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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Guten Tag,
dieses Jahr sind an unserem Steg 3 von 6 Arbeitseinsätze / Arbeitstage wegen "höherer Gewalt" abgesagt worden. Jetzt flattert mit vom Chef eine Rechnung ins Haus ich soll nicht geleistete Arbeitsstunden gegen Geld bezahlen. Ist sowas rechtens ? Ich selbst kann ja nicht für die Absagen, Schlechtes Wetter zb. Der Verein kann auch nix dafür. Aber muss man gleich Geld verlangen oder ist es rechtlich möglich die Stunden einfach im neuen Jahr zu leisten ? Es wäre schön wenn sich ein Jurist / Fachmann Vereinsrecht äußern könnte. Danke und gute Nacht ![]() |
#2
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wenn die sich stur stellen würde ich denen die drei Arbeitstage die du dir Frei genommen hast in Rechnung stellen,
schließlich hättest du da richtig Geld verdienen können
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#3
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Du bist in einem Verein, der jährlich Arbeitseinsätze x Stunden oder entsprechende Zahlungen verlangt? Der Verein sagte die vereinbarten Arbeitseinsätze ab und will jetzt Geld dafür, da du diese nicht geleitet hast? Ich bin kein Jurist, war aber in etlichen Vereinen. Meine Antwort wäre, es ist nicht mein Verschulden, daß die Arbeitsstunden nicht geleistet werden konnten, ich stand bereit. Gerne würde ich dieses Jahr unter besseren Umständen diese Arbeitszeit leisten. Meiner unjuristischen Meinung nach tust du damit denen sogar einen Gefallen ... |
#4
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Sehe ich auch so, zumal ohne die Vereinssatzung
und etwaige Beschlüsse auch kein Volljurist eine Aussage treffen kann...
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#5
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Der "Verein" wollte ja die Arbeitseinsätze durchführen, war aber durch "höhere Gewalt" daran gehindert. Somit bleibt m. E. jeder beteiligte auf seinem "Schaden" sitzen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#6
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Nun, wenn das stimmt, dann ist er doch fein raus. Wenn jeder auf seinem Schaden sitzen bleibt, dann auch der Verein, nicht nur die arbeitswilligen Mitglieder ...
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#7
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Das kommt drauf an wie es im Verein geregelt ist.
Waren die offiziellen Einsätze die Termine zum Steganlage installieren bzw. abbauen und wurden diese Arbeiten dann an anderen Terminen durch andere Mitglieder ggf. durch Überstunden erledigt? Bei uns im Verein ist es z.b. So das jeder 10h leisten oder bezahlen muss. Die 10h kann er an offiziellen Terminen erledigen oder er spricht den Vorstand an und lässt sich passende Aufgaben geben. Ich möchte wetten das geht auch bei euch.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#8
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#9
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Mal so als Frage für einen der sich mit Vereinsregeln nicht auskennt:
Wieviel müsste man denn bezahlen anstelle der Arbeitsstunden???? |
#10
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Gab es nur diese Möglichkeit die Arbeitsstunden zu verrichten,kann nur mit einer Abstimmung in einer Mitgliederversammlung vereinbart werden die Arbeitsstunden in Geld Wert umzuwandeln. Sollte das nicht geschehen sein,ist es nicht zulässig.
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Wer Brandenburg nicht kennt ,kennt die Welt nicht. Schöne Grüße Micki |
#11
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Allerdings ist mein Verein auch in der glücklichen Situation eine feste Steganlage zu haben, so das dafür keine Manpower zum Saisonanfang/Ende benötigt wird.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#12
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Das muss in einer Jahreshauptversammlung, laut Antrag ,festgelegt werden und das jährlich neu.
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Wer Brandenburg nicht kennt ,kennt die Welt nicht. Schöne Grüße Micki |
#13
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Also im Arbeitsleben genügt es oft, seine Arbeitskraft anzubieten. Wenn dem Vereinsvorstand das Wetter nicht gefällt und er absagt, trägt er eben den Schaden. Natürlich ist man aber freiwillig im Verein und somit auch am Wohl des Vereins interessiert und da sollte man miteinander reden können. Gruß Rudolf
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We're not all in the same boat
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#14
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Hi!
