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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hi allwissendes Boote-Forum,
in der Suche stand zum FKN/SKN immer wieder mal, dass es diesbezüglich bei Charteryachten eine Ausnahmegenehmigung gibt. Jetzt sieht ja die SeeSpbootV (Verordnung zur Vermietung von Booten im See- und Küstenbereich) vor, dass entsprechende Boote neben Handfackeln und schwimmenden Rauchsignalen auch mit Fallschirmsignalen in rot ausgestattet sein müssen. Letzteres fällt ja unter die Klassifizierung PT2, zumindest habe ich keine Fallschirmsignale mit PT1 gefunden. Bedeutet für mich, jeder der ein entsprechendes Boot auf Nord- und Ostsee chartern möchte, benötigt neben dem SBF See (wenn sie/er in der 3-Meilenzone bleibt) mindestens einen FKN. Ist das so richtig? Oder habe ich etwas übersehen? Auf den Webseiten der Vercharterer für die Ostsee finde ich maximal einen Hinweis auf den SBF See, aber nie auf den FKN oder gar den Funkschein. Könnt Ihr mir helfen wo der Denkfehler liegt? Denn wenn ich richtig liege, müsste ich für den Urlaub an der Ostseeküste zwingend den FKN machen. ![]() Danke Euch vorab! Nick
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Freude ist nur ein Mangel an Information. |
#2
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Nach meinem momentanen Wissensstand ist der FKN ist für Charterer nicht vorgeschrieben. Allerdings ist der Verscharterer verpflichtet den Charterer im Umgang mit Pyrosignalmitteln der Klasse PT2 zu unterweisen (mit Quittung).
Nebenbei, der Pyroschein (FKN) ist an einem Wochenende gemacht und kostet auch nicht die Welt. Die Nummer mit dem UKW-Seefunk ist allerdings etwas größer und kann nicht mit 3 Worten abgehandelt werden. Nur soviel, ist auf einem Boot (auch Charterboot) eine UKW-Funke angemeldet, dürfte dieses Boot rechtlich niemals von einer Besatzung ohne UBI / SRC gefahren werden. Die Sufu gibt hier im Forum etliche Threads zum Thema her. Der Gerd
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Gesendet von meinem C64 mit Datasette und Akustikkoppler. |
#3
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![]() Zitat:
Hast Du für die Aussage eine belegbare Quelle? Mir geht es nicht darum, mich um den FKN zu drücken. Den mache ich ohnehin. Es interessiert mich aber rechtlich, wie es aus Sicht eines Charteranbieters handzuhaben ist. Wer da nicht sauber spielt, wie geht er dann mit anderen Vorschriften um... Nochmal Dank! Nick
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Freude ist nur ein Mangel an Information. |
#4
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Hallo Nick, in meiner Einlassung zum Thema bezog ich mich auf folgende Mitteilungen:
http://www.yacht.de/fileadmin/user_u...ng_MSGFG_2.pdf und: http://www.yacht.de/aktuell/panorama...ig/a87665.html Der Gerd
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Gesendet von meinem C64 mit Datasette und Akustikkoppler.
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#5
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![]() Zitat:
Hier die aktuelle Lage: http://www.charterzentrum.de/pyroschein.html
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Liebe Grüße Mattze |
#6
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Ich hätte noch diese Info:
Zitat:
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Gruß
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