problem oberhalb der Schleuse Bahnitz (Unterhavel). Da war eine Strecke auch nur rechtsseitig betonnt. Ich bin dann zuweit an den anderen Rand gekommen beim Versuch, außerhalb des Fahrwassers zu ankern, und habe dann bei der Gelegenheit einen Stein getroffen. Schwimmer geflutet, 1500 € Schaden.
Auf See bin ich öfter auf Pellworm, und sowohl die Hafeneinfahrt Pellworm als auch der Fuhle Schlot nach Nordstrand sind nur einseitig beprickt bzw. betonnt. Da ist es wirklich ratsam, entweder streng nach Plotter zu fahren (geht hier, weil sich diese Priele praktisch nicht verändern) oder wirklich kurz nach Niedrigwasser, wenn man noch sieht, wo Wasser ist, und man beim Festkommen einfach nur auf die auflaufende Tide warten muss.
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Viele Grüße Joachim
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  #8  
Alt 04.05.2019, 12:46
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Weiß jemand die gesetzliche Regelung?
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  #9  
Alt 04.05.2019, 13:11
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Zitat:
Zitat von Norderneyer Beitrag anzeigen
Weiß jemand die gesetzliche Regelung?
Meine Vermutung ist, daß es da keine gibt.

Ist deine Absicht trocken zu fallen?
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  #10  
Alt 04.05.2019, 15:08
Norderneyer Norderneyer ist offline
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Es gibt keine eindeutige Regelung, habe ich festgestellt! Die einschlägigen Vorschriften sind §2 und § 32 SeeSchStrO, ohne genau zu sagen, wo bei einer einseitigen Betonnung an der gegenüber der Betonnung liegenden Seite das Fahrwasser aufhört! Also Auslegungssache!

Nein, ich will nicht trockenfallen, sondern im Watt ankern, ohne trocken zu fallen!
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Alt 04.05.2019, 18:58
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Binnen habe ich es oft auch schon erlebt, dass die einseitige Fahrwasserbetonnung quasi die Kardinaltonnen ersetzt, z.B. bei der Untiefe im Röblinsee westlich von Fürstenberg, oder bei Sandbänken auf den jeweiligen Innenseiten mäandernder Flüsse.
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Viele Grüße Joachim
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