Die Eingangsfrage läßt sich nicht generell beantworten, sondern hängt davon ab, was im Verein geregelt ist. Allein das ist maßgebend. Eine gesetzliche Regelung gibt es zu dieser Frage nicht, sondern es ist eine häufig auftauchende Frage, die jeder Verein in großen Bahnen selbst bestimmen kann. Daher: schau in Deine Vereinssatzung und erst danach in das Gesetz oder das Gesicht eines Juristen!
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#15
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Was ist denn mit den anderen Vereinsmitgliedern?
Wenn es nur die genannten 6 Gelegenheiten gegeben hat (wovon 3 abgesagt wurden), dann müsste es ja allen anderen Mitgliedern genauso ergangen sein. Oder hätten die Stunden auch an den anderen 3 Terminen voll abgeleistet werden können (an denen der TE vielleicht nicht konnte)? Es erscheint mir auffällig, wenn ein einzelnes Vereinsmitglied die juristische Keule auspacken will. Da ist sicher mehr im Argen...
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#16
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Ich unterstelle die üblichen Regelungen in der Vereinssatzung und die üblichen Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Und noch eine Gratisempfehlung von mir: Such das Gespräch mit dem Vorstand und nicht das Gespräch mit dem Anwalt. Das führt zu nix und widerspricht dem Sinn eines Vereins. Kompromislinie, wenn du das Geld nicht hast oder nicht aufbringen kannst/willst: Stundung, Teilzahlung oder Ableisten der Stunden in der kommenden Saison Klaus, der nur so ein halber Volljurist sein könnte ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << Geändert von Fronmobil (09.01.2019 um 11:31 Uhr)
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#17
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Verein heißt sich einbringen!
Du könntest das Thema auf der Tagesordnung der JHV bringen, sollte ja jetzt irgendwann stattfinden. Wundere dich aber nicht wenn du dann starken Gegenwind bekommst von denen die sich Jahr für Jahr Ehrenamtlich einbringen! Um wieviel geht es denn? Arbeitsdienste sind Bringschuld, da muss ich mich schon drum kümmern das ich die Stunden ableisten kann!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#18
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Sehe das auch so - wenn es nicht um allzuviel Geld geht, sprich mit dem Vorstand ob du die Arbeitsstunden im neuen Jahr leisten kannst.
Ansonsten sieh es als Spende für den Verein an die dir ja selbst auch zu Gute kommt. Gruß Chris
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#19
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![]() Das könnte nur in der Vereinssatzung stehen und die kennen wir nicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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Moin zusammen,
Als Vereinsvorstand ist einem doch daran gelegen, dass die Arbeiten erledigt werden. Was nützt das Geld in der Kasse, wenn alles kaputt ist. Warum spricht man nicht man nicht direkt nach Absage des Arbeitseinsatzes mit dem Vorstand (Hafenmeister) wie die Stunden nachgeholt werden können. Wenn die Rechnung erstellt wird, ist das Kind doch schon in den Brunnen gefallen. Üblicherweise hat aber jeder Verein oder sonstige Gemeinschaft Regeln für solche Fälle aufgestellt. Ansonsten gilt doch auch in diesem Fall: Miteinander reden bringt mehr, als die unklare Lage eskalieren zu lassen. Grüße aus Emden Klaus
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#21
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Viele Mitglieder lassen ja auch nicht den Hammer fallen, wenn sie ihre Pflichtstunden erledigt haben. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#22
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...wir sind ein kleiner Verein mit großem (relativ) Grundstück + viel Technik: deshalb 30h a´ 20 Euro.
Es gibt aber viele, die nicht arbeiten müssen: Vorstand + Techniker + Ü 60. Fast alle Ü 60 arbeiten aber mit : macht in der Gemeinschaft fast Spaß. Bin ja erst seit März im Verein dabei, aber im obigen Fall würde ICH mit der Technik reden (!!!) + die Stunden 2019 nachholen. G8, Reinhard |
#23
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![]() Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#24
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Techniker meint er bestimmt technischer Leiter ,wir sind ca 100 Mitglieder und haben einen.
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Wer Brandenburg nicht kennt ,kennt die Welt nicht. Schöne Grüße Micki |
#25
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Wenn bei meiner Freundin im Gartenverein die ü60 von der Gemeinschaftsarbeit befreit wären, dann wäre sie sehr einsam bei den Arbeitseinsätzen
